Deshalb ist die Bilanzierung chinesischer Politik auch ein Appell an uns selbst, nämlich Außenpolitik, Menschenrechtspolitik mit einer starken Stimme Europas zu versehen, dann wird sie wirkungsvoller sein als bisher, und das muss unser Ziel sein. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will nicht groß in der Sache ergänzen, weil das sehr eindringlich und sehr ausführlich vorgetragen worden ist. Ich will im
Wesentlichen auf den Punkt eingehen, der angesprochen worden ist: Ist es notwendig, dass sich die Bremische Bürgerschaft mit dem Thema beschäftigt? Es wurde darauf hingewiesen: Die Bundesregierung hat gemeinsam mit 22 oder 23 anderen Staaten gegenüber der UN vorgetragen, dass man, Antje Grotheer hat die Wortwahl kritisiert, aber wie es im diplomatischen Geschäft oft so ist, dass man wegen der Menschenrechtsverletzungen in großer Sorge sei, dass man eine unabhängige Untersuchung, den freien Zugang der UN-Organisation zu dieser Region fordere. Auch der Bundesaußenminister hat sehr deutlich gemacht, dass die Menschenrechte unteilbar sind und die Weltgemeinschaft die Augen vor der aktuellen Situation nicht verschließen dürfe.
Zur Frage, ob es dann noch nötig ist, dass sich die Bremische Bürgerschaft, das Bundesland Bremen mit dieser Frage beschäftigt:
Ich meine ja, aus zwei Gründen: Zum einen, während 23 Staaten erklärt haben, dass sie wegen der Menschenrechtsverletzungen in großer Sorge sind, dass sie eine internationale Untersuchung und eine Veränderung der Zustände fordern, hat eine ganze Reihe von Staaten erklärt, dass sie dies für eine ziemlich unverfrorene Einmischung in innerchinesische Angelegenheiten halten. Es ist mitnichten so, dass es einen weltweiten Konsens darüber gibt, dass Menschenrechtsverletzungen anzuprangern und durch die UN zu untersuchen sind. Es gibt auch starke Kräfte, der Abgeordnete Dr. vom Bruch hat darauf hingewiesen – –. Es gibt international unterschiedliche Sichtweisen auf den Umgang mit solchen Problemlagen. Gerade deshalb ist es richtig, dass wir in Deutschland und Europa an jeder Stelle gemeinsam darauf hinweisen. Ja, das mag eine Einmischung in innere Angelegenheiten sein, aber es ist eine berechtigte und notwendige Einmischung der Weltgemeinschaft und der westlichen Wertegemeinschaft. Dann, wenn Menschenrechtsverletzungen im Raum stehen, kann man sich nicht darauf zurückziehen, dass jemand anderes zuständig ist, sondern in dem Fall müssen wir als Demokratinnen und Demokraten die Stimme erheben.
Dieser Hinweis, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass ist der zweite Punkt, gilt auch für die Zuständigkeitsverteilung innerhalb Deutschlands. Da, wo Menschenrechtsverletzungen im Raum stehen, kann man sich nicht mit dem formalen Verweis auf die Zuständigkeiten des Bundes aus der
Das gilt insbesondere für Bremen, denn das schreibt uns unsere Bremische Landesverfassung bereits ins Stammbuch. Ich finde, es lohnt immer mal wieder, in die Präambel unserer Landesverfassung zu schauen, die unser Wirken, das Wirken des gesamten Staatswesens unter die Eindrücke der Vernichtung durch den Nationalsozialismus gestellt und gesagt hat: Diese Erschütterung unserer Zivilisation muss für uns immer die Leitschnur unseres Handelns sein und verpflichtet uns, mit allen unseren Organisation, allen unseren Institutionen und Organen, mit unserem ganzen politischen Wirken für die Menschenrechte, für den Frieden und für die Freiheit überall in Bremen und in der Welt einzutreten. Dazu gehören auch solche Bekenntnisse wie heute. Vielen Dank!
Wer dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE, CDU und FDP mit der Drucksachen-Nummer 20/209 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, begrüße ich recht herzlich die Studiengruppe B des Polizeivollzugsdienstes der Hochschule für Öffentliche Verwaltung. Herzlich willkommen hier im Haus! Ich wünsche Ihnen einen interessanten Nachmittag.
Gesetz zur Änderung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes Mitteilung des Senats vom 29. Oktober 2019 (Drucksache 20/115)
Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzesentwurf in ihrer 5. Sitzung am 21. November 2019 in erster Lesung beschlossen.
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen.
Zugang zum digitalen Nachlass – was tut der Senat? Große Anfrage der Fraktion der FDP vom 10. Oktober 2019 (Drucksache 20/101)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben uns mit dieser Großen Anfrage an den Senat gewandt, weil ein Thema uns in Zukunft auch immer weiter beschäftigen wird: Das ist der digitale Nachlass. Das meint: Was ist, wenn wir einmal nicht mehr sind, aber unsere digitalen Accounts noch bestehen?
Ich bedanke mich beim Senat für die Antwort, bin aber an verschiedenen Punkten anderer Meinung. Wir sehen weiteren Handlungsbedarf zum Beispiel bei der Ausschlagungsfrist von sechs Wochen oder beim digitalen Erbschein, darauf möchte ich im Laufe der Rede eingehen.
In der Vorbereitung – und die zog sich einige Zeit, schon einige Monate hin, – in der wir uns mit der Frage, wie es eigentlich mit dem digitalen Nachlass aussieht, beschäftigt haben, ist auch mir selbst zum ersten Mal bewusst geworden, dass auch ich vielleicht etwas regeln muss und habe einmal meine Accounts zusammengestellt und meiner Frau gesagt, wo ich alle meine Zugangsdaten hinterlege. Was meinen Sie, auf wie viele Accounts ich gekommen bin? 61 und ich bin mir nicht einmal sicher, ob ich tatsächlich alle Accounts erfasst habe, angefangen beim Onlinebanking über die Accounts in sozialen Medien, Einkäufe die ich tätige und so weiter und so fort.
Insofern besteht hier dringender Handlungsbedarf und wir haben gefragt, wie der Senat das sieht. Der hat gesagt, durch das Facebook-Urteil wäre alles geregelt. Das Facebook-Urteil regelt natürlich den digitalen Nachlass für denjenigen, der ihn in Anspruch nehmen möchte. Es gibt weiterhin die Ausschlagungsfrist von sechs Wochen und da frage ich mich, wer denn tatsächlich, in diesem Falle sind es meine 61 oder vielleicht etwas mehr Accounts, innerhalb von sechs Wochen recherchieren kann. Ich glaube, das ist schwer möglich. Insofern glaube ich, ist hier eine Verlängerung der Frist zwingend erforderlich.
Wenn wir weiter in die Antworten hineinschauen, dann erkennt man zu den Fragen zwei, drei und vier relativ viele Wiederholungen. Wenn wir zum