Protocol of the Session on December 11, 2019

Am Anfang habe ich den Begriff Aufregerthema genannt und ich würde das gern noch einmal aufnehmen, weil es jetzt meine dritte Bürgerschaftswoche ist – ich bin ja noch neu. Ein Aufregerthema habe ich schon, und das möchte ich auch noch einmal zum Ausdruck bringen: Wir haben gestern zum Thema Frauen, Arbeitslosigkeit, Alleinerziehende debattiert. Das ist ein Thema, das seit Jahren immer schlechter wird und dann wird hier von den Kolleginnen und Kollegen aus der SPD und von den Grünen debattiert, die ja seit zwölf Jahren Regierungsverantwortung haben. Sie diskutieren hier mit, als hätten Sie damit nichts zu tun.

(Abgeordnete Dr. Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Das ist doch nicht wahr! – Abgeordneter Lenkeit [SPD]: Haben Sie gestern geschlafen?)

Das finde ich immer noch ein bisschen irritierend, und dann bin ich auch schon fertig. – Vielen Dank!

(Beifall CDU)

Als nächster Redner hat Herr Staatsrat Tschöpe das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zur Untrennbarkeit von digitalem und physischem Nachlass ist, glaube ich, alles gesagt. Es gibt nur einen Nachlass, der unterschiedliche Ausprägungen hat, einmal ist es Geld, einmal sind es Sachen, einmal sind es digitale Bezugsrechte – es gibt keine Unterscheidung. Deshalb muss man das auch nicht weiter diskutieren, das ist zu der Frage deutlich geworden.

Deshalb will ich mich darauf beschränken, auf die beiden Vorschläge einzugehen, die Sie gemacht haben, Herr Professor Dr. Hilz. Ein digitaler Erbschein, das hört sich sehr gut an, aber wem gegenüber soll der denn jemals vorgelegt werden? Wer sich ein bisschen mit angelsächsischem Recht auseinandergesetzt hat, der weiß, amerikanisches Erbrecht, da ist das englische ähnlich, erfordert zur Geltendmachung eines Nachlasses einen sogenannten Personal Representative. Das heißt, einer der vor Ort diesen Nachlass geltend macht. Dieser Personal Representative muss nachweisen, dass er

jemanden vertritt, und das ist in Folge eines Testamentes oder wenn er einen Deutschen vertreten muss, in Form eines Erbscheins.

Die US-amerikanischen Einzelstaaten erfordern aber im Streitfall nicht, dass man irgendeinen digitalen Erbschein oder einen fotokopierten Erbschein dahin schickt, sondern die fordern, immer im Streitfall, dass es eine sogenannte Apostille nach dem Haager Übereinkommen gibt. Wer sich damit einmal beschäftigt hat, der weiß, welcher Spaß das ist, eine Apostille im Rechtsverkehr zu erwirken und dann auch noch in einem fremden Land. Das heißt, wenn Sie da ankommen, und eine PDF-Kopie vorlegen oder per Luftpostbrief eine Fotokopie eines deutschen Erbscheins, haben Sie an dieser Stelle überhaupt noch nichts gewonnen, weil dann das Apostille-Verfahren anläuft.

Insofern ist der digitale Erbschein in Auseinandersetzung, zumindest mit angelsächsischem Recht, sofort herstellbar. Herr Kollege Lühr, Sie müssen im Nachlassgericht einfach den PDF-Drucker zur Verfügung stellen. Das ist der digitale Erbschein.

Wir haben doch ein völlig anderes Problem. Wir haben nicht das Problem, dass wir in Deutschland Dinge nicht geregelt haben, sondern wir haben das Problem, dass die Auseinandersetzung nicht zwischen digital und analog besteht, sondern eine Auseinandersetzung unter unterschiedlichen Rechtssystemen und unterschiedlicher Internationalität ist. Deshalb lässt sich der Strich ganz einfach darunterziehen: Diese Regelung, die haben Sie ja nur im Streitfall zu treffen, also wenn Amazon noch Forderungen hat, dann wird es die hier in Deutschland vor einem Gericht geltend machen oder auch nicht. Wenn Sie eine Forderung gegen einen Amazon-Händler haben, müssen sie diese gegen Amazon geltend machen, da gibt es Clearingmechanismen, oder Sie müssen in einem fremden Land klagen. Das alles ist ein Problem des internationalen Rechtsverkehrs und unterliegt den üblichen Regeln, wie wir sie immer im internationalen Rechtsverkehr haben. Das ist mit der reinen Digitalisierung kein Stück leichter zu machen.

Ich komme einmal zurück auf die Fragestellung einer Ausschlagungsfrist. Sie sagen sechs Wochen sind zu kurz. Sechs Wochen sind eine extrem kurze Zeit, übrigens aber für jede Erbschaft. Wenn jemand verstirbt, haben Sie erst einmal mit etwas anderem zu tun, so hoffe ich, als sich um den Vermögens- und Verpflichtungsstatus dieser Person Gedanken zu machen. Damit müssen Sie nämlich erst einmal emotional zurechtkommen, dann müssen

Sie überlegen, wie bringen Sie den oder die anständig unter die Erde und dann fangen Sie an Papiere zu sortieren und zu sortieren, woraus das Erbe besteht.

Diese Situation hat man aber nicht nur im digitalen Bereich, sondern selbstverständlich ist die Frage: Hat derjenige ein Auslandskonto? Hat er das beispielsweise, weil das Zinsniveau in Deutschland nicht so hoch ist, über Zinspilot irgendwo bei einer maltesischen Bank abgeschlossen? All das finden Sie nur, wenn man das so macht, wie Sie das am Anfang gesagt haben: Wer es seinen Erben einfach machen will, der muss einen Überblick, ein Inventar haben, in dem er sagt: Das und das habe ich und da und da findest du das. Sonst wird es innerhalb dieser sechs Wochen schwer. Das heißt, man kann gern über die Verlängerung der sechs Wochen diskutieren, aber nicht im Zusammenhang mit einem digitalen Nachlass, sondern vielleicht im Zusammenhang damit, ob es Einzelnen zuzumuten ist, ein Erbe innerhalb von sechs Wochen bewerten zu können. Diese Frage finde ich spannend, die nehmen wir auch mit.

Die andere Geschichte mit dem digitalen Nachlass, ich glaube, da sind Sie in so einer kleinen, feinen Stadtrepublik wie Bremen nicht richtig. Ich würde die Frage einmal an den amerikanischen Kongress stellen, wie man internationale Rechtsbeziehungen regeln soll. – Danke sehr!

(Beifall SPD)

Als nächster Redner erhält der Abgeordnete Öztürk das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich würde gern noch einmal einen Gedanken aufgreifen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich will diesen digitalen Erbschein nicht per se in Abrede stellen oder als schlecht bezeichnen. Ich habe im ersten Redebeitrag gesagt, dass er ein Instrument sein kann. Deswegen bin ich dankbar, dass der Staatsrat hier noch einmal ausführlich ausgeführt hat, welche Problemlagen sich dadurch ergeben und mit welchen Unternehmen wir es da zu tun haben, um welche Rechtsgüter es sich dabei handelt.

Wir müssen uns aber die Kernfrage stellen. Es geht nicht darum, dass man einen Facebook- oder einen Instagram-Account löscht oder vielleicht das Profil aus einer Dating-Seite entfernt, wenn ein Erbe angetreten wird. Es geht darum, was mit den Unmengen an Daten passiert, die dieser Seitenbetreiber

über die Jahre gesammelt hat. Das reicht drei Mal um den Planeten, so große Datenmengen sind das. Es geht darum, wem diese Daten gehören und ob der Seitenbetreiber in der Pflicht ist, sie dem Erben auszuhändigen und ob das überhaupt im Sinne des Verstorbenen ist, dass irgendwelche Erben herausbekommen, was Sie oder ich oder irgendjemand anderes die letzten 30 Jahre auf Facebook gemacht haben oder auf welchem Portal jemand unterwegs war oder welche Bankgeschäfte er noch nebenbei getätigt hat.

Das sind schwerwiegende, ernste Fragen, mit denen wir uns beschäftigen müssen. Zu Lebzeiten kann man sich ja bei dem einen oder anderen Unternehmen einen Ausdruck geben lassen. Man kann sagen, lieber Portalbetreiber XY – ich nenne jetzt bewusst keinen Namen, sage nicht, um wen es sich handelt –, gib mir doch einmal alle meine Daten von dem Tag an, seitdem ich mich bei euch registriert und eingeloggt habe. Das sind Unmengen an Daten, die man erhält, das Restleben reicht nicht aus, um das herunterzuscrollen, was da an Daten erhoben wurde.

Hunderte und Tausende von Unternehmen haben Zugriff auf diese Plattform, generieren noch zusätzlich Daten, erheben Daten, kennen unser gesamtes Surfverhalten. Um die Daten dieser Unternehmen muss es auch gehen. Das heißt, wir brauchen eine Datensouveränität, über die wir hier diskutieren müssen. Ich kann für meine Fraktion zusichern, dass wir, auch als Koalition, dieses Thema weiterhin vertiefen werden.

Ich würde ungern an dem Punkt Schluss machen, an dem man sagt, es geht um das digitale Erbe. Stattdessen geht es wirklich darum, was mit den digitalen Daten geschieht, mit all den Sammlungen, auch über den Tag hinaus, an dem jemand verstirbt. Es geht darum, wie die Erben damit umgehen und was sie überhaupt damit machen dürfen. Dürfen sie einsehen, auf welchen Seiten ich vor drei Jahren, vor fünf Jahren oder vor einer Woche noch unterwegs war? Darf man das den Erben aushändigen oder muss man da Mechanismen finden?

Diese Fragen kann man nur technisch zusammen mit den Plattformbetreibern lösen, wenn es einen Rechtsrahmen gibt, an den sich der Plattformbetreiber immer in dem Land halten muss, in dem er seine Dienste anbietet. Deswegen brauchen wir eine europäische Lösung und ich glaube, das ist auch der einzige Weg, den wir gemeinsam gehen können. Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Professor Dr. Hilz.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich habe mich auch noch einmal kurz gemeldet. Die Punkte, die Herr Öztürk gerade angesprochen hat, sind richtig und wichtig. Man kann das in schriftlicher Form grundsätzlich zu Lebzeiten regeln, aber die Frage ist: Wer macht das denn? Diese Datenmengen entsprechend zu regeln – ich glaube, es sind die Allerwenigsten, die sich zu Lebzeiten darüber Gedanken machen.

Dennoch ist die Frage dann, wenn der Erbfall eintritt, der digitale Erbschein. Wir sehen nicht das Instrument für den Moment, bei dem man in die gerichtliche Auseinandersetzung geht, sondern es geht darum, eindeutig dem Betreiber mitzuteilen: Der Account-Inhaber ist verstorben und ich bin sein Erbe. Das geht sehr wohl aus unserer Sicht auf elektronischem Wege, um dort entsprechend die Regelungen zu machen. Es ist auch schon vorgekommen, in mehr als ein paar Einzelfällen, dass Menschen fälschlicherweise zum Tode erklärt worden sind und verkehrte Leute sich angemaßt haben zu behaupten, sie wären die Erben. Hier kann ein elektronisches Zertifikat, das eindeutig den Erben benennt, dabei helfen, das eindeutig zu klären.

Insofern bin ich bei Ihnen, dass man, wenn man in die gerichtliche Auseinandersetzung geht, vertreten werden muss, von Personen et cetera. Für die einfache Mitteilung aber an die Konzerne, ich bin der Erbe, der Account-Inhaber ist verstorben, kann man das bestimmt über digitale Zertifikate regeln. Ich bin bei Ihnen, wenn Sie sagen, die Sechs-Wochen-Frist ist generell zu kurz. Vielleicht diskutieren wir insgesamt über eine Verlängerung der Frist, auch das ist eine ernsthafte Prüfung und Überlegung wert, da wären wir dabei.

Die besondere Schwierigkeit liegt – und Sie haben ein Beispiel aus dem Digitalen genannt – darin, wenn Accounts irgendwo sind und keiner weiß, wo sie sind. Wenn Sie ein Konto bei der lokalen Sparkasse haben, haben Sie eine Karte, dann kann man erkennen: Der hat da ein Konto, meistens hat man die im Portemonnaie. Bei diesen Accounts ist es schon schwierig, und das gehört mit zum digitalen Nachlass, dem man seinen Erben hinterlässt. Es ist also ein wichtiges Thema. Ich glaube, es wird uns noch weiter beschäftigen, auch hier in diesem Hause, aber in diesem Falle: Vielen Dank für die

Beantwortung der Frage, und wir sind der Meinung, hier ist noch weiterer Handlungsbedarf. – Vielen Dank!

(Beifall FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 20/184, auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP Kenntnis.

Was tun gegen vorschnelle Krankenhauseinweisungen von Pflegeheimbewohnern? – Konsequenzen aus der Studie „Hospitalisierung und Notaufnahmebesuche von Pflegeheimbewohnern“ (HO- MERN) Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 18. Oktober 2019 (Drucksache 20/102)

Dazu

Mitteilung des Senats vom 26. November 2019 (Drucksache 20/185)

Wir verbinden hiermit:

Konsequenzen aus der Studie "Hospitalisierung und Notaufnahmebesuche von Pflegeheimbewohnern" (HOMERN) – Verantwortung der Bremischen Wohn- und Betreuungsaufsicht Antrag der Fraktion der CDU vom 10. Dezember 2019 (Drucksache 20/204)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Stahmann.

Ich gehe davon aus, dass der Senat die Antwort auf die Große Anfrage nicht mündlich wiederholen möchte, sodass wir direkt in die Aussprache eintreten können.

Die gemeinsame Aussprache ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Grönert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Werden alte Menschen aus Pflegeheimen zu oft unnötig in

ein Krankenhaus gebracht oder nicht? Das Ergebnis der Studie Hospitalisierung und Notaufnahmebesuche von Pflegeheimbewohnern bestätigt: Ja, das ist so und deshalb besteht Handlungsbedarf. Die Bremer Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz indes zweifelt in der Antwort auf unsere Große Anfrage die Ergebnisse der Studie an. Sie meint, dass das Ergebnis anders wäre, wenn mehr Fragebogen zurückgekommen wären und wenn bei der Auswahl der Pflegeheime mehr das Zufallsprinzip geherrscht hätte.

Ich teile diese Einschätzung überhaupt nicht, denn am Ergebnis dieser Studie würde sich auch bei einem höheren Rücklauf nichts Grundlegendes ändern. Allenfalls könnten noch zu findende Einrichtungen, in denen es besser läuft, die jetzt ermittelten Werte im Durchschnitt optisch etwas verschönern, wodurch aber die bereits festgestellten Probleme in anderen Häusern nicht plötzlich kleiner wären.

Es ist auch ohne diese Studie seit Jahren kein Geheimnis, dass pflegebedürftige Menschen oft viel zu schnell mit dem Rettungswagen abgeholt und in ein Krankenhaus gebracht werden. Dieses Vorgehen ist für Pflegekräfte der einfachste und sicherste Weg, wenn jemand zum Beispiel gestürzt ist und durcheinander wirkt. Da wird oft gar nicht mehr nachgedacht. Es machen alle so und rufen quasi automatisiert den Rettungswagen. Ich will niemanden dafür anklagen, denn es ist nicht böse gemeint. Doch es ist nicht immer zum Wohl der Betroffenen und deshalb müssen wir die Studienergebnisse ernst nehmen, uns im Sinne der pflegebedürftigen Menschen damit befassen und auf Änderungen drängen.

(Beifall CDU)

Eine Krankenhauseinweisung bedeutet besonders für alte Menschen sehr viel Stress und deshalb muss sie gerechtfertigt sein und darf nicht nur der Vorsicht, der Unsicherheit des Pflegepersonals oder dem Wunsch nach einer möglichst schnellen Problemlösung geschuldet sein. Selbst wenn der Patient doch nicht stationär aufgenommen und zurück ins Pflegeheim gebracht wird, ist die Belastung für ihn extrem hoch. Mehrstündige Wartezeiten in der Notaufnahme sind eher die Regel als die Ausnahme. Allein die mangelhafte Flüssigkeitsaufnahme in diesen Stunden und der Verlust der vertrauten Umgebung und der Bezugspersonen können den ohnehin angeschlagenen gesundheitlichen Zustand weiter verschlechtern.

Viele alte Menschen wollen auch gar nicht ins Krankenhaus. Sie möchten, dass ein Arzt kommt, aber sie können sich in Akutsituationen oft nicht mehr angemessen äußern und schon gar nicht mehr durchsetzen. Die Studie besagt, dass es zum Beispiel in den Pflegeeinrichtungen an abgestimmten und festgelegten Kommunikationsstandards mangelt und dass man dem Personal durch die Nutzung von Checklisten Unterstützung für eine andere Vorgehensweise an die Hand geben könnte. Man könnte in Pflegeeinrichtungen ein anderes Verhalten einüben, und das müssen wir einfordern, meine Damen und Herren!