Heute war mehrfach von Grundrechten und christlicher Tradition die Rede. Erlauben Sie mir auf einen Text zu verweisen, der älter ist als die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte oder auch die gerade zitierte Weimarer Verfassung. Der Text ist circa zweieinhalbtausend Jahre alt und stammt aus der jüdischen Glaubenstradition vom Propheten Jesaja, bei dem es heißt: „Die im Elend ohne Obdach sind, führe ins Haus! Wenn du einen nackt siehst, so kleide ihn, und entzieh dich nicht deinem Fleisch und Blut!“ Das heißt für mich heute demokratisch gewendet: Obdachlose, Bundesbürger und andere Bürger aus Staaten, die hier ihr Wahlrecht ausüben können, sind Teil des Souveräns und deshalb von uns allen sehr ernst zu nehmen.
Je nachdem wie Sie die Überschrift über diesen Antrag lesen, Sie können es ja verschieden betonen. Es heißt: Das Wahlrecht für Obdachlose stärken. Wir meinen beides, das Wahlrecht stärken, das hat den sachlich funktionalen Kern. Daran muss jetzt die Verwaltung arbeiten und die ist sicherlich engagiert und fantasiebegabt genug, uns in den nächsten Wochen Vorschläge zu unterbreiten. Wir wollen aber auch die Obdachlosen stärken, die Menschen ohne eigenen Wohnraum, weil wir ihnen eines deutlich machen wollen: Sie sind eben nicht nur ein Objekt von staatlicher oder privater Fürsorge, nein, sie sind ein Subjekt, sie sind Menschen mit eigenen Wünschen, Forderungen und auch Träumen. Ich bin froh über jeden, dem wir auch über das Wahlrecht das Gefühl geben, sie gehören zu uns. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin mir sicher, dass wir das mit dem Nachnamen irgendwann noch hinbekommen.
Ich gehe einmal davon aus, dass die Wahlbeteiligung bei der letzten Wahl zur Bremischen Bürgerschaft hier in den Reihen bei knapp 100 Prozent gelegen hat. Obwohl das Kumulieren und Panaschieren so seine Tücken hat, gehe ich davon aus, dass wir das alle geschafft haben uns selbst fünf Stimmen zu geben.
Der Kollege Herr Zimmer hat inhaltlich schon vieles richtiges und wichtiges gesagt. Verzeihen Sie mir daher bitte, mit der alten politischen Tradition – das wurde zwar schon alles gesagt, aber nicht von mir –, zu brechen und mich daher etwas kürzer zu fassen.
Ganz anders, meine Vorrednerinnen und Vorredner haben das schon angesprochen, verhält es sich mit der Wahlbeteiligung, wenn wir uns die Wohnungslosen in diesem Land anschauen. Wir wissen schon seit vielen Jahren, dass Menschen, die wenig Geld zur Verfügung haben, sich in einem deutlich geringeren Umfang an Wahlen beteiligen, als jene Menschen es tun, denen Geld zur Verfügung steht. Natürlich sehen wir ein, dass die Wahlbeteiligung noch einmal niedriger ist, wenn Menschen zusätzlich keine Wohnung besitzen und auf der Straße leben.
Wir begrüßen es daher, dass seit dem Jahr 2015 Maßnahmen stattfinden, um Obdachlose über anstehende Wahlen zu informieren und zudem die Ausübung des Wahlrechts zu gewährleisten. Was bedeutet das? Auch wenn Menschen zum Beispiel nicht im Wählerverzeichnis gelistet sind, über keinen Ausweis verfügen oder den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins erst spät gestellt haben, haben sie, durch die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, die Möglichkeit zu wählen bekommen.
Wir wollen bei der Handhabung des Wahlrechts für Obdach- und Wohnungslose weiter vorangehen und die Informations- und Unterstützungsangebote für obdachlose Menschen institutionalisieren.
Herr Dr. Buhlert, Sie haben es angesprochen und wir sind da ebenfalls sensibilisiert, einseitig an einem Ort, zu einem bestimmten Zeitpunkt Wahllo
kale einzurichten. Daher, das haben Sie richtig gesagt, wollen wir dies prüfen. Was ich aber noch kurz ergänzen möchte, weil dieser Aspekt nicht eindeutig herausgestellt wurde, das Café Papagei wurde hier nur als Beispiel genannt und soll nicht als einziger Standort geprüft werden.
Kolleginnen und Kollegen, jede Stimme zählt! Das ist keine dümmliche Phrase. Die Landtagswahlen in Thüringen haben ganz deutlich gezeigt, dass es auch auf Landesebene mitunter einige wenige Stimmen sind, die den Unterschied machen. 73 Stimmen haben in Thüringen den Unterschied zwischen Parlamentsarbeit und außerparlamentarischer Bedeutungslosigkeit gemacht. Die Kolleginnen und Kollegen der FDP aus Thüringen sind sicherlich dankbar um jede Stimme gewesen.
Im Namen der SPD-Fraktion möchte ich mich an dieser Stelle bei den Kolleginnen und Kollegen des Wahlamtes für die bisher geleistete Arbeit bedanken. Ich bitte Sie, unterstützen Sie den Antrag der Koalition, lassen Sie uns ein Zeichen setzen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Wahlrecht für Obdachlose stärken, bei dem Titel habe ich auch, ähnlich wie Herr Pörschke, zuerst an noch ganz andere Sorgen dieser Menschen gedacht, aber mir kam auch sofort die Frage, ob die Koalition absichtlich oder aus Versehen nur auf Obdachlose abgestellt hat.
Obdachlose sind eigentlich nur der kleinere Teil einer Gruppe, die aufgrund ihrer Lebenssituation mit dem Wählen ganz spezielle Probleme hat. Während sich Ihre Zahl nämlich nur auf 500 bis 600 beläuft, kommt man bei den Wohnungslosen auch in Bremen schnell auf mehrere Tausend. Gerade haben Herr Zimmer und die anderen Redner das auch eingeräumt, dass es um Wohnungslose geht, aber der Titel hat es nicht hergegeben. Es sind zwar nicht alle, die zu den Obdach- oder Wohnungslosen zählen ohne gemeldeten Wohnsitz oder ohne Personalausweis, aber doch sehr viele. Genaue Zahlen gibt es darüber leider nicht.
Die Statistik zeigt indessen, und das verwundert nicht, dass wohnungs- oder wohnsitzlose Menschen eine der Gruppen mit der geringsten Wahlbeteiligung sind. Für sie alle gelten in Bezug auf die Wahrnehmung des Wahlrechts, welches sie unbedingt haben, kompliziertere Regeln als sonst und das besonders dann, wenn sie keinen Personalausweis haben.
So müssen sie bis zum 21. Tag vor der Wahl einen speziellen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dabei können aber Anbieter von Hilfen, ich vermute einmal in Bremen wäre das zum Beispiel die Innere Mission, Sammelanträge für sie einbringen und sie darüber in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. In Bremen wurden auf diese Weise für die Bundestagswahl 2017 nach den Zahlen, die ich gefunden habe, sechs Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen. In Frankfurt, wo schätzungsweise 3 000 Obdachlose leben, waren es dagegen nur fünf. Das spricht dafür, dass man mit der bereits genutzten Strategie in Bremen tatsächlich erfolgreicher ist als woanders.
So finde ich die erste Forderung in Ihrem Antrag auch durchaus sinnvoll. Sie beantragen die Zusammenarbeit mit den Trägern der Obdach- und ich füge einmal hinzu, Wohnungslosenhilfe, aufrechtzuerhalten und darauf hinzuwirken, dass alle an der Durchführung der Wahl Beteiligten über die Möglichkeiten der Stimmabgabe für Obdachlose informiert sind. Ja, die Träger und Mitarbeiter der Obdach- und Wohnungslosenhilfe, die ohnehin eng mit den Menschen in Kontakt sind, können diese gezielt informieren und auch aktiv unterstützen.
Doch darüber hinaus will die Koalition jetzt auch eine institutionalisierte, also von Bremen finanzierte Informationskampagne für Obdachlose erstellen. In diesem Punkt unterstützen wir Sie nicht. Wir meinen, dass die knappen Gelder für den Bereich der Obdachlosenhilfe sinnvoller eingesetzt werden könnten. Wichtig bleibt natürlich trotzdem, dass die Träger der Obdach- und Wohnungslosenhilfe mit im Boot sind und das Verfahren mit dem Eintrag ins Wählerverzeichnis über Sammelanträge von ihnen beworben und auch unterstützt werden.
Es gibt aber auch noch ganz andere Möglichkeiten als eine institutionalisierte Informationskampagne. In Hamburg zum Beispiel gab es 2017 in der Wahlzeit ein Freiwilligenprojekt. Freiwillige Helfer gingen in den Wochen vor der Wahl in die Obdachloseneinrichtungen, um mit den dortigen Gästen den
Wahl-O-Mat zu erläutern und ihnen zu erklären, dass und wie sie wählen können. Der Wunsch nach politischer Beteiligung wird doch ganz besonders dadurch gestärkt, dass Menschen das Gefühl haben, angehört und berücksichtigt zu werden.
Abgesehen von der hier aufgeworfenen Frage nach einer Informationskampagne haben obdachlose Menschen doch noch viel drängendere Probleme, wenn ich einmal von der Not, eine Wohnung zu finden, absehe, dann wird mir zum Beispiel auch immer wieder erzählt, wie schwierig es ist, einen verlorengegangenen Personalausweis zu ersetzen.
In Wahlzeiten mag der Wunsch danach vielleicht sogar präsenter sein und zunehmen. Doch abgesehen vom nicht ganz leichten Gang zum Amt, sind es fast immer die aufzubringenden Kosten, die dann einen neuen Personalausweis letztlich verhindern. Zu den knapp 30 Euro Gebühr kann schnell noch eine Strafe kommen, weil man den Verlust des alten Ausweises nie gemeldet hat. Trotzdem ist ein Personalausweis beim Beantragen von Sozialleistungen oder auch bei Arbeits- oder Wohnungssuche unglaublich wichtig und auch bei Wahlen ziemlich hilfreich.
Hier fände ich mehr Unterstützung sehr sinnvoll, zumal der Besitz eines Personalausweises für die Wiedereingliederung unabdingbar ist. Obwohl wir das grundsätzliche Anliegen, auch die Menschen ohne gemeldeten Wohnsitz stärker zur Teilnahme an Wahlen zu motivieren, durchaus unterstützen, können wir uns bei Ihrem Antrag nur enthalten, da er aus unserer Sicht einfach zu kurz gedacht ist und viele drängendere Probleme außer Acht lässt. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir, dass ich kurz etwas zur geltenden Rechtslage sage. Die Bürgerschaftswahl in Bremen beginnt normalerweise damit, dass Sie eine Wahlbenachrichtigung bekommen. Das ist notwendig, weil nur diejenigen, die in Bremen und Bremerhaven leben, auch wahlberechtigt sind. Wir schicken keine Wahlbenachrichtigungen nach Hannover oder woanders hin. Die Grundlage dieser Wahlbenachrichtigung ist, dass Sie im Einwohnermelderegister gemeldet sind. In der Regel funktioniert das.
Dann gibt es Personen, die zwar nicht in Bremen gemeldet sind, die aber unter gewissen Voraussetzungen wahlberechtigt sind. Das sind Personen, die, wenn ich auf die Bürgerschaftswahl komme, schon mindestens drei Monate ihren ständigen Aufenthalt in Bremen haben. Es reicht also nicht aus, auf dem Weg von Hannover nach Bremerhaven einmal am Hauptbahnhof vorbeizukommen, sondern man muss in der Tat drei Monate seinen ständigen Aufenthalt in Bremen haben.
Bei der Gruppe, um die es heute geht, ist das bekanntlich ein großes Problem. Deswegen gehen unsere Wahlleiter mit diesem Thema auch schon seit Jahren sehr sensibel um. Ich habe nachgefragt: Bei der Bürgerschaftswahl sind an insgesamt 15 Einrichtungen, die von Obdachlosen genutzt werden, Plakate aufgehängt worden. Sehr einfache, gut gemacht Plakate, darin stand: Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahl zur Bürgerschaft und so weiter. Wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, muss ein Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis gestellt werden. Da ging es weiter: Wie? – Der Antrag ist da und da zu stellen. – Wo? – Das ist alles kein Problem. Das heißt, normalerweise kann jeder, der diese Benachrichtigung in Form eines Plakates verfolgt, zum Statistischen Landesamt gehen und dort wird man dann auch mit den entsprechenden Wahlunterlagen ausgestattet.
Ich habe dann die Frage gestellt: Wie ist das nun, wenn jemand einen abgelaufenen Personalausweis hat oder vielleicht gar keinen? Die Auskunft war, auch das bereite in der Regel keine Probleme, weil es bei den meisten irgendwie die Möglichkeit gebe, sich über Unterlagen, Urkunden, die sie sonst auch dabei haben, zu identifizieren. Also praktische Probleme haben wir damit gar nicht.
Das aber setzt immer voraus, dass jeder selbst die Initiative ergreift und dann auch vom Papageienhaus zum Landeswahlleiter hinübergeht, das sind wenige Meter und ich halte das auch für zumutbar.
Die Idee, dass wir jetzt ein eigenes Wahllokal vor Ort einrichten, prüfen wir. Sie erinnern sich aber daran, das Schulprojekt der Bertelsmann Stiftung hatte ja eine ähnliche Zielsetzung gehabt. Das Ganze endete mit einer Ansage des Bundesministers des Inneren – es ging um die Europawahl, bei der er ja federführend ist –, der gesagt hat: Nein, da machen wir nicht mit! Von daher gesehen können
wir bei der Bundestagswahl nur etwas machen, wenn der Bund auch bereit ist, das zu akzeptieren. Wir haben da keine eigenen Möglichkeiten. Bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft müssen wir immer darauf achten, dass wir keine Gründe produzieren, die eine Wahl möglicherweise angreifbar machen. Das ist unsere große Sorge und deswegen, denke ich, nehmen wir diesen Antrag einmal mit und prüfen ihn wohlwollend. Ich sage aber auch, wir werden nicht das Wahlrecht grundlegend reformieren, damit wir dieses Problem lösen können. – Danke schön!
Wer dem Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 20/154 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen.
Änderung des Abgeordnetengesetzes Bericht und Antrag des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses vom 18. November 2019 (Drucksache 20/166)