Protocol of the Session on March 24, 2021

Gegenüber dem Pfefferspray, ja, hat der Taser durchaus den Vorteil, dass er gezielt auch in geschlossenen Räumen einsetzbar ist und umstehende Personen einschließlich der Polizeikräfte hierbei weniger gefährdet. Der Taser ist hingegen grundsätzlich ungeeignet, und das betone ich, wirklich ungeeignet zur Bewältigung von hochdynamischen oder unübersichtlichen Lagen wie beispielsweise Demonstrationen. Auch kann er den Einsatz der Pistole zur unmittelbaren Abwehr von

Angriffen mit Hieb- und Stichwaffen, mit Stoß- oder mit Schusswaffen definitiv nicht ersetzen, meine Damen und Herren!

Sicher kann der Taser in besonders schwierigen und für die Polizei sehr gefährlichen Einsätzen ein geeignetes Mittel darstellen, um bedrohliche Situationen zu deeskalieren oder folgenschwere Verletzungen im Einsatz zu verhindern. Insbesondere für Polizistinnen, die einer aggressiven, körperlich überlegenen oder bewaffneten Person gegenüberstehen, kann der Taser eine große Hilfe sein. Das stellen wir nicht in Abrede, aber, 54 Prozent der Befragten gehen davon aus, dass der Taser künftig häufiger eingesetzt werden wird als das Pfefferspray, und 59 Prozent der Befragten gaben an, dass der Taser häufiger eingesetzt werden könnte als der Schlagstock. Diese Angaben haben uns doch sehr irritiert, weil diesen Angaben zufolge die Gefahr besteht, dass der Taser im Einsatz beim Streifendienst zu leichtfertig eingesetzt werden könnte. Ein Restrisiko bleibt und Taser sind nicht harmlos, meine Damen und Herren, sie können auch töten.

In der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben wir sehr viele Diskussionen, was den Taser angeht, – immer auf Basis der Evaluation – geführt sowie auf Basis eines eigenen grünen Diskussionspapiers intensiv beraten. Einer Ausweitung des Taser-Einsatzes auf den allgemeinen Einsatz- und Streifendienst stehen wir als Fraktion sehr kritisch gegenüber. Die Polizistinnen und Polizisten müssen sich auf die Wirkung einer Waffe verlassen können. Beim Taser weiß niemand, ob die getroffene Person daran versterben kann oder nicht und ob die Person an Vorerkrankungen leidet oder nicht.

Wir bedauern, dass es keine unabhängige wissenschaftliche Evaluation gegeben hat. Dennoch hat der Bremerhavener Probelauf wichtige Erkenntnisse gebracht, die uns in unserer kritischen Haltung bestärkt haben. Diese Bedenken werden unseres Erachtens durch die im Zuge des Bremerhavener Probelaufs erfolgte Befragung der Einsatzkräfte bestätigt. Gerade bei Personen mit Vorerkrankungen oder Alkohol- beziehungsweise Drogenkonsum ist das Gesundheitsrisiko beträchtlich, sodass der Taser keinesfalls als ein alltäglich eingesetztes Mittel im Einsatz- und Streifendienst geeignet ist.

Vor diesem Hintergrund bleiben wir bei unserer kritischen Haltung, dass der Taser einen stets verhältnismäßigen Einsatz im Sinne des Koalitionsvertrages nicht sicherstellen kann. Der Taser-Gebrauch soll, wie bisher, auf Spezial- oder speziell

geschulte Spezialeinheiten beschränkt werden. Deswegen wollen wir die Elektroschockwaffe weiterhin auf besonders gute Spezialkräfte begrenzt wissen und lehnen eine Ausweitung auf den Einsatz- und Streifendienst ab. – Vielen Dank, meine Damen und Herren!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)

Als nächster Redner hat der Abgeordnete Nelson Janßen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Wir debattieren heute in der zweiten Aktuellen Stunde das sogenannte Distanzelektroimpulsgerät, DEIG, umgangssprachlich auch Taser genannt. Die vorherige rot-grüne Koalition hat in Bremerhaven zur Erprobung des Tasers im Alltag einen Feldversuch in Form eines Modellversuches eingerichtet. Dieser Modellversuch ist nun nach zwei Jahren abgeschlossen und wir befinden uns inmitten einer durchaus kontroversen Auswertung des Modellversuchs mit der Frage, wie es mit dem Taser im Land Bremen weitergeht.

Ich möchte einmal vom Allgemeinen ins Konkrete gehen und zunächst über grundsätzliche Vorbehalte sprechen. Keine Sorge, entgegen der plumpen Vorwürfe, wir würden uns mit den realen Auswertungen des Modellversuchs nicht auseinandersetzen, werde ich danach noch genauer auf die Ergebnisse des Modellversuchs eingehen.

Bei dem Einsatz eines Tasers werden zwei Elektroden auf das sogenannte polizeiliche Gegenüber verschossen, die beim Durchdringen der Kleidung über den Körper einen Stromkreis schließen und danach das Gegenüber mit einem starken Elektroschock immobilisieren sollen. Wenn alles gut geht, verspricht der Einsatz zwar eine vorübergehende muskuläre Lähmung, aber keine bleibenden Schäden. Die Einschränkung „wenn alles gut geht“ ist allerdings eine wichtige Einschränkung, die sich leider immer wieder als problematisch und nicht zutreffend erweist.

In den USA ist der Taser bereits seit Jahren im Einsatz. Nach Berichten von Reuters sind allein seit dem Jahr 2000 bereits mehr als 1 000 Menschen nach dem Einsatz des Tasers ums Leben gekommen. Bevor jetzt angemerkt wird, da kann nicht immer ein Zusammenhang nachgewiesen werden, sei gesagt, bei 153 Personen ist der medizinische Zusammenhang bewiesen worden. So geht es auch aus Berichten des Innenministeriums hervor. Auch

in Deutschland sind allein in den letzten Jahren, 2018 und 2019, vier Menschen nach dem Einsatz eines Tasers verstorben. Die Todesursachen sind häufig Herzstillstände, aber auch der unkontrollierte Sturz

(Abgeordneter Marco Lübke [CDU]: Das ist Quatsch!)

oder das Feuerfangen der Kleidung haben bereits zahlreiche Menschen das Leben gekostet. Nicht nur Amnesty International warnt daher eindrücklich vor der Ausweitung des Tasers im polizeilichen Alltag, auch die Erfahrungen aus den Niederlanden sprechen Bände, in denen deutlich missbräuchliche Tendenzen zu erkennen gewesen sein sollen.

(Abgeordneter Marco Lübke [CDU]: Das ist so ein Unsinn!)

Eines der Hauptprobleme ist, dass der Stromstoß, der bei dem polizeilichen Gegenüber ausgelöst wird, in Abhängigkeit davon, welche körperliche Konstitution ich mitbringe, unterschiedliche Wirkungen hat. Für einen gesunden Menschen, der weder unter starkem Stress noch unter medizinischem oder berauschendem Substanzeinfluss steht, wird der Einsatz neben starkem Schmerz und einer vorübergehenden Lähmung vermutlich folgenlos bleiben, wenn man nicht schlecht stürzt oder die Kleidung Feuer fängt. Wie aber soll eine Streifenpolizistin oder ein Streifenpolizist bei einem Gegenüber erkennen, ob die Person einen Herzklappenfehler hat, in der achten Woche schwanger ist oder unter medizinischen Substanzen steht?

(Abgeordnete Christine Schnittker [CDU]: Aber bei der Schusswaffe? – Zuruf Abgeordneter Marco Lübke [CDU] – Unruhe CDU)

Das ist doch völlig faktenbefreit, was Sie die ganze Zeit erzählen. Ich kann Ihnen – –. In NRW gab es das Landesamt für zentrale polizeiliche Dienste, in NRW, und das Landesamt für die Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei, die eine Auswertung der Nutzung des Tasers vorgenommen haben. Sie sagen darin, das Einsatzmittel ist für dynamische Situationen ungeeignet. Das heißt, in jeder Situation, in der es um eine Vorwärtsbewegung geht, in der das polizeiliche Gegenüber mit einem Messer, mit einer abgebrochenen Flasche, mit irgendetwas auf den oder die Polizeibeamten oder -beamtin zugeht, verbietet sich aus polizeilicher Sicht der Einsatz eines Tasers.

Ihre Augenwischerei, dass der Taser ein Ersatz für einen Schusswaffengebrauch wird, ist komplett faktenfrei, wird von der Polizei selbst so nicht geteilt, und was Sie hier machen, ist bloßer Populismus ohne Fakten.

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Der Evaluationsbericht aus Rheinland-Pfalz, übrigens auch eine wissenschaftliche Studie, kommt auch zu folgendem Ergebnis: Die erste Erkenntnis ist, tödliche Verläufe stehen zumeist im Zusammenhang mit Beeinträchtigungen durch Alkohol, Drogen, Medikamenten, Erkrankungen der Psyche und des Herz-Kreislauf-Systems, hohem Erregungszustand und körperlichen Anstrengungen sowie wiederholtem und verlängertem Auslösen von Stromimpulsen. Das heißt, das sind die Situationen, in denen es besonders gefährlich ist. Zudem attestiert der Bericht, der überwiegende Teil der mit dem DEIG beschossenen Personen stand unter Drogen, Medikamenten- oder Alkoholeinfluss beziehungsweise war psychisch aus anderem Grund auffällig.

Das heißt, wir haben gleichermaßen zwei Befunde, die ergeben sich übrigens auch aus dem Modellversuch in Bremerhaven: Erstens, die Anwendung erfolgt insbesondere auf Personen, die als Risikogruppe gewertet werden müssen, und zweitens, der Einsatz genau gegenüber dieser Personengruppe ist mit einem erhöhten Risiko verbunden, dass es zu schweren bis zu tödlichen Folgen kommen kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht nur deshalb haben wir erhebliche Zweifel an einer Ausweitung.

(Beifall DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen)

Wenn ich dazu noch die Aussagen der Polizist:innen aus Bremerhaven nehme, die davon ausgehen, dass der Taser vermutlich häufiger zum Einsatz kommt als Pfefferspray oder der Schlagstock, dann wird einem durchaus anders. Je häufiger eine Waffe zum Einsatz gebracht wird, desto eher steigt die Gefahr, dass es dann auch regional zu schweren Folgen kommen kann.

Wenn also der Eindruck vermittelt wird, dass Polizeibeamtinnen und -beamte in heftigen körperlichen Auseinandersetzungen oder, wie es jüngst in der Zeitung stand, sogar bei Schusswechseln durch den Taser geschützt würden, ist das ein Streuen von Sand in die Augen der Öffentlichkeit. Auch die Universität Trier sagt: „Der Einsatz von DEIG ist kein Ersatz für den Schusswaffengebrauch, er ist

nicht geeignet für Lagebewältigung von dynamischer Lage im Kontext von Bedrohung oder Angriffen von Hieb-, Stich-, Stoß- oder Schusswaffen“. Auch wenn die Studie am Ende den Einsatz des DEIG empfiehlt, hält sie auch fest – und auch das ist ein Zitat aus einer Studie, die immer wieder als Positivbeispiel hervorgehoben werden muss –: „Es muss dennoch festgestellt werden, dass noch weiterer Forschungsbedarf besteht und eine generelle Unbedenklichkeit derzeit nicht bescheinigt werden kann“.

Ich möchte auf den konkreten Fall in Bremerhaven übergehen und auf die dort vorliegenden Ergebnisse des Modellversuchs. Die Anwendung des DEIG, also nicht die Androhung, sondern die Anwendung, erfolgte in acht Fällen, in sieben Fällen gegen unbewaffnete Menschen, hier also keine Situation, in der ein Schusswaffengebrauch auch nur annähernd eine Alternative gewesen wäre. In einem Fall hielt ein Mensch ein Messer, das für einen Suizidversuch benutzt worden war, es wurde nach zwei Stromschlägen mit dem Schlagstock aus der Hand geschlagen – ein Fall, in dem es um eine Bewaffnung ging.

Ein sehr großer Anteil der Nutzung richtet sich gegen psychisch auffällige Menschen und solche in Krisensituationen, die eine Risikogruppe darstellen. Mehrfach wurden mehrere Stromstöße verwendet, die das Verletzungsrisiko nachweislich stark erhöhen. In drei der acht Fälle kam es zur Verwendung des sogenannten Kontaktmodus. Aus unserer Sicht widerspricht dies jeglicher Begründung zur Einführung des Tasers. Bei dem Kontaktmodus sind die Beamtinnen und Beamten in direktem Kontakt mit dem polizeilichen Gegenüber und es geht offensichtlich nicht mehr um das Immobilisieren und Außer-Gefecht-Setzen auf Distanz, sondern um eine Möglichkeit, in direktem Kontakt das gewünschte Ziel zu ermöglichen, nämlich durch ein Schocken und das damit verbundene Zufügen von Schmerz. Der Kontaktmodus ist auch im Polizeigesetz so nicht vorgesehen und muss deshalb dringend ausgeschlossen werden. In keinem dieser Fälle wäre das eine Alternative zur Schusswaffe gewesen.

Der Bericht kommt abschließend zu einer positiven Empfehlung, vor allem durch die abschreckende Wirkung des Tasers und den subjektiv erhöhten Schutz für die Polizeibeamt:innen. Beide Argumente können wir nachvollziehen und erkennen sie an. In der Abwägung mit den Risiken, die sich auch aus diesem Bericht ableiten lassen, kommen wir aber zu der klaren Einschätzung, dass dieser

Bericht keine Grundlage liefert, den Taser flächendeckend einzuführen.

(Beifall DIE LINKE)

Auf ein Spezifikum möchte ich noch eingehen: Wir erkennen durchaus an, dass es Sonderlagen gibt, in denen beispielsweise das SEK zu Recht mit dem Taser ausgestattet ist. Das ist eine Lösung, die für Bremerhaven deshalb nicht in Frage kommt, weil es in Bremerhaven kein SEK gibt. Wenn es also eine Lösung gibt, die in Bremerhaven einen begrenzten Einsatz des Tasers durch dafür speziell geschulte Polizistinnen und Polizisten außerhalb des Streifendienstes – und damit meine ich keine Bildung eines neuen SEKs – ermöglichen würde, um das Einsatzmittel für derartige Lagen zur Verfügung zu haben, halten wir das für einen Weg, der durchaus denkbar ist, nicht aber die generelle Ausweitung im Streifendienst. Wir halten es da auch, wie viele andere Bundesländer, mit der SPD aus Niedersachsen beispielsweise, die zu Recht angemerkt hat, den Taser außerhalb des Spezialkommandos zu erproben und die allgemeine Ausstattung der Polizei um den Taser zu ergänzen, lehnen wir ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat die Abgeordnete Christine Schnittker das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich muss mich jetzt erst einmal wieder ein bisschen herunterfahren, mein Herz klopft bei dem Unsinn, den ich hier teilweise gehört habe, da bin ich einfach nur sprachlos.

Ja, über die Vorteile, die der Taser bringt, und die Ergebnisse im Detail, die der Testbericht abgeliefert hat, hat mein Kollege Herr Lübke ja schon berichtet und auch viele andere Vorredner, deswegen kann ich es kurz machen und das abkürzen, darauf brauche ich nicht weiter einzugehen. Außerdem könnte ich sonst auch meine Debatte von vor zwei Jahren herausholen. Es hat sich alles das im Abschlussbericht bestätigt, was wir 2017 eigentlich schon gewusst haben.

Ich bin wütend, meine Damen und Herren, und ich kann es absolut nicht nachvollziehen, warum Sie, liebe Koalition, damals einem Testlauf überhaupt zugestimmt haben, dem gegenüber Sie im Vorfeld überhaupt nicht ergebnisoffen und aufgeschlossen

sind. Sie versuchen sich jetzt hier mit fadenscheinigen Ausreden aus der Affäre zu ziehen.

(Beifall CDU)

DIE LINKE moniert, dass die vier Toten – was ja auch, wie mein Kollege Lübke schon gesagt hat, nicht bewiesen beziehungsweise eine Falschaussage ist – nicht in dem Bericht aufgeführt worden sind. Ja, meine Damen und Herren, das ist ein Testbericht, ein Abschlussbericht eines Testlaufes aus Bremerhaven. Was haben denn damit jetzt die vier Toten aus Deutschland zu tun? Es ist im Bericht auch nicht enthalten, wie viele Einsätze es in Deutschland mit dem Taser gegeben hat. Es ist auch nicht im Bericht dargelegt, wie oft eine gefährliche Gewaltsituation verhindert wurde, weil es nun einmal um Bremerhaven ging, um den Testlauf, den Sie und wir alle gemeinsam besprochen haben. Von daher verstehe ich Ihre Einlassung an der Stelle nicht.

Die Krönung ist ja, dass Sie hier auch noch behaupten, der Taser in dem Feldversuch wurde bei Personen eingesetzt, die bereits unter Kontrolle waren. Das haben Sie auch in der Innendeputation wiederholt. Das stimmt so nicht, Herr Janßen, das ist eine Frechheit, was Sie hier erzählen. Sie berichten nicht, dass das richtig ist – und der Polizeidirektor Götze hat das auch bestätigt –, dass in den Fällen, die da aufgenommen wurden, überhaupt keine Kontrolle der Personen gewesen ist. Was Sie eben gesagt haben – –. Mein Kollege Lübke hat auch nicht gesagt, dass wir den Taser als Ersatz für die Schusswaffe nehmen wollen, sondern er schließt eine Lücke. Er schließt eine Lücke, die zwischen Schlagstock, Pfefferspray, üblichen Maßnahmen und der Schusswaffe besteht. Die wird durch den Einsatz des Tasers geschlossen, und das halten wir auch nachhaltig für richtig.

(Beifall CDU)

Also, was soll das Ganze? Es gab keinen einzigen positiven Aspekt, den Sie hier aus dem Bericht aufgegriffen haben. Sie erzählen nur alles nach, was von Amnesty International vorgetragen wird, und da sage ich Ihnen: Das hat aber mit der Wirklichkeit in Bremen und Bremerhaven überhaupt nichts zu tun.

(Beifall CDU)

Bei Bündnis 90/Die Grünen genau dasselbe. Ich habe es auch in der Deputation für Inneres schon

gesagt: Nach dem Abschluss des Berichtes zu behaupten, Bremen und Bremerhaven seien von der Sicherheitslage nicht vergleichbar, das ist ja lächerlich! Wenn Sie diese Bedenken haben oder diese Meinung haben – Herr Öztürk, Sie schütteln mit dem Kopf –, dann hätten Sie das ja vor dem Bericht schon einmal anmerken können, dann hätten wir den Testlauf auch in Bremen machen können, und dazu stehe ich auch, das können wir gern noch einmal machen. Das ist auch totaler Quatsch!

Dann kommt Ihr Argument – und das finde ich auch sehr gut –, dass Sie durch die Umfrageergebnisse befürchten – das hat Herr Janßen eben auch gesagt –, dass, wie die Kolleginnen und Kollegen in Bremerhaven gesagt haben, sie eher zum Taser greifen würden als zum Schlagstock und Pfefferspray. Das sind Mutmaßungen, meine Damen und Herren. Das sind Mutmaßungen, und Sie basieren bei so einer wichtigen Angelegenheit Ihre Entscheidungen auf Mutmaßungen? Es ist nichts anderes, denn die Kolleginnen und Kollegen, die können heute noch nicht wissen, wie sie künftig in Einsätzen reagieren. Ob sie tatsächlich den Taser nehmen, ob sie den Schlagstock nehmen oder nicht, das ist völlig offen. Sie basieren Ihre Entscheidung auf Mutmaßungen und beachten überhaupt nicht die Tatsachen, die dieser Bericht wiedergibt. Das ist Ihnen völlig egal, weil es eine vorgefertigte Meinung ist, die Sie schon hatten, bevor Sie diesem ganzen Schauspiel hier zugestimmt hatten.

(Beifall CDU)

Sie sind aber auch wieder schlauer als alle Menschen und Experten, die mit dem Taser arbeiten müssen und nicht nur mit dem Taser arbeiten, sondern auch im Zweifelsfall ihr eigenes Leben damit verteidigen müssen. Das finde ich schon skandalös.