an Suchtprävention und Jugendschutz greifen zu lassen. Der Nebeneffekt sind die verminderten Einnahmen über die Glücksspielverträge, und deshalb werden wir morgen auch hoffentlich über den eingebrachten Antrag zu einer Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags debattieren. Ich hoffe, wenn ich die Aussagen von Frau Dr. Schierenbeck richtig deute, dass wir irgendwo einen Konsens finden werden, um dort eine Novellierung zu erreichen, um dem Anspruch für Jugendschutz und Suchtprävention, den wir haben müssen, Rechnung zu tragen und nebenbei noch mehr Geld für den Steuerhaushalt zu generieren. Ich freue mich auf die Debatte morgen, diesem Gesetz werden wir zustimmen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Juristisch betrachtet ist das, was wir hier tun müssen, einigermaßen unspektakulär: Eine Stiftung ist aufzulösen, wenn sie ihren Stiftungszweck nicht mehr erfüllt. Stiftungszweck der Stiftung „Wohnliche Stadt“ war die Förderung von Projekten in den Stadtteilen, und Voraussetzung für die Erfüllung dieses Stiftungszwecks ist, dass sie über hinreichende finanzielle Mittel verfügt. Das ist bei der Stiftung „Wohnliche Stadt“ nicht mehr der Fall, und deshalb ist ihr die Erfüllung dieses Stiftungszwecks unmöglich geworden.
Das war übrigens in den letzten Jahren auch schon so, der Senat hat in erheblichem Umfang bereits beschlossene Förderprojekte aus dem Haushalt tragen müssen. Auch dadurch ist deutlich geworden, dass die Stiftung „Wohnliche Stadt“ ihrem Stiftungszweck nicht mehr gerecht wird, und zwar nicht deshalb, weil irgendjemand das nicht will – jedenfalls nicht im politischen Raum –, sondern schlicht deswegen, weil die Leute nicht mehr ins Casino gehen. Wir können sie aber nicht zwingen, dort hinzugehen,
vielleicht sollte man das auch nicht, aber auf jeden Fall können wir es auch nicht. Im Übrigen zeigt auch die Entwicklung bei vergleichbaren Spielbanken nicht, dass in absehbarer Zeit mit einem nennenswerten Zuwachs der Erträge der Stiftung „Wohnliche Stadt“ aus der Spielbankabgabe zu rechnen wäre. Deshalb ist die Voraussetzung zu schaffen – wir schaffen hier heute nur die Voraussetzung dafür –, die Stiftung aufzulösen. Danach ist noch einmal zu prüfen und zu entscheiden und gegebenenfalls durch die Stiftungsaufsicht, nämlich den Senator für Inneres, eine Auflösung der Stiftung zu genehmigen.
Aber noch einmal: Die Stiftung „Wohnliche Stadt“ hat, Sie haben das alle gesagt, unbestritten ihre Verdienste
in der Vergangenheit Bremens gehabt. Ohne finanzielle Mittel wäre die Stiftung aber auch in der Zukunft nicht in der Lage, diese Projekte zu fördern, und wenn das so ist, dann gibt es hier auch keinen konkreten Verlust, wenn man es einmal ganz ehrlich sagt, denn ohne Mittel in der Stiftung wäre sie auch nicht in der Lage zur Förderung von Projekten in den Stadtteilen. Deshalb hat sich diese Koalition im Koalitionsvertrag ja auch nicht nur darauf verständigt, die Stiftung „Wohnliche Stadt“ aufzulösen, sondern darin wurde auch die Einrichtung eines Programms vereinbart, das investive Aktivitäten zur Verbesserung und Stabilisierung der Stadtteilstruktur schafft.
Insofern – Herr Liess hat darauf hingewiesen –, die Aufgaben sind weiterhin vorhanden, und deshalb wird sich die öffentliche Hand auch damit auseinanderzusetzen haben, wie man diesen Aufgaben gerecht wird. Das Instrument der Stiftung „Wohnliche Stadt“ war in der Vergangenheit dazu sehr geeignet, das ist heutzutage leider nicht mehr der Fall, und demzufolge ist eine Stiftung aufzulösen, die ihren Stiftungszweck nicht mehr erfüllen kann. Dieser Schritt wird hier gegangen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will jetzt die Debatte nicht überstrapazieren, aber drei kurze Bemerkungen machen. Die erste Bemerkung: Selbstverständlich ist es so, dass es Veränderungen im Glücksspiel gibt, die hier verschiedentlich diskutiert werden, auch in der Zukunft. Es reicht aber ein Blick ins europäische oder auch ins weitere Ausland, auch in anderen Ländern besteht das Phänomen einer wachsenden Zahl Internetspieler und insbesondere auch wachsender Möglichkeiten, zum Beispiel Wetten im Internet abzuschließen. Es ist aber nicht gottgegeben so, dass in jedem Land die Spielbanken rückläufig sind. Das hat auch immer etwas damit zu tun, welches Angebot man vorhält, wer der Betreiber ist, und dazu möchte ich doch noch einmal feststellen, dass die Frage ist, ob man in Bremen immer auf das richtige Pferd gesetzt hat.
Zweite Bemerkung: Um das auch ganz deutlich zu sagen, ich finde, wenn man eine solche Institution auflöst – übrigens, Herr Erlanson, nicht nur für die Stadt Bremen, sondern 20 Prozent der Fördermittel sind fest nach Bremerhaven gegangen, auch für die Stadt Bremerhaven eine Institution –, muss man doch vorher sagen, wie das zukünftig organisiert werden soll. Das haben sie aber, meine Damen und Herren von RotGrün, nicht gemacht. Sie sagen, wir werden uns etwas einfallen lassen, aber ich finde, zur Klarheit und Wahrheit gehört auch, dass wir uns in einem Haushaltsnotlageland befinden und es sehr schwierig ist,
zusätzlich neue Mittel aus einem Sanierungshaushalt herauszulösen. Seien Sie dann so ehrlich und sagen, vermutlich haben wir keine Alternativen!
Wenn sie es ernst meinen, dann möchte ich doch die Anregung geben: Lassen Sie uns heute nur die erste Lesung durchführen, dann besprechen wir das noch einmal im Haushalts- und Finanzausschuss, da können Sie von Rot-Grün Ihre Vorschläge machen, wie Sie das dann zukünftig auffangen wollen, wie Sie die Anlaufadresse für die einzelnen interessierten Bürger, aber auch für die Beiräte organisieren wollen, wie man das in eine Programmform bringen könnte, und dann beschließen wir das in der zweiten Lesung! Wenn Ihre revolutionären Ideen uns als Opposition überzeugen, dann haben Sie uns vielleicht zwischen der ersten und der zweiten Lesung auch entsprechend überzeugt. Ich glaube aber ehrlich gesagt, dass Sie das gar nicht vorhaben. Vor diesem Hintergrund bleiben wir bei unserem Nein. – Danke!
Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zulassung einer öffentlichen Spielbank, Drucksache 19/134, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen!
Wer dafür ist, dieses Gesetz jetzt in erster Lesung zu beschließen, den bitte ich noch einmal um das Handzeichen!
(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP – Abg. Röwekamp [CDU]: DIE LINKE außer Herrn Erlanson! – Heiterkeit CDU)
Gut, okay! Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.
Interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen.
Also, noch einmal: Wer jetzt für die zweite Lesung ist, den bitte ich noch einmal um das Handzeichen!