Beteiligung der Bürgerschaft beim Erlass von Coronaverordnungen – Sechste Änderungsverordnung zur Dreißigsten Coronaverordnung Mitteilung des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses vom 22. März 2022 (Drucksache 20/1413)
Erste Verordnung zum Basisschutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Erste Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung) Mitteilung des Senats vom 22. März 2022 (Drucksache 20/1416)
Der Senat hat am 15. März 2022 die Sechste Änderungsverordnung der Dreißigsten Coronaverordnung an die Bürgerschaft übersandt. Der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses hat sich damit befasst und seinen Bericht dazu vorgelegt.
Zudem hat der Senat am 22. März 2022 die Erste Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung an die Bürgerschaft übersandt.
Ich lasse nun darüber abstimmen, ob die Bürgerschaft (Landtag) einen Aufhebungs- oder Änderungsbedarf an der Ersten Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung sieht.
Wer seine Zustimmung geben möchte, dass kein Aufhebungs- oder Änderungsbedarf besteht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen.
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt, dass sie keinen Aufhebungs- oder Änderungsbedarf an der ersten Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung sieht.
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der sechsten Verordnung der Dreißigsten Coronaverordnung, Drucksache 20/1397, und dem Bericht des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses, Drucksache 20/1413, Kenntnis.
Meine Damen und Herren, wir treten nun in eine Mittagspause bis 14:30 Uhr ein. – Ich unterbreche hiermit die Sitzung.
Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich – und jetzt darf ich raten: Sind Sie die Auszubildenden der Gesundheits- und Krankenpflege? – Seien Sie uns herzlich willkommen. Schön, dass Sie da sind!
Energiewende für alle – Balkonsolaranlagen fördern Antrag der Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD vom 23. März 2022 (Neufassung der Drucksache 20/1351 vom 16. Februar 2022) (Drucksache 20/1418)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen! Trotz des herrlichen Wetters, das wir draußen momentan haben und in den letzten Tagen hatten, blutet mir ein bisschen das Herz, weil ich bei mir zu Hause noch nicht von dem günstigen Solarstrom auf der Terrasse profitiere.
Ja, das ist ein Stück weit so, weil ich finde, das ist eine gute Sache, die wir zukünftig – alle, die es machen können – machen sollten.
Der aktuelle Angriffskrieg in der Ukraine zeigt uns, wie wichtig es ist, dass wir die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen deutlich reduzieren. Ich sage es ganz deutlich: Balkonsolaranlagen werden dabei nicht die große Lösung und der entscheidende Punkt sein, aber sie ermöglichen es Menschen, ob arm oder reich, ob Wohnraumbesitzer:in oder Mieter:in, an der Energiewende teilzuhaben und die eigenen Energiekosten zu senken, also eine Energiewende für alle.
Damit viele Menschen von dieser genial einfachen Teilhabe an erneuerbaren Energien profitieren können, möchte ich hier auf drei Punkte besonders eingehen. Erstens: Der zentrale Punkt dieses Antrags ist, dass die Nutzung von Balkonsolaranlagen allen Menschen ermöglicht werden soll. Deshalb legen wir ein Förderprogramm auf, das insbesondere Menschen in den Blick nimmt, die eben nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen. Für Transferbezieher:innen, egal, ob in Mietwohnungen oder Wohneigentum, soll dies in Kombination mit Energieeinsparberatungen als Pilotprogramm starten. Damit es insgesamt für alle preiswert und einfach wird, sich für eine solche Anlage zu entscheiden, sollen Energieversorger und Innungen in Bremerhaven und Bremen attraktive Pauschalpakete für ihre Kund:innen anbieten.
Als zweiten Punkt wollen wir, dass unsere öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften in Bremerhaven und Bremen die Möglichkeiten für Anschlussmöglichkeiten von Balkonsolaranlagen aktiv unterstützen. Da gilt als Erstes natürlich die Duldung entsprechender Anlagen und als Zweites, dass bei zukünftigen Neubauplanungen und Sanierungen
Als drittes und wichtigstes Feld brauchen wir einen deutlichen Abbau der formalen Hürden für den Betrieb von Balkonsolaranlagen. Sie sind technisch mit einem Schukostecker sicher zu betreiben, sie sind keine gefährliche Brandlast, und mit 300 bis 600 Watt Spitzenleistung stellen sie auch kein Problem für bestehende Elektronetze dar. Das ist nicht nur meine Meinung als gelernter Energieelektroniker, sondern auch die von vielen Elektro- und Energiefachleuten, wie uns aktuell in Gesprächen mit entsprechenden Fachleuten noch mal bestätigt wurde.
Auch ein Zählerwechsel ist nicht unbedingt erforderlich. Diese stehen momentan bei den Gesellschaften sowieso an, daher kann der Netzbetreiber eigentlich entscheiden, ob er diese auf Antrag wechseln will oder ob er wartet, bis der nächste reguläre Wechsel ansteht. Deshalb erwarten wir von unserem Netzbetreiber, der wesernetz Bremen GmbH, dass er momentan bestehende Vorgaben entsprechend anpasst und die Kosten für einen anstehenden Zählerwechsel zum gegebenen Zeitpunkt übernimmt.
Ich möchte jetzt noch kurz auf den CDU-Änderungsantrag eingehen. Ich glaube, in der Sache sind wir uns ja auch schon im Vorfeld einig gewesen. Deswegen haben wir auch Teile des Antrags jetzt übernommen und integriert. An zwei Punkten sind wir auf die Anregungen eingegangen, zum einen im Einleitungstext, dass wir jetzt das Enqueteziel von 85 Prozent CO2-Einsparung bis 2033 aufgegriffen haben. Beim Antragspunkt 2 haben wir den Vorschlag aus dem Änderungsantrag übernommen. Insofern wäre es ein schönes Zeichen, wenn wir jetzt hier zu einer gemeinsamen Beschlussfassung kommen. Liebe Kollegen der FDP, vielleicht mögen Sie sich ja auch anschließen.
Mit diesem Antrag und der Umsetzung bei möglichst vielen Bremerhavener:innen und Bremer:innen können wir dann drei zentrale Ziele unterstützen: die individuellen Energiekosten senken und CO2 einsparen, um das Klima zu schützen und uns alle ein Stück aus der fossilen Abhängigkeit zu befreien. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!
Bevor Herr Gottschalk beginnt, möchte ich noch herzlich eine Klasse des Gymnasiums Horn begrüßen, die uns heute auch auf der Besuchertribüne zuschaut.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Wie können sich Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Energiewende beteiligen? Das war bislang eine Frage, die sich in der Praxis doch eher an Menschen richtete, die finanziell etwas besser situiert waren und die sich an Windenergieanlagen beteiligen konnten oder sich auch schon frühzeitig eine PV-Anlage auf das Dach setzen konnten.
Das ist gut, dass die sich alle engagieren. Trotzdem ist es natürlich das Interesse, dass diese Energiewendechancen, die da sind, auch von allen genutzt werden können und dass die aktive Beteiligung auch denen offensteht, die nur in einer niedrigeren Einkommensklasse oder die sogar Transferbezieher sind. Aus diesem Grunde denken wir, dass gerade die Balkonsolaranlagen eine gute Chance bieten, gerade den Kreisen, die sich bislang nicht aktiv in diesem Bereich beteiligen konnten, die Chance zu eröffnen, von den Vorteilen zu profitieren.
Ingo Tebje hat schon beschrieben, um was es gehen wird. Wichtig ist, wenn man jetzt diese Möglichkeiten hat, dass dafür gesorgt wird, dass es möglichst einfache, preiswerte Verfahren gibt, um überhaupt angeschlossen zu werden. Man kann, das weiß man, als Anbieter, als Betreiber eines Netzes die Anforderungen so hoch setzen, dass sie prohibitiv wirken, dass es sich dann eigentlich gar nicht mehr rechnet, wenn man so eine Anlage nutzt, die ja sonst auch keinen Deckungsbeitrag bei dem Netzanbieter bringt. Dafür müssen wir sorgen, dass dort ein verbraucherfreundliches, einfaches, kostengünstiges Verfahren gefunden wird. Das ist der eine Punkt.