Protocol of the Session on December 11, 2019

Deshalb müssen wir im Vertrauen darauf, dass die Pflegerinnen und Pfleger die richtigen Entscheidungen treffen, berücksichtigen, dass es zum Wohle dieser Menschen geschieht, die dort Schmerzen eventuell unklarer Genese haben, wenn das abgeklärt wird und die Menschen schnellstmöglich in ein Krankenhaus gebracht werden, wenn keine Fachärztepraxis vorhanden ist, die eine Kooperation mit dem Pflegeheim unterhält.

(Beifall SPD)

Die Antwort der Senatorin den Gesetzesentwurf betreffend halte ich für genau den richtigen Weg. Hier muss nichts überstürzt werden, hier muss vernünftig gearbeitet werden.

Ich finde sehr schön, dass diese Große Anfrage von der Fraktion der CDU gestellt worden ist. Das hat etwas damit zu tun, dass wir ab dem 1. Januar 2020 oder ab März eine andere Ausbildungsform haben werden. Dass Altenpflegerinnen und Altenpfleger, Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger, Gesundheitspflegerinnen und Gesundheitspfleger

und auch Kinderkrankenpflegerinnen und Kinderkrankenpfleger die generalistische Pflegeausbildung bekommen. Das heißt, dann muss es in den Pflegeeinrichtungen möglich sein, dass Altenpflegerinnen und Altenpfleger die Aufgaben erfüllen können, die in den Krankenhäusern durch die Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger erfüllt werden.

(Abgeordneter Dr. Buhlert [FDP]: Das wächst dann erst hoch!)

Bitte?

(Abgeordneter Dr. Buhlert [FPD]: Ich sagte, das wächst dann erst hoch!)

Das wächst dann erst hoch, das ist richtig. Es gibt den Fachkräftemangel, so wird es sowieso nicht so sein, dass etwas Beschlossenes von heute auf morgen wirksam werden kann. Ich finde, es ist ein sehr guter Weg, den wir beschreiten und den die Sozialsenatorin hier noch einmal dargelegt hat. Im Grunde genommen ist es etwas, das wir alle gemeinsam noch einmal in der Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz und in der Deputation für Soziales, Jugend und Integration behandeln müssten, denn hier sind noch einige Fragen zu klären.

Auf jeden Fall ist es so, dass die Menschen vor Ort, die dort ihre Arbeit leisten, auf keinen Fall das Gefühl haben sollten, dass wir ihnen misstrauen und denken, dass sie nur, damit sie schnell einen Patienten, einen Bewohner, eine Bewohnerin wegbekommen und die Arbeit nicht haben oder weil sie den Ärger befürchten, der damit zusammenhängt, wenn Angehörige kommen, die Krankenhauseinweisung veranlassen. Diese Misstrauenskultur wollen wir nicht befördern. Das ist nicht in Ordnung, das wollen wir nicht. Deshalb sind wir auch gegen diesen Antrag der Fraktion der CDU und wir werden dagegen stimmen. – Danke!

(Beifall SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Janßen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe noch ein paar Punkte, die ich in der ersten Runde nicht mehr unterbringen konnte. Einige davon wurden allerdings schon angesprochen. Ich finde es richtig, dass die Frage der Kooperationsverträge noch einmal aufgeworfen wird. Das

betrifft das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch und es geht darum, zwischen Pflegeeinrichtungen und Ärztinnen und Ärzten Kooperationsverträge zu vereinbaren.

Laut der Kassenärztlichen Vereinigung nimmt die Zahl dieser Verträge stetig zu. Damit soll die ärztliche und pflegerische Versorgung in den stationären Einrichtungen verbindlich geregelt werden, um so eine Inanspruchnahme von Rettungsdienstfahrten zu verringern. Der Beschlusspunkt drei des Antrags der Fraktion der CDU zielt darauf ab, diese Vertragsabschlüsse zusätzlich zu unterstützen. Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz besteht seit dem 1. Januar 2019 die Pflicht, dass Heime Kooperationsverträge mit betreuenden Ärztinnen und Ärzten schließen müssen.

Wenn ein Heim keine kooperationswilligen Ärztinnen und Ärzte findet, dann ist die Kassenärztliche Vereinigung zuständig und muss innerhalb von drei Monaten einen solchen Kooperationspartner organisieren. Diese gesetzliche Verpflichtung gibt es. Da das gesetzlich geregelt ist verstehe ich nicht, wer hier noch in der Verantwortung stehen soll. Dieses Beschlusspunktes bedarf es nicht.

Weil immer wieder über Checklisten oder Dokumentationen geredet wird: Wir müssen uns die Situation in den Pflegeeinrichtungen realistisch ansehen. Kein Problem, das heute in den Pflegeeinrichtungen in der Fachkräftefrage besteht und das die Belastung des Pflegepersonals angeht, werden wir dadurch lösen, dass wir eine zusätzliche Checkliste einführen.

(Beifall DIE LINKE)

Dadurch erreichen wir weder eine fachärztliche Versorgung, noch, dass die Pflegenden mehr Zeit haben. Ich glaube, das geht in die falsche Richtung.

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Zur Frage neun der Großen Anfrage, darin geht es um die Verbesserung der Kommunikation, der Qualifikation und auch der Personalschlüssel: Die Frage finde ich gut, weil sie auf den Kern des Problems abzielt. Erst neulich haben sich private Heimbetreiber öffentlich beschwert, dass es in Bremen so einen hohen Fachkräfteschlüssel gibt und deshalb in 17 Einrichtungen keine Menschen mehr aufgenommen werden können. Das ist das Kernproblem: Dass wir mehr Fachpersonal in den Pflegeeinrichtungen brauchen, um mit dieser Fachkompetenz in Rücksprache mit den Ärztinnen und

Ärzten kompetente Einschätzungen abgeben zu können, beispielsweise darüber, ob stationäre Einweisungen nötig sind.

Deshalb: Das A und O ist nicht eine Ergänzung durch zusätzliche Checklisten oder die Frage der Beaufsichtigung dieser, sondern wir brauchen stattdessen gut ausgebildete Fachkräfte – und mehr davon – in den Pflegeeinrichtungen. Das ist unser politisch erster Auftrag.

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Ich finde einige Punkte, die Sie als Prüf- oder Berichtspunkte unter den Punkten vier und fünf aufgelistet haben, durchaus zutreffend. Wir müssen mit Sicherheit auch in Zukunft weiter darüber sprechen, inwieweit Veränderungen des Personalschlüssels in der Altenpflege möglicherweise auch eines der Instrumente sind, sage ich einmal, um Einweisungen oder das Verlassen der Station zur stationären Versorgung ermöglichen zu können. Natürlich spielt die Kommunikationsstruktur zwischen Heimen und Ärzten hier eine Rolle.

Diese Fragen weiter aufzuwerfen, das schadet nicht. Das wird uns in Zukunft begleiten. Wir müssen erkennen, dass es zugegebenermaßen Situationen gibt, in denen Pflegepersonal nicht jede individuelle Situation jeder Bewohnerin, jedes Bewohners richtig kennt und akut einschätzen kann.

Wir wissen, dass es Menschen gibt, die insbesondere für Palliativsituationen Patientenverfügungen abgefaßt haben, weil sie nicht im Krankenhaus sterben möchten, sondern im gewohnten Umfeld. Ich glaube, dass dieser Wunsch Aufmerksamkeit verdient, es verdient, dass ihm nachgekommen wird. Wir müssen vermeiden, dass Menschen in ein Krankenhaus verlegt werden, die von einer Krankheit betroffen sind, die einen Tod absehbar macht und gleichzeitig erklärt haben, dass sie diesen in gewohnter Umgebung erleben wollen, bis es dann zu Ende ist.

Zusammenfassend: Diese Debatte ist für uns wichtig und das war ein Aufschlag, den ich durchaus sehr nachvollziehbar finde. Ich glaube, es muss uns gelingen, beide Aspekte dieser Diskussion zusammenzuführen, also den stärker sozialpolitischen Aspekt, den Sie aufgeworfen haben. Dahinter darf aber der gesundheitspolitische Blick auf die notwendige gesundheitliche, gute und pflegerisch hohe Qualität in den Pflegeeinrichtungen nicht zurückbleiben. Das werden wir in der Zukunft nur

dann lösen, wenn es uns gelingt, die Pflegeeinrichtungen mit mehr, mit ausreichendem Pflegepersonal auszustatten.

Da werden in der nächsten Zeit, auch im Rahmen der Generalistik, einige Herausforderungen auf uns zukommen, weil die Anreize, ins Krankenhaussystem zu gehen, in dem die Bezahlung nach jetzigem Stand besser ist, sehr hoch sein werden. Wir müssen uns entschlossen dafür einsetzen, mehr und besser bezahltes Pflegepersonal in die Einrichtungen zu bekommen. Dann werden wir diesen Herausforderungen anders gerecht werden können. – Dankeschön!

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Grönert.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Natürlich muss man die Sorgen der Beschäftigten ernst nehmen und es gibt viele Stellen in einer Pflegeeinrichtung, die Baustellen sind. Es gibt auch viele Baustellen in Bezug auf die durch die Studie aufgeworfene Frage. Ich will aber gar nicht alles bearbeiten. Mir geht es konkret um diese eine Schnittstelle, wenn jemandem etwas passiert, wenn irgendetwas im Pflegeheim geschieht, darum, dass man sich mehr Gedanken darüber macht, inwieweit die betroffene Person dann routiniert in ein Krankenhaus eingewiesen wird oder eben nicht.

Wenn Sie von Misstrauenskultur reden: Misstrauenskultur im Sinne einer gesunden Misstrauenskultur finde ich in Ordnung. Es gibt die Wohn- und Betreuungsaufsicht und die kontrolliert. Auch das könnte man Misstrauenskultur nennen. Aber es ist gut und richtig, dass sie da ist und dass sie schaut, ob alles rechtens läuft. Wir streiten, medial zumindest sehe ich das, um die Kontrolle von Fleisch und Wurst und regen uns darüber auf, dass da zu wenig passiert und hier bei den Menschen tun Sie so, als wenn man nur von negativer Misstrauenskultur reden könnte. Das teile ich überhaupt nicht.

(Beifall CDU)

Bewohner in einem Pflegeheim sind keine Verwaltungsmasse, aber mir kommt es beinahe so vor, wenn Sie diese ganzen Aussagen treffen in Bezug auf Fachkräftemangel und dass dieses und jenes noch nicht geregelt sei und so weiter. Das sind eigenständige Menschen. Ja, sie haben oft ein Problem sich zu äußern, aber man kann, wenn sie noch

gesund sind oder wenn Angehörige da sind, sortieren und schauen, was eigentlich der Wille dieser Menschen ist.

(Beifall CDU)

Was genau wollen sie, wenn ein Notfall eintritt? Ich sehe bei Ihnen überhaupt keine Bereitschaft, sich in diesem Punkt wirklich auseinanderzusetzen und zu sagen: Hier können und sollten wir schauen, ob das Pflegepersonal irgendetwas an die Hand bekommen kann, womit man diese Routine des schnellen Krankenwagenrufens aufbrechen kann. Dass durch ein kurzes Innehalten, vielleicht durch eine Checkliste oder was auch immer, diese Einweisungen ins Krankenhaus zum großen Teil verhindert werden könnten. Das wäre doch sehr gut. Aber da kommt von Ihnen nichts.

Im Moment ist es so, dass aufgrund dieser entstandenen Routine, die man sicherlich begründen kann – es ist keine Frage, Sie haben es auch begründet – , nicht einmal mehr versucht wird, einen Arzt zu erreichen. Sie sagen, oft kann man keinen erreichen und die haben oft auch keine Zeit, aber ab und zu kann man doch einen erreichen und ab und zu kommt doch einer. Manche haben schon Kooperationsverträge, hoffentlich rufen die in so einer Situation wenigstens erst einmal bei ihren Ärzten an.

Deswegen würde ich es gut finden, wenn die Wohn- und Betreuungsaufsicht nicht kontrolliert, ob ein Arzt angerufen wurde, sondern wenn sie schauen würde, wenn kein Arzt angerufen wurde, warum das so war. Das schult die Pflegekräfte ein Stück weit. Wenn sie wissen, die Frage kommt, ob sie zuerst wenigstens versucht haben einen Arzt anzurufen, dann denken sie öfter daran. Das ist der Ansatz, den ich habe.

Ich möchte die einzelnen Punkte, die ich in unserem Antrag habe, nicht wiederholen, das hat Herr Janßen schon ganz gut gemacht, dass er die Punkte hier aufgelistet hat.

(Heiterkeit)

Dankeschön. Ich finde es richtig, zu beantragen, dass manche Punkte geprüft werden und Sie uns als Ergebnis vorlegen, ob man etwas tun kann. Sie wollen das nicht, das finde ich schade. Mir geht es letztlich um die alten Menschen und darum, dass da ein bisschen etwas besser wird. Das vermisse ich. – Vielen Dank!

(Beifall CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Osterkamp-Weber.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist für mich unvorstellbar, dass unserer Fraktion irgendjemand abspricht, dass es uns um die Seniorinnen und Senioren, die Bewohnerinnen und Bewohner in den Einrichtungen geht, und zwar vorrangig in dieser Sache, wenn es um Krankenhauseinweisung geht. Es ist zu kurz gedacht, nur diesen Aspekt zu betrachten. Wir hatten vorhin schon ausgeführt, dass es deutlich mehr strukturelle Aspekte sind, die vorrangig behandelt werden müssen.

Ich möchte noch einen anderen Aspekt nennen. Wenn – und das betrifft uns im Grunde alle – wir keine Patientenverfügung haben, in der wir deutlich machen, dass wir keine lebensverlängernden Maßnahmen, keine künstlichen Flüssigkeitszufuhren et cetera wünschen, wenn wir das nicht schriftlich oder im Beisein eines Menschen, dem wir vertrauen, deutlich machen, dann haben wir alle ein Recht auf Leben. Das bedeutet, dass wir unter Umständen einmal mehr in eine Notaufnahme gebracht werden oder dort hingehen als einmal zu wenig, meine Damen und Herren.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)

Noch einmal einen Satz zur Selbstbestimmung: Ja, unsere Selbstbestimmung ist das höchste Gut, das wir haben und wir müssen alle immer wieder dafür kämpfen, dass wir selbstbestimmt leben dürfen. Auch Menschen, die in einer Pflegeeinrichtung sind, sollen selbstbestimmt leben und das können sie. Sie können selbstbestimmt leben.

In dem Fall, in dem sie ihren Willen nicht mehr verbalisieren können oder durch andere Zeichen deutlich machen können, brauchen Sie einen Fürsprecher, der sich dafür einsetzt. Auch darum, liebe Kolleginnen und Kollegen, können wir uns alle jetzt schon kümmern, dass wir später jemanden haben, der unsere Selbstbestimmtheit vertritt. Dann können auch unnötige Notaufnahmeaufenthalte vermieden werden, aber in den meisten Fällen auch nur dann. – Vielen Dank!