Protocol of the Session on December 11, 2019

Viele alte Menschen wollen auch gar nicht ins Krankenhaus. Sie möchten, dass ein Arzt kommt, aber sie können sich in Akutsituationen oft nicht mehr angemessen äußern und schon gar nicht mehr durchsetzen. Die Studie besagt, dass es zum Beispiel in den Pflegeeinrichtungen an abgestimmten und festgelegten Kommunikationsstandards mangelt und dass man dem Personal durch die Nutzung von Checklisten Unterstützung für eine andere Vorgehensweise an die Hand geben könnte. Man könnte in Pflegeeinrichtungen ein anderes Verhalten einüben, und das müssen wir einfordern, meine Damen und Herren!

(Beifall CDU)

Auf einen Bericht des Landesgremiums nach § 90a SGB V und auch auf Bundesgesetze können wir, wie der Senat es vorschlägt, in der Hoffnung warten, dass dem die gewünschten Veränderungen nachfolgen, doch wir können auch an der richtigen Stelle etwas tun. Diese richtige Stelle ist nach meinem Kenntnisstand bei der für die Altenpflege zuständigen Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport zu finden, die mit dem Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz ein gutes Instrument für die Kontrolle der Arbeit in den Pflegeheimen an der Hand hat.

Die vom Senat lang und breit beschriebene bessere Organisation in der Notaufnahme eines Krankenhauses interessiert mich an dieser Stelle wenig. Mich interessiert vielmehr, was im Wohn- und Betreuungsgesetz nachgebessert werden sollte. Zum Beispiel könnte die Wohn- und Betreuungsaufsicht zukünftig für die Frage, warum Pflegepersonal nicht zuerst einen Arzt, sondern gleich einen Rettungsdienst gerufen hat zuständig sein, auch wenn sie es jetzt noch nicht ist. Die Schnittstelle liegt jedenfalls ganz eindeutig nicht im Krankenhaus und auch nicht beim Bund, sondern in unseren Pflegeheimen. Es sind die dort unglücklich eingeübten Abläufe, die man ändern muss. Um das zu prüfen, haben wir unseren Antrag eingebracht.

Ich möchte und will, dass pflegebedürftige Menschen wann immer möglich in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können, auch wenn diese ein Pflegeheim ist. Das muss gut organisiert werden. Am Ende müssen nachvollziehbare Entscheidungen stehen, das ist selbstverständlich, weil natürlich auch ich nicht will, dass jemand Schaden nimmt, weil womöglich kein Rettungswagen gerufen wurde. Lassen Sie uns die Probleme gemeinsam angehen und stimmen Sie bitte unserem Antrag zu!

(Beifall CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Osterkamp-Weber.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Eines vorweg: Wenn jemand gestürzt ist und etwas verwirrt wirkt, dann ist dies eine Notfallsituation. Das wird niemand aus der Fachwelt bestreiten.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen SPD, DIE LINKE)

Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie diese große Anfrage gestellt haben und noch einmal auf die Thematik aufmerksam machen. Es wurde schon in vielen Debatten diskutiert, dass zu häufig Menschen aus Pflegeheimen in Notaufnahmen oder Krankenhäuser gebracht werden. Wir alle zusammen gehen aber auch zu oft, das ist bekannt, in eine Notaufnahme. Der Grund dafür ist, dass wir zu Zeiten, zu denen uns etwas passiert, nicht immer die Möglichkeit haben, eine hausärztliche oder fachärztliche, ambulante Praxis aufzusuchen. Genauso ist die Situation für die Pflegekräfte und damit auch für die zu Pflegenden in den Einrichtungen.

Wenn ich in eine Situation gerate, die aus fachlicher Sicht eine Notsituation darstellt, kann ich zu bestimmten Zeiten, nämlich am Wochenende, nach 18 Uhr, in der Mittagszeit oder Mittwochnachmittag keinen Hausarzt erreichen. Ich kann unter der bekannten Telefonnummer 116117 den hausärztlichen Notdienst anrufen. Ich kann aber noch lange nicht davon ausgehen, dass ich mit diesem Arzt sprechen kann, weil eventuell die Leitung schon belegt ist und ich kann nicht davon ausgehen, dass er mir als Fachkraft in der Einrichtung helfen kann.

Meine Damen und Herren, die Pflegekraft muss oft in kürzester Zeit entscheiden, was für eine Bewohnerin oder einen Bewohner richtig ist und da geht es nicht darum, dass sich jemand in den Finger geschnitten hat, sondern es geht darum, dass die Fachkraft eine Notfallsituation erkennt und handeln muss.

Ich möchte noch auf weitere Punkte aufmerksam machen: Es ist so, dass in den Einrichtungen vor Ort durch die Pflegefachkräfte kein einziges Mittel gegeben werden darf. Ich rede von Wundschutzsalben, dem Schmerzmittel Paracetamol, das wir alle kennen, fiebersenkenden Zäpfchen und so weiter. Das heißt, für alle medizinischen Interventionen ist

die Pflegefachkraft darauf angewiesen, eine ärztliche Anordnung zu bekommen.

In Ihrer Anfrage stellen Sie einige kluge Fragen und darauf möchte ich eingehen. Es gibt natürlich die Notwendigkeit, dass in den Einrichtungen Kooperationsverträge mit den Ärzten geschlossen werden. Um in die Einrichtungen zu kommen brauchen die Ärzte aber eine Refinanzierung, und das auch zu den Zeiten, die ich vorhin genannt habe.

Die Einrichtung eines integrierten Notfallzentrums begrüße ich sehr und hoffe, dass dieser Vorstoß auf Bundesebene weiter vorangetrieben wird. Dass das gemeinsame Landesgremium nach § 90a SGB 5 sich weiter mit dieser Thematik beschäftigt, halte ich für richtig und möchte noch einmal betonen, dass auch ich mir wünsche, dass mit denjenigen gesprochen wird, die vor Ort diese Einrichtungen betreiben und vor allen Dingen auch in der Praxis in diese Notfallsituationen geraten und Entscheidungen treffen müssen.

Liebe Fraktion der CDU, Ihrem Dringlichkeitsantrag wird die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht zustimmen. Prüfungen verändern keine Strukturen und die Antworten zeigen, dass wir Strukturen haben, die verändert werden müssen. Daran möchten wir mit aller Kraft arbeiten und diese Strukturveränderung mitgestalten.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

Ich möchte noch auf eine kleine Thematik aufmerksam machen und den DBfK, den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe, zitieren: „Für die Pflegekräfte gibt es kein Handeln ohne Verantwortung, egal wie viele Fachkräfte vor Ort arbeiten. Nur diejenigen, die zu Hause bleiben, haften nicht.“ – Vielen Dank!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Janßen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste!

Ja, Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sollen ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können und gleichzeitig die bestmögliche pflegerische und medizinische Versorgung erhalten. Beide Aspekte zu vereinen und sie sinnvoll gegeneinander abzuwägen, ist eine nicht

immer ganz einfache Aufgabe. Deshalb diskutieren wir heute anhand der Anfrage und des Dringlichkeitsantrages der Fraktion der CDU zu der Frage, ob und wenn ja, in welchem Umfang, vorschnelle Entnahmen aus dem Umfeld und damit die stationäre Einweisung in Kliniken von Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen vorgenommen werden.

Die Fraktion der CDU beruft sich in ihrer Großen Anfrage auf eine Studie der Universität Bremen gemeinsam mit der Universität Oldenburg zu Hospitalisierung und Notaufnahmebesuchen von Pflegeheimbewohnern. Darin wurden Krankentransporte in der Metropolregion untersucht. Das Erkenntnisinteresse der Studie liegt auf den Fragen, wer wann welche Entscheidungen für eine Einweisung trifft, welche Mechanismen dahinter stecken und ob es Fehlanreize für vorzeitige oder zu häufige Einweisungen in den stationären Bereich gibt. Die Annahme dahinter ist, dass überdurchschnittlich hohe Zahlen an Krankentransporten durch die Sorge von Beschäftigten vor rechtlichen Konsequenzen verursacht werden.

Grundsätzlich sind Krankenhauseinweisungen sehr stressig für die Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeeinrichtungen und auch für deren Angehörige. Das erkennbare Interesse hinter der Studie und dieser Anfrage, Krankentransporte auf die medizinisch notwendigen zu beschränken, ist also zunächst durchaus nachvollziehbar. Die Studie hat auch ergeben, dass Ängste vor rechtlichen Konsequenzen tatsächlich eine Entscheidungsgrundlage sein können und dass viele Pflegekräfte diese Entscheidung in der Vergangenheit ohne die Einbeziehung von Ärztinnen und Ärzten treffen mussten. Dr. Guido Schiemann, der die Studie verantwortet, sieht darin ein strukturelles Problem. Die Telefonnummer 112 wird angerufen und auch der Disponent in der Leitung haftet am Ende persönlich für seine Entscheidung, weshalb im Zweifelsfall eher ein Rettungswagen alarmiert wird als dass darauf verzichtet wird.

Ich möchte darauf hinweisen, dass wir auf unterschiedliche Aspekte dieser Fragestellung blicken müssen. Auf der einen Seite auf das gerechtfertigte Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner an einem möglichst selbstbestimmten Gestalten auch einer medizinischen Notlage, auf der anderen Seite auf die Sicherstellung der bestmöglichen medizinischen und pflegerischen Versorgung, bei der dann eine Einweisung vorgenommen wird, wenn es Zweifel gibt, ob die Bewohnerin oder der Bewohner den Zustand richtig einschätzt. Ich möchte nur

signalisieren, dass wir hier nicht eine Debatte führen sollten, bei der wir den Fachkräften in den Pflegeeinrichtungen die Kompetenz absprechen, die Notfälle auch als solche zu erkennen.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Für das Land Bremen muss man wissen, dass es einen vereinbarten Gebührenrahmen mit den Kostenträgern der Krankentransporte gibt, bei denen über die Folgejahre die Kosten ausgeglichen werden. Die Senatorin erklärte bei der Beantwortung der Anfrage, dass es in der Praxis nicht den Fehlanreiz gibt, dass man Leerfahrten verhindern muss und deshalb lieber jemanden mitnimmt als dass man ihn in der Einrichtung belässt. Diese Fehlanreizstruktur gibt es zumindest in Bremen nicht.

Die Studie nennt als weiteres Problem die Kommunikation zwischen Pflegeheimen und Ärztinnen und Ärzten, das hat meine Vorrednerin zu Recht beschrieben. Die Herausforderung ist, fachärztliche oder hausärztliche Beratung überhaupt in Anspruch nehmen zu können. Da sich die Notfälle nicht nach den Öffnungs- oder Sprechzeiten der ambulanten ärztlichen Versorgung richten, gelingt dies nicht immer.

Deshalb finde ich es richtig, dass das gemeinsame Landesgremium nach § 90a SGB 5 eine Arbeitsgruppe eingerichtet hat, die sich explizit auf die medizinische Versorgung in den Pflegeeinrichtungen konzentriert. Der Senat will über das Landesgremium also Empfehlungen für die Thematik entwickeln. Daher ist es falsch, hier den Eindruck zu vermitteln, dass man gar nichts tut und ganz neu über diese Frage diskutiert. Das Thema ist durchaus auf der Tagesordnung.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Ich gehe davon aus – vielleicht können wir dazu noch eine Zusage erhalten –, dass die Beschlüsse oder Empfehlungen dieses Gremiums, wenn sie gefasst sind, in den weiteren Gremien, beispielsweise der Deputation für Soziales, Jugend und Integration besprochen werden. Deshalb ist der Punkt eins Ihres Antrages überflüssig. Es spricht nichts dagegen, das noch einmal auf die Tagesordnung zu nehmen. Ich finde es auch richtig, das heute aufzurufen, glaube aber, dass wir dieses Antrags nicht bedurft hätten. Ich habe noch paar Punkte, ich melde mich in der zweiten Runde noch einmal. – Vielen Dank!

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Buhlert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben alle das Gefühl, dass es aus den Altenpflegeeinrichtungen zu viele Einweisungen in Krankhäuser gibt und es ist nicht schön, zu sehen, wie die Situation ist. Das liegt mit daran, dass die Notaufnahmen so besetzt sind, wie sie es sind, und so überlaufen sind mit Fällen, die dort nicht hingehören.

Wir müssen an allen Stellen dieser ganzen Kette überlegen, was sinnvoll zu tun ist. Wie wir einerseits Notaufnahmen besser organisieren, andererseits die Frage besser handhabbar machen, wie viele Fahrten es von Altenpflegeeinrichtungen zu Krankenhäusern gibt. Da gilt es, nicht die Kompetenz der Mitarbeitenden in den Pflegeeinrichtungen anzuzweifeln. Das tut, glaube ich, hier so mancher in der Debatte. Auch wenn wir einigen Punkten der Fraktion der CDU zustimmen, ist das nicht unser Motiv. Es geht darum, die Kompetenz der Personen, die dort handeln, zu stärken und ihre Entscheidungsmöglichkeiten zu stärken.

(Beifall FDP)

Manches können sie gar nicht anders entscheiden als sie es tun. Es wurde eben schon darauf hingewiesen: Bei einem Unfall, wenn jemand gestürzt und danach verwirrt ist, ist es aus fachlicher Sicht zwingend, ihn ins Krankenhaus zu bringen. Wir sagen auch jedem Bürger, wenn er gestürzt und verwirrt ist, dass er beim Arzt oder im Krankenhaus erst einmal abklären lassen sollte, was mit ihm passiert ist. Jemand, der von einem Unfall weggeht, der geht aus Eigenverantwortung weg. Wenn jemand diese Eigenverantwortung nicht mehr übernehmen kann und keine Angehörigen anwesend sind die man fragen kann liegt es in der Hand des Pflegeheims, Verantwortung zu übernehmen. Ähnlich ist es auch bei einem Schlaganfall. Wenn Leute auf einmal verwirrter als zuvor sind, muss man das abklären. Das ist einfach so.

Es geht aber nicht um diese fachlichen Fälle. Es geht darum, dass wir dort examinierte Kräfte haben – viele Krankenpfleger und Krankenschwestern arbeiten inzwischen in der Altenpflege –, die im Krankenhaus etwas tun dürfen, das sie in einem Altenpflegeheim nicht dürfen, weil entweder die ärztliche Anweisung fehlt oder weil sie es sozusagen in der falschen Einrichtung tun würden. An dieser Frage müssen wir doch arbeiten.

Wenn wir über Medikation reden: Da weiß eine Krankenschwester oder ein Krankenpfleger in vielen Fällen was nötig ist. Aber sie können es nicht verabreichen, weil sie es nicht dürfen. Auch an dieser Frage, wie wir die Kompetenzen, die da sind, stärken müssen wir arbeiten, um das Gesamtsystem zu entlasten. Keiner will etwas Falsches tun, aber wenn er etwas nicht verabreichen darf, das nicht selbst entscheiden darf, weil es einen Arzt geben muss, der das angeordnet und das Rezept ausgeschrieben hat, mit dem das Medikament vielleicht nur in der Dosis verändert werden musste, dann sind das doch Stellen, an denen wir das System wirklich entlasten können und an denen wir die Kompetenz der examinierten Kräfte in den Einrichtungen nutzen sollten. Das sollten wir angehen.

Wenn von Checklisten geredet wird, ist das ein richtiger Punkt, den man teilen kann. Ich erwarte von einem Qualitätsmanagementsystem heutzutage erstens, dass es solche Checklisten enthält, und zweitens, dass sie digital sind, sodass sie schnell abgearbeitet werden können. Der Punkt mit den Kooperationsverträgen ist doch klar, davon brauchen wir mehr, insofern ist das nur zu unterstützen.

Am Ende fordert die Fraktion der CDU – und das können wir nicht teilen –, dass die Wohn- und Betreuungsaufsicht noch mehr abprüfen, noch mehr hinterfragen und noch mehr tun soll. Sie ist schon heute überfordert. Wir erhöhen die Qualität der Arbeit nicht, indem wir noch mehr misstrauen und noch mehr hinterfragen, sondern nur, indem wir darauf setzen, dass die Kompetenzen dort genutzt werden. Was nützt es, wenn die Wohn- und Betreuungsaufsicht am Ende sagt: Also, in dem Fall hättest Du nicht den Arzt oder die Ärztin rufen müssen und in jenem Fall auch nicht. Damit ist nichts gewonnen.

Die erste Frage ist, ob es ein Unfall, ob es ein Notfall war. In dem Fall ist das klar geklärt. In den anderen Fällen könnten wir, wie gesagt, nur Abhilfe schaffen, wenn wir auf die Kompetenz der Kräfte in den Einrichtungen zählen. Bezüglich der anderen Prüffragen stimmen wir der Fraktion der CDU zu, aber aus einem ganz anderen Motiv. Nicht aus Misstrauen gegenüber den Menschen dort, sondern um ihre Kompetenzen nutzen und in die Prozesse einbinden zu können. Die Menschen, die dort arbeiten, können etwas und das sollten wir uns zunutze machen. – Herzlichen Dank!

(Beifall FDP)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Reimers-Bruns.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Genau das, was Herr Dr. Buhlert gerade als letzten Punkt angesprochen hat, ist auch uns von der Fraktion der SPD aufgestoßen. Es ist ein wichtiger Punkt, der heute behandelt wird, aber der Dringlichkeitsantrag und die einzelnen Punkte machen deutlich, dass eine gewisse, sagen wir einmal, Misstrauenskultur gegeben ist. Ich weiß nicht, wer auf diese Idee gekommen ist, denn die Menschen vor Ort, die in den Pflegeeinrichtungen arbeiten, tun dies nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Wenn von dem selbstbestimmten Leben der Bewohnerinnen und Bewohner einer Pflegeeinrichtung gesprochen wird, dann wird unserer Ansicht nach verkannt, dass leider viele Menschen, die dort leben, gar nicht mehr selbst eindeutig einschätzen können, wie schlimm das ist, das ihnen gerade widerfährt, wie stark ihre Schmerzen sind. Es ist oft so, dass sie – das hat auch Frau Osterkamp-Weber gesagt – gar nicht mehr in der Lage sind, sich zu äußern.

Deshalb müssen wir im Vertrauen darauf, dass die Pflegerinnen und Pfleger die richtigen Entscheidungen treffen, berücksichtigen, dass es zum Wohle dieser Menschen geschieht, die dort Schmerzen eventuell unklarer Genese haben, wenn das abgeklärt wird und die Menschen schnellstmöglich in ein Krankenhaus gebracht werden, wenn keine Fachärztepraxis vorhanden ist, die eine Kooperation mit dem Pflegeheim unterhält.