Protocol of the Session on March 23, 2022

1. Welche Hafenbecken im abgeschleusten Teil der bremischen Häfen in der Hafengruppe Bremerhaven und Bremen werden zur Erhaltung der Schiffbarkeit nicht ausgebaggert, sondern nur gespült?

2. Seit wann, aus welchen Gründen und durch wen veranlasst wird so verfahren?

3. Welche Folgen hat dies auf die Verschlickung, die Ist-Tiefe im Vergleich zur Soll-Tiefe, die Schiffbarkeit sowie den Werftenbetrieb in den jeweiligen Hafenbecken?

Die Anfrage wird beantwortet durch Staatsrat Tim CordßenRyglewski.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: In keinem Teil der abgeschleusten bremischen Häfen in Bremen und Bremerhaven wird ausschließlich gespült. Spülarbeiten hinter den Schleusen finden regelmäßig nur dann statt, wenn durch Sedimentationen und insbesondere Schiffsbewegungen, zum Beispiel durch das Bugstrahlruder oder das Ruder, Anhäufungen entstehen, die zu Mindertiefen an den Kajen führen. Mit dem Spülvorgang verschwindet das Baggergut jedoch nicht, sondern wird lediglich wieder in tiefere Bereiche des Hafens verschoben. Deshalb wird hier auch regelmäßig konventionell gebaggert und das Bag

gergut in der Baggergutbehandlungsanlage Bremen-Seehausen entsorgt. In Bremerhaven finden diese Arbeiten im Wesentlichen an den Liegeplätzen der großen Autocarrier im Ost- und Nordhafen, sowie im Kaiserhafen II und III statt. Die abgeschleusten Bereiche in der Stadt Bremen werden kaum bis gar nicht mit Spülarbeiten bearbeitet.

Zu Frage 2: Aufgrund der Schadstoffbelastung großer Teile der schlickigen Feinsedimente in den bremischen Häfen dürfen diese nicht mehr kostengünstig umgelagert werden, sie müssen mit hohem technischem und finanziellem Aufwand an Land entsorgt werden. Seit etwa Ende der 90er Jahre werden Wasserinjektionsgeräte deshalb auch in den abgeschleusten Bereichen der bremischen Häfen eingesetzt, um kurzfristig und temporär Mindertiefen lokal beseitigen zu können.

In Bremerhaven wurde mit einer Investitionssumme von circa 17 Millionen Euro die Zuwässerung der abgeschleusten Hafenbereiche des Überseehafens vollständig umgestellt, um hierfür ausschließlich schwebstoffarmes Weserwasser zu nutzen und dadurch die Sedimentationen im Überseehafengebiet zu minimieren. Seit Ende Februar 2001 erfolgt die Zuwässerung für den Überseehafen über den Freilaufkanal im Bereich des Kaiserhafens I. Die Sedimentationsmengen im Überseehafen konnten damit um circa 50 Prozent reduziert werden.

Zu Frage 3: Eine unmittelbare Folge in Form einer Verschlechterung der Verschlickung in den bremischen Häfen haben Spülarbeiten nicht. Mit Hilfe der Spülarbeiten kann lediglich die Baggergutentnahme durch konventionelle Baggerungen und die damit einhergehende finanzielle Belastung zeitlich verzögert werden. Durch Schiffsbewegungen verursachte Mindertiefen können schnell und verlässlich beseitigt werden.

Der Einfluss von Spülarbeiten auf die Werftbetriebe in Bremerhaven ist sehr gering. Die Standorte der Werften im Überseehafengebiet liegen im Verbindungshafen und im Kaiserhafen I. Aufgrund der hohen Schadstoffbefrachtungen der Sedimente in diesen Bereichen werden Spülarbeiten hier nur sehr selten bis gar nicht durchgeführt. Am Werftstandort Fischereihafen sind noch nie Spülarbeiten durchgeführt worden.

Um dennoch theoretisch mögliche und nicht in Gänze auszuschließende nachteilige Auswirkungen auf die Werftbetriebe zu kompensieren, wurde

am 25. Juni 2010 zwischen dem Senator für Wirtschaft und Häfen, bremenports und den Werften ein Eckpunktepapier zum Umgang mit Hafensedimenten vereinbart. Hierin wird den Werften gestattet, jährlich 36 000 Kubikmeter Baggergut aus ihren Dockgruben in die bremische Baggergutdeponie Bremen-Seehausen einzulagern. Bei Bedarf werden die Arbeiten durch bremenports durchgeführt. Der hierfür entstehende finanzielle Aufwand wird den Werften nur zu 50 Prozent in Rechnung gestellt. Seit Bestehen der Vereinbarung wurde hiervon von den Werften jedoch nur einmal Gebrauch gemacht. – So weit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ja, Frau Präsidentin! Herr Staatsrat, Danke für die Beantwortung erst mal. Können Sie ausschließen, dass es Probleme bei der Dockung des großen Docks bei der Lloyd-Werft gibt, durch das Nichtbaggern?

Ich habe gerade den letzten Teil akustisch nicht verstanden, durch was?

Können Sie ausschließen, dass an dem großen Dock der Lloyd-Werft, das Dock, was bei der havarierten Brücke liegt, ausschließen, dass durch das Nichtbaggern, dass dadurch keine Behinderungen oder Beeinträchtigungen stattfinden?

Bei der Nutzung des Dock 3 – das ist es glaube ich, das Sie ansprechen – gibt es meines Wissens keine Probleme, die durch Mindertiefen, durch Nichtbaggerung entstehen, weil gegebenenfalls durch Spülarbeiten, wenn sie akut notwendig sind, eine Nutzung ermöglicht werden könnte. Insofern kann ich durchaus ausschließen, dass durch Nichtbaggerung hier eine Nichtnutzbarkeit entsteht.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor, wir kommen zur – –. Entschuldigung! Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Martin Günthner. – Bitte sehr!

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Herr Staatsrat, wer ist für die Unterhaltung der Dockgrube unter dem Dock, die angesprochen worden ist, ohne sie direkt zu nennen, zuständig?

Für die Dockgruben, wenn sie an Kajen privater Unternehmen liegen, sind natürlich die privaten Unternehmen zuständig. Die Baggerungen werden in den bremischen Häfen durch bremenports, in diesem Fall, angeboten; da könnten auch andere Dienstleister zum Zuge kommen und sind dann entsprechend in Rechnung zu stellen.

Herr Staatsrat, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Ich bedanke mich für die Beantwortung!

Anfrage 9: Pflanzengesundheitskontrolle im Hafen nicht am Wochenende? Anfrage der Abgeordneten Thorsten Raschen, Susanne Grobien, Heiko Strohmann und Fraktion der CDU vom 22. Februar 2022

Bitte sehr, Herr Kollege!

Wir fragen den Senat:

1. Inwiefern trifft es zu, dass die gesetzlich vorgeschriebene Pflanzengesundheitskontrolle beim Im- und Export entsprechend kontrollpflichtiger Waren über die bremischen Häfen durch den Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) nur an Wochentagen stattfindet, und seit wann wird dies durch wen veranlasst, im konkreten Fall?

2. Wie bewertet der Senat den Umstand, dass dadurch zum Beispiel Importcontainer das Containerterminal in Bremerhaven mehrere Tage nicht verlassen können, vor dem Hintergrund, dass überlange Standzeiten und daraus resultierende Kosten und Verzögerungen unter Umständen einen erheblichen Wettbewerbsnachteil darstellen können?

3. Inwiefern sind dem Senat Klagen von Unternehmen mit Sitz im Land Bremen über diese Praxis bekannt und wie wurde beziehungsweise wird mit diesen Eingaben umgegangen?

Die Anfrage wird beantwortet durch Senatorin Claudia Bernhard.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Abgeordneter! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Der Pflanzenschutzdienst des Landes Bremen ist als Fachabteilung Bestandteil des Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienstes des Landes Bremen. Eine Hauptaufgabe im Bereich der Pflanzengesundheit stellt der Betrieb der phytosanitären Grenzkontrollstellen (GKS) in den Häfen Bremen und Bremerhaven dar. Dort findet von Montag bis Freitag die Kontrolle und Abfertigung von zeugnis- und untersuchungspflichtiger Importware statt. Dazu gehören: Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände mit einem möglichen phytosanitären Risiko. Auch Untersuchungen, die als Basis für die Ausstellung eines Pflanzengesundheitszeugnisses für den Export dienen, finden nach Antrag durch den Unternehmer an Wochentagen statt.

Der LMTVet ist seit seiner Gründung im Jahr 2001 zuständig für den Betrieb der GKS des Landes Bremen, also der Grenzkontrollstellen. Dies gilt sowohl für den Veterinärbereich als auch für den phytosanitären Bereich. Ein regulärer Betrieb auch am Wochenende war dabei seit Bestehen des LMTVet nicht vorgesehen.

Zu Frage 2: Richtig ist, dass überlange Standzeiten und daraus resultierende Kosten und Verzögerungen einen Wettbewerbsnachteil darstellen können. Mit Blick auf die derzeitige Situation und in Anbetracht der Tatsache, dass die Arbeitsweise in den bremischen Häfen jener der anderen deutschen Häfen entspricht, liegen derzeit allerdings keine Hinweise auf wettbewerbliche Nachteile vor.

Im Hinblick darauf jedoch, dass die bremischen Häfen nicht nur auf der nationalen, sondern in noch stärkerem Maße auf der internationalen Ebene im Wettbewerb untereinander stehen, wird die senatorische Behörde die Situation mit den konkurrierenden internationalen Häfen vergleichen. Sollte sich dabei die der Fragestellung zugrundeliegende Annahme bestätigen, wäre eine Neubewertung der Situation erforderlich.

Generell ist darauf hinzuweisen, dass sich die Wettbewerbssituation von Häfen neben der Leistungsfähigkeit der Infra- und Suprastrukturen sowie der in den Häfen tätigen Unternehmen und deren Beschäftigten auch über die technische und personelle Leistungsfähigkeit der unterschiedlichen Landes- und Bundesbehörden definiert.

Zu Frage 3: Wichtigstes Ziel der Pflanzengesundheitskontrollen in den Häfen ist die Verhinderung der Ein- und Verschleppung von Schadorganismen, die heimische Kulturpflanzen gefährden

könnten. An dieser gesetzlichen Aufgabe ist die personelle Ausstattung der phytosanitären GKS ausgerichtet. Steigende EU-rechtliche Anforderungen an die Einfuhrkontrolle sowie eine Zunahme der geregelten Waren hat aber gerade in den letzten beiden Jahren zu einer erheblichen Arbeitsverdichtung bei der GKS geführt. Gleichwohl hat sich das Kontrollpersonal bei vereinzelten Anfragen von Unternehmern in der Vergangenheit immer bemüht, flexibel zu reagieren und im Rahmen der personellen Möglichkeiten vor Ort Lösungen zu erarbeiten.

Zur Thematik der Wochenendarbeit liegen der Amtsleitung des LMTVet und auch auf der Fachebene im Ressort der Senatorin für Wissenschaft und Häfen aktuell keine Beschwerden oder gehäufte Anfragen von Wirtschaftsbeteiligten vor. – So weit die Antwort des Senats!

Zusatzfragen liegen nicht vor. – Ich bedanke mich für die Beantwortung.

Anfrage 10: Verwendung der Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe in Bremen Anfrage der Abgeordneten Olaf Zimmer, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE vom 23. Februar 2022

Bitte sehr, Herr Kollege!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wir fragen den Senat:

1. Wie groß ist der Anteil der vom Amt für Versorgung und Integration Bremen (AVIB) verwalteten Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe, mit denen exklusive Werkstätten für Menschen mit Behinderungen gefördert werden; und wie groß ist der Anteil, mit dem inklusive Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen gefördert werden?

2. Wie hoch ist die aktuell vom AVIB angelegte Rücklage?

3. Wie plant das AVIB die über Jahre gebildete Rücklage im Sinne der schwerbehinderten Menschen abzubauen?

Diese Anfrage wird beantwortet durch Staatsrat Jan Fries.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Das AVIB beteiligt sich nicht an der Regelförderung von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Es erbringt Leistungen zur Förderung der Übergänge von Werkstattbeschäftigten in den allgemeinen Arbeitsmarkt und beteiligt sich auch an den Kosten des Budgets für Arbeit. Hierfür wurden im Jahr 2021 insgesamt rund 219 000 Euro aufgewendet.

Für die Förderung von inklusiven Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen gibt es verschiedene Förderarten. Das Integrationsamt wendet Mittel der Ausgleichsabgabe für die Sicherung und den Erhalt von Arbeitsplätzen auf, für die Begleitenden Hilfen im Arbeitsleben und die Einrichtung sowie Ausstattung von Arbeitsplätzen. Hierzu zählen neben einzelnen Leistungen am Arbeitsplatz, wie zum Beispiel die Arbeitsassistenz, auch Leistungen an Inklusionsbetriebe.

Die Aufwendungen hierfür betrugen 2021 mehr als 3,4 Millionen Euro und machen den weitaus größten Teil der Förderungen des Integrationsamtes in Bremen aus.

Zu Frage 2: Der Stand der Rücklage der Ausgleichsabgabe betrug zum 31. Dezember 2021 8,9 Millionen Euro.