2. Welche gesamtgesellschaftlichen Risiken resultieren nach Ansicht des Senats aus diesem Befund und welche Maßnahmen sieht er als geeignet an, das verlorene Vertrauen in Politik und demokratische Strukturen wiederherzustellen?
3. Wie bewertet der Senat die Frauen-und Familienpolitik der Pandemiejahre rückblickend, bei welchen frauen- und familienpolitischen Themen zeichnen sich speziell für das Land Bremen aus Corona resultierende zusätzliche Handlungsbedarfe ab und um welche frauen- und familienpolitische Agenda würde der Senat den Koalitionsvertrag zum jetzigen Zeitpunkt ergänzen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Familie ist zentral für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und daher auch für das Funktionieren der Demokratie. Die genannte Studie benennt in einem ersten Befund, dass Familien mit Kindern unter 15 Jahren und insbesondere Mütter während
der Coronapandemie deutlich an Vertrauen in die Bundes- und Landesregierung verloren haben sowie ihre Zufriedenheit mit der Demokratie gesunken ist.
Dies macht deutlich, dass Familien gestärkt werden müssen. Dazu benötigen sie Unterstützungsangebote – vor allem wohnortnah. Im Lande Bremen gibt es viele wertvolle, niedrigschwellige Angebote von Fachkräften und Ehrenamtlichen in den Quartieren mit Zugang zu den Familien. Hier zeigt sich, wie wichtig eine starke Kinder- und Jugendhilfe im Sozialraum ist und welchen Wert präventive Angebote wie die Familienbildung haben. Diese haben nach der Pandemie eine noch wichtigere Funktion.
Der Senat hat daher vielfältige Maßnahmen zur Stärkung der Familien, insbesondere mit kleinen Kindern, auf den Weg gebracht. Dazu gehören auf der einen Seite die Bundesmittel des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“. Darüber hinaus hat die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport das Programm „Stark im Sozialraum“ aufgelegt, das eine kurzfristige Stärkung von Angeboten im Sozialraum verfolgt. Insgesamt stehen für diesen ressortübergreifenden Ansatz im Lande Bremen bis Ende des Jahres 2023 drei Millionen Euro zur Verfügung. Eingebunden sind die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz sowie die Senatorin für Kinder und Bildung. Zur langfristigen Stärkung ist die Erarbeitung einer Gesamtstrategie „Frühe Kindheit“ vorgesehen, um durch integrierte Planung Familien und ihre Kinder noch besser zu unterstützen.
Die Arbeitsmarktpolitik des Landes Bremen spricht darüber hinaus gezielt Mütter und Alleinerziehende an, um coronabedingte Beschäftigungsnachteile zum Beispiel durch Qualifizierungsangebote auszugleichen. In diesem Rahmen wird auch eine flexible Kinderbetreuung angeboten.
Zu Frage 3: Familien und insbesondere Mütter gehören zu den am stärksten durch die Coronapandemie belasteten Gruppen. Die Pandemie hat auch zu einer Prekarisierung der Lebensverhältnisse von Müttern geführt, die ihre Arbeitszeit überdurchschnittlich reduziert haben. Auch dadurch kehren traditionelle und überwunden geglaubte Rollenbilder zurück. Die Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe – und hier besonders der präventiven Angebote im Sozialraum – muss daher vorangetrieben werden.
Die gesellschaftspolitische Unterstützung der Unabhängigkeit von Müttern muss weiter deutlich verbessert werden. Insbesondere die geschlechtergerechte Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit über den gesamten Lebensverlauf muss in all ihren Facetten weiter gestärkt werden. – So weit die Antwort des Senats!
Anfrage 6: Klimaschutzbericht 2021 der Bundesregierung Anfrage der Abgeordneten Martin Michalik, Heiko Strohmann und Fraktion der CDU vom 18. Februar 2022
1. Wie bewertet der Senat, auch vor dem Hintergrund der ausgerufenen Klimanotlage, den Umstand, dass das Land Bremen das einzige Bundesland ist, dessen Klimaschutzaktivitäten im „Klimaschutzbericht 2021“ der Bundesregierung fehlen, weil die Rückmeldung dafür nicht fristgerecht eingereicht wurde?
3. Gedenkt der Senat, zukünftig Informationen über die Klimaschutzaktivitäten im Land Bremen an die Bundesebene zu übermitteln und wenn ja, wie will er die fristgerechte und vollständige Informationsübermittlung sicherstellen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Der Klimaschutzbericht 2021 der Bundesregierung enthält erstmalig auch Kurzdarstellungen der Klimaschutzaktivitäten in den einzelnen Bundesländern. Der Senat bedauert, dass die Klimaschutzaktivitäten des Landes Bremen in diesem Rahmen aus den in der Antwort zu Frage 2 dargestellten Gründen nicht berücksichtigt werden konnten.
Zu Frage 2: Eine Abfrage des Bundesumweltministeriums konnte innerhalb der gesetzten Bearbeitungsfrist von nur einer Woche nicht fristgerecht beantwortet werden, da in dem betreffenden Zeitraum andere Aufgaben vorrangig zu bearbeiten waren. Dies waren insbesondere die Sichtung und fachliche Bewertung der im Rahmen der 3. Tranche des Handlungsfeldes Klimaschutz eingegangenen Projektanträge, die Fertigstellung des jährlichen Berichtes über die Entwicklung der CO2-Emissionen im Land Bremen sowie die fachliche Betreuung eines Gutachtens zu den Ausbaupotenzialen der Windkraftnutzung im Land Bremen, das von der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau auf Wunsch der Enquetekommission „Klimaschutzstrategie für das Land Bremen“ in Auftrag gegeben worden war.
Zu Frage 3: Soweit die Darstellung der Klimaschutzaktivitäten der Bundesländer im nächsten Klimaschutzbericht der Bundesregierung weiter fortgeführt werden soll, wird der Senat hierfür geeignete Informationen fristgerecht zur Verfügung stellen. Für den Klimaschutzbericht 2021 des Bundes wird aus Bremen eine Darstellung der Klimaschutzaktivitäten nachgeliefert, um den Bericht zumindest für Online-Abfragen zu vervollständigen. – So weit die Antwort des Senats!
Ja, Frau Präsidentin, eine Nachfrage. Frau Senatorin, wie wollen Sie sicherstellen, dass das nicht wieder vorkommt? Gibt es Mechanismen dazu in ihrem Haus?
Erst mal gibt es eine Sensibilisierung in dem Haus. Der entsprechende Mitarbeitende, der zuständig war, der hatte uns noch mal geschrieben, dass er per E-Mail die Anfrage bekommen hatte, mit dieser extrem kurzen Abgabefrist. Ich glaube, in der Abteilung ist deutlich angekommen, dass wir erwarten, dass auch Bremen natürlich in dem Klimaschutzbericht des Bundes – –. Das ist ja nur eine DIN A4-Seite, das muss man auch mal sagen, da geht es ja nicht um einen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern es soll nur ein Eindruck der Aktivitäten in den Bundesländern gegeben werden, und das war jetzt auch erstmalig so.
Ich bedaure das, ich finde das auch nicht gut, dass Bremen da nicht aufgetaucht ist. Insofern habe ich angeordnet, dass das noch nachgeliefert wird, aber
Anfrage 7: Energiearmut in Bremen Anfrage der Abgeordneten Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE vom 18. Februar 2022
1. Wie haben sich die Verbraucher:innenpreise in Bremen und Bremerhaven für Gas und Strom seit Anfang 2021 entwickelt?
2. Rechnet der Senat mit einem Anstieg der Strom- und Gassperren, und wenn ja, wie möchte er dem – etwa gemeinsam mit den Beteiligten des Runden Tisches „Energie- und Wassersperren vermeiden“ und gegebenenfalls verstärkter Inanspruchnahme des Härtefallfonds gegen Energie- und Wassersperren – entgegenwirken?
3. Sieht der Senat weitere Unterstützungsbedarfe und -möglichkeiten über den einmaligen Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger:innen sowie Empfänger:innen von BAföG, Ausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld und Aufstiegsförderung hinaus, etwa für die Empfänger:innen von SGB II, SGB XII, AsylbLG oder Grundsicherung im Alter?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Nach Auskunft des Statistischen Landesamtes Bremen haben sich die Verbraucherpreise im Zeitraum Januar 2021 bis Januar 2022 für Strom um 21,4 Prozent und für Gas um 35 Prozent erhöht.
Eine getrennte Darstellung für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven ist wegen der methodischen Grenzen bei der Ermittlung der Verbraucherpreisindexe nicht möglich.
Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine muss davon ausgegangen werden, dass die Energiepreise auch weiter drastisch ansteigen werden.
Zu Frage 2: Der Senat geht nicht davon aus, dass die höheren Verbraucherpreise für Gas und Strom zu einem Anstieg von Gas- und Stromsperren führen.
Die Instrumente zur Vermeidung von Energie- und Wassersperren stehen allen Bürgerinnen und Bürgern im Land Bremen uneingeschränkt zur Verfügung, unabhängig vom Bezug von Sozialleistungen. Betroffene erhalten vor einer Sperre Hinweise zu öffentlichen Hilfsangeboten, zu Energieberatungsangeboten und auf staatliche Unterstützungsmöglichkeiten. Im Land Bremen greift hier die Kampagne „Zappenduster!“. Die Inanspruchnahme der Unterstützungsmöglichkeiten setzt allerdings voraus, dass die Betroffenen selbst die Initiative ergreifen und auf die Institutionen des runden Tisches zugehen.
Bei Empfängerinnen und Empfängern von Transferleistungen wird die Ermittlung der angemessenen Kosten ausschließlich auf die Verbräuche gestützt, weil die Betroffenen nur ihre jeweiligen Verbräuche beeinflussen können, nicht aber die Preise. Aufgrund der Pandemie hat der Bundesgesetzgeber zudem die Angemessenheitsprüfung ausgesetzt. Nachforderungen aus den Jahresabrechnungen werden schon aufgrund der derzeitigen Rechtslage in jedem Falle bis zum 31. Dezember 2022 übernommen. Für den Stromverbrauch gilt dies nicht, weil das im Rahmen des Regelsatzes abgedeckt werden soll.
Zu Frage 3: Für Empfängerinnen und Empfänger der genannten Leistungen werden grundsätzlich die tatsächlichen Kosten für das Heizen übernommen, soweit sie angemessen sind. Seit März 2020 ist der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung zudem vereinfacht und die Angemessenheitsprüfung ausgesetzt worden. Zudem kann der genannte Personenkreis Beratungsangebote in Anspruch nehmen. Die Leistungserbringer weisen gezielt auf weiterführende Beratung bei den Institutionen des runden Tisches sowie finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zur Übernahme von Schulden für die Versorgung mit Energie und Wasser hin. – So weit die Antwort des Senats!
Anfrage 8: Spülen statt baggern – die richtige Entscheidung? Anfrage der Abgeordneten Susanne Grobien, Thorsten Raschen, Heiko Strohmann und Fraktion der CDU vom 22. Februar 2022
1. Welche Hafenbecken im abgeschleusten Teil der bremischen Häfen in der Hafengruppe Bremerhaven und Bremen werden zur Erhaltung der Schiffbarkeit nicht ausgebaggert, sondern nur gespült?