Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Fall des Ibrahim Miri, Chef eines der größten kriminellen Clans in Deutschland, hat in den letzten Wochen viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen und viel überregionale Beachtung gefunden. Der Fall ist deswegen wahrscheinlich fast allen bekannt, aber auch schnell erzählt.
Ibrahim Miri ist seit vielen Jahren, ja, Jahrzehnten vollziehbar ausreisepflichtig in Bremen, hat viele Asylanträge und Asylfolgeanträge gestellt, die alle negativ beschieden worden sind. Seine Ausreise scheiterte immer daran, dass er nicht über die gültigen Passersatzpapiere seines Herkunftslandes verfügte. Als er dann eine mehrjährige Haftstrafe wegen schwerer krimineller Delikte hinter sich gebracht hatte, gelang im Zusammenwirken zwischen dem Bund und dem Land Bremen und den Sicherheitsbehörden die Abschiebung in den Libanon.
Kurz darauf reiste er wieder nach Bremen ein, offensichtlich über eine Reiseroute, die nicht hinreichend gesichert war, obwohl gegen ihn, wie in solchen Fällen üblich, eine Einreisesperre verhängt war, die bei den Grenzkontrollen von Schengen hätte berücksichtigt werden müssen. Er stellte erneut einen Asylantrag, und dieser ist dann als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen worden. Ibrahim Miri befindet sich jetzt wieder im Ausland, wahrscheinlich, vielleicht noch im Libanon, aber hat bereits angekündigt, erneut einen Versuch unternehmen zu wollen, wieder in den Schengenraum, genau genommen, wieder nach Deutschland und ganz genau genommen, wieder nach Bremen zurückkehren zu wollen.
Dieser Fall, meine sehr verehrten Damen und Herren, wirft viele Fragen auf, und bevor wir jetzt in, finde ich, übliche politische parlamentarische Debatten und Vorwürfe verfallen, möchte ich vielleicht unverdächtig Antje Hildebrandt zitieren, eine Qualitätsjournalistin, die sich im „Cicero“ geäußert hat, die aber auch für andere liberale Zeitungen schreibt, zum Beispiel die „Zeit“.
Sie schreibt am 26. November 2019, ich zitiere: „Der Fall Miri ist zum Testfall für den deutschen Rechtsstaat geworden. Er hat ein grelles Licht auf die Lücken im deutschen Asylrecht geworfen. Das stammt aus einer Zeit, als die Mütter und Väter des Grundgesetzes noch die Verbrechen der Nazis an den Millionen Menschen im Blick hatten, die im Dritten Reich wegen ihrer Religion, ihrer Rasse und
ihrer politischen Haltung verfolgt wurden. Als demokratisches Land, das war die Lehre aus dem Dritten Reich, sollte die Bundesrepublik Deutschland jetzt ihrerseits Menschen Schutz gewähren, die politisch verfolgt werden.
Ein Akt der Wiedergutmachung, wenn man so will. Deshalb stuften sie das Asylrecht als Grundrecht ein und verankerten es in der Verfassung. Es gilt als unantastbar, wie auch konstitutionell für unsere Demokratie, die Meinungsfreiheit oder die körperliche Unversehrtheit.“
Meine Damen und Herren, ich stimme dieser Journalistin uneingeschränkt zu. Das Asylrecht ist von historischer Bedeutung, es ist konstitutionell für unsere Demokratie, und auch wir als Fraktion der CDU wie alle demokratischen Parteien wollen an dem Grundrecht auf Asyl nicht rütteln.
Gleichwohl fährt die Journalistin fort, ich zitiere: „70 Jahre später hängt dieses Recht der Realität hinterher. Das Asylrecht ist jetzt auch Angelegenheit der EU. Aber noch immer können sich die Länder nicht auf einen Schlüssel zur gleichmäßigen Verteilung einigen. In einer globalisierten Welt, in der das Gefälle zwischen Arm und Reich immer größer wird, gilt Deutschland immer noch als Insel der Glückseligen.
Wie lückenhaft das Asylrecht inzwischen ist, zeigt eine Zahl: Insgesamt 28 224 Asylbewerber, die seit 2012 eingereist und einen Antrag gestellt haben, dann aber wieder abgeschoben wurden oder ausgereist sind, sind inzwischen wieder im Land und sind im neuen Asylverfahren.“
Meine Damen und Herren, soweit die Einschätzung und Beschreibung der Journalistin, der ich auch in diesem Punkt uneingeschränkt zustimme. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht. Ich kann niemandem den Fall Miri rechtsstaatlich erklären. Die Menschen fragen: Wie konnte das eigentlich passieren, dass jemand, der nicht nur wegen eines abgelehnten Asylantrages vollziehbar ausreisepflichtig war, sondern der wegen schwerer krimineller Straftaten eine mehrjährige Haftstrafe verbüßt hat, aus der Haft abgeschoben wird, trotzdem wieder nach Deutschland einreisen kann? Das ist ein Vollzugsdefizit der Grenzkontrolle, das ist klar, das kann man vielleicht noch erklären.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, er hat einen Anspruch auf ein Asylverfahren. Warum kann der wieder einen Asylantrag stellen? Genau, das ist ein Unterschied, Frau Aulepp, und ich kann trotzdem niemandem erklären, dass wir in Deutschland solchen Menschen, die schwer kriminell sind, die in ihr Heimatland abgeschoben worden sind, die nur wieder nach Deutschland einreisen, um sich einen Aufenthaltsstatus zu verschaffen, ein neues Asylverfahren ermöglichen. Ich kann niemandem erklären, dass das mit unseren rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar ist.
Frau Aulepp, ich weiß ja, dass Sie in linken intellektuellen Kreisen verkehren, da ist das vielleicht anders. Aber ich sage Ihnen fernab von Stammtischen: Sie können den Menschen draußen in diesem Land nicht erklären, dass das ein Kernelement unseres Rechtsstaates ist.
Ich kann das nicht, und deswegen beantragen wir mit dem vorliegenden Antrag, den Senat aufzufordern, Gesetzgebungsinitiativen zu unterstützen, die für diese Fälle, und nur für diese Fälle, eine Einschränkung des Asylverfahrens vorsehen. Wir wollen den Kernbestand des Asylrechts nicht antasten. Wir wollen das Vertrauen in das Asylrecht wiederherstellen und bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Fall des Clanmitglieds und Intensivstraftäters Ibrahim Miri hat ja die ganze Bundesrepublik beschäftigt und uns hier in Bremen natürlich ganz besonders. Unterm Strich haben aber alle Behörden auf Länder- und Bundesebene vorbildlich interagiert und den Fall zunächst einmal zu einem
befriedigenden Abschluss gebracht, auch, wenn wir natürlich wissen, dass Ibrahim Miri wieder versucht hat, aus dem Libanon erneut in die Türkei einzureisen und wahrscheinlich auch keine Ruhe geben wird.
Fälle wie die des Ibrahim Miri stellen unseren Rechtsstaat vor enorme Herausforderungen, weil es, wie Herr Röwekamp gerade gesagt hat, schwer vermittelbar ist, wie er trotz Einreise- und Aufenthaltssperre wieder nach Deutschland einreisen kann und weshalb solchen Personen die Möglichkeit eröffnet wird, erneut einen Asylantrag zu stellen.
Wir können daher das Einbringen des Antrags der Fraktion der CDU verstehen. Ein Rechtsstaat handelt aber nicht nach Gefühlen, ein Rechtsstaat handelt nicht, weil er irgendetwas nicht erklären kann und nicht aus Reflex. Ein Rechtsstaat handelt nach Recht, sonst macht er sich unglaubwürdig.
Wir werden den Antrag der CDU heute ablehnen, und ich möchte das kurz begründen. Gesetze werden nicht für den Einzelfall gemacht, und wenn man an das Grundgesetz möchte, dann sollte schon deutlich sein, was konkret geändert werden muss oder soll. Das fehlt im vorliegenden Antrag völlig. Der CDU geht es darum, jedenfalls verstehen wir den Antrag so, dass die Stellung eines sogenannten Folgeantrags für Personen ausgeschlossen wird, die mit einem Einreiseverbot belegt worden sind, weil sie aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung ausgewiesen wurden oder von ihnen eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.
Nun ist es ja so: Bei einem solchen Folgeantrag prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, BAMF, zunächst, ob es Gründe gibt, die ein Wiederaufgreifen des Verfahrens rechtfertigen. Solche Gründe können beispielsweise eine Änderung der Sachlage, eine Änderung der Rechtslage in Deutschland zugunsten des Antragstellers oder das Vorliegen von neuen Beweismitteln sein, die einen Anspruch auf Schutz rechtfertigen würden. In einem zweiten Schritt prüft das BAMF dann, ob die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Asylberechtigter, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, des subsidiären Schutzes oder für Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Aufenthaltsgesetz vorliegen.
Sollte es dann tatsächlich so sein, dass das Bundesamt nach der Prüfung beider Schritte zu einem positiven Ergebnis kommt, dann hat auch die betroffene Person ein Anrecht auf unseren Schutz, wenn sie zum Beispiel von einem anderen Staat verfolgt und dort den sicheren Tod erleiden würde. Das heißt, auch ein Ibrahim Miri würde von Deutschland aus nicht in den sicheren Tod geschickt werden.
Genau das macht unseren Rechtsstaat aus. Wir sind aus guten Gründen stolz auf unser Grundgesetz – ich persönlich liebe es ja, ich stelle mich gern dazu – und im Besonderen auf den Artikel 1 Absatz 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Es bedeutet auch, dass Menschen, die sich offen gegen unsere Rechtsordnung stellen, ein Anrecht auf ein faires Verfahren und am Ende im Zweifel auch Schutz haben.
Den Antrag der CDU bewerten wir deswegen als emotional zwar nachvollziehbar, aber letztlich doch als Aktionismus und lehnen ihn deswegen ab. Wir halten es beim Thema Asylrecht für nötig, uns nicht immer in Klein-Klein-Lösungen zu verhaken, sondern zielführende Konzepte voranzubringen, zum Beispiel solche, wie sie in Berlin im Moment in Bezug auf Bundes- und auch europapolitische Themen bewegt werden. Darauf würde ich gern in meinem zweiten Debattenbeitrag noch einmal eingehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ist Ibrahim Miri tatsächlich, wie man so oft lesen durfte, dem Rechtsstaat auf der Nase herumgetanzt? Braucht es tatsächlich weiterer gesetzlicher Regelungen, und gibt es wirklich Lücken im deutschen Asylrecht? Oder handelt es sich nicht doch, wie häufig in der Innenpolitik, um das Vortäuschen von Handlungsfähigkeit?
Ein sogenanntes Einreise- und Aufenthaltsverbot wird nahezu immer verhängt, wenn eine Person ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben wird. Die Rechtsfolge für eine unerlaubte Einreise bei bestehendem Einreiseverbot ist schon jetzt nach § 95 Aufenthaltsgesetz mit einem höheren
Strafmaß bedacht als eine normale unerlaubte Einreise ohne bestehendes Einreiseverbot. Die Folge eines Einreiseverbots ist im Übrigen in der Regel verbunden mit einem Eintrag ins Schengen-Informationssystem und damit gleichbedeutend mit einem Einreiseverbot in die Europäische Union.
Schon nach geltender Rechtslage ist ein Asylantrag nach § 30 Absatz 4 Asylgesetz und § 60 Absatz 8 Aufenthaltsgesetz als offensichtlich unbegründet abzulehnen, wenn der Ausländer eine Gefahr für die Sicherheit bedeutet, weil er rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden ist. Dies gilt selbst dann, wenn der Antragsteller tatsächlich politisch verfolgt wird oder andere Asylgründe vorliegen.
Auch für subsidiär Schutzberechtigte, zum Beispiel Kriegsflüchtlinge, ist der Asylantrag schon dann als offensichtlich unbegründet abzulehnen, wenn der Antragsteller eine schwere Straftat begangen hat, und zwar unabhängig vom Strafmaß. Das ist nicht grüne Programmatik, das ist die Gesetzeslage. Im Fazit hat unser Rechtsstaat hier schon sehr weitgehende Möglichkeiten. Gegen einen als offensichtlich unbegründet abgelehnten Asylantrag kann man nun innerhalb einer sehr kurzen Frist von nur einer Woche klagen.
Zusätzlich muss man dann innerhalb dieser Frist einen Eilantrag auf aufschiebende Wirkung stellen. Wird der Eilantrag abgelehnt, kann sofort abgeschoben werden, so auch im Fall von Ibrahim Miri Dieser hat am 30. Oktober einen Asylantrag gestellt, der neun Tage später, am 8. November, als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde. Eine Woche später, am 15. November, wurde dann Klage dagegen erhoben und ein Eilantrag gestellt, und eine weitere Woche später, am 22. November 2019, hat das Verwaltungsgericht den Eilantrag abgelehnt.
Am nächsten Tag, dem 23. November, wurde die Abschiebung vollzogen. Insgesamt lagen zwischen Asylantrag und Abschiebung also ganze 24 Tage. Die CDU möchte nun aus dem offensichtlich unbegründeten Asylantrag einen unzulässigen Asylantrag machen, verkennt aber, dass auch gegen eine Ablehnung als unzulässig Klage erhoben werden kann. Hierbei gelten nach § 36 Asylgesetz die gleichen Fristen wie bei offensichtlich unbegründeten Asylanträgen.
Schon deshalb hätte sich im Fall Ibrahim Miri also nichts geändert. Er hätte nicht einen Tag eher, wenn wir Ihrem Vorschlag folgen, abgeschoben
werden können. Ihr Antrag, meine Damen und Herren von der CDU, verändert die Situation um keinen Millimeter. Sie suggerieren Tatkraft dort, wo keine Taten erforderlich sind.
Die Frage eines Abschiebeverbots war im Fall von Ibrahim Miri übrigens die eigentliche rechtliche Schwierigkeit. Das Verwaltungsgericht hat weniger als eineinhalb Seiten gebraucht, um darzulegen, warum der Asylantrag offensichtlich unbegründet war. Die Begründung des Gerichts, warum kein Abschiebeverbot vorlag, geht hingegen über fünf Seiten.
Der Antrag der CDU hätte nichts daran geändert, dass sowohl das BAMF als auch das Verwaltungsgericht das Vorliegen eines Abschiebeverbotes, Frau Kollegin Bergmann ist darauf eingegangen, was die Situation im Herkunftsland angeht – –. Das hätte in beiden Fällen geprüft werden müssen, bevor man Herrn Miri abschieben darf. Eine Abschaffung der Abschiebeverbote wäre allerdings mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Eine weitere Frage, die sich stellt, ist die Frage der Sicherung der EU-Außengrenzen, die Sie aber mit keinem Wort in Ihrem Antrag erwähnen. Auch dort kann man sicherlich Fragen stellen. Insgesamt ist festzuhalten, dass es Innensenator Mäurer gelungen ist, mit viel Einsatz gemeinsam mit der Bundesebene Ibrahim Miri aus diesem Land abzuschieben. Auch verhehle ich nicht, dass es viele Menschen gibt, die mit absolutem Unverständnis auf die Causa Ibrahim Miri schauen.
Unsere Antwort darf doch aber nicht sein, dass er dem Rechtsstaat auf der Nase herumgetanzt ist, sondern sie muss lauten, meine Damen und Herren: Der Rechtsstaat hat funktioniert.