Protocol of the Session on December 11, 2019

Sie könnten beispielsweise durchaus die maximale Höhe des Schulgeldes festlegen, gesetzlich. Sie könnten auch festlegen, wie viele Stipendien vergeben werden müssen und könnten es auch überprüfen. Sie könnten eine Einkommensstaffelung der Beiträge vorschreiben. Das alles tun Sie nicht.

(Beifall CDU, FDP)

Frau Senatorin Dr. Bogedan, Sie sind die Senatorin für alle Kinder in Bremen und Bremerhaven, und Sie tun hier so, als hätten Sie auf all dies keinen Einfluss und würden die angebliche Entwicklung zutiefst bedauern. Schlimmer noch: Sie tragen das angebliche Bedauern der sozialen Differenzierung wie eine Monstranz vor sich her und sparen gleichzeitig Geld zulasten der Kinder.

(Beifall CDU, FDP – Glocke)

Wenn Sie das Sonderungsverbot konkretisieren und zum Beispiel eine maximale Schulgeldhöhe festlegen, müsste – und das ist nicht nur mein Verständnis – auch auf der anderen Seite zwingend die finanzielle Unterstützung der Schulen entsprechend angepasst werden. Dafür wäre dann aber diesem Scheinargument der stattfindenden sozialen Sonderung ein für alle Mal der Nährboden entzogen.

(Beifall CDU, FDP – Glocke)

Ihr politisches Verhalten ist Kalkül und an dieser Stelle zutiefst unredlich, um nicht zu sagen unsozial. – Vielen Dank!

(Beifall CDU, FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Hupe.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte noch „lieber Gast“ sagen, aber der hat gerade den Raum verlassen. Da war ich eine Sekunde zu spät.

(Heiterkeit SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Zu Beginn möchte ich noch einmal betonen, dass unser Grundgesetz den Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf freie Schulen einräumt, und das ist gut und richtig so.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP)

Schulen in freier Trägerschaft ergänzen und bereichern das öffentliche Schulwesen durch ihre besonderen Profile und Schwerpunkte, seien es ihre konfessionellen Ausrichtungen oder besondere Inhalte und pädagogische Ansätze im Unterricht. Sie haben ihren Platz im bremischen Schulwesen und sollen sich natürlich den Aufgaben von Inklusion und Integration von Geflüchteten widmen können.

Wir begrüßen es, dass es in Bremen Schulen mit vielfältigen, anderen pädagogischen Konzepten gibt. Das können Schulen im öffentlichen Schulsystem sein, aber oftmals sind es gerade Schulen in freier Trägerschaft, die unser Schulsystem mit spannenden pädagogischen Konzepten bereichern.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP)

Einiges kann sich das staatliche Schulsystem davon auch noch abschauen, zum Beispiel, was die Schulautonomie anbelangt oder auch das gemeinsame Lernen verschiedener Jahrgangsstufen wie an den Waldorfschulen. Es ist allerdings auch eine Stärke unseres Bildungssystems, dass in Bremen auch Schulen im öffentlichen Schulsystem besondere Profile und pädagogische Konzepte umsetzen.

Beispielsweise genannt seien da die Grundschulen Borchshöhe, Pfälzer Weg oder die Gesamtschule Ost. Entgegen der in der Anfrage formulierten Annahme der FDP, dass der Anteil der Schülerinnen und Schüler an Schulen in freien Trägerschaften steige, ist es so, wie die Antwort des Senats aufzeigt, dass in den letzten Jahren sowohl der Anteil von Schülerinnen und Schülern an Privatschulen von 10,4 Prozent auf aktuell 9,2 Prozent gesunken ist, als auch die absolute Zahl an Schülerinnen und Schülern von knapp 6 800 auf aktuell 6 200.

Über die letzten sechs Jahre haben sich die ProKopf-Ausgaben der öffentlichen Hand für Schülerinnen und Schüler kontinuierlich gesteigert. Bedingt durch die im Privatschulgesetz festgelegte Bemessungsgrundlage, anhand von prozentualen Anteilen an den Schülerkostensätzen, sind diese Steigerungen auch bei den Privatschulen angekommen. Dass diese Schulen gern mehr Mittel haben möchten, ist unbestritten und eint sie mit den öffentlichen Schulen.

Wir müssen und wir wollen insgesamt mehr in Bildung investieren und das wird anteilig auch den Schulen in freier Trägerschaft zugutekommen. So ist es im Privatschulgesetz festgelegt und das ist auch richtig so.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP)

Ob die Höhe der Anteile so angemessen ist, darüber können wir streiten. Es muss aber auch selbstverständlich sein, dass Schulen, die sich außerhalb des öffentlichen Schulwesens bewegen und dadurch gewisse Freiheiten haben, wie die Auswahl ihrer Schülerinnen und Schüler, auch ihren eigenen Anteil beitragen müssen.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen – Abgeordneter Dr. Buhlert [FDP]: Sie sind Teil des öffentlichen Schulwesens! – Zurufe Abgeordnete Bergmann [FDP])

Es ist eben so, dass an Privatschulen die Durchmischung von Schülern und Schülerinnen geringer ist. Es gibt weniger Kinder aus armen Familien, aus bildungsfernen Familien und weniger Kinder mit einem Migrationshintergrund.

(Beifall SPD – Abgeordneter Güngör [SPD]: Ach!)

Wir dürfen auch nicht vergessen, dass die große Mehrheit der Schülerinnen und Schüler öffentliche Schulen besucht. Solange Bremen Haushaltsnotlageland ist und jeden zusätzlichen Euro für Bildung mühsam zusammenbringen muss, bedeutet ein Mehr für Privatschulen auch gleichzeitig eine Verkleinerung des Topfes für die öffentlichen Schulen.

(Abgeordnete Ahrens [CDU]: Nein, Schüler ist Schüler! – Zurufe FDP, CDU)

Das, was für private Schulen gerecht ist, können wir nicht losgelöst von den öffentlichen Schulen betrachten. Wo es sinnvoll ist, können wir private Schulen aber auch besser unterstützen. So müssen

auch die Lehrkräfte dieser Schulen für die schulischen Anforderungen der heutigen Zeit aus- und fortgebildet werden. So sind beispielsweise Inklusion und Digitalisierung, aber auch die Stärkung der Demokratie wichtige Themen für die Lehrkräfte im Land Bremen, unabhängig von ihrer Schulzugehörigkeit. Da wünsche ich mir, dass die Lehrkräfte der freien Schulen ausdrücklich auch mitgenommen und unterstützt werden.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

Wichtig ist auch, dass die Kommunikation des Ressorts mit den Schulen in freier Trägerschaft gut funktioniert, sei es bei der Bewältigung von Herausforderungen im Schulalltag oder bei den Bestrebungen von Initiativen zu Schulneugründungen. Hierbei kann das Ressort immer besser werden. Dabei ist es ausdrücklich nicht dessen Aufgabe, liebe FDP, private Schulgründungen eigenständig zu forcieren, aber auch nicht Aufgabe, unnötig Steine in den Weg zu legen.

Zum Schluss möchte ich noch einen Bereich nennen, bei dem wir besser werden sollten. Wenn Eltern ihr Kind nach vier Jahren an einer privaten Grundschule für die fünfte Klasse an einer öffentlichen Schule anmelden wollen, dann sollten wir dies als Anerkennung für die öffentlichen Schulen sehen und sie im Anmeldeverfahren nicht nachrangig, sondern gleichberechtigt behandeln. – Vielen Dank!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Leonidakis.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP! Weil Sie Ihren Antrag mit Artikel 7 des Grundgesetzes beginnen und mit den Lehren, die aus dem Nationalsozialismus daraus gezogen wurden, erlauben Sie mir noch einmal eine historische Einordnung, die noch etwas weiter reicht.

Es ist ja bekannt, dass wir als Fraktion DIE LINKE mit einem sehr kritischen Blick auf Privatschulen blicken. Wahrscheinlich sind wir hier im Haus die Partei, die am skeptischsten ist. Wir als Fraktion DIE LINKE stehen für eine Schule für alle, unter diesem Schlagwort wird zumeist Inklusion gedacht. In unserer Vision bedeutet das aber noch mehr. Unsere Vision des gemeinsamen Lehrens umfasst, dass christliche, jüdische und muslimische und atheistische Kinder gemeinsam lernen, dass

arme und reiche Kinder gemeinsam lernen, dass Kinder von linken oder konservativen Eltern zusammen im Unterricht sitzen.

Schulen sind einer der wenigen gesellschaftlichen Orte, an denen die Begegnung außerhalb unseres Milieus möglich ist, und wir glauben, dass wir alle etwas davon haben.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Dementsprechend sehen wir skeptisch, wenn beispielsweise evangelikale Eltern ihre Kinder auf eigene Schulen schicken oder auch, wenn sich das linke Bildungsbürgertum eine eigene Alternativschulwelt schafft.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Mit dieser Vorstellung einer alle Klassen – und damit meine ich nicht die Schulklassen –, alle Religionen und alle Weltanschauungen umfassenden gemeinsamen Schule stehen wir in guter linker Tradition. Diese Vorstellung war nämlich wesentlich leitend für den Schulkompromiss der Weimarer Reichsverfassung, wie er vor hundert Jahren geschlossen wurde. Die Formulierungen aus der Weimarer Reichsverfassung wurden dann wortwörtlich 1949, darauf rekurrieren Sie ja, in das Grundgesetz aufgenommen.

Diese Vorgeschichte verlieren Sie als FDP in Ihrem Begründungstext aus dem Auge, weil der Privatschulparagraf von 1919, wie er bis heute gilt, durch die Aufnahme im Grundgesetz, der hatte nämlich ein anderes Ziel als das, was Sie unterstellen. Das Ziel der Weimarer Verfassung war nämlich nicht, Privatschulen zu ermöglichen, sondern im Gegenteil das ausufernde Privatschulwesen des reichen Bürgertums aus der Kaiserzeit zurückzudrängen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Übertragen auf das Heute sind Privatschulen kein regelhaftes Ersatzangebot zum öffentlichen Schulwesen. Vor diesem Hintergrund muss man die Senatsantworten lesen. Einige Klarheit in die Debatte bringen sie auch, und sie räumen auch mit einigen Mythen rund um die Bremer Privatschulen auf. Der erste Mythos, mit dem in den Antworten des Senats aufgeräumt wird, ist die Behauptung, immer mehr Eltern würden ihre Kinder auf Privatschulen schicken. Die Zahlen sowohl relativ als auch in der Summe hat mein Kollege Christopher Hupe schon genannt.

Es ist also kein, wie Sie unterstellen, boomender Markt, sondern die Zustimmung und die Anmeldezahlen nehmen ab. Der zweite Mythos ist, dass das Land Bremen die Privatschulen verhungern ließe. Auch das stimmt eindeutig nicht.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Es stimmt: Die Zuschüsse liegen im unteren Bereich im Vergleich der Bundesländer, aber Bremen ist nicht Schlusslicht bei der Finanzierung der Privatschulen, und die Zuschüsse werden jährlich gesteigert. Sehr wichtig ist dabei in diesem Zusammenhang der Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Privatschulen. Das Bundesverfassungsgericht hat sehr deutlich gemacht, dass von dem Betreiber einer privaten Schule auch verlangt werden kann, dass er oder sie seine Einrichtung finanziell unterstützt. Herr Präsident, es ist sehr laut.

Ja, das höre ich auch. Es wäre schön, wenn es etwas stiller wäre. Dann könnte man Ihnen besser folgen.

Ja, es gibt einen Anspruch auf einen Zuschuss durch den Senat für die Privatschulen, aber es gibt keinen Anspruch auf die vollständige Kostenübernahme. Den gibt es nicht, und die Linie des Senats befindet sich damit im Einklang.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Abschließend möchte ich noch einmal darauf hinweisen, liebe FDP, was Sie bezeichnenderweise nicht gefragt haben.