Protocol of the Session on February 23, 2022

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.

(Dafür CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP)

Ich bitte um die Gegenprobe.

Stimmenthaltungen?

(Abgeordneter Peter Beck [BIW], Abgeordneter Jan Timke [BIW])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

Meine Damen und Herren, damit sind wir für heute an das Ende der Tagesordnung angekommen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und wir sehen uns morgen gesund und munter wieder. Ich unterbreche die Sitzung. – Danke!

(Unterbrechung der Sitzung 17:30 Uhr)

Präsident Frank Imhoff eröffnet die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) wieder um 10:00 Uhr.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist hiermit wieder eröffnet.

Sonst begrüße ich Sie immer mit den Worten „einen wunderschönen guten Morgen“ oder „einen guten Morgen“. Meine Damen und Herren, das kann ich heute nicht, denn es ist Krieg in Europa. Russland greift das komplette ukrainische Staatsgebiet an. Russland führt einen Angriffskrieg mitten in Europa.

Was sich seit Wochen angekündigt hat, ist heute Morgen schreckliche Wahrheit geworden. Spätestens heute sollten auch dem Letzten die Augen aufgegangen sein, dass Putin ein Diktator ist, dem es nur um Macht geht und niemals um Menschen oder um Schicksale.

(Beifall)

Liebe Abgeordnete, der Angriffskrieg Russlands ist mit nichts, aber auch mit gar nichts zu rechtfertigen. Die Verantwortung für Tod, für Leid liegt allein bei dem Despoten Putin, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Beifall)

Europa und die demokratischen Länder sind jetzt gefordert, all ihre Möglichkeiten auszuschöpfen und die schärfsten Sanktionen, die es jemals gegeben hat, sofort einzusetzen. In der Verantwortung stehen wir heute und das erwarte ich auch von den einzelnen Ländern und von den einzelnen Regierungschefs. Wir sind verpflichtet, mit allen Mitteln, die wir haben, die Ukraine zu unterstützen, meine Damen und Herren!

(Beifall)

Unsere Gedanken sind zu dieser Stunde bei den Menschen in der Ukraine, bei den Familien, bei den Kindern, bei den Jugendlichen, bei all denjenigen, die jetzt unter dem Krieg zu leiden haben. Meine Damen und Herren, die Bremische Bürgerschaft, der bremische Landtag verurteilt jede Form von Krieg und jede Form von Gewalt. Dafür stehen wir.

(Beifall)

Es fällt mir schwer, in die Tagesordnung zurückzukommen, aber die Pflicht ruft und deswegen müssen wir auch unseren Job machen.

Regierungserklärung des Senats zum Thema „Bekämpfung der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie“

Wir verbinden hiermit:

Vierte Verordnung zur Änderung der Dreißigsten Coronaverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 Mitteilung des Senats vom 22. Februar 2022 (Drucksache 20/1366)

und

Dritte Verordnung zur Änderung der Dreißigsten Coronaverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 Mitteilung des Senats vom 17. Februar 2022 (Drucksache 20/1354)

sowie

Beteiligung der Bürgerschaft beim Erlass von Coronaverordnungen – Dritte Änderungsverordnung zur Dreißigsten Coronaverordnung Mitteilung des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses vom 22. Februar 2022 (Drucksache 20/1369)

Der Senat hat mit Schreiben vom 17. Februar 2022 gemäß § 50 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung die Absicht mitgeteilt, eine Regierungserklärung abzugeben.

Zudem hat der Senat am 17. Februar 2022 die Dritte Änderungsverordnung der Dreißigsten Coronaverordnung an die Bürgerschaft übersandt. Der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss hat sich damit befasst und seinen Bericht dazu vorgelegt.

Weiterhin hat der Senat am 22. Februar 2022 die Vierte Änderungsverordnung der Dreißigsten Coronaverordnung an die Bürgerschaft übersandt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sind viele Punkte, die wir hier zusammengefasst haben.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat unser Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Um es gleich vorweg ganz klar und deutlich zu sagen: Der russische Angriff auf die Ukraine ist ein eklatanter Bruch des Völkerrechts. Er lässt sich durch nichts rechtfertigen und ist in jeder Hinsicht und auf das Schärfste zu verurteilen.

(Beifall)

Es ist furchtbar, dass mitten in Europa Krieg herrscht, Menschen sterben und um ihr Leben fürchten müssen. Jetzt kann es nur eine Forderung und eine Haltung geben: Die militärischen Angriffe müssen sofort gestoppt werden!

(Beifall)

Eine weitere Eskalation muss unbedingt verhindert werden, damit es nicht zu einem Flächenbrand in Europa kommt, meine Damen und Herren! Unsere Solidarität gilt den Menschen in der Ukraine.

(Beifall)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Vor einer Woche, am vergangenen Mittwoch, haben sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler auf das weitere Vorgehen in der Pandemie verständigt. Beschlossen wurde angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens und der stabilen Lage in den Kliniken, die pandemiebedingten Beschränkungen schrittweise zurückzufahren. Zwischenzeitlich, das wissen Sie, hat sich die Lage in den meisten Bundesländern, so auch in Bremen, weiter entspannt. Die Inzidenzzahlen sind deutlich zurückgegangen, und auch die Lage in den Kliniken hat sich schrittweise entspannt.

Einen ersten Öffnungsschritt sind wir bereits zum Wochenende gegangen, als wir die privaten Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene aufgehoben haben. Ab sofort sind Treffen auch mit mehr als zehn Personen wieder möglich. Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, MPK, die 2G-Regelung im Einzelhandel schnellstmöglich aufzuheben, hatte in Bremen und Bremerhaven dagegen keine Auswirkung. Wir hatten das ja bekanntlich schon vor der Konferenz so beschlossen, weil das angesichts des Infektionsgeschehens verantwortbar war und weil es im benachbarten Niedersachsen nach einer Entscheidung des OVG Lüneburg ohnehin nicht mehr galt und wir insofern eine Rechtsangleichung vollziehen wollten.

Einen zweiten Öffnungsschritt wollen wir nun zu Anfang März gehen. In der Gastronomie und in

den Hotels und Pensionen gilt dann wieder die 3GRegel, ebenso bei kulturellen Veranstaltungen, also im Theater und im Museum, im Kino und im Konzert, auch bei körpernahen Dienstleistungen, also bei der Massage und beim Friseur. Lassen Sie mich an diesem Punkt noch sagen, da hatten wir ja eine ungleiche Rechtslage zu Niedersachsen, weil es auch in diesem Fall das OVG in Lüneburg für Niedersachsen unmöglich gemacht hatte, sich an die bundesweit vereinbarten Regeln zu halten. Wir haben uns daran gehalten, aber auf Dauer war natürlich diese Divergenz nicht auszuhalten, sodass wir jetzt auch an dieser Stelle eine Angleichung vornehmen.

Bei überregionalen Großveranstaltungen gilt künftig 2G, wobei wir noch ein bisschen vorsichtig sein müssen, was die Zuschauerzahlen betrifft. In Innenräumen ist die Teilnehmerzahl deshalb auf 60 Prozent der Kapazität und 6 000 Zuschauende beschränkt, und unter freiem Himmel liegt die Grenze bei 75 Prozent und 25 000 Zuschauerinnen und Zuschauern. Auch Diskotheken und Clubs dürfen wieder öffnen. Dort gilt dann die 2G-plusRegel. Die Gäste müssen also entweder geboostert oder genesen sein oder geimpft mit einem tagesaktuellen Coronatest.

Der dritte Öffnungsschritt soll dann zum 20. März erfolgen, wenn viele der bisherigen Coronaregeln des Bundesinfektionsschutzgesetzes auslaufen. Dann sollen grundsätzlich nur noch die Basisschutzregeln, also im Wesentlichen die AHA-Regeln, gelten, wobei die Einzelheiten derzeit noch in der Diskussion sind. Man muss ganz deutlich sagen, hier ist in erster Linie der Bundesgesetzgeber gefordert, den künftigen rechtlichen Rahmen zu definieren, weil es um Fragen des Infektionsschutzgesetzes geht.

Meine Damen und Herren, bei so vielen Öffnungsperspektiven darf eine klare Mahnung zur Vorsicht nicht fehlen. Die Öffnungen sind allesamt daran geknüpft, dass die Lage im Gesundheitswesen und in der kritischen Infrastruktur stabil bleibt und es uns gelingt, dauerhaft und flächendeckend eine hohe Impfquote und damit eine hohe Grundimmunität der Bevölkerung in Deutschland zu gewährleisten. Ich sage auch ganz klar: Sollte sich die Lage wider Erwarten in den nächsten Wochen spürbar verschärfen, kann es erforderlich sein, auch wieder einen Schritt, jedenfalls zeitweilig, zurückzugehen.

Umgekehrt ist es erforderlich, kurzfristig Lockerungsperspektiven auch für diejenigen Bereiche aufzuzeigen, die die MPK in ihrem Beschluss nicht

adressiert hat. Das gilt insbesondere für Schulen und Kitas. Hier ist die Senatorin für Kinder und Bildung derzeit in intensiven Diskussionen mit Eltern, Schülerinnen und Schülern und Beschäftigten über den besten Weg, und ich kann sagen, an einigen dieser Diskussionen habe ich gerade in der letzten Zeit auch teilgenommen und zwei sehr intensive Onlineveranstaltungen mit einigen 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern dazu gehabt.