Protocol of the Session on February 27, 2019

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich muss noch einmal zu den Sahrauis und der West-Sahara und Marokko deutlich machen, was ich vorhin auch schon gesagt habe: Das kann man nicht als eines zusammenfassen.

(Abgeordnete Dr. Schaefer [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Doch! – Zwischenruf Abgeordnete Vogt [DIE LINKE])

Es ist gerichtlich entschieden, dass die West-Sahara nicht zum marokkanischen Staatsgebiet gehört, und Sahrauis sind keine Marokkaner. In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ist das ausdrücklich nicht vorgesehen.

Zweiter Punkt: Wenn Herr Fecker von Verfassungsgericht und Gewerkschaftsbewegung spricht, würden wir uns natürlich auch wünschen, dass das dort vorhanden wäre. Artikel 16a sagt aber, politisch Verfolgte genießen bei uns Asyl. Wenn Sie darlegen können, dass Personen, die sich für ein Verfassungsgericht, eine gewerkschaftliche Betätigung einsetzen, politisch verfolgt werden, dann sind wir wieder beim Asylrecht. Aber wir sind nicht dazu da, als Bundesrepublik Deutschland die verfassungsmäßigen und gesellschaftlichen Ordnungen aller Länder mit glücklich machen zu helfen. Das ist nicht unsere Aufgabe. – Danke schön!

(Beifall FDP)

Als nächster Redner hat das Wort Senator Mäurer.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bundestag hat am 18. Januar 2019 mit großer Mehrheit von SPD, CDU und FDP das Gesetz über die Einstufung Georgiens, Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsländer beschlossen. Es war vorbereitet, dass die Befassung am 15. Februar 2019 im Bundesrat stattfindet. Diese Entscheidung wurde vertagt. Ich glaube, man sollte einmal einen Blick darauf werfen, warum und wieso es dazu gekom

men ist. Es hängt mit unserer föderalen Struktur zusammen und damit, dass es offensichtlich zu einem Thema ganz unterschiedliche Auffassungen gibt. Um dieses Gesetz durch den Bundesrat zu bringen, braucht man mindestens 35 Stimmen. Diese 35 Stimmen waren nicht gegeben, weil erkennbar war, dass sich Thüringen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Hessen, Hamburg, Brandenburg und Berlin enthalten werden.

Das hängt einfach mit den verschiedenen Regierungskonstellationen zusammen. Mit Blick auf die FDP: Es gibt zwei Länder darunter, das sind Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz, die diesem Gesetzentwurf nicht ihre Zustimmung gegeben hätten. Denn in allen Ländern ist die Regel identisch, sie lautet schlicht und einfach: Wenn es zu einem Thema verschiedene Positionen in der Regierung gibt, wird man sich im Zweifel im Bundesrat enthalten. So ist das in Bremen, so ist das in RheinlandPfalz, und deswegen werden da, wo Bündnis 90/Die Grünen dabei sind, diese beiden Länder, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, diesem Gesetzentwurf keine Zustimmung erteilen. Und die CDU? Da schaue ich nur zu einem großen Bundesland, nach Hessen. Auch Hessen enthält sich in dieser Frage. Und dann komme ich zu einem anderen Land – Bündnis 90/Die Grünen will ich nicht ausschließen –: Baden-Württemberg. Auch bisher nicht bekannt, ein Land, welches besondere Sympathien für Folterstaaten hat. Auch dieses Land gehört zu der Gruppe der Befürworter und wird im Bundesrat bei einem normalen Ablauf seine Zustimmung erteilen.

(Abgeordneter Röwekamp [CDU]: Wie wird sich Bremen denn verhalten?)

Mein Fazit ist: Das, was Sie hier zwischen FDP, CDU und Bündnis 90/Die Grünen sehen, das gleiche Bild haben wir im Senat. Auch da gibt es die klare Position auf der einen Seite.

(Zuruf CDU: Enthalten Sie sich dann?)

Die Enthaltung ist die logische Konsequenz aus unserer Koalitionsvereinbarung, dass wir uns immer so verhalten.

(Abgeordneter Röwekamp [CDU]: Aber Ihnen folgt ja nicht einmal Ihre eigene Partei!)

Langsam. Wir sind im Bundesrat. Im Bundesrat gibt es Ausschüsse. Es gibt den Innenausschuss, der diese Gesetzgebung vorbereitet, und in diesem Innenausschuss habe ich klar und deutlich meine

Meinung gesagt, wie ich das auch schon vor drei Jahren gesagt habe.

(Beifall CDU, FDP, BIW)

Das heißt, ich bin überzeugt davon, dass die SPD auf Bundesebene mit diesem Gesetzentwurf richtig liegt. Deswegen würde ich auch im Bundesrat dafür stimmen, aber wir haben eine klare Absprache in unserer Koalitionsvereinbarung, die sagt, wenn wir uns nicht verständigen, wird sich Bremen enthalten.

(Abgeordneter Röwekamp [CDU]: Aber die SPD ist doch auch dagegen!)

Jeder kann ja hier seine Meinung haben.

(Abgeordneter Röwekamp [CDU]: Aber das ist doch Ihre Partei!)

Entschuldigen Sie einmal, wir haben in vielen Fragen sehr viele Gemeinsamkeiten, und es muss auch möglich sein, unterschiedliche Auffassungen zu haben. Wir sind nicht alle gleich in dieser Frage. Deswegen, wie gesagt, habe ich dazu eine klare Linie, und das nicht erst seit heute, sondern ich habe bei dem ersten Versuch im Innenausschuss dafür gestimmt und ich habe das auch jetzt in dieser Runde wieder getan. Insofern ist meine Position eindeutig und klar. Meine Hoffnung ist, dass in den nächsten Wochen die Vernunft wieder zurückkehrt und dass vielleicht auch einige andere bereit sind, mitzumachen, und dass insbesondere dann dieses Gesetzespaket noch einmal um einige Passagen ergänzt wird. Ich kann mir da durchaus Kompromisse vorstellen. Aber ich bin überzeugt davon, dass diese Debatte in den Bundesrat gehört, und da wird dieses Thema auch endgültig entschieden. – Schönen Dank!

(Beifall SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktion der FDP mit der Drucksachen-Nummer 19/2049 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür CDU, FDP, BIW, Abgeordneter Tassis [AfD])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Abgeordneter Patrick Öztürk [SPD, frakti- onslos], Abgeordneter Schäfer [LKR], Abgeordnete Wendland [parteilos])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich auf der Besuchertribüne recht herzlich die Gruppe des Flüchtlingshilfevereins „Start with a friend“ herzlich in der Bürgerschaft begrüßen.

Umsatzsteuerliche Gleichstellung von gedruckten Büchern und E-Books Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 15. Januar 2019 (Drucksache 19/1998)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Strehl.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Rednerin hat die Abgeordnete Frau Dehne das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lesen bildet. Lesen macht auch Spaß, egal ob gedruckt oder digital als E-Book, Bücher sind Kulturgüter und müssen auch für Menschen mit einem kleinen Geldbeutel zugänglich sein.

(Beifall SPD, DIE LINKE)

Gedruckte Bücher und Zeitschriften, das wissen Sie wahrscheinlich, fallen unter einen ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Seit dem 1. Januar 2015 gilt diese Ermäßigung auch für Tonträger und ähnliche Aufzeichnungsträger, wie es so schön heißt, also zum Beispiel Hörbücher. Es ist noch gar nicht so lange her, da begegnete ich hier auf dem Flur dem Kollegen Buchholz, der ein Buch in der Hand hatte.

(Zuruf CDU)

Das stimmt, das passt auch noch sehr gut zum Nachnamen, da haben Sie Recht. Wir stellten fest, dass wir das Gleiche lesen beziehungsweise hören.

(Unruhe Plenum – Zuruf Abgeordneter Eckhoff [CDU])

Da kommt jetzt noch ein Tipp vielleicht für den Feierabend oder das nahende Wochenende, nämlich „Der Apfelbaum“ von Christian Berkel. Der Kollege Buchholz liest es und ich höre es. Wir haben also beide ein Produkt mit diesem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Hätte der Kollege das Ganze als EBook gehabt, hätte er mehr dafür zahlen müssen, weil E-Books immer noch von dieser Ermäßigung ausgenommen sind.

(Abgeordneter Rohmeyer [CDU]: Das ist die Partei der Besserverdienenden!)

Die EU hat an dieser Stelle den Weg für eine nationale Entscheidung über die Einführung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes für E-Books freigemacht. Daher hat meine Fraktion das Thema diskutiert, und wir möchten, dass der Senat sich auf Bundesebene für eine umsatzsteuerliche Gleichstellung von E-Books mit gedruckten Büchern einsetzt.

(Beifall SPD)

Es ist klar, dass es keinen Automatismus gibt, dass die E-Books dadurch günstiger werden. Es gibt aber die Chance, dass E-Books günstiger werden, denn die Buchpreisbindung sieht die Festsetzung des Preises einschließlich des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes vor. Wir können also erwarten, dass dort eine Senkung anstehen könnte und es einen Spielraum gibt, um die Preise etwas zu senken. So würde Lesen künftig noch mehr Freude bereiten, von daher bitte ich um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank!

(Beifall SPD)

Als nächster Redner hat der Abgeordnete Rohmeyer das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich schließe mich, was nicht so oft vorkommt, Frau Dehne bei der Darstellung des Sachverhalts und in der Botschaft, dass wir eine Gleichbehandlung wollen, erst einmal voll an. Frau Dehne, wir sind ja schon viel weiter, ich habe hier den Auszug Kulturpolitik der Koalitionsvereinbarung zwischen der Christlich Demokratischen Union, der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und der Christlich-Sozialen Union. Es steht darin, dass wir das wollen. Zur Wahrheit gehört, es stand auch schon in der letzten Koaliti