Protocol of the Session on December 11, 2019

Zu Frage zwei: Alle Verträge im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus über Zuwendungen an die ausbauenden Telekommunikationsunternehmen wurden seitens des Landes unterzeichnet. Der Ausbau wird 2020 beginnen. Aufträge darüber hinaus von einzelnen Unternehmen an Telekommunikationsunternehmen zum Ausbau individueller Breitbandanschlüsse werden dem Senat aus wettbewerblichen Gründen regelmäßig nicht mitgeteilt und sind insoweit nicht bekannt.

Zu Frage drei: Im Bereich der Genehmigungsverfahren gab es Problematiken bei der Zulassung von Tiefbauunternehmen. Diese konnten ressortübergreifend und zusammen mit den Telekommunikationsunternehmen einer Klärung zugeführt werden. Aktuell ist dem Senat eine Planungsproblematik hinsichtlich der Standortwahl eines Netzverteilers bekannt. Hier werden aktuell zusammen mit dem Telekommunikationsunternehmen Lösungsmöglichkeiten geprüft. – So weit die Antwort des Senats!

Herr Abgeordneter Stahmann, hätten Sie dazu eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, sind Sie auch der Auffassung, dass Breitbandanschlüsse heutzutage zur obligatorischen Infrastruktur von Gewerbegebieten gehören?

Ja, auf jeden Fall steigert das in einem erforderlichen, vielleicht auch obligatorischen Maß die Wettbewerbsfähigkeit der in diesem Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen.

Herr Kollege, hätten Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Gibt es weiße Flecken bei den Gewerbegebieten in Bremen oder Bremerhaven?

Ich hatte ja gesagt, dass wir ein weiteres Markterkundungsverfahren durchführen. Wir werden uns diese Frage in dem Zusammenhang noch einmal sehr sorgfältig anschauen.

Herr Staatsrat, eine weitere Zusatzfrage durch den Abgeordneten Saffe. – Bitte sehr!

Am Stadtrand haben wir ja nicht nur Gewerbegebiete, die jetzt versorgt werden. Ich möchte zur Sicherheit einmal nachfragen, ob da auch Randgebiete wie zum Beispiel das Blockland, Niederblockland, Hollerdeich mit im Blick sind, wenn es darum geht, die weißen Flecken mit Breitband und auch schnellerem Internet zu versorgen.

Die werden nicht nur mit betrachtet, die stehen im Vordergrund der Betrachtung. Das ist so angelegt, dass auch alle privaten Haushalte einen Breitbandanschluss erhalten sollen.

Herr Staatsrat, eine weitere Zusatzfrage durch den Abgeordneten Gottschalk. – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, Sie haben sehr allgemein von einem Ausbau des Breitbands gesprochen. In jüngster Zeit gibt es ja vor allem die Diskussion über die 5G-Netze. Wie weit sind denn hier die Planungen? Inwieweit gibt es hier auch Diskussionen über Technik und Abhängigkeiten und dergleichen, werden die schon geführt?

Sie kennen ja die Diskussion auf der Bundesebene. Die Diskussionen laufen und wir sind als Senat an diesen Diskussionen beteiligt. Wir haben einen Antrag auf Teilnahme am Modellprojekt 5x5G-Strategie gestellt und erwarten da auch in Kürze eine hoffentlich positive Zusage der Bundesregierung, dass wir hier an der A27 ein Modellvorhaben durchführen können.

Herr Kollege Gottschalk, hätten Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Können Sie sagen, was ein Modellprojekt heißt? Ist das nur ein Teil eines Stadtteils oder hat das Auswirkungen für ganz Bremen und wann würde das beginnen?

Das Modellvorhaben entlang der A27 ist sehr großräumig angelegt. Es betrifft Bremen und auch größere Teile Niedersachsens und wird verschiedene Elemente beinhalten. Das reicht von der Infrastruktur in den Häfen bis über andere Gewerbegebiete und hat also eine große räumliche und inhaltliche Breite.

Herr Staatsrat, weitere Fragen liegen nicht vor. Ich bedanke mich für die Beantwortung!

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift: „Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch sogenannte glücksspielsimulierende Apps“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Grotheer, Frau Krümpfer, Güngör und Fraktion der SPD.

Frau Kollegin Grotheer, Sie haben das Wort!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie hoch schätzt der Senat die Suchtgefährdung von Kindern und Jugendlichen durch glücksspielsimulierende Apps oder Spiele ein? Sieht der Senat diese Spiele als Versuch der Glücksspielindustrie an, zukünftige Kunden zu gewinnen?

Zweitens: Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um diese Gefährdung zu bekämpfen?

Drittens: Sieht der Senat die Notwendigkeit, rechtliche Regelungen zum Verbot solcher Spiele zu initiieren, und wenn nein, warum nicht?

Diese Anfrage wird beantwortet durch Frau Staatsrätin Stroth.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Glücksspielsimulierende Apps sind nicht nur aufgrund ihrer Suchtgefährdung, sondern vor allem wegen ihres „türöffnenden Effektes“ als riskant zu bewerten. Mechanismen von Glücksspiel werden verharmlost. Gleichzeitig wird der Einstieg in reales Glücksspiel dadurch gefördert,

dass in vielen Apps sehr unrealistische Gewinnerwartungen geschürt werden. Solange das Glücksspiel nur simuliert wird, ist das Gewinnen sehr einfach, eine hohe Wahrscheinlichkeit auf Erfolg wird suggeriert. Dadurch kann der Einstieg in echtes Glücksspiel gefördert werden, indem die Gewinnchancen dann aber gänzlich anders gelagert sind.

Es gibt Hinweise darauf, dass an der Entwicklung von glücksspielsimulierenden Apps auch Unternehmen der Glücksspielindustrie beteiligt sind, um gezielt eine jüngere Kundschaft anzusprechen. Immer mehr Produkte werden an der Schnittstelle zwischen Gaming – Computerspielszene – und Gambling – Glücksspiel – entwickelt. Damit steigt die Gefahr, dass ein häufig sehr junges Publikum von scheinbar harmlosen Computerspielen zu Spielen verleitet wird, in denen Mechanismen von Glücksspiel wirksam sind.

Zu Frage zwei: Suchtprävention und Suchtberatung sind wichtige Schwerpunkte des Bremer Suchthilfesystems. So gibt es in Bremen eine Vielzahl von Präventions- und Interventionsmaßnahmen, organisiert vom Landesinstitut für Schule, von der Bremer Fachstelle Glücksspielsucht an der Universität Bremen und von der Beratungsstelle (ESC) cape – Ambulanz für junge Menschen mit Suchtproblemen des Gesundheitsamtes.

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport fördert auf Landesebene die medienpädagogische Jugendarbeit des ServiceBureau Jugendinformation. Das ServiceBureau bietet regelmäßig medienpädagogische Fortbildungen und Fachtage zur Qualifizierung von Fachkräften und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der Sozialen Arbeit und insbesondere der offenen Jugendarbeit an. Darüber hinaus ist es Anlauf- und Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche, um unter anderem für Risiken in Onlinespielen zu sensibilisieren.

In Bezug auf die Risiken der Spielsucht geht es vor allem darum, Jugendlichen Medienkompetenz und Risikobewusstsein zu vermitteln, sie für das Erkennen von Abhängigkeitsstrukturen zu sensibilisieren und Anlaufstellen für Suchtprävention und -beratung aufzuzeigen. Neue Erkenntnisse zum Thema exzessive Mediennutzung und Sucht werden darüber hinaus einem großen Kreis von Fachkräften und Multiplikatoren in Form von Veranstaltungen, Fachtagungen, Vorträgen und Broschüren zugänglich gemacht.

Zu Frage drei: Glücksspielsimulierende Apps und Spiele sind in der Regel bewusst so gestaltet, dass

sie nicht unter den Begriff des Glücksspiels subsumiert werden können, sie aber Glücksspiel simulieren und Kinder und Jugendliche so an dieses heranführen. Die hinter den Spielen steckenden Mechanismen entziehen sich derzeit jeglicher Kontrolle. Wenn schon das Glücksspiel, bei dem der Zufall über Gewinn oder Verlust entscheidet, als gefährlich gilt, muss dies erst recht für solche Spiele gelten. Insofern ist eine Regulierung entsprechender Angebote im Hinblick auf die Aspekte des Jugendschutzes, des Schutzes von Spielern und Spielerinnen sowie der Suchtprävention und Suchtbekämpfung notwendig.

In der Diskussion um die Fortentwicklung des deutschen Glücksspielrechts wird gerade diskutiert, ein Verbot von Gratisspielen, die einzelnen Glücksspielarten entsprechen oder solchen nachgebildet sind, für Minderjährige einzuführen. Erörtert wird zudem, eine Verlinkung zwischen Glücksspielangeboten und Gratisangeboten zu untersagen. Weitere Möglichkeiten einer Regulierung bestünden darin, Anbieter und Anbieterinnen von App-Plattformen zu einer Altersabfrage bei der Bereitstellung von Spielen, die einen Geldeinsatz oder In-Game-Käufe ermöglichen, zu verpflichten. Verstöße gegen entsprechende Pflichten müssten mit Sanktionen wie zum Beispiel Bußgeldern oder Untersagung belegt werden. Es ist ebenfalls größtmögliche Transparenz im Hinblick auf die tatsächlichen Kosten und die Folgekosten des Spiels herzustellen.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend plant, noch in diesem Jahr einen ersten Entwurf zur Novelle des Jugendschutzgesetzes vorzulegen. Ziel der Novellierung ist ein effektiver Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gefährlichen Medieninhalten. Regelungsinhalte werden insbesondere auch Interaktionsrisiken wie Chat-Funktionen, Kostenfallen und exzessives Spiel betreffen. Die Länder befinden sich mit dem Bund im Gespräch, um – soweit ihre Zuständigkeit im Medienrecht betroffen ist – die Feinabstimmung des Entwurfs vorzunehmen. – So weit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Grotheer, hätten Sie eine Zusatzfrage dazu? – Bitte sehr!

Das Ganze, was wir jetzt diskutieren, befindet sich ja auf der Schwelle zwischen Jugendschutz – also Zuständigkeit des Bundes – und Jugendmedienschutz – also Zuständigkeit der Länder wegen der Medienfragen. Teilt der Senat meine Einschätzung, dass es wichtig ist,

da wirklich eine ganz enge Abstimmung vorzunehmen, weil sich gerade die Landesmedienanstalten der Länder in den vergangenen Jahren sehr intensiv mit genau diesen Fragen beschäftigt haben?

Ja.

Frau Staatsrätin, eine weitere Zusatzfrage durch den Abgeordneten Herrn Professor Dr. Hilz. – Herr Kollege, Sie haben das Wort!

Frau Staatsrätin, wie definiert der Senat denn glücksspielsimulierende Apps und wie unterscheidet er sie von anderen computerbasierten Spielen?

Also, ich muss dazu sagen, ich bin keine Spezialistin für diese ganzen Fragen von glücksspielsimulierenden Apps. Ich habe es so verstanden, dass es sich dabei um herunterladbare Spiele handelt, die den Mechanismus des Glücksspiels – nämlich immer schnell ein Level weiterzukommen und dabei Erfolge zu generieren – beinhalten. Das unterscheidet sie aus meiner Sicht durchaus von anderen Computerspielen, die einen ganz gezielten Spielablauf haben und die zum Teil auch von mehreren gleichzeitig gespielt werden können.

Herr Kollege, hätten Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wenn diese Spiele ja teilweise auf dem Markt sind, mit welchen Altersbeschränkungen sind die denn derzeit versehen?

Das kann ich Ihnen gar nicht beantworten. Ich weiß es nicht.

Frau Staatsrätin, eine weitere Zusatzfrage durch die Abgeordnete Frau Grotheer. – Bitte sehr!

Frau Staatsrätin, wie ich das verstanden habe, ist es bei den glücksspielsimulierenden Apps so, dass sie fast keine Altersbeschränkung haben, sondern nun einmal gerade auch von Kindern selbstständig heruntergeladen werden können und dass das genau das Problem ist. Über die Frage der möglichen In-App-Käufe müssten wir meines Erachtens sehr intensiv diskutieren, weil genau das der Moment ist, in dem es dann in echtes Glücksspiel umschlagen kann. Ist das so zutreffend?

Das ist zutreffend.

Frau Staatsrätin, eine weitere Zusatzfrage durch den Abgeordneten Herrn Müller. – Bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Staatsrätin! Würden Sie mir zustimmen, dass es generell auch ein Aspekt sein müsste, dass das InApp-Kaufen und damit die Möglichkeit, in einer App weitere Spielbestandteile zu erwerben, generell schon in die Prüfung einbezogen werden müsste, da gewinnspielorientierte Apps aus meiner Sicht nur einen Aspekt dieses Themas ausmachen?