Protocol of the Session on December 11, 2019

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Das finde ich richtig. Es ist nämlich nicht, und für mich persönlich war es auch nie, nachvollziehbar,

dass ein Existenzminimum bis zu 100 Prozent gekürzt werden konnte. Deswegen setzen sich dieser Senat und diese Koalition zu Recht für ein bedarfsgerechtes und würdevolles Existenzminimum ein. Gleichzeitig müssen die Anstrengungen verstärkt werden, den Menschen eine Perspektive zu eröffnen und ihnen Hilfestellung beim Wiedereinstieg in den Beruf zu geben.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Es steht jetzt eine grundsätzliche Reform des Grundsicherungssystems auf Bundesebene an und in diesen Prozess werden wir uns aktiv einbringen. Der Antrag der Koalitionsfraktionen sieht unter zweitens mehrere Einzelpunkte vor, bei denen es dringenden Handlungsbedarf gibt, um die Situation der Menschen zu verbessern, die auf Leistungen des SGB II angewiesen sind. Für mich gehört ganz deutlich dazu, dass zu einem würdevollen Leben eindeutig gehört, dass die Menschen menschenwürdig wohnen können.

Es ist völlig klar, dass dieser Antrag an einen ganz wichtigem Punkt ansetzt, nämlich, dass bei den Unterkunftskosten nicht gekürzt und sanktioniert werden darf. Es kann nicht sein, dass ein Nichterscheinen zu einem Termin, 80 Prozent der Sanktionen werden wegen Terminversäumnissen ausgesprochen, beim Jobcenter dazu führt, dass diese Menschen in die Obdachlosigkeit getrieben werden. Das haben wir auch in Bremen in den vergangenen Jahren erlebt, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Wir wollen auch, dass die Bedarfsgemeinschaften mit Kindern von Sanktionen ausgenommen werden. Das haben wir hier schon oft genug diskutiert: Es ist nicht hinnehmbar, dass Kinder quasi in eine Sanktionssippenhaft genommen werden

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

und ihre Situation weiter verschlechtert wird, nur weil ihre Eltern zum Beispiel ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen. Auch die Kinder von Leistungsbeziehenden haben einen Anspruch auf soziokulturelle Teilhabe und eine Zukunftsperspektive müssen sie auch haben. Deshalb ist völlig klar: Bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern sind Sanktionen absolut tabu.

Ich habe gerade gesagt, 80 Prozent der Sanktionen sind auf Terminversäumnisse zurückzuführen und

ich möchte ein plastisches Beispiel geben, das an unsere Debatte von gestern anschließt, nämlich soweit es Alleinerziehende betrifft.

Alleinerziehende sind zu zwei Drittel, wenn sie SGB-II-Leistung beziehen, erwerbstätig. Ich sage hier noch einmal gern, das sind durchaus Frauen, die einen Berufsabschluss haben, übrigens auch einen guten, weil, das hat mir heute in der Berichterstattung nicht so ganz gefallen, das ist nämlich nicht wahr. Diese Frauen, es sind in der Regel Frauen, arbeiten, sind aber gezwungen, mit SGBII-Leistungen aufzustocken, weil sie in der Regel zu wenig verdienen, weil sie in Teilzeit arbeiten, aber auch, weil Frauenberufe, das war auch Teil der Debatte gestern, oft schlecht bezahlt werden.

Dann hat man natürlich als Alleinerziehende zwischendurch Schwierigkeiten mit der Vereinbarung von Arbeit, Kinderbetreuung, et cetera. Ich frage Sie allen Ernstes: Wo würden Ihre Prioritäten als Mutter oder als Vater liegen, wenn zu dieser Unvereinbarkeit von Arbeit, Kindergarten, Kinderbetreuung, Schule, noch eine Krankheit oder Verletzung des Kindes hinzukommt? Das ist meinem Sohn oft passiert, weil er sportbegeistert war. Dann ist auch meine Priorität ganz deutlich: Mich um das Kind zu kümmern und im Zweifelsfall einen Termin beim Jobcenter nicht wahrzunehmen. Genau diese Fälle sind in der Vergangenheit sanktioniert worden. Ein Unding, wie ich finde!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Zurufe CDU)

Das trifft nicht nur die Frau, die arbeitet, sondern auch das Kind, und so etwas war und ist falsch, und ich bin froh, dass wir auf dem Weg sind, diesen sozialen und arbeitsmarktpolitischen Unsinn zu beenden.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Das Gleiche gilt für die Sanktionen gegen unter 25Jährige. Die noch schärfere Sanktionspraxis gegen diese Personengruppe war nicht Bestandteil des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Der Kläger war über 25 und hatte einen anderen Klagegrund. Ich gehe davon aus, dass bei einer entsprechenden Klage eines unter 25-Jährigen diese Praxis nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht zu halten sein wird. Zweitens sehe ich das noch einmal verschärfte Vorgehen gegen junge Menschen auch als kontraproduktiv für eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration an.

Wer schon zu Beginn seines Erwerbslebens erlebt, dass Arbeit vor allem mit Zwang zu tun hat und nicht auch erlebt, dass Arbeit auch Selbstbestimmung, Verwirklichung oder Agieren im Team bedeutet, wird weder ein produktiver, noch ein motivierter, noch ein mündiger Arbeitnehmer sein, sondern jemand, der Arbeit tatsächlich mit Zwang durch eine staatliche Institution verbindet. Das ist nicht in dem Sinne, wie wir das gern hätten.

Außerdem, und das ist das wirklich Problematische, führen diese scharfen Sanktionen bei unter 25-Jährigen dazu, dass diese sich einfach oft aus dem SGB-II-System abmelden, unter, ich sage es einmal vorsichtig, nicht guten Konditionen arbeiten und sich wieder beim Jobcenter melden, wenn sie älter sind, Familie haben und der Lohn der oftmals zuvor prekären Verhältnisse nicht mehr ausreicht.

Dann, wenn sie wieder zurück beim Jobcenter sind, ist es zu spät, sie für Ausbildung und Qualifizierung zu gewinnen und sie dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt mit einem Arbeitsverhältnis zu integrieren, bei dem das Gehaltsniveau reicht, damit man davon leben kann.

Das heißt im Klartext, dass diese verschärfte Sanktionspraxis gegen unter 25-Jährige dazu führt, dass Menschen später dauerhaft im Leistungsbezug enden. Das ist nicht nur arbeitsmarkt- und sozialpolitischer, sondern auch volkswirtschaftlicher Unsinn und gehört meines Erachtens abgeschafft.

(Beifall DIE LINKE)

Jetzt, Frau Grönert, jetzt komme ich zu Ihnen. Ich habe sehr aufmerksam zugehört. Sie haben unter anderem gesagt, dass die Leistungsbeziehenden nur wegen der Sanktionen ihren Mitwirkungspflichten nachkommen. Diese Annahme ist grundsätzlich falsch.

(Zuruf Abgeordnete Grönert [CDU])

Sie haben das gesagt, ich habe mitgeschrieben, und ich habe mit meiner Kollegin Frau Dr. Bogedan genau an der Stelle darüber geredet, dass diese Annahme grundsätzlich falsch ist. Menschen, die etwas freiwillig machen, nehmen sehr viel motivierter und sehr viel längerfristiger an Maßnahmen teil und kümmern sich darum, dass sie hinterher durch Qualifizierungsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt kommen, als wenn sie es unter Zwang machen.

Das Bild, das Sie transportiert haben, das ist wirklich veraltet, denn wir wissen seit ungefähr 150 Jahren, dass Zwang überhaupt nicht zur Produktivitätssteigerung und zur Ertüchtigung oder Selbstertüchtigung von Menschen führt, sondern genau dem Gegenteil.

(Beifall SPD, DIE LINKE)

Jetzt komme ich zum eigentlichen Kern: Ihre Annahme ist auch komplett falsch. Ich kann Ihnen das aus eigener Erfahrung sagen: Ich habe als Rechtsanwaltsfachangestellte in einer Kanzlei gearbeitet, die unter anderem im Bereich des Sozialrechts tätig war. Damals war es noch die Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales, BAgIS, nach Einführung des SGB II, hinterher das Jobcenter. Da kommen Menschen, die sind arbeitslos geworden und sind nach der Agenda 2010 und der Gesetzgebung nicht mehr in den ArbeitslosengeldI-Bezug gekommen.

Das waren Menschen, die waren total fit und motiviert, irgendetwas zu machen. Dann landen sie in einem System, was von Anfang an mit den Sanktionen gearbeitet hat. Zu was führt das? Dass diese Menschen sich im Laufe von eineinhalb Jahren wegen dieser angstbesetzten Haltung zu einer staatlichen Institution tatsächlich so deformiert haben, dass sie psychische Erkrankungen bekommen haben, und zwar durch die Sanktionen. Genau deswegen gehören Sanktionen grundsätzlich abgeschafft.

(Beifall DIE LINKE)

Wenn Menschen, weil sie genau diese Diffamierung nicht erleben wollen, den Kontakt zum Jobcenter abbrechen, führt das überwiegend dazu, dass sie in prekäre Arbeitsverhältnisse kommen. Da sagen Sie, Frau Grönert: Mehr Menschen, die von ihrer Arbeit nicht leben können, sollen ihre Ansprüche geltend machen. Das haben Sie in Ihrem ersten Debattenbeitrag gesagt. Das finde ich sehr gediegen, und beinhaltet zwei Probleme, weil es die Logik der Agenda 2010 nicht verstanden hat.

Die Agenda 2010 ist mehr als nur Hartz IV, sondern beinhaltet auch Harz I bis III. Das ist viel schlimmer, dort sind die ganzen Rahmenbedingungen dafür geschaffen worden, dass die Löhne und Gehälter in Deutschland zurückgegangen sind, angefangen von der Arbeitnehmerüberlassung bis zu den Minijobs. Die Logik der Hartz-IV-Gesetze war die, dass Löhne in Deutschland sinken sollten. Das hat nur dann Sinn und Zweck, wenn man das mit einer

Sanktionspraxis hinterlegt, ansonsten führt es nicht dazu, dass Menschen freiwillig, ich sage einmal, extrem schlechte, um hier kein Schimpfwort zu benutzen, Arbeitsverhältnisse annehmen.

Das heißt, Ihre ganzen Annahmen und Ihr Menschenbild haben überhaupt nichts mit der Logik der Agenda 2010 zu tun, denn die hat die Sanktionspraxis als Druckmittel genutzt und bewusst eingeführt, damit die Löhne und Gehälter in Deutschland sinken.

(Beifall DIE LINKE)

Im Endeffekt, auch noch einmal ein Punkt, Frau Grönert: Die Sanktionen – weil Sie gesagt haben, mehr Menschen, die von ihrer Arbeit nicht leben können, sollen ihre Ansprüche geltend machen – –. Sanktionen werden ganz oft gegen Menschen ausgesprochen, die aufstocken. Das war eine Praxis, die sich zum Glück in Bremen in den letzten drei, vier Jahren durch die neue Jobcenter-Leiterin, meine jetzige Staatsrätin geändert hat.

Es war aber ein sehr großes Problem, dass gerade diejenigen, die arbeiten und aufstockende Leistungen beziehen, beim Jobcenter übermäßig oft von Sanktionen betroffen waren. Da kann man natürlich die These wagen, dass das Sinn und Zweck war, diejenigen, die arbeiten, noch mit Sanktionen zu schikanieren, damit sie möglichst ihre Ansprüche auf aufstockende Leistungen nicht mehr geltend machen. Da wird natürlich die Logik der gesamten Agenda 2010 und der Hartz-IV-Gesetzgebung, der Hartz-Gesetzgebung rund. Deshalb ist auch Ihre Annahme dazu falsch.

(Beifall DIE LINKE – Abgeordnete Grönert [CDU]: Aber das muss man dann ändern!)

Im Endeffekt haben genau diese Sanktionen gegen Erwerbstätige, die aufstockende Leistungen bezogen haben, nur dazu geführt, dass diese sich mit immer schlechteren Arbeitsverhältnissen arrangiert haben, statt diese grundsätzlich infrage zu stellen. Hier sind noch ein paar Annahmen gefallen, auch von Ihnen, Herr Dr. Buhlert.

Das Grundproblem, das wir in Deutschland haben, ist nicht, dass wir Menschen haben, die ihr Recht auf ergänzende SGB-II-Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Das Grundproblem ist, dass wir in einem reichsten Land der Erde, in dem wir leben, so schlechte Löhne und Gehälter in bestimmten Branchen haben, dass die Menschen davon nicht

leben können und ergänzende Leistung beziehen müssen. Das ist doch das Grundproblem!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Deswegen ist es absolut richtig, dass die Sanktionspraxis zumindest entschärft wird. Meiner Meinung nach gehört sie total abgeschafft. Nur dann werden wir diese Menschen entlasten, die sich Beschäftigungsverhältnissen befinden, die überhaupt nicht angemessen sind, und sie nicht mehr zwingen, diese anzunehmen.

Erst dann wird es dazu führen, dass das Lohn- und Gehaltsniveau in bestimmten Branchen in Deutschland wieder nach oben geht.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Nun komme ich noch einmal zurück zum Antrag, den ich sehr gut finde.

Frau Senatorin, darf ich Sie auf die Redezeit hinweisen? Sie sind schon drei Minuten darüber.

Das kann gut sein, ich komme zum Schluss, Herr Präsident.

Das ist schön, hervorragend.

(Heiterkeit DIE LINKE)