Protocol of the Session on March 28, 2019

(Beifall FDP)

Ich mache weiter in der Mammutdebatte. Ich komme zu Eiswette und Schaffermahl. Es gibt zwei Forderungen: Erstens im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen: Der Senat solle den Mitgliedern der Bürgerschaft und des Senats seine Erwartung verdeutlichen, an der Eiswette nicht mehr teilzunehmen, solange sie als Männerveranstaltung stattfindet. Zweitens die Forderung der Fraktion DIE LINKE, dass der Senat an Eiswettfest und Schaffermahl nicht mehr teilnehmen und dafür auch das Rathaus nicht mehr zur Verfügung stehen solle. Um die Antwort vorwegzunehmen: Wir lehnen beide Ansinnen ab.

(Beifall FDP)

Als Freie Demokraten stehen wir bei Privatpersonen und privaten Feiern zu freien Entscheidungen, auch wenn diese unseren oder den Wünschen und Erwartungen der Bürgerschaft einmal nicht entsprechen sollten. Weder – das hatte ich gestern bereits gesagt – der Verbotsmechanismus von Bündnis 90/Die Grünen noch der Regulierungsreflex der Fraktion DIE LINKE gehört zur DNA der Freien Demokraten.

(Beifall FDP, BIW)

Ebenfalls ist es kein Teil freidemokratischer Identität, durch die Repräsentanz bestimmter Gruppen demokratische Prozesse außer Kraft zu setzen.

(Beifall FDP)

Nun bin ich eine Frau und weiß sehr gut, dass Frauen in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft zahlenmäßig unterrepräsentiert sind. Ich habe ein Interesse daran, das zu ändern. Liebe Männer, es gibt so viele wundervolle Frauen in dieser Stadt, die eine Bereicherung für Ihre Männerveranstaltungen wären. Manche Frauen in dieser Stadt möchten an Ihren Runden nicht teilnehmen. Sie lieben ihre Frauenrunden und organisieren wundervolle eigene Veranstaltungen. Andere können und wollen auf Augenhöhe vernünftig und kompetent aufrecht und selbstbewusst Ihre Männerrunden bereichern.

Das Argument der Tradition halte ich in diesem Zusammenhang für etwas schwach. Tradition an sich ist ja kein Wert. Es gibt schlechte, sogar zerstörerische Traditionen und es gibt auch gute Traditionen wie zum Beispiel, dass bei der Eiswette für die wichtige Arbeit der Seenotretter beträchtliches Geld gespendet wird.

(Beifall FDP)

Solche guten Traditionen sollte man beibehalten. Aber die Tatsache, dass etwas eine Tradition ist, ist kein Argument für Güte an sich. Daher bitte ich Sie, liebe Herren, die Tradition der reinen Männerrunden, von denen es in Bremen noch viel mehr gibt, zu überdenken. Es gibt junge Geschäftsführerinnen, die seit Jahren in ihrem Unternehmen ihre Frau stehen und tief getroffen waren von den teilweise verletzenden und abwertenden Worten, mit denen Sie, liebe Herren, Ihre Runden verteidigt haben. Das ist schade. Ich würde mich freuen, wenn Sie intern über eine Öffnung Ihrer Runden für Frauen diskutierten, und ich würde mich auch freuen, wenn Sie zu einem positiven Ergebnis kommen würden.

Nun zu den Frauen. Frauen reden häufig darüber, was für sie im gesellschaftlichen Zusammenspiel der Geschlechter wichtig ist. Was mich aber persönlich immer wieder verwundert, ist, warum frauenpolitische Veranstaltungen in Bremen meist nur unter Frauen stattfinden, obwohl es ein demokratisches und somit gesamtgesellschaftliches Anliegen ist. Als Beispiel nehme ich die Veranstaltung der ZGF in der Bremischen Bürgerschaft zu 100 Jahren Frauenwahlrecht. Der ganze Saal war voll mit Frauen. Bettina Wilhelm, unsere Frauenbeauftragte, hielt einen hochkomplexen und kompetenten Vortrag und ich habe mich gefragt: Warum sitzen hier nur Frauen?

(Abgeordnete Böschen [SPD]: Nicht nur, aus- schließlich!)

Ja, in dem Sinne „nur“. Wenn Frauenwahlrecht etwas mit Demokratie an sich zu tun hat, dann gehören hier auch Männer, und zwar Funktionsträger eingeladen, sonst diskutieren die Frauen der Stadt demokratische Prozesse unter sich und sie stehen als Gesamtheit auch an einem anderen Punkt des Bewusstseins.

(Beifall FDP)

Wenn Frauen sich immer dann in die Debatte mit Männern begeben, wenn sie individuelle Diskriminierung erleben oder Opfer struktureller Diskriminierung werden, ist das meines Erachtens nicht zielführend. Insgesamt geht es um eine sehr große gesamtgesellschaftliche Debatte, die Jahrhundertordnungen reflektieren, modifizieren oder revolutionieren soll. Diese Debatte können wir nur gemeinsam führen und am besten nicht an Eiswette, Schaffermahl, Tabakbörse oder einem anderen Event aufhängen, sondern indem männliche Funktionsträger systematisch an gesellschaftlichen Debatten beteiligt werden, in denen es um ein faires Zusammenspiel der Geschlechter geht.

(Beifall FDP, BIW – Glocke)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Sie haben weitere Redezeit, aber Ihre 10 Minuten waren zu Ende, Frau Bergmann.

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Dertwinkel.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben in dieser Debatte viele Themen zu besprechen. Doch anfangen möchte ich mit einem Dank und einem Lob an Frau Wilhelm für ihre Arbeit. In die Fußstapfen von Frau Hauffe zu treten, ist, glaube ich, kein einfaches Erbe gewesen, und ich persönlich finde, Sie haben das großartig gemacht und uns den Übergang allgemein nicht sichtbar und hörbar gemacht.

(Beifall)

Das vorab, und nun zur Thematik. Ich beginne mit dem ZGF-Bericht und damit, dass ich sehr traurig finde, dass wir im Jahr 2019 noch die Institution ZGF und den Gleichstellungsausschuss haben beziehungsweise brauchen und diese Debatte führen müssen. Wir debattieren über die Gleichstellung, obwohl diese nicht nur laut Grundgesetz schon längst in den Köpfen der Menschen verankert und

Normalität sein müsste. Sehr schade, weil gerade auch in diesem Bericht wieder deutlich wird, dass viele Themen durch die ZGF behandelt werden, die sich häufig direkt oder indirekt in anderen Debatten wiederfinden.

Was ich damit sagen will, ist, dass die ZGF in vielen verschiedenen Themenbereichen aktiv ist, immer wieder den Spagat findet und es trotzdem schafft, Schwerpunktthemen zu setzen. Auf zwei dieser Themen möchte ich ein wenig genauer eingehen und knüpfe direkt an die gestrige Debatte mit den Themen Arbeit und Berufsorientierung an. Gestern in der Aktuellen Stunde sprach ich es schon an, beziehungsweise handelte die gesamte Debatte indirekt davon, dass, um den Gender Pay Gap zu schließen, die Berufsorientierung und das Berufswahlverfahren von Frauen und vor allen Dingen von jungen Mädchen ein ganz entscheidender Faktor ist. Deswegen verwundert es nicht, dass die ZGF sich dieses Thema auf die Fahne geschrieben und als zentrales Ziel formuliert hat.

In Bremen und gerade in Bremerhaven, so geht es aus dem Bericht hervor und Frau Wilhelm sprach es gerade schon an, gibt es einige großartige Projekte zu dem Stichwort MINT. Dem ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2011 ist zu entnehmen, dass junge Frauen und Männer ihre Berufs- und Studienwahl dadurch einengen, dass sie Berufe oder Studiengänge mit einem hohen Frauen- oder Männeranteil präferieren. Dem wirken MINT-Projekte, wie sie beispielsweise die ZGF Bremerhaven in Kooperation mit der Hochschule Bremerhaven durchführt, entgegen. Das wollen und müssen wir weiterhin fördern.

Weitere Projekte wie LAZLO, „Perspektive Wiedereinstieg – Bremen“ und natürlich die allgemeine Beratung der ZGF für Frauen hinsichtlich der Berufsberatung und Existenzgründung will ich zumindest kurz namentlich nennen, da sie ebenso wichtig und unterstützenswert sind. Um der Lohndiskriminierung, wenn Frauen am Arbeitsmarkt angekommen sind, entgegenzuwirken, ist im Sommer 2017 das Entgelttransparenzgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz war ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und soll mithilfe von Auskunftsrechten und Lohntransparenz zum Abbau der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern beitragen.

Der individuelle Auskunftsanspruch gilt erst ab Januar 2018 und ist bislang nur bei 23 Prozent der infrage kommenden Betriebe in Deutschland eingeholt worden. Das mag an dem kurzen Zeitraum seit

der Ratifizierung liegen, jedoch sagen wir als Fraktion der CDU, dass diese Quote dringend gesteigert werden muss.

(Beifall CDU – Abgeordnete Böschen [SPD]: Min- destlohn!)

Das Gesetz wird momentan evaluiert und die Ergebnisse der Evaluation werden in einem Bericht zusammengefasst. Der Bericht soll im Juli dieses Jahres vorgelegt werden. Die Regierungsparteien auf Bundesebene haben sich darauf verständigt, das Gesetz nach Maßgabe der ersten Evaluationsergebnisse weiterzuentwickeln. Welche Hinweise auf Verbesserungspotenziale des Gesetzes die anstehende Evaluation ergibt und wie der Gesetzgeber darauf reagieren wird, ist mit Spannung zu erwarten. Ich würde es begrüßen, wenn wir – oder diejenigen, die ihn in der nächsten Legislaturperiode begleiten – das im Gleichstellungsausschuss noch einmal zur Thematik machen.

Das zweite Schwerpunktthema, das ich näher beleuchten möchte, ist Gewalt gegen Frauen und Mädchen, und hier lasse ich die Erkenntnisse aus dem Bericht der Arbeitsgruppe „Häusliche Beziehungsgewalt“ einfließen. Jede dritte Frau in Deutschland, meine Damen und Herren, ist Opfer von Gewalt. So geht es aus dem Bericht hervor. Gewalt definiert sich von Mord und Totschlag über Körperverletzung, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung bis hin zu Bedrohung und Stalking. 33 Prozent von Gewalt betroffene Frauen, meine Damen und Herren, sind 33 Prozent zu viel. Wir verurteilen das auf das Schärfste.

(Beifall CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Gerade häusliche Gewalt zerstört in der Regel das Leben und die Lebensentwürfe einer Familie oder einer partnerschaftlichen Beziehung und nimmt erheblichen Einfluss auf das Sozialleben. Nicht immer sind Frauen von häuslicher Gewalt betroffen, aber bei rund 82 Prozent der Opfer handelt es sich größtenteils um Frauen. Männer sind zu 18 Prozent betroffen. Natürlich, und man muss hier sagen leider, sind deswegen auch Kinder in sehr hohem Maße beteiligt. Deswegen begrüßen wir es als Fraktion der CDU ausdrücklich, dass Kinder und Jugendliche, die häusliche Gewalt erleben und miterleben müssen, stärker durch den Runden Tisch „Häusliche Gewalt und Kinder“ in den Fokus gerückt worden sind und auch weiterhin gerückt werden sollen.

Kinder, die zu Hause Gewalt erfahren oder miterleben, identifizieren sich viel zu häufig mit Tätern oder Opfern und tragen die sich eingeprägte Rollenbilder damit in ihr späteres Familienleben. Jungen definieren die Rolle des Täters für sich und die Mädchen die Rolle des Opfers. Ein Teufelskreis, den es so niedrigschwellig und so früh wie möglich aufzubrechen gilt. Die Berichte der Arbeitsgruppe und der ZGF zeigen deutlich, dass im letzten Berichtszeitraum viel verbessert werden konnte, dass aber das Ende der Fahnenstange leider noch lange nicht erreicht ist.

Wir unterstützen vor allem die Schwerpunktsetzungen für den kommenden Berichtszeitraum, die in der Mitteilung des Senats aufgeführt sind. Besonders unterstützenswert ist der Punkt der Forderung einer Gesamtstrategie Gewalt gegen Frauen und Kinder, die auch in Artikel 7 der Istanbul-Konvention gefordert wird. Projektförmige Maßnahmen sollen in langfristige Initiativen überfließen und ausreichend finanziert werden. Hierbei stehen die Rechte der Betroffenen, aller betroffenen Gruppen, im Fokus. Im Antrag sind beispielsweise Frauen mit Behinderungen oder Frauen mit psychischen Erkrankungen aufgeführt, die aufgrund von fehlender Barrierefreiheit und niedrigschwelligen Angeboten oft nur sehr schwer oder keinen Zugang zu dem bestehenden Hilfesystem hatten.

Wir stimmen deswegen dem Antrag der Fraktion der FDP und der rot-grünen Koalition zu, mit dem Maßnahmen zur Umsetzung einer solchen genannten Gesamtstrategie auf den Weg gebracht werden sollen. Ich möchte darum bitten, dass die AG „Häusliche Beziehungsgewalt“ in Bremerhaven in gleichem Maße in den Prozess eingebunden wird, gerade, wenn es um die mögliche Einrichtung einer Koordinierungs- und Monitoringstelle geht. Es ist dann, denke ich, selbsterklärend, dass wir sowohl dem ZGF-Bericht als auch dem der Arbeitsgruppe „Häusliche Beziehungsgewalt“ zustimmen.

Da es die Zeit leider nicht weiter zulässt, jede Thematik noch einmal anzusprechen, kann ich jedem wirklich nur ans Herz legen, sich die Berichte anzuschauen und durchzulesen. Ich beende meinen ersten Wortbeitrag so, wie ich ihn begonnen habe: Mit einem Dank an die ZGF, nicht nur an Frau Wilhelm und Frau Hauffe, der Bericht fiel zu einem Großteil noch in ihren Zuständigkeitsbereich, sondern auch an alle Mitarbeiter der ZGF und der AG „Häusliche Beziehungsgewalt“, alle Institutionen, Projektmitarbeiter und natürlich Ehrenamtliche, die sich für die Hilfe für von Gewalt Betroffener

einsetzen. – Damit bin ich erst einmal fertig. Vielen Dank!

(Beifall CDU, Bündnis 90/Die Grünen, BIW)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Dr. Müller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich war sehr froh, als wir uns im Gleichstellungsausschuss interfraktionell darauf einigen konnten, das passiert nämlich nicht allzu häufig, all diese Berichte und Einzelinitiativen zu verbinden, um heute Nachmittag sehr viel Raum für eine Frauendebatte gewährleisten zu können. Mich freut das sehr, weil ansonsten die Gefahr relativ groß ist, dass Berichte am Ende einer Legislaturperiode, in denen man Bilanz darüber zieht, was ist geschlechterpolitisch den letzten Jahren auf den Weg gebracht worden und wo stehen wir jetzt, ohne Debatte behandelt werden. Die Chance zu vergeben, wäre sehr schade gewesen.

Die fünf miteinander verbundenen Initiativen und drei Berichte zeigen, dass die Gleichstellungspolitik, also die Politik, die zur Geschlechtergerechtigkeit führen soll, in Bremen auf zwei Säulen aufgebaut ist. Das eine ist die klassische Frauenförderung, die schon sehr lange existiert und eingespielt ist, das andere ist die Anwendung des Prinzips von Gender-Mainstreaming. Das ist noch nicht ganz so alt wie die klassische Frauenförderung und auch noch nicht so eingespielt, das muss man, glaube ich, einmal sagen.

Beide Säulen und die Berichte sowohl der ZGF als auch zur Umsetzung von Gender-Mainstreaming zeigen, wie viele wichtige unterschiedliche spezifische Maßnahmen und Programme in Bremen existieren, um die Diskriminierung von Frauen und Männern abzubauen oder von vornherein zu vermeiden. Das ist sehr gut und richtig so, denn schließlich haben Bemühungen um die Gleichstellung der Geschlechter Verfassungsrang. Das wird von der einen oder anderen Entscheidungsträgerin beziehungsweise dem einen oder anderen Entscheidungsträger manchmal vergessen. Es ist nicht etwas, was man mitbedenkt, sondern das Prinzip hat Verfassungsrang und verpflichtet jeden und jede von uns, diesen Grundsatz zu beherzigen und zu befördern.

Wir sind deshalb, jeder Einzelne und jede Einzelne, verpflichtet und haben das auch als Gleichstel

lungsziele definiert, den Abbau und die Verringerung von geschlechtsbezogener Diskriminierung voranzutreiben, die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern in ihrer ganzen Vielfalt – also nicht wieder geschlechterstereotyp als Frauen und Männer gedacht, sondern in ihrer ganzen Vielfalt und in ihren gesellschaftlichen Positionen, mit ihrem Einfluss und ihren Ressourcen – zu gewährleisten und echte Wahlfreiheit in der Gestaltung individueller Lebensweisen durch die Befreiung von stereotypen Bildern und geschlechtsspezifischen Rollenzwängen zu garantieren.

Das ist eine schwierige Aufgabe, vor allem in Zeiten, in denen es den sogenannten Rollback gibt. Wer sich im Netz bewegt oder auch auf der Straße, ist so sehr mit den Fünfzigerjahren konfrontiert, die inzwischen wieder so aktuell geworden sind, dass man Sorge haben muss, wohin das mit den, nicht Rollenzwängen, sondern mit den Rollenvorstellungen bei den jungen Leuten eigentlich geht.

Das Land Bremen war früher, und ich meine mit früher, als ich noch jung war, in den Neunzigerjahren, ein echtes Vorbild für andere Bundesländer, für andere Städte, sofern es die Gleichstellungspolitik, die klassische Frauenförderpolitik angeht, und hat mit den vielen Maßnahmen damals sehr gute und unterstützende Rahmenbedingungen und Infrastrukturen geschaffen, um Frauenförderung und Frauenpolitik voranzutreiben.

Mit der Einrichtung der ZGF im Jahr 1980, da war ich kaum auf der Welt, sie feiert bald ein Jubiläum, hat Bremen sehr früh eine Institution geschaffen, die im Bundesvergleich bis heute in ihrem Auftrag einzigartig ist. Ihre Bedeutung in den Bemühungen, Diskriminierungen abzubauen und Sensibilisierung für Diskriminierung aufzubauen, kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Mit dem Landesgleichstellungsgesetz, das derzeit evaluiert wird, hat der Bremer Senat bereits 1990 ein wichtiges Instrument geschaffen, den Verfassungsauftrag zur Geschlechtergleichstellung und zur Frauenförderung im bremischen öffentlichen Dienst zu erfüllen.

Demnach ist Frauenförderung ein zentrales Anliegen und integraler Bestandteil der Verwaltung und des gesamten bremischen öffentlichen Dienstes. Sie ist als Querschnittsaufgabe zu begreifen, die alle Funktionsbereiche gleichermaßen betrifft. Schließlich wurde im Jahr 2002 mit dem Beschluss zur Umsetzung von Gender-Mainstreaming und anfangs diversen und sehr ambitionierten Pilotprojekten versucht, die Politik zur Gleichstellung der

Geschlechter aus der „Frauenförderecke“ herauszuholen und grundsätzlich zum Maßstab jeglichen politischen Handelns zu erheben.