Protocol of the Session on May 8, 2019

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Kollege Röwekamp hat heute Morgen in der Aktuellen Stunde für mich überraschend, aber doch sehr angemessen, darauf hingewiesen, welches Datum wir heute haben: den 8. Mai.

Ich war, ich weiß nicht, ob erschrocken, entsetzt, zumindest angefasst über die Bemerkung zweier Herren, die nicht mehr im Raum sind, dass der 8. Mai 1945 gegebenenfalls nicht der Tag der Befreiung gewesen ist. Der Tag der Befreiung soll für einige deshalb kein Tag der Befreiung gewesen sein, ich glaube, es war Herr Schäfer, es kann aber auch Herr Tassis gewesen sein, weil wir ein Tätervolk gewesen sind. Weil wir ein Tätervolk gewesen sind, sind wir nicht befreit worden. Das wäre die positive Deutung gewesen.

Ich kann nur sagen, ich hätte den beiden das gern selbst gesagt: Die Deutschen, die am 8. Mai 1945 noch lebten waren nicht mehr so viele, weil der überwiegende Teil der Toten des Zweiten Weltkriegs in den letzten zehn Monaten vor Kriegsende gestorben ist. Diejenigen, die noch lebten, bestanden nicht nur aus mit dem Nationalsozialismus Verstrickten, sondern auch aus den Opfergruppen der Juden und der politisch Verfolgten jeglicher Couleur, aus bekennenden Christen, aus Homosexuellen, aus Bibelforschern und aus diversen weiteren Gruppen, unter anderem vielen ganz einfachen Leuten, die versucht haben in diesem System irgendwie durchzukommen.

Mir ist noch sehr präsent, wie mir mein Großonkel Johann, der zum Volkssturm gehörte und das Parkhotel als letzte Bastion verteidigt hat, hinterher erzählt hat, wie großartig es gewesen ist, dass er, sobald er die englischen Truppen gesehen hat, seine Flinte hat wegwerfen können, sich auf sein Fahrrad setzte und nach Horn-Lehe zurückfuhr. Er und viele andere haben diesen Tag mit Sicherheit als Tag der Befreiung erlebt.

(Beifall SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP)

Nicht nur die, deshalb mache ich das im Zusammenhang mit einer baupolitischen Debatte, sondern auch die Väter und Mütter unserer Landesverfassung haben eine ganz klare Position zum 8. Mai 1945 gehabt, obwohl dieser 8. Mai 1945 in Bremen mit der Befreiung am 26. und 27. April 1945 stattgefunden hat und am 8. Mai 1945 tatsächlich die Kapitulation über den Reichssender Flensburg verkündet worden ist. Die Engländer und die Kanadier sind am 26. April 1945 in Bremen einmarschiert.

Die Väter und Mütter unserer Landesverfassung haben in der Präambel Folgendes formuliert – ich finde, dass es gerade in Anbetracht dessen wichtig ist, sich das immer wieder vor Augen zu halten, was

der Kollege Röwekamp heute Morgen gesagt hat – : „Erschüttert von der Vernichtung, die die autoritäre Regierung der Nationalsozialisten unter Missachtung der persönlichen Freiheit und der Würde des Menschen in der jahrhundertealten Freien Hansestadt Bremen verursacht hat, sind die Bürger dieses Landes willens, eine Ordnung des gesellschaftlichen Lebens zu schaffen, in der die soziale Gerechtigkeit, die Menschlichkeit und der Friede gepflegt werden, in der der wirtschaftlich Schwache vor Ausbeutung geschützt und allen Arbeitswilligen ein menschenwürdiges Dasein gesichert wird.“ Ich bin mir sicher, dass in diesem Parlament der ganz überwiegende Teil diese Werte immer noch geteilt wird. Ich bin mir genauso sicher, dass es Teile in diesem Parlament gibt, die diese Werte nie geteilt haben.

Was hat das mit Baupolitik zu tun? Artikel 14 der Bremer Landesverfassung sagt: „Jeder Bewohner der Freien Hansestadt Bremen hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung. Es ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden, die Verwirklichung dieses Anspruchs zu fördern“. Das wurde damals einvernehmlich von allen Bürgerschaftsabgeordneten beschlossen.

Wer sich am Ende des Zweiten Weltkriegs in Bremen am Brill hingestellt und Richtung Westen geschaut hat, der hat keine angemessenen Wohnungen mehr betrachten können. Das, was wir soweit das Auge reichte gesehen haben, war ein Trümmerfeld. Es ging um eine Aufbauleistung, es ging darum, überhaupt menschliche Behausungen zu schaffen. Das waren Aufgaben, die die Generationen vor uns relativ gut erledigt haben.

Ich glaube, viele Dinge wie die Vahr, wie der Wiederaufbau des Bremer Westens waren eine große Aufbauleistung derjenigen, die vor uns gewesen sind. Aber die Zeiten ändern sich, vielleicht kann man das im Bereich Geschichte ablegen. Ich zitiere noch einmal Herrn Buchholz, – dass Sie irgendwann noch einmal meine ideologische Leitfigur werden –: „Bezahlbares Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit.“ Warum ist das so? Bezahlbares Wohnen ist deshalb die soziale Frage unserer Zeit, weil, ich will das noch einmal in Erinnerung rufen, die Hälfte unserer Bevölkerung inzwischen mehr als 30 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Kaltmiete ausgeben muss. Ein Viertel unserer Bevölkerung über 40 Prozent.

Wenn Menschen keinen angemessenen oder bezahlbaren Wohnraum finden, dann wohnen sie sich arm. Der Zusammenhang zwischen Einkommen

und Mietpreisniveau, den wir heute Morgen debattiert haben, ist sehr eng. Wenn ich für Wohnungen viel Geld ausgeben muss, dann kann ich für den Rest meines Lebens nicht mehr viel ausgeben. Im Kapitalismus ist es so, dass ein knappes Gut, dem eine hohe Nachfrage gegenübersteht, im Preis steigt. Genau diese Situation haben wir in Bremen.

Wir haben zu wenige Wohnungen und weil wir zu wenige Wohnungen haben, steigen die Mieten. Die durchschnittlichen Angebotsmieten liegen inzwischen bei 8,01 Euro. Sie haben vor zehn Jahren noch bei unter sechs Euro gelegen. Dieser Anstieg ist exorbitant und deutlich über dem, was wir in den letzten Jahren an Lohnsteigerungen gehabt haben. Eine Lösung dafür ist so einfach; Wir müssen bauen, bauen, bauen.

(Abgeordnete Dr. Schaefer [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Dann setzen Sie einmal keine Vorlagen aus!)

Nur dann, wenn wir mehr Wohnraum zur Verfügung haben, können wir auf Dauer den Anstieg des Mietpreises bremsen.

(Beifall SPD)

Wenn man bauen, bauen, bauen will, muss man auch Flächen dafür haben, und wenn man günstig bauen will, dann braucht man auch größere Flächen. Deshalb ist es die sichere Überzeugung der Fraktion der SPD, dass es nicht gehen wird, ohne dass wir auch in dieser Stadt größere Flächen ausweisen. Das wird die entscheidende Auseinandersetzung in der nächsten Legislaturperiode sein. Wir brauchen mehr, wir brauchen große und wir brauchen viele neue Baugebiete.

(Beifall SPD – Vizepräsidentin Dogan übernimmt den Vorsitz.)

Neben dieser Grundsatzfrage gibt es einen breiten Instrumentenkasten, über den sich die baupolitischen Sprecher in den letzten Foren, die es gegeben hat, in Wohnungsdiskussionen, immer wieder ausgetauscht haben. Welche unterschiedlichen Instrumentenkästen gibt es, um Bauen bezahlbar zu machen? Um es bezahlbar zu machen erstens, für die Öffentliche Hand, wenn es um Sozialwohnungen geht, oder zweitens für diejenigen, die sich selbst ein Eigenheim schaffen wollen oder drittens für die Investoren, die Wohnungen schaffen wollen, um sie vernünftig zu verwerten. Um das zu erreichen, muss man den ansteigenden Bodenwert reduzieren.

Deshalb bin ich der festen Überzeugung, dass wir in Bremen einen Paradigmenwechsel brauchen und zum Teil schon eingeleitet haben, soweit es die Veräußerung von öffentlichen Flächen angeht.

Meiner Meinung nach muss es in Zukunft überwiegend um die Nutzung von Grundstücken auf der Basis von Erbbaurecht gehen, damit zumindest ein Teil der Baukosten entsprechend reduziert werden kann. Neben dem Erbbaurecht wollen wir, das hängt eng damit zusammen, ein bauträgerfreies Bauen ermöglichen. Wir haben eine Nachfrage danach, dass Menschen eben nicht bei Investoren kaufen wollen.

(Abgeordnete Neumeyer [CDU]: Ach, jetzt auf ein- mal!)

Tun Sie nicht so überrascht! Ich rechne jetzt einmal zusammen: Wir haben in den letzten drei Wochen, ich glaube, sieben Mal zusammengesessen, ich habe immer wieder dasselbe erzählt, wir brauchen Erbbaurecht und wir brauchen bauträgerfreies Bauen. Das ist aber nur ein Instrument.

Was wir auf jeden Fall brauchen, ist ein vermehrter sozialer Wohnungsbau. Wir haben die Entscheidung darüber getroffen, dass wir unsere Quote von 25 auf 30 Prozent erhöhen wollen.

Wir brauchen meiner festen Überzeugung nach auch eine Verringerung der Verfahrenskosten. Deshalb sind viele dieser Ideen, die in die Richtung zielen, dass man eine digitale Bauakte führt, dass man Fälle digital aufbereitet, mit Sicherheit sinnvoll. Wir brauchen auch so etwas wie eine Genossenschaftsförderung. Alles, was in der Lage ist, schnell und günstig Wohnraum zu schaffen hilft, denn es gibt kein einzelnes Patentrezept.

Ich glaube bei der Vielzahl der Anträge, dass die Fraktion der FDP es war, die sagt: Überlegt doch einmal, ob der Dachausbau eine Idee ist. Auch das ist eine Idee, aber wir müssen uns nicht der Illusion hingeben, dass mit dem Dachausbau oder dem Wohnungsbau über Supermärkten die Massen an Wohnungen zu schaffen sind, die wir brauchen.

Deshalb sind alle Ideen willkommen. Wir müssen vieles ausprobieren. Manche Dinge, die wir ausprobieren, werden große Effekte haben, andere Dinge, die wir ausprobieren, werden eher kleine Effekte haben. Trotzdem ist alles, was der Schaffung von Wohnraum dient, richtig und wichtig.

Eine Sache noch, die mir persönlich am Herzen liegt: Alles, was man ausprobiert, sollte man so ausprobieren, dass wir die soziale Durchmischung in dieser Stadt fördern, dass wir der Segregation etwas entgegensetzen. Dementsprechend müssen wir die soziale Frage und den Ausgleich zwischen den Stadtteilen immer hinreichend im Kopf haben.

Ich will schließen mit einem Zitat, das Sie überraschen wird, und ich bin nicht Kevin Kühnert. Ich bin, glaube ich, wesentlich älter, aber ich lese ganz gern. Friedrich Engels hat über die Wohnungsfrage in seinem einleitenden Kapitel geschrieben, das kann ich jedem nur empfehlen – –.

(Abgeordneter Dr. Buhlert [FDP]: Buchholz und En- gels, dass ich das in einer Rede hören darf!)

Buchholz und Engels, die Inspiration von Björn Tschöpe. Friedrich Engels hat in der Wohnungsfrage geschrieben: „Das Resultat des Kapitalismus ist, dass die Arbeiter vom Mittelpunkt der Städte an den Umkreis gedrängt, dass Arbeiter- und überhaupt kleinere Wohnungen selten und teurer werden und oft gar nicht zu haben sind. Denn unter diesen Verhältnissen wird die Bauindustrie, der teure Wohnungen ein weit besseres Spekulationsfeld bieten, immer nur ausnahmsweise Arbeiterwohnungen bauen.“ Das ist die unmittelbare Herleitung für den Artikel 14 unserer Landesverfassung, und zwar des zweiten Satzes: „Es ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden, die Verwirklichung dieses Anspruchs zu erfüllen“. In diesem Sinne lassen Sie es uns gemeinsam anpacken. – Ich danke Ihnen!

(Beifall SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Remkes.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, liebe Besucher! Zum wiederholten Mal debattiert die Bürgerschaft über Maßnahmen gegen den zunehmenden Wohnraummangel und die steigenden Mieten im Land Bremen. Gleich neun Tagesordnungspunkte der heutigen, letzten Sitzung der Bremischen Bürgerschaft in dieser Legislaturperiode befassen sich mit diesem Thema. Das unterstreicht doch die Dringlichkeit des Problems.

Bereits am 15. März 2018 hatte die Bürgerschaft den Senat dazu aufgefordert, die Möglichkeit zu prüfen, ob und wann welche Flüchtlingsunterkünfte und Übergangswohnheime in den nächsten

drei Jahren nicht mehr benötigt werden und entweder endgültig oder vorübergehend für Wohnzwecke genutzt werden können, um so die Wohnungsnot abzumildern.

In seiner Antwort vom 16. Oktober 2018 weist der Senat zu Recht darauf hin, dass nur schwer zu prognostizieren ist, wie sich der Zuzug von Asylsuchenden nach Deutschland und damit auch ins Bundesland Bremen in den nächsten Jahren entwickeln wird. Das setzt der grundsätzlich vernünftigen Konversion von Flüchtlingsunterkünften in Wohnraum, insbesondere für den dauerhaften Nutzen, Grenzen, soll es am Ende nicht zu Härten kommen. Die Vorbehalte des Senats sind leider berechtigt.

Entgegen den offiziellen Erklärungen der Bundesregierung ist die Flüchtlingskrise keineswegs vorbei, auch wenn sich die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Höhepunkt der Zuwanderungswellen im Jahr 2015 deutlich reduziert hat. Trotzdem kamen im Jahr 2017 rund 200 000 Asylsuchende nach Deutschland, im Jahr 2018 waren es immerhin noch 162 000, das ist deutlich mehr als in der ersten Dekade des Jahrtausends, wo im Jahresdurchschnitt nur etwa 45 000 Asylanträge in Deutschland gestellt wurden.

Der positive Entwicklungstrend, der sich nach dem Jahr 2015 gezeigt hat, könnte sich im Übrigen schnell wieder umkehren. Man denke aktuell etwa an die militärische Eskalation des Bürgerkriegs in Libyen oder auch an die anhaltende Spannung im Nahen Osten, die schnell neue Fluchtbewegungen auslösen können. Außerdem steigt wegen der dynamischen Bevölkerungsentwicklung in Afrika der Migrationsdruck stetig an. Bremen ist deshalb gut beraten, Aufnahmekapazitäten in Reserve zu halten.

Wie der Senat in seiner Mitteilung vom Oktober des letzten Jahres weiter ausführt, sei bei zehn vakanten Flüchtlingsunterkünften eine Wohnfolgenutzung rechtssicher nicht möglich, weil diese Umwidmung der Bestimmung des Baugesetzbuches zuwiderlaufe und deshalb der Bundesgesetzgeber aktiv werden müsse. Das mag zwar richtig sein, kann aber nicht bedeuten, die Hände einfach in den Schoß zu legen. Schließlich könnte das Land Bremen eine entsprechende Gesetzesinitiative über den Bundesrat anstoßen oder zumindest anregen.

Im Übrigen wäre zu prüfen, ob in den fraglichen Objekten, die ursprünglich als Übergangswohn

heim dienten, abgelehnte Asylbewerber mit Duldungsstatus einquartiert werden können, die heute in Wohnungen leben. Diese Personen sind ausreisepflichtig, weigern sich aber, Deutschland wieder zu verlassen und können oftmals aus diversen Gründen derzeit nicht abgeschoben werden. Für viele Bürger ist nicht nachvollziehbar, warum geduldete Ausländer in Wohnungen untergebracht sind, was den Wohnraummangel in Bremen verschärft und damit zum Anstieg der Mietpreise beiträgt.

Die Verlegung abgelehnter, geduldeter Asylbewerber in frühere Flüchtlingsunterkünfte, die für andere Wohnzwecke nicht genutzt werden können, wäre deshalb eine vernünftige Lösung, die aus unserer Sicht auch rechtlich zulässig sein sollte.

Für sehr wichtig halten wir es, kleinere, ursprünglich für Asylsuchende geschaffene Einrichtungen, die derzeit nicht benötigt werden, zumindest vorübergehend obdachlosen Menschen zur Verfügung zu stellen. Deren Zahl nimmt nicht zuletzt wegen der steigenden Mietpreise leider auch im Land Bremen zu. Die Einrichtungen in der Obervielander Straße und im Vinnenweg, die nach Ansicht des Senats wegen der Lärmbelästigung im Umfeld nicht für dauerhaftes Wohnen geeignet sind, könnten zum Beispiel für diesen Zweck genutzt werden. Die meisten Obdachlosen dürften auch gerade in der kalten Jahreszeit froh sein, überhaupt ein Dach über dem Kopf zu haben und sich deshalb weniger am Lärm stören. Im Übrigen könnte man dem Problem durch Einbau schalldichter Fenster begegnen.

Lassen Sie sich mich nun kurz auf den Antrag der FDP mit dem Titel „Niedrigere Baukosten schaffen mehr Wohnraum! – Niederlande zum Vorbild nehmen“ eingehen. Dem Antrag stimmen wir im Grundsatz zu, Experten zufolge ist die Anzahl der Bauvorschriften in den letzten zehn Jahren von 5 000 auf 20 000 gestiegen und damit auch die Kosten für das Bauen. Die wichtigsten Preistreiber sind dabei die Energieeinsparungsverordnung und das erneuerbare Energiewärmegesetz. Normen also, die Ausfluss der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung sind.

Diese Vorschriften haben das Bauen in Deutschland in den letzten Jahren drastisch verteuert, mit der Folge, dass es sich für private Investoren nicht mehr lohnt, in niedrigpreisigen Wohnraum zu investieren. Stattdessen fließt das durchaus vorhandene Kapital in die Errichtung hochpreisiger Ob

jekte sowie in Luxussanierungen, weil nur in diesem Segment noch angemessene Renditen zu erzielen sind.

Die FDP fordert in ihrem Antrag, dass unnötige kostentreibende Bauanforderungen gestrichen und speziell im Bereich Energieeinsparung nur noch Zielwerte vorgegeben werden. Uns geht es da nicht weit genug.

Wir fordern die befristete Aussetzung von der Energieeinsparungsverordnung und dem Wärmegesetz im sozialen Wohnungsbau für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren. Ein solches Moratorium würde den Anreiz für private Investoren erhöhen, preiswerten Wohnraum zu schaffen und damit die Chancen für Menschen mit geringerem Einkommen auf dem Mietwohnungsmarkt verbessern. Ein solcher Schritt ist auch aus klimapolitischer Sicht vertretbar, wenn man denn die Auffassung vertritt, dass CO2 den entscheidenden Faktor für die Erderwärmung darstellt, was in der Fachwelt nicht gänzlich unumstritten ist.

Fest steht jedenfalls, dass Deutschland nur einen Anteil von knapp zwei Prozent am weltweiten CO2Ausstoß hat. Der größte Emittent China bringt es dagegen auf knapp 30 Prozent, was wir schon vor einigen Monaten gehört haben. Der Beitrag der energetischen Gebäudesanierung zur globalen CO2-Reduktion ist deshalb minimal. Es ist daher zu verantworten und aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auch geboten, die streng gesetzlichen Regelungen für Neubauten im unteren Preissegment vorübergehend auszusetzen, um so die Wohnungsnot, die sozial schwache Menschen besonders hart trifft, zu bekämpfen.