In dem Fall, in dem sie ihren Willen nicht mehr verbalisieren können oder durch andere Zeichen deutlich machen können, brauchen Sie einen Fürsprecher, der sich dafür einsetzt. Auch darum, liebe Kolleginnen und Kollegen, können wir uns alle jetzt schon kümmern, dass wir später jemanden haben, der unsere Selbstbestimmtheit vertritt. Dann können auch unnötige Notaufnahmeaufenthalte vermieden werden, aber in den meisten Fällen auch nur dann. – Vielen Dank!
Als nächster Redner hat das Wort – –. Entschuldigung, Frau Senatorin, der Abgeordnete Dr. Buhlert hat sich doch noch gemeldet. Als
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Entschuldigung, dass ich nicht deutlich genug auf mich aufmerksam gemacht habe, aber ich wollte mich in dieser Debatte noch einmal melden, weil es mir darum geht, noch einmal zu differenzieren. Das schmerzt mich, weil ich vor 30 Jahren Rettungswagen gefahren habe: Bei einem Unfall muss man handeln. Da stellt sich nicht die Frage, ob man abgewogen entscheidet und vorher noch einen Arzt anruft. Ein Unfall und ein Notfall sind ein Unfall und ein Notfall und erfordern entsprechendes Handeln.
Es kann nur um die anderen Fälle gehen, über die wir hier diskutiert haben, und ich bin Frau Osterkamp-Weber sehr dankbar, dass sie noch einmal auf Patientenverfügungen hingewiesen hat. Es ist eben kein Notfall, wenn man Nahrung verweigert, sondern vielleicht eine bewusste Entscheidung. Wenn man das vorher verfügt hat, ist das geregelt. Insofern sind Patientenverfügungen in der Tat ein wichtiges Mittel.
Ich bleibe dabei: Wir dürfen nicht eine zu große Misstrauenskultur aufbauen. In Heimen, in denen sowieso alles chaotisch verläuft, werden wir auch mit einer weiteren Checkliste nichts erreichen. Aber in den vielen Heimen und Einrichtungen, die solide arbeiten, müssen wir die Kompetenzen der Mitarbeitenden ausweiten, damit manche Fahrt vermieden wird, die, wenn man auf die Fachkräfte vertraut, nicht notwendig ist. Dazu müssen wir die Kompetenzen stärken.
Ich habe eben den Zwischenruf gemacht, dass die Kompetenzen aufwachsen. Das ist das eine. Das andere ist, dass die Kompetenzen häufig in den Einrichtungen vorhanden sind, weil Pflegedienstleitungen und andere, all die Krankenschwestern, die examiniert sind und in der Altenpflege arbeiten, die Krankenpfleger, die da arbeiten, diese Tätigkeiten könnten, nur nicht an dem Ort machen dürfen. Das müssen wir durchdenken und aufgreifen. Insofern, falls ich es noch nicht getan habe: Wir beantragen die getrennte Abstimmung über diesen Antrag.
Als Letztes könnte ich noch etwas über Kooperationsverträge sagen, das lasse ich aber und gebe das Rednerpult wieder frei und will auch nur kurz gestört haben, Frau Senatorin.
Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Ich staune immer wieder, was Herr Dr. Buhlert schon alles im Leben gemacht hat.
Das tun auch andere, ja. Vielen Dank, ich möchte mich bedanken für diese breit gefächerte und sehr kundige Debatte zu einem wichtigen Thema, das die Fraktion der CDU mit ihrer Großen Anfrage und mit dem Antrag auf die Tagesordnung gesetzt hat. Ich glaube, die Position der Koalition ist deutlich geworden, dass wir sagen, es handelt sich um ein sehr wichtiges Anliegen. Ich habe an dieser Stelle schon häufiger gesagt, dass wir an dieser Schnittstelle weiterarbeiten müssen.
Der Antrag macht verschiedene Vorschläge. Wir, oder die Koalition, lehnen ihn auch aus dem Grund ab, weil wir uns an einer anderen Stelle im Prozess befinden. Der Bundesgesetzgeber wird zum Thema Reform der Notfallversorgung Vorschläge vorlegen und wir werden nicht im Land Bremen Strukturen verändern, ehe wir nicht die Pläne des Bundes kennen. Ich halte es für absolut sinnvoll, dass wir uns erst die Vorschläge des Bundes anschauen, sie auch in allen Gremien diskutieren sollten, um dann zu notwendigen Veränderungen zu kommen.
In der Antwort auf die Große Anfrage haben wir deutlich gemacht, dass das nicht heißt, dass jetzt eine Zeit des Stillstands ist. Sowohl bei der Feuerwehr als auch bei der Rettungsleitstelle wird jetzt schon geplant, eine neue softwaregestützte standardisierte Notrufabfrage einzuführen, die für die Disponentinnen und Disponenten wichtig ist, da sie die Notrufe aus den Pflegeheimen entgegennehmen.
Zusammen mit der Kassenärztlichen Vereinigung erachten wir die Kooperationsverträge weiterhin als gewinnbringend. Es werden auch mehr und mehr Kooperationsverträge abgeschlossen.
Ich glaube, dass es eine ganz wichtige Entscheidung ist, die von Pflegekräften immer wieder von neuem verlangt wird, wenn ein Notfall in einer Einrichtung auftritt. Herr Dr. Buhlert hat es gesagt: In den meisten Pflegeeinrichtungen wird trotz Perso
nalnot sehr sorgfältig, sehr menschlich und auf hohem fachlichem Niveau agiert. Das möchte ich hier deutlich sagen, aber
wir leben in Zeiten von Personalmangel und es gibt in Notfällen niemanden, der sich zur Kontrolle, zur Überwachung oder um wirklich sicherzugehen an ein Bett setzen kann. Dieses Personal ist im Augenblick nicht vorhanden. In einer Krisensituation müssen sich Pflegefachkräfte, die eine Altenpflegeausbildung oder eine Krankenpflegeausbildung absolviert haben oder den Helferstatus haben, auf die Ärzte verlassen.
Wir hinterfragen auch nicht die ärztliche Kompetenz. Ärzte haben ein mehrjähriges Studium hinter sich und eine lange berufliche Praxis, um in solchen Notsituationen agieren zu können. Manchmal erscheint der Patient oder die Patientin oder der alte Mensch nach einem Sturz auf den ersten Blick vielleicht körperlich unversehrt, aber es liegt doch ein Behandlungsfall vor. Das kann eine Pflegefachkraft in einer Einrichtung nicht beurteilen.
Deswegen brauchen wir am Ende der Debatten – wenn wir in einer idealen Welt leben – natürlich auch in den stationären Pflegeeinrichtungen mehr medizinische Kompetenz. Ich glaube, das ist eine Entwicklung, die in Deutschland eingeleitet werden muss. Die werden wir aber nicht von heute auf morgen abschließen.
Ein Punkt, der von allen Seiten angesprochen worden ist und der sehr wichtig ist: Es gibt mehr ältere Menschen. Es gibt auch mehr stationäre Einrichtungen und mehr Wohnheimplätze als vor einigen Jahren. Es gibt aber auch mehr Angebote im Bereich des Servicewohnens, nicht alle ziehen am Ende ihres Lebens in eine stationäre Einrichtung. Von der Wohn- und Betreuungsaufsicht wird dadurch mehr und mehr verlangt.
Wir haben in den letzten Jahren mit mühsam zusammengesuchten Mitteln in einem Haushaltsnotlageland die Wohn- und Betreuungsaufsicht gestärkt, aber ich glaube, dass wir bei kommenden Reformen, bei kommenden Haushaltsberatungen schauen müssen, dass wir diese Dienste besser ausstatten. Wir brauchen Menschen, die in Einrichtungen gehen. Das macht man eben nicht am Telefon, da hat Frau Grönert völlig recht, weil nichts den Blick bei einem Besuch in einer Einrichtung ersetzt, um auch überprüfen zu können, ob auf dem fachlichen Niveau gearbeitet wird, das verlangt wird.
Ich möchte mich für diese Debatte bedanken und sage, die Diskussion ist heute nicht zu Ende, sondern wird in der Fachdeputation für Gesundheit und Verbraucherschutz aber sicherlich auch in der Deputation für Soziales, Jugend und Integration weiter fortgesetzt. Wir rechnen damit, dass der Gesetzesentwurf zur Reform der Notfallversorgung im kommenden Jahr vorliegen wird, er ist angekündigt, und wir dann darüber beraten, welche Schritte für das Bundesland Bremen die richtigen sind. – Vielen Dank!
Ich lasse zunächst über die Ziffer 2 des Antrags der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 20/204 abstimmen.
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Antwort des Senats, Drucksache 20/185, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis.
Gründungen von Schulen in freier Trägerschaft Große Anfrage der Fraktion der FDP vom 22. Oktober 2019 (Drucksache 20/110)
Ich gehe davon aus, dass der Senat die Antwort auf die Große Anfrage nicht mündlich wiederholen möchte, sodass wir direkt in die Aussprache eintreten können.