Protocol of the Session on March 24, 2021

Ich bin Mitglied einer Partei, die wahrscheinlich wie keine zweite in diesem Raum Opfer des stalinistischen Terrors und später durch die SED-Diktatur war. Es gibt hierzu Zahlen, diese schwanken, aber wahrscheinlich waren es mehrere Hunderttausend Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, welche unter Einschüchterung, Bedrohung und Nachstellung litten.

(Abgeordneter Robert Bücking [Bündnis 90/Die Grünen]: Und was lernen wir daraus?)

Es waren aber auch mehr als 500 Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, die ihre politische Überzeugung mit ihrem Leben bezahlen mussten,

(Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Eben!)

insbesondere in den Gründungsjahren der DDR. Wir als SPD haben also jeden Grund, die DDR-Diktatur zu verurteilen. Die Frage, ob die DDR ein Unrechtsstaat war oder ob die DDR nur einen Unrechtscharakter aufweist, darüber diskutieren wir, denn die Frage danach hat dazu geführt, dass die hier beschriebene Petition nach Befassung abermals zur Behandlung in den Petitionsausschuss geschickt wurde.

Klar ist: Es gibt den Unrechtsstaat nicht. Es gibt keine allumfassende Definition, weder rechts- noch politikwissenschaftlich. Der Begriff des Unrechtsstaates ist der Versuch einer Fassung der unbegreiflichen und verabscheuungswürdigen Geschehnisse in Nazideutschland zwischen 1932 und 1945. Der Begriff wurde in einer Zeit formuliert, in der die Gründung der DDR näher war als ihr Ende. Nach der Schaffung des Begriffes des Unrechtsstaates mit Blick auf die Nazidiktatur diente die DDR tatsächlich und umfänglich immer wieder zur Relativierung der Naziverbrechen, getreu dem Motto „der Unrechtsstaat Nazideutschland war schlimm, aber schaut einmal, der Unrechtsstaat DDR ist noch schlimmer“. Hierzu sei gesagt, dass der Bundesgerichtshof im Jahr 1995 deutlich urteilte, dass das staatlich verübte Unrecht der DDR mit dem der Nazizeit überhaupt nicht gleichgesetzt werden könne.

(Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Das will auch keiner!)

Die dortige Perversion der Rechtsordnung und die Blutjustiz seien unvergleichbar. So die Richterinnen und Richter damals.

Für uns als SPD-Fraktion – Herr Präsident, ich komme sofort zum Ende – steht fest: Wenn der Begriff des Unrechtsstaates, auch wenn er nicht wissenschaftlich geeint daherkommt, als Beschreibung für die abscheuliche Zeit der NS-Diktatur geboren und genutzt wurde, verbietet sich eine Gleichsetzung mit der DDR-Diktatur. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall SPD, DIE LINKE)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Dr. Henrike Müller.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich ganz bewusst ganz zum Schluss gemeldet – ich glaube, das kön

nen auch alle im Saal verstehen –, weil ich erst einmal alle Einlassungen hören wollte. Ich will ganz zu Beginn meiner Rede setzen, dass sowohl von mir persönlich als auch von meiner Fraktion dem Petenten mitgeteilt und ausgerichtet und von ganzem Herzen nahegebracht werden soll, dass wir sein erlittenes Leid, das massive Leid, das er in der DDR erfahren hat, anerkennen und wir seine Einschätzung teilen, dass er das Leid in einem Unrechtsstaat erlitten hat.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

Ich will auch erläutern, warum ich und meine ganze Fraktion und auch die Partei zu dieser Einschätzung kommen: nicht nur, weil die Hälfte der Partei aus Bürgerrechtlern und Bürgerrechtlerinnen besteht, die in diesem Land Erfahrungen gemacht haben und Abschied genommen haben von linken Ideen, die sich in dem Realsozialismus dargestellt haben, sondern weil uns sehr bewusst ist, dass der Staat der DDR sich gründete – gründete! – auf Hunderttausenden verschleppten, aufrechten Kommunistinnen und Kommunisten und Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, die jämmerlich verreckten im Gulag des sowjetischen Bruderstaats. Und der Staat gründete sich auf politischen Morden, der Staat gründete sich darauf, er wurde nicht zu einer Diktatur. Er war von Beginn an angelegt als ein Unrechtsstaat, und deswegen benutzen wir auch diesen Begriff, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP)

Trotzdem gibt es Argumente, es nicht zu tun, und die erkenne ich an und die nehme ich zur Kenntnis. Wir einigten uns in der Begründung für die Ablehnung der Petition auf die Sprachregelung – wie man das in einer Koalition leider dann auch einmal machen muss –, dass es Unrecht gab, aber wir nicht alle gemeinsam zu der Begrifflichkeit Unrechtsstaat finden. Ich will die Argumente, die da vorgebracht werden, nicht einfach wegwischen. Natürlich besteht die Gefahr einer Gleichsetzung von geschichtlichen Ereignissen, die nicht gleichgesetzt gehören. Wenn wir den Begriff Unrechtsstaat nutzen, wollen wir das natürlich in gar keiner Weise, in gar keiner Weise so tun, dass die Shoah an ihrem singulären Ereignis verliert. Das ist nicht unser Ansinnen, das ist absolut nicht unser Ansinnen. Die breite wissenschaftliche Debatte legt aber auch nahe, dass die Benutzung des Begriffs Unrechtsstaat eben keine Verharmlosung der NS-Verbrechen darstellt.

Ein zweites Argument, das immer wieder aufkam und das ich besonders perfide finde, ist das Argument, das auch Frau Bergmann widerlegen wollte oder widerlegt hat, nämlich die Erfahrung der Ostdeutschen. Ja, ostdeutsche Ministerpräsident:innen bringen immer wieder an, dass, wenn wir von einem Unrechtsstaat sprechen, Ostdeutsche sich in ihrer Biografie beleidigt fühlen. Wenn es denn so ist, wenn es Ostdeutsche gibt – ein paar gibt es, kenne ich auch persönlich –, die sich dann beleidigt fühlen, kann ich nur sagen: Eine Reflexion der eigenen Lebensleistung ist angebracht, auch und vor allem eine Reflexion über das eigene Tun in einer Diktatur. Man kann sich, wenn man aufrecht durch dieses Land gekommen ist, nicht beleidigt fühlen dadurch, dass man das Land als Unrechtsstaat bezeichnet. Für mich ist das eine Paralleldebatte, die wirklich von der eigentlichen Debatte ablenkt.

Und ein Drittes, eine dritte Erfahrung, die man in Westdeutschland sehr gern macht – jetzt ist Heiko Strohmann nicht da, er könnte das sonst unterstützen als zweiter Ostdeutscher im Raum, gute Besserung auch von der Stelle –, ist die Erfahrung, dass doch relativ viele westdeutsche Linke – und ich meine nicht die linke Partei, sondern aus dem linken Spektrum – noch nicht Abschied genommen haben von ihrer romantischen Vorstellung des Sozialismus. Es wird höchste Zeit, allerhöchste Zeit, davon Abschied zu nehmen.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP)

Ich bin sicher, dass uns die Diskussion, vor allem auch die politische Debatte um den Unrechtsstaat noch eine ganze Weile begleiten wird, nämlich so lange, wie relativ viele Ostdeutsche ihre eigene Geschichte in der DDR noch nicht aufgearbeitet haben und wie westdeutsche Linke ihre Romantisierung eines sozialistischen kommunistischen Systems nicht aufgearbeitet haben. So lange werden wir, so lange werde ich diese Debatte um den Unrechtsstaat führen – und auch meine Fraktion. Ich möchte betonen: Meine Fraktion und die Grünen treten allen Versuchen, den SED-geführten Regierungen der DDR eine demokratische Legitimation im Nachhinein beizumessen oder den Diktaturcharakter der DDR zu verklären, indem man behauptet, es hätte so viel Gutes gegeben, was man übernehmen hätte können – –, dem werde ich immer entgegentreten. Mir fällt nichts ein, was gut gewesen sein soll, was im Westen aufgenommen hätte werden können.

(Beifall CDU)

Ich wünsche mir stattdessen, dass wir auch im Land Bremen der Aufarbeitung des DDR-Unrechts mehr Aufmerksamkeit schenken und unter Einbindung von Zeitzeug:innen regelmäßig über die Ausmaße der kommunistischen Verbrechen aufklären, auch und insbesondere im europäischen Kontext. Es begrenzt sich ja nun einmal nicht auf die DDR, die ExDDR. Wenn ich mir etwas wünschen könnte und was ich für einen extrem guten bildungspolitischen Auftrag halten würde, wäre, dass jede Schülerin und jeder Schüler des Landes Bremen einmal in der Schullaufbahn einen Besuch in Hohenschönhausen absolviert,

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP)

denn dann kommt man zu dem Ergebnis, dass die DDR ein Unrechtsstaat war. – Vielen Dank!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP)

Die Maske, genau.

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Behandlung der Petition in der empfohlenen Art zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen.

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe.

(Dagegen CDU, FDP, M.R.F., Abgeordneter Jan Timke [BIW])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

Zweites Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes über die Juristenausbildung und die erste juristische Prüfung Mitteilung des Senats vom 16. Februar 2021 (Drucksache 20/824)

Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf in ihrer 22. Sitzung am 24. Februar 2021 in erster Lesung beschlossen.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin und Berichterstatterin hat das Wort die Abgeordnete Sascha Karolin Aulepp.

Berichterstatterin Sascha Karolin Aulepp: Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Schön, dass der Tagesordnungspunkt heute noch dran kommt, es wird die Studierenden der Rechtswissenschaft in Bremen freuen, dass sie nun auch in den Genuss kommen, in den die anderen Studierenden an den Hochschulen im Lande Bremen schon gekommen sind.

Wir wissen, dass die Coronapandemie alle Lebensbereiche beeinträchtigt. Das gilt natürlich auch für alle Studierenden an unseren Hochschulen. Richtig ist, dass die Hochschulen alle möglichen Anstrengungen unternommen haben und noch unternehmen, studieren unter Pandemiebedingungen zu ermöglichen, und dafür gebührt allen, die daran arbeiten, auch unser Dank. Da können Sie ruhig auch einmal applaudieren, auch wenn es schon spät ist, wenn ich hier schon reden muss oder soll.

(Beifall SPD)

Aber Digitales Lernen funktioniert nicht überall gleich und nicht für alle Menschen gleich gut. Manche brauchen den persönlichen Austausch, müssen das Gegenüber sehen, um Dinge begreifen zu können, im direkten Diskurs und eben nicht nur online. Das geht uns so, jedenfalls mir, und bei den jungen Menschen ist es noch viel mehr so. Das weiß ich aus eigener Anschauung. Mein Sohn studiert nicht Rechtswissenschaft, das ist so, wenn man zwei Juristen als Eltern hat, dann passiert das entweder todsicher oder auf gar keinen Fall, sondern etwas Künstlerisches, und das ist allein digital total schwierig. Und insbesondere für die, die zu Hause keinen ruhigen Ort haben, um zu lernen, sind eingeschränkte Zugänge zu Bibliotheken natürlich besonders dramatisch.

Dazu kommt, dass viele Studierende auch in eine existenzielle Krise geraten sind und geraten, etwa weil die klassischen Studierendenjobs weggefallen sind oder weil vielleicht auch noch Kinder zu Hause betreut werden müssen.

Wir haben deshalb und völlig richtig zu Recht das Bremische Hochschulgesetz schon geändert, insbesondere auch, um die Härten auffangen zu können,

die daraus resultieren, dass der BAföG-Bezug endlich ist. Das gilt natürlich auch für Studierende der Rechtswissenschaft. Weil es aufgrund der Besonderheit der Juristen- und Juristinnenausbildung ein besonderes Justizausbildungs- und Prüfungsgesetz gibt, ist es notwendig, dass wir auch das Gesetz, das diesem Studium und dieser Ausbildung zugrunde liegt, anpassen und auch für Jura-Studierenden die pandemiebedingten Nachteile ausgleichen und den BAföG-Bezug verlängern. Deswegen spreche auch ich als Vorsitzende des Rechtsausschusses zu Ihnen und nicht meine Kollegin Janina Brünjes.

Ich würde mich freuen, wenn wir hier und heute mit einer breitestmöglichen Mehrheit ein Zeichen setzen würden, dass sich die Bremische Bürgerschaft um unsere Studierenden im Land Bremen kümmert, dass wir an sie denken und dementsprechend auch das Bremisches Gesetz über die Juristenausbildung und die erste juristische Prüfung, JAPG, ändern. – Herzlichen Dank!

(Beifall SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.