Protocol of the Session on May 9, 2019

Wir haben das Thema Prävention und alleinerziehende Frauen aufgegriffen. Wir haben das Thema Langzeitarbeitslosigkeit und gesundheitliche Beeinträchtigung aufgegriffen. Ich glaube, das sind die Fragestellungen, die wir weiterzuentwickeln und weiter zu vertiefen haben. Wir müssen im Zuge der Prävention auch daran arbeiten, dass wir den Ansatz, den wir jetzt haben, weiterentwickeln und die Menschen darin unterstützen, dass sie alle Präventionsmaßnahmen in ihr alltägliches Handeln einbeziehen. Dafür brauchen wir integrierte, medizinische Versorgungsangebote. Ich freue mich über die Dringlichkeitsanträge, ob sie nun von der Fraktion DIE LINKE oder von der Fraktion der SPD kommen. Ich halte die für richtig. Im Bericht der Zukunftskommission 2035 steht schon, dass wir das brauchen. Deswegen bin ich froh, dass das gelesen wurde, dass das aufgenommen worden ist, dass daraus Anträge entwickelt worden sind. Ich glaube, dass wir das als eine Strategie brauchen, ist sogar im Gesundheitsbericht enthalten.

Aber nun muss ich noch einmal versuchen, Sie alle ein bisschen anders zu orientieren. Wir brauchen integrierte Versorgungsangebote. Ich bin der festen Überzeugung, dass es richtig ist, diese in den Quartieren zu entwickeln. Jetzt fangen wir im Westen an, und dann bauen wir das in andere Stadtteile aus. Der Grundgedanke der Anlage von integrierten Versorgungszentren ist der, dass Gesundheit gefördert wird. Gesundheit steht im Vordergrund, das heißt, es geht darum, dass Menschen darin unterstützt werden und dabei ist es egal, ob sie arm oder ob sie reich sind oder rote Haare, schwarze Haare, grüne Haare haben. Das ist völlig unerheblich, entscheidend ist, dass die Menschen mitgenommen werden sollen, dass sie für ihre Gesundheit sorgen. Das Gesundheitssystem, sprich die

Kostenträger, soll diesen Weg mitgehen. Wir fangen bei den Menschen an, die Hilfebedarf haben. Dass sie sich in ihrem Gesundheitsverhalten neu justieren, dass sie darin gestärkt werden, dieses Gesundheitsverhalten, die Diagnostik und all die Therapien in ihr Leben zu integrieren.

(Vizepräsidentin Dogan übernimmt den Vorsitz.)

Das ist nicht eine Frage, die sich nur auf diese Gruppe von Menschen mit Hilfebedarf, bezieht, sondern das bezieht sich auf alle Menschen. Es bezieht sich darauf, Gesundheit zu fördern. Gesundheit fördern heißt, Menschen darin zu stabilisieren, dass sie selbst für ihre Gesundheit sorgen. Das entlastet die Kassen und die Kostenträger. Man muss die Debatte führen, inwieweit man, wenn man eine solche Umkehr erzeugt, die Kassen dafür gewinnt, dass sie in diese neue Angebotsstruktur von Gesundheitsförderung einsteigen. Die Debatten, die Diskussionen sind schon mit den einzelnen Trägern geführt worden, wir sind schon relativ weit, aber man sollte so etwas immer erst dann verkünden, wenn alle sagen, wir tragen das mit und setzen das gemeinsam um. Dieser Prozess ist jetzt ausgelöst. Mir war noch einmal wichtig – –, weil es sonst leicht den Anschein bekommt, dass immer nur die Menschen, die sich in einer sozial herausfordernden Lage befinden, Hilfe brauchen. Eigentlich sind alle gleichermaßen gefordert, sich für die Gesundheit anzustrengen. Wir sehen, dass Rauchen oder Alkoholmissbrauch nicht nur ein Thema von Menschen ist, die in sozial prekärer Lage leben. Es gibt auch ganz andere, die mit dem Rauchen und mit dem Alkohol nicht zurechtkommen, nur da fällt es nicht so auf. Diese Menschen wohnen vielleicht vereinzelter und dann spürt man das in einem Stadtteil nicht konzentriert auf.

In diesem Sinne freue ich mich, dass Sie sich diesem Bericht so positiv angenommen haben und ich freue mich auch über die Anträge. Es ist, glaube ich, eine gute Entscheidung, eine gesundheitliche Berichterstattung kontinuierlich an bestimmten Fragestellungen weiterzuentwickeln und ich bin froh, wenn es uns in naher Zukunft gelingt, solche integrierten Versorgungsangebote in unserer Stadt, in unseren beiden Städten etablieren zu können. Herzlichen Dank!

(Beifall SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Buhlert.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Als Vorsitzender der Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz will ich mich für diesen Bericht bedanken. Er bildet eine gute Grundlage für die weitere Arbeit, die wir in der nächsten Legislaturperiode in der Gesundheitspolitik in diesem Land, in dieser Stadt machen müssen. Ich möchte mich gleichzeitig bei den Kolleginnen und Kollegen für die gute Zusammenarbeit bedanken. Einige werden sich wiedersehen, einige werden sich nicht wiedersehen. Herr Erlanson scheidet aus, er ist jetzt nicht hier. Wir haben alle gut zusammengearbeitet und der Stadt und des Landes Bestes gesucht. Danke dafür und danke an die Gesundheitsverwaltung!

(Beifall)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Als Erstes lasse ich über den Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 19/2172 abstimmen.

Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, BIW, Abgeordneter Tassis [AfD])

Stimmenthaltungen?

(FDP, Abgeordnete Wendland [parteilos])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Nun lasse ich über den Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 19/2186 abstimmen.

Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, BIW, Abgeordneter Tassis [AfD], Abgeord- nete Wendland [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(FDP)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Mitteilung des Senats, Drucksache 19/1975, Kenntnis.

Konzept zur Hebung der Einstiegsämter der Primar- und Sek-I-Lehrkräfte von A 12 auf A 13 Mitteilung des Senats vom 12. März 2019 (Drucksache 19/2100)

Wir verbinden hiermit:

Gesetz zur Anhebung der Lehramtsbesoldung und zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2019/2020/2021 Mitteilung des Senats vom 30. April 2019 (Drucksache 19/2158) 1. Lesung 2. Lesung

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Bürgermeisterin Linnert.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Böschen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der jetzigen Debatte habe ich durchaus mit Vorfreude entgegengesehen, denn sie hat viel mit meiner beruflichen Biografie zu tun. 1973 habe ich das Studium für das Lehramt aufgenommen, damals an einer pädagogischen Hochschule und mit einem Hauptfach und zwei Nebenfächern. Nach einem Jahr wurde diese pädagogische Hochschule in eine Universität integriert und damit sollte auch die Lehramtsausbildung verändert werden, es sollte nämlich eine sogenannte einphasige Lehramtsausbildung mit zwei Hauptfächern werden. Ich habe mich damals noch für das alte Modell entschieden, bin also ganz traditionell ausgebildet worden und bin dann allerdings im Referendariat im Land Bremen in der zweiten Phase ausgebildet worden und habe dort dann eine kleine Zusatzprüfung von zehn Minuten absolviert. Anschließend habe ich also zwei Haupt

fächer attestiert bekommen und bin damit als Lehrerin an öffentlichen Schulen – man nannte das damals „LöSch“ – mit A 13 in den Schuldienst gegangen. Das heißt, obwohl ich niedersächsisch ausgebildet wurde, habe ich A 13 bekommen, und ehrlich gesagt, bezweifle ich, dass diese kleine Zusatzprüfung mit einem Kompetenzgewinn meinerseits verbunden war.

Die Erkenntnis, dass die Arbeit in der Primarstufe von zentraler Bedeutung für die Lernentwicklung der Kinder ist und keineswegs weniger anspruchsvoll als die am Gymnasium, ist also überhaupt nicht neu. Bremen war damals, genau wie Hamburg und Hessen, eines der ersten Bundesländer, die dieses nicht nur erklärt, sondern auch praktiziert haben. Denn diese einphasige Lehrer- und Lehrerinnenausbildung wurde in Bremen damals durchgeführt. Die logische Konsequenz daraus war dann auch, dass die Lehrkräfte nach A 13 bezahlt wurden. Das war für mich ein großes Glück, also trotz Studiums in Niedersachsen habe ich A 13 statt A 12 bekommen. Für die Lehrkräfte an der Schule, an der ich arbeitete, war das aber durchaus ein Ärgernis. Diese Kolleginnen und Kollegen haben uns ausgebildet, haben uns in unseren ersten Jahren maßgeblich unterstützt und hatten nie die Möglichkeit, selbst auf A 13 zu kommen. Nicht nur sie, auch alle Lehrkräfte, die aus anderen Bundesländern an diese Schulen in Bremen und Bremerhaven gekommen sind, aber nicht die einphasige Lehrerinnenausbildung durchlaufen haben, hatten ebenfalls keine Chance auf A 13, und Sie können sich vorstellen, dass das durchaus mit Konflikten in den Kollegien verbunden war.

Wir sind damals davon ausgegangen, dass sich das eigentlich in den anderen Bundesländern genauso entwickeln wird, aber oft entwickelt sich die Welt nun einmal nicht so wie erwartet. Die anderen Bundesländer haben mit der einphasigen Ausbildung nicht nachgezogen und Bremen geriet als Haushaltsnotlageland immer mehr unter Druck, vermeintliche Besserstellungen seiner Beschäftigten abzubauen. Das Ende vom Lied war die Wiedereinführung des Referendariats in der Ausbildung von Grund- und Hauptschullehrerinnen und -lehrern. Die erhielten wieder A 12 mit dem Argument, dass ihr Studium anders, nämlich kürzer und weniger wissenschaftlich, sei als das von Gymnasiallehrkräften. Damit verbunden war aus meiner Sicht eine Gerechtigkeitsfalle. Außerdem – das war ein weiteres Argument – wäre der Abstand zu dem Gehalt der Schulleitungen, die ja auch A 13 verdienen, nicht groß genug, um Anreize für die Bewerbung auf Schulleitungsstellen zu generieren.

Dann kam Bologna und das, was vorher schon nicht in Ordnung war, wurde aus meiner Sicht noch ungerechter, denn egal für welchen Bildungsgang, alle Studierenden für das Lehramt studieren an der Universität über denselben Zeitraum. Zwar sind unterschiedliche, aber auf jeden Fall gleichwertige Inhalte Bestandteil gewesen. Die Anforderungen an Unterricht auf unterschiedlichen Lernniveaus und an individuelle Unterstützung und die vielen Diagnosemethoden, wie es sie im Bereich der Primarstufe und der Oberschule gibt, erfordern eine hohe Kompetenz der Lehrkräfte und sind keineswegs geringer zu bewerten als im Gymnasium.

(Beifall SPD, DIE LINKE)

Deshalb können sicher alle verstehen, dass ich jetzt zum Ende meines Berufslebens sehr froh bin, dass diese Ungerechtigkeit endlich ausgeräumt wird, und zwar so, dass alle Lehrkräfte in der Primarstufe und der Oberschule zukünftig A 13 bekommen, egal aus welchem Bundesland sie kommen, auch das ist ja nicht selbstverständlich. Das haben andere Bundesländer anders gemacht, haben das Ganze auch nicht zeitgleich eingesetzt. Ich finde, dass wir das hier in Bremen richtig gut machen.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Das heißt, auch die, die bereits im Dienst sind, bekommen dasselbe und für die Schulleitungen an den Grundschulen wird darüber hinaus eine Zulage gewährt, um den Abstand zu den Lehrkräften und die dort zusätzlich geleistete Arbeit weiterhin anzuerkennen.

Noch ein Grund zur Freude, den ich heute habe: In den vergangenen Jahren konnte Bremen die ausgehandelten Tarifergebnisse im öffentlichen Dienst aufgrund der schwierigen Finanzsituation in der Regel nicht zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten übertragen, wohl gemerkt nicht, weil wir die Arbeit weniger wertgeschätzt hätten, sondern ausschließlich, weil der Spardruck derartig hoch war. Nun lockert sich das Korsett und endlich können wir mit der zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses diese Ungleichheit auch für die Beamtinnen und Beamten in Bremen beenden, vielleicht sogar ein anderes Konsumverhalten bewirken.

(Beifall SPD)

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch einmal ganz herzlichen Dank an die Beschäftigten hier in der Bremischen Bürgerschaft sagen, deren

Unterstützung mir in diesen letzten 16 Jahren sehr häufig gute Dienste getan hat. In diesen 16 Jahren hatte ich die Freude, mit vielen von Ihnen gut zusammenzuarbeiten, dafür möchte ich mich auch ganz herzlich bedanken und Ihnen alles Gute für Ihre weitere Zukunft wünschen.

(Beifall)

Als nächste Rednerin hat die Senatorin Frau Dr. Bogedan das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im letzten Jahr hat uns die Bürgerschaft beauftragt, ein Konzept zur Einführung der Besoldungsstufe A 13 für Grundschullehrkräfte vorzulegen. Nun am 12. März 2019 hat der Senat ein Konzept zur Hebung der Einstiegsämter der Primar- und SEK-ILehrkräfte von der Besoldungsstufe A 12 auf die Besoldungsstufe A 13 beschlossen. Es geht dabei darum, die Besoldung stufenweise anzuheben. Dies wird geschehen durch eine ruhegehaltsfähige Zulage, die wir mit Beginn dieses Sommers für dieses Jahr gewähren, dann im nächsten Jahr eine weitere Stufe, um schließlich im Jahr 2021 die Anhebung auf die Besoldungsstufe A 13 zu vollziehen.