Zu Frage 2: Der Stand der Rücklage der Ausgleichsabgabe betrug zum 31. Dezember 2021 8,9 Millionen Euro.
Zu Frage 3: Das AVIB hat Maßnahmen entwickelt, die zu einem Abbau der Rücklage zur Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen führen sollen. Die Deputation für Soziales, Jugend und Integration ist über diese Maßnahmen in der Sitzung vom 3. Dezember 2020 informiert worden. So konnte 2021 die Rücklage um rund 700 000 Euro abgebaut werden. Die weitere Planung sieht zwei wesentliche Maßnahmen vor:
Im Jahr 2021 wurden mehrere umfangreiche Modellvorhaben in die Förderung aufgenommen, die auf die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben abzielen oder die den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt fördern. Sie haben eine Laufzeit von mehreren Jahren und binden rund 2,5 Millionen Euro. Für die Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen in Inklusionsbetrieben ist ein Programm mit einem Fördervolumen vonzwei Millionen Euro aufgelegt worden. Dieses Programm ist zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten.
In den Planungen für das laufende Jahr 2022 ist eine Rücklagenentnahme von 1,7 Millionen Euro eingeplant. Sie soll die Finanzierung dieser Maßnahmen sicherstellen sowie die Leistungen der begleitenden Hilfen. – So weit die Antwort des Senats!
Es ist gesetzlich erforderlich, die Ausgaben getrennt vom restlichen Haushalt zu behandeln und dadurch sicherzustellen, dass die Mittel, die aus der Ausgleichsabgabe vereinnahmt werden, auch nur für die gesetzlichen Zwecke verwendet werden.
Dadurch ergibt sich, dass in einem Jahr mehr Mittel vereinnahmt als verausgabt werden, die separat zu buchen sind, sodass sie dann in einem späteren Jahr zweckmäßig verwendet werden können.
Die Summe von neun oder acht Millionen Euro erscheint mir doch recht hoch. In welchem Zeitraum sind die Gelder angefallen und warum sind die überhaupt so hoch?
Das ist eine debattenfüllende Angelegenheit. Die Höhe der Rücklagen war Gegenstand eines Rechnungshofberichts, ich glaube, aus dem Jahr 2012. In meiner Vorbereitung steht nicht, wie hoch die Rücklage zu der Zeit war, aber daraufhin gab es eine sehr intensive Phase von 2013 bis 2016, in der die Rücklage halbiert worden ist. Danach gab es glücklicherweise einerseits einen Aufschwung am Arbeitsmarkt, der zu verstärkten Einnahmen geführt hat und andererseits auch die Pandemie, die das Ausgeben des Geldes erschwert haben, sodass die Rücklagen wieder ein Stück angestiegen sind.
Ich glaube, dass aber die dargestellten Maßnahmen, einerseits Modellversuche zu fördern, andererseits aber auch das benannte Programm für die
Inklusionsbetriebe, wieder dazu führen werden, dass wir die Rücklage abschmelzen, weil das Programm für die Inklusionsbetriebe zwei Elemente hat. Erstens hat es eine Investitionsförderung, die hohe Summen betrifft, die ziemlich schnell abfließen, wenn sie beantragt werden, und zweitens werden die Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen in Inklusionsbetrieben dauerhaft gefördert, sodass dann Jahr für Jahr ein Mittelabfluss stattfindet und sich so die Investitionsförderungen der Jahre zu einem kumulierenden Abfluss an laufenden Mitteln machen.
Deswegen glaube ich, haben wir einen guten Weg gefunden, um die Mittel auch für ihren Zweck einzusetzen und dass das, wie von Ihnen durch die Fragestellung intendiert, den Menschen mit Behinderungen und deren Integration in den Arbeitsmarkt zugutekommt.
22. Bericht der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) an die Bürgerschaft (Landtag) über die Tätigkeit vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2019 Mitteilung des Senats vom 1. Februar 2022 (Drucksache 20/1328)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete der Bremischen Bürgerschaft! Heute geht es um den ZGF-Bericht der Jahre 2018/2019. Ein solcher Rückblick scheint mir wie aus der Zeit gefallen, denn hinter uns liegen zwei Jahre Coronapandemie und seit vier Wochen, auf den Tag genau, der Krieg in der Ukraine. Vor dem Hintergrund dieser Ereignisse verzichte ich auf eine bloße Aufzählung unserer Arbeit der vergangenen Jahre.
Vielmehr möchte ich Ihnen heute Bezüge aufzeigen. Bezüge zu dem, was mein Team und ich damals anstießen und erarbeiteten, das heute zum Tragen kommt und aktuell von Relevanz ist.
Frauen und Flucht: Frauen und Flucht war ein solcher relevanter Schwerpunkt und er ist es jetzt wieder. Aktuell warnen die Innenbehörden vor Menschenhändlern. Frauen und Kinder, die dem Krieg entfliehen und bei uns Sicherheit und Schutz suchen, laufen Gefahr, zwangsprostituiert und missbraucht zu werden. Ein unerträglicher Gedanke!
Geflüchtete Frauen gehören in unserer Gesellschaft zu den vulnerablen, also zu den besonders schutzbedürftigen Personengruppen, da ihnen geschlechtsspezifische und sexualisierte Gewalt auf vielen unterschiedlichen Ebenen droht. Gefahren, denen nicht nur Ukrainerinnen ausgesetzt sind, sondern alle geflüchteten Frauen. Das dürfen wir nicht vergessen. Die ZGF hat vor vier Jahren im Rahmen des Projekts „Frauen und Flucht“ gemeinsam mit vielen Akteur:innen in Bremen Standards und Maßnahmen für eine sichere und gelingende Integration geflüchteter Frauen vorgelegt, auf die wir heute in der aktuellen Situation im Land Bremen zurückgreifen können.
Das andere große Thema: Das andere große Thema dieser Tage und der vergangenen zwei Jahre ist die Coronapandemie. Sie hat tiefe Spuren in unserer Gesellschaft hinterlassen. In Sachen Gleichstellung hat Corona wie ein Brennglas gewirkt. Ungleichheiten hat die Krise schonungslos offengelegt und verschärft. Dies möchte ich Ihnen an zwei Befunden deutlich machen.
Erstens: In der Coronapandemie hat Gewalt gegen Frauen gerade während des Lockdowns zugenommen. Die Frauenhäuser kamen und kommen an ihre Kapazitätsgrenzen. Gut, dass in Bremen so schnell Plätze aufgestockt werden konnten. Um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, skizzierte die ZGF bereits nach Inkrafttreten der Istanbulkonvention im Februar 2018 einen Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Mädchen für Bremen und forderte einen solchen von der Politik immer wieder ein. Unsere Hartnäckigkeit und Ihre Entschlossenheit haben sich ausgezeichnet. Gemeinsam mit dem Ressort von Senatorin Bernhard konnten wir einen solchen Plan als Gesamtkonzept zum Schutz von Frauen vor Gewalt entwickeln. Inzwischen steht er und ist zudem auch dank Ihrer Unterstützung mit finanziellen Mitteln ausgestattet,
Zweiter Befund: Während der Pandemie fand eine Retraditionalisierung in Familien mit Kindern statt. Frauen reduzierten ihre Erwerbsarbeit und leisteten mehr unbezahlte Sorgearbeit. Aus den berüchtigten drei K sind drei H geworden: Homeoffice, Homeschooling und Haushalt. Die Rolle rückwärts müssen wir wieder umkehren, ansonsten werden sich geschlechtsspezifische Lücken, die auf Englisch so viel besser klingen, nämlich Pay-Gap, also Lohnlücke, Care-Gap, also Sorgearbeitslücke und Pension-Gap, die Rentenlücke, auf unabsehbare Zeit nicht schließen lassen. Die Auswirkungen der Pandemie werden daher auch in den kommenden Jahren die Arbeit der ZGF prägen.
Damit Mädchen und Frauen nicht in überholten Rollenbildern verhaftet bleiben, war und ist ein weiteres Schwerpunktthema der ZGF das Projekt „Be oK – Berufsorientierung und Lebensplanung ohne Klischees“, das wir derzeit mit zahlreichen Kooperationspartner:innen umsetzen. Mehr Informationen liefern wir Ihnen hierzu im nächsten Bericht, denn dazu reicht jetzt leider die Zeit nicht. Nur so viel vorneweg: Das Interesse an „Be oK“ ist groß, das Engagement hoch, aber die Schulen sind absolut am Limit. Das heißt, Themen wie Berufsorientierung bleiben oft liegen oder kommen zu kurz. Das ist auch eine Folge der Pandemie.
Die Jahre 2018/2019 waren für mich die ersten beiden Jahre, in denen ich die Arbeit und die Richtung der ZGF mitgestalten konnte. Mir war es wichtig, die ZGF auch strategisch neu auszurichten. Ein neues Schwerpunktthema, das wir seit April des vergangenen Jahres mit einer Fachstelle kompetent besetzen konnten, ist die digitale Transformation. Auch sie hat unzählige Chancen, aber auch Risiken für Geschlechterverhältnisse und für Demokratie.
Das Recht auf Unversehrtheit, die Wahrung der Menschenwürde, das Recht auf Teilhabe und freie Entfaltung, all diese elementaren Bestandteile von Demokratie werden Sie außerdem in unserer gesamten Arbeit und auch in diesem Bericht wiederfinden, denn wir verstehen unsere Arbeit immer auch als einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Demokratie. Es ist dieser Anspruch, der mein Team und mich leitet.
Gestatten Sie mir eine kleine Anmerkung zum Abschluss: Unser Tätigkeitsbericht ist kein Genderreport für das Land Bremen. Er ist eine Bilanz einer
kleinen Dienststelle mit damals 16 Köpfen inklusive Projektmitarbeitenden auf rund 13 Stellen, die Impulse dort gibt und Prozesse da anschiebt, wo wir die dringenden Handlungsnotwendigkeiten erkennen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit, für Ihr Interesse und für Ihre Unterstützung und bin gespannt auf die Debatte!
Frau Präsidentin, werte Abgeordnete und Gäste, liebe Frau Wilhelm! Zunächst einmal vielen Dank für diesen guten Bericht, vielen Dank für Ihre Tätigkeit und die Ihrer Kolleg:innen hier in Bremen und Bremerhaven!
Während der überwiegenden Zeit des Berichtszeitraums war ich noch keine gleichstellungspolitische Sprecherin. Viele in diesem Raum waren ebenfalls noch nicht an der Stelle, an der sie heute sind. Insofern ist es nicht nur deshalb gut, dass über den Berichtszeitraum hinaus die aktuellen Entwicklungen eingeordnet und neu bewertet worden sind, denn es ist wahr, es ist viel passiert.
Es hat sich die Datenlage, die zu Beginn des Berichts der ZGF dargestellt wird, mit nur 37 Prozent Frauen hier in dieser Bürgerschaft, mit hohen Lohn- und Rentenunterschieden zwischen den Geschlechtern seitdem nicht wirklich zum Positiven verändert, die Opfer partnerschaftlicher Gewalt sind eher noch gestiegen, wir haben alle die polizeiliche Kriminalstatistik aus dem letzten Jahr gesehen, dass im Zuge der Coronapandemie häusliche Gewalt leider noch zugenommen hat. Daher, Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen und Gäste, ist es richtig und keine Sekunde zu früh, dass diese hervorragende Landesaktionsplanumsetzung der Istanbulkonvention erarbeitet worden ist.
Ich bin froh darüber, dass darin so viel Expertise steckt, von Ihnen, der ZGF, aber auch von unzähligen frauenpolitischen, feministischen Initiativen, die wirklich ganze Arbeit geleistet haben. Ja, auch wir als Linke sagen: Hoffentlich oder vermutlich stimmt die Bürgerschaft diesem Landesaktionsplan zu, denn er weist eindeutig in die richtige Richtung.
Bettina Wilhelm hat eben darüber gesprochen, wie sich die Frauenarbeitsverhältnisse im Zuge der Coronapandemie verändert haben, wie Arbeitsplätze und Arbeitsverhältnisse weggefallen sind, angefangen bei Minijobs, bei denen vor allem Frauen betroffen waren, was direkt zu einer Retraditionalisierung der Sorgearbeit geführt hat. Für uns als LINKE ist nicht nur deshalb klar: Wir müssen schauen, dass diese Minijobs endlich überwunden werden und dass wir in diesem Bereich vollwertige, sozialversicherungspflichtige Jobs schaffen, denn nur so kriegen wir auch Frauen abgesichert.
Dasselbe gilt für Kurzarbeit. Natürlich, wenn es nur Teilzeitarbeitsverhältnisse sind oder gar Minijobs, bei denen gar kein Kurzarbeiter:innengeld gezahlt wurde, sind auch da überwiegend Frauen betroffen gewesen, was gar nicht geht. Wir müssen über das Ehegattensplitting weiterhin reden.
Mir persönlich ist noch nicht so ganz klar, was die Ampel da auf Bundesebene genau entwickelt. Die Ankündigung geht in die Richtung, da wirklich zu einer Steuerreform zu kommen. Wir als LINKE sagen ganz klar, wie es auch die Hans-Böckler-Stiftung beispielsweise vorschlägt, dass wir zu einer Individualbesteuerung kommen müssen, um mehr Frauen in die Erwerbstätigkeit zu bekommen und um auch mehr Steuergerechtigkeit hinzukriegen. Nebenbei hätte das beschäftigungspolitische Effekte, die, glaube ich, nicht zu unterschätzen sind.
Es ist richtig, dass wir angefangen haben, hier in Bremen, uns darum zu kümmern, wie die berufliche Situation von Alleinerziehenden verbessert werden kann, aber da müssen wir deutlich vorankommen und wir müssen an der einen oder anderen Stelle, denke ich, auch kritischer mit Arbeitgebern ins Gericht gehen, wenn sie anfangen, durch ihre Unternehmenspolitik Frauen anzugreifen. Wir haben im vergangenen Jahr erlebt, wie H&M beispielsweise im Zuge von Gewinneinbußen – wohlgemerkt: nicht -verlusten! – versucht hat, das Personal zu reduzieren, und ein hochgradig sexistisches Arbeitszeitmodell den Beschäftigten vorgeschlagen hat, das in erster Linie junge Frauen, alleinerziehenden Frauen, junge Mütter belastet hätte. Da erwarte ich, dass wir uns weiterhin als Politik kritisch äußern.
Wir müssen gucken, in meinen Augen, dass wir die aktuell laufende Tarifrunde in den Sozial- und Erziehungsberufen wohlwollend begleiten. Klar, das wird öffentliche Stellen auch Geld kosten, aber ich hoffe, es ist für uns alle klar, dass wir sehen müssen, gerade nach zwei Jahren Coronabewältigung, nach hoher Belastung für alle, die in der bezahlten Sorgearbeit arbeiten, sei es Kita, sei es in der Gesundheitswirtschaft – gut, das fällt jetzt nicht in diesen Bereich –, sei es aber auch bei Assistenzen, dass da verdammt noch mal endlich eine Würdigung nötig ist und dass wir gucken, dass sowohl deren Bezahlung als auch deren Arbeitsbedingungen verbessert werden und dass, wie auch im Zuge dieser Tarifrunde gefordert wird, dem Fachkräftemangel entgegengewirkt wird!