Die Verwaltung und Bereitstellung der Küstenschutzmittel erfolgt durch die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau. Mit der Fachplanung der Hochwasserschutzmaßnahmen hat die Senatorin für Wissenschaft und Häfen die bremenports GmbH & Co. KG beauftragt.
Die Planungen zur Zukunftsentwicklung des Werftquartiers haben keinen direkten Bezug zum Hochwasserschutz. Das Gebiet liegt vollständig im vor Hochwasser geschützten Stadtgebiet Bremerhavens im Ortsteil Geestemünde, weshalb diese städtebaulich orientierten Planungen vonseiten der Stadt Bremerhaven eigenständig verfolgt werden. Gleichwohl werden auch diese Planungen aufgrund der hohen Bedeutung frühzeitig mit den senatorischen Dienststellen Bremens kommuniziert und gemeinsam vorangetrieben.
Die Planungen zum Hochwasserschutz in der Geestemündung betreffen den gesamten Bereich zwischen dem Seedeich im Süden und dem Weserdeich im Norden. Ein Bestandteil der Planungen ist der Neubau des Sturmflutsperrwerks in der Geeste auf Höhe des Fähranlegers.
die Stadt Bremerhaven in die Planungen eingebunden. Hierzu finden regelmäßige Lenkungsgruppensitzungen statt. Zusätzlich wurde in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Bremerhaven ein Büro beauftragt, welche vorhandene und zukünftige Wegeverbindung untersuchen soll. Durch die intensive Einbeziehung der Stadt ist eine Abstimmung mit den Planungen zum Werftquartier gewährleistet.
Zu Frage zwei: Das geplante Sperrwerk ist ein technisches Bauwerk des Küstenschutzes. Eine feste Überquerungsmöglichkeit ist nicht Bestandteil der Planung und ist aus Küstenschutzmitteln nicht finanzierbar.
Seitens der Stadt bestehen Überlegungen zum Bau einer Brücke im Bereich des geplanten Sperrwerks. Die Zuständigkeit hierfür liegt ausschließlich bei der Stadt Bremerhaven. Es finden jedoch Abstimmungen mit den Planungen zum Hochwasserschutz statt, um gegebenenfalls Synergieeffekte erzielen zu können.
Der Senat beabsichtigt, den Bau des Sperrwerkes so zu gestalten, dass die grundsätzliche technische Möglichkeit zur späteren Einrichtung einer Überquerungsmöglichkeit gewährleistet werden kann.
Zu Frage drei: Die Verantwortung für die eventuelle Planung und Errichtung einer Brücke liegt bei der Stadt Bremerhaven, die auch für die uneingeschränkte Nutzung und verkehrssichere Unterhaltung einer möglichen Überwegung zuständig wäre. – So weit die Antwort des Senats!
Herr Staatsrat Cordßen, wenn ich Ihre Antwort richtig verstanden habe, dann sagen Sie zum einen, dass Sie nur für den technischen Teil zuständig sind, dass Sie die Möglichkeit einer Überquerung sicherstellen wollen, aber nicht von vornherein schon darauf hinarbeiten wollen, dass es diese Überquerungsmöglichkeit geben kann. Die Frage ist, warum bei einem Projekt, bei dem am Ende sichergestellt wird, dass überquert werden kann, nicht gleich von Anfang an sichergestellt wird, dass es am Ende dann auch überquert werden kann?
Auf diese Frage kann ich nur noch einmal auf das zurückkommen, was ich in der Antwort zu Frage zwei gesagt habe, nämlich, dass der Senat beabsichtigt, den Bau des Sperrwerks so
zu gestalten, dass die grundsätzliche Möglichkeit gegeben ist. Das heißt natürlich, dass diese Möglichkeit auf der technischen Ebene auch von Anfang an vorhanden sein muss und dass das in enger Abstimmung mit der für den Bau einer entsprechenden Überwegung zuständigen Stadt Bremerhaven, um mit Ihren Worten zu sprechen, auch von Anfang an mitgedacht und möglich gemacht werden kann.
Ich erinnere mich daran, dass wir bei einer der letzten Hochwasserschutzmaßnahmen, nämlich der Deicherhöhung, am Ende eine ähnliche Diskussion gehabt haben. Die Bänke, die auf dem Deich standen, sind logischerweise für die Deicherhöhung abgebaut worden und als der Deich fertig war, ist der Streit darüber entbrannt, wer dafür zuständig ist, die Bänke dort wieder aufzustellen. Verstehen Sie mein Interesse, Herr Staatsrat, dass wir diesen Streit rund um das Sperrwerk nicht in gleicher Weise wieder führen?
Herr Abgeordneter, ich verstehe dieses Interesse sehr gut. Ich kann Ihnen auch sagen, dass ich dieses Interesse teile und dass all das, was wir tun und all unsere Gespräche, die wir in diesem Sinne sowohl mit der bremenports GmbH & Co. KG als auch mit der Stadt Bremerhaven führen, zum Ziel haben sollen, ein Entbrennen eines solchen Streits von Anfang an zu vermeiden.
Wäre es, nach Ihrer Auffassung, dann nicht sinnvoll, dass man sich schon jetzt gleich mit der Frage beschäftigt, wie diese Überquerungsmöglichkeit mit der Fertigstellung des Sperrwerks, das sich ja noch ein wenig hinziehen wird, gemeinsam mit der Stadt Bremerhaven, sichergestellt werden kann?
An dieser Stelle kann ich natürlich der Stadt Bremerhaven nur eine Empfehlung aussprechen und das will ich auch gern tun und insofern empfehlen, dass auf der zuständigen kommunalen Planungsebene diese Planungen vorangetrieben werden. Ich kann unsererseits und auch für die bremenports GmbH & Co. KG erklären, dass man solchen Gesprächen sehr offen gegenüber
steht und hier die Planungen frühzeitig zusammenbinden sollte, aber es muss natürlich auch entsprechende Planungen seitens der Stadt Bremerhaven geben.
Professor Dr. Hilz (FDP): Herr Staatsrat, wie ist der Stand der Planungen des Geestesperrwerks und wann rechnet der Senat mit einem Baubeginn für das Sturmflutsperrwerk an der Geeste?
Herr Abgeordneter, ich kann Ihnen hierzu jetzt keine ganz konkreten Daten nennen und würde auch, in Anbetracht der Themen, die der Abgeordnete Herr Günthner angesprochen hat, durchaus anregen, dass wir dieses Thema in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für die Angelegenheiten der Häfen aufrufen, um die Planungen, wie sie im Moment seitens der bremenports GmbH & Co. KG bestehen, vorzustellen und die Möglichkeit eröffnen und den Bremerhavenern die Gelegenheit zu geben, die kommunalen Planungen einzubringen.
Professor Dr. Hilz (FDP): Herr Staatsrat, ich frage natürlich auch vor dem Hintergrund, wenn man die Planungen jetzt zusammenführen würde, würde es zur zeitlichen Verzögerung des Baubeginns kommen oder könnte man das, wenn man es zu diesem Zeitpunkt zusammenführt, immer noch im gleichen Zeitplan realisieren?
Das hängt sicherlich an der weiteren Konkretisierung der Planungen für eine Überwegungsmöglichkeit ab. Ich würde zum jetzigen Zeitpunkt aber davon ausgehen, dass sich durch eine weitere intensive Abstimmung der Planungen und die Zusammenführung keine besonderen Verzögerungen ergeben sollten, sondern dass es auch ein geeigneter Zeitpunkt wäre, dies zu tun.
Professor Dr. Hilz (FDP): Herr Staatsrat, wäre es aus Ihrer Sicht möglich, dass die Stadt Bremerhaven und auch bremenports den gleichen Projektplaner mit der Planung und Zusammenführung beider Projekte beauftragen kann?
Das ist eine Frage, die nicht hier entschieden werden kann. Ich würde insofern anregen, dass die Beteiligten darüber konkret miteinander ins Gespräch treten sollten.
Professor Dr. Hilz (FDP): Ich habe ja nur gefragt, ob das möglich wäre. Das kann man hier durchaus beantworten.
Herr Staatsrat, können Sie mir sagen, was so eine Brücke kostet? Wie hoch die Planungskosten dafür sind? Liegt das schon vor?
Das kann ich Ihnen nicht sagen, die konkreten Planungen für diese Überwegungsmöglichkeit oder auch Brücke müssten auf der kommunalen Ebene erfolgen. Insofern wäre natürlich die Stadt Bremerhaven diejenige, die zu einer solchen Frage Auskunft geben könnte.
Auch hierzu sollte ich, als Vertreter der Senatorin für Wissenschaft und Häfen, Ihnen keine Auskunft geben, sondern das ist etwas, das die Stadt Bremerhaven darstellen muss, in deren Namen ich hier natürlich nicht sprechen kann.
Das habe ich verstanden, vielen Dank! Ich wollte aber wissen, ob Sie es zufällig wissen. Das können Sie vielleicht beantworten.
Ich bitte hier um Verständnis, dass das Themen sind, die die Stadt Bremerhaven für sich kommunizieren muss. Sie muss für sich entscheiden, welchen Weg sie gehen will. Ich würde
an der Stelle sagen, dass das Angebot besteht, auch hierüber in einer der nächsten Sitzungen des Hafenausschusses konkreter zu sprechen um auch der Stadt Bremerhaven die Gelegenheit zu geben, für sich selbst zu sprechen.
Die dritte Anfrage trägt den Titel: „Beschäftigungsduldung in der Übergangszeit“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Lenkeit, Güngör und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie stellt der Senat sicher, dass die zum 1. Januar 2020 nach dem Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung Begünstigten auch in der Übergangszeit eine Bleibeperspektive haben?
Zweitens: Wie stellt der Senat sicher, dass es auch für in familiärer Lebensgemeinschaft lebende Ehegatten oder Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder von ab dem 1. Januar 2020 Begünstigten eine entsprechende aufenthaltsrechtliche Regelung gibt?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Mit dem Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung, das am 1. Januar 2020 in Kraft tritt, werden die bereits bestehenden Regelungen über die Ausbildungsduldung in den neuen Paragrafen 60c im Aufenthaltsgesetz überführt und in Paragraf 60d eine neue Beschäftigungsduldung eingeführt.