Protocol of the Session on February 27, 2019

Allerdings stellt sich die Frage, ob dadurch nicht viele Konsumenten abgeschreckt werden, dieses Angebot überhaupt in Anspruch zu nehmen, oder, um es etwas plastischer auszudrücken: Wer auf einer Technoparty feiern will, der möchte einfach nur schnell wissen, ob die Droge, die er vielleicht gerade bei einem Drogenhändler gekauft hat, sauber ist oder nicht. Er hat aber keine Lust, sich stundenlang von einem Mitarbeiter des Drogenprüfstandes über die Risiken der jeweiligen Substanzen belehren zu lassen. Dann verzichtet er lieber auf den Drogentest. Außerdem haben vor allem sozial unauffällige Konsumenten Skrupel, sich, durch die Inanspruchnahme einer solchen Einrichtung, öffentlich als solche zu bekennen.

Im Übrigen hat sich die Vorstellung bereits in der Vergangenheit als irrig erwiesen, man könne durch Angebote wie Drogenanalysen, Räume für den Drogenkonsum oder die kontrollierte Abgabe von Rauschgiften, Konsumenten an staatliche Hilfsangebote heranführen und am Ende sogar zum Ausstieg aus der Sucht motivieren. Im Gegenteil, wird die Motivation des Einzelnen ein Leben ohne Drogen zu führen oder den Ausstieg aus einer bestehenden Abhängigkeit zu schaffen, durch solche Programme eher geschwächt.

Das Konzept Drugchecking erweckt gerade bei Kindern und Jugendlichen den falschen Eindruck, dass Rauschgifte nur dann gefährlich seien, wenn die darin enthaltenen psychoaktiven Wirkstoffe zu hoch dosiert oder die Drogen durch Streckmittel verunreinigt sind. Weil die Analyse der Inhaltsstoffe diese Risiken vermeintlich ausschließt, wird insbesondere bei jungen Erst- und Gelegenheitskonsumenten die Hemmschwelle für den Einstieg in die Sucht gesenkt. Jugendliche, die bislang vor sogenannten Partydrogen zurückschreckten, weil sie deren Wirkung nicht einschätzen konnten oder gar nicht auf die Idee kamen, solche Drogen zu konsumieren, könnten durch das Drugchecking ermutigt werden, genau das gemäß dem Wahlspruch zu tun: Man kann es ja einmal probieren. Im Ergebnis wird die Zahl der Konsumenten psychoaktiver Substanzen und hier vor allen Dingen von Partydrogen steigen und nicht sinken.

In Wahrheit ist Drugchecking nichts anderes als staatliche Beihilfe zum bedenkenlosen Drogenkonsum, der grundsätzlich zu akzeptieren sei, so die Befürworter des Modells. Schließlich müsse der Einzelne selbst entscheiden, was er tue, der Staat dürfe sich nicht einmischen.

(Zurufe)

Die gesellschaftlichen Folgen der Rauschgiftsucht und die damit einhergehenden finanziellen Belastungen für das Gemeinwesen, werden von Vertretern dieser Denkrichtung ebenso ausgeblendet wie die erheblichen Gefährdungen, die aus einer permissiven Drogenpolitik für Kinder und Jugendliche erwachsen. Dabei vermittelt Drugchecking nur eine trügerische Sicherheit, denn gerade Designerdrogen, von denen praktisch jede Woche neue Spielarten auf den Schwarzmarkt kommen, weisen Inhaltsstoffe auf, die bei mobilen Vorortanalysen nicht identifiziert werden können oder deren Wirkungen auf den menschlichen Organismus unbekannt sind. Dasselbe gilt übrigens auch für klassische Rauschgifte wie Cannabis. So enthalten Cannabisblüten etwa 300 verschiedene Wirkstoffe, von denen bislang nur ein kleiner Teil wissenschaftlich erforscht ist.

Außerdem ist der Konsum von Rauschgift auch ohne Beimischung für die Nutzer gefährlich, weil sie eine Abhängigkeit ausbilden und damit eine erhebliche Beeinträchtigung der psychischen Gesundheit eintreten kann. Dasselbe gilt für körperliche Langzeitschäden, die mit dem fortgesetzten Konsum einhergehen und sogar zum Tod des Süchtigen führen können.

In seiner Antwort auf die Anfrage der Regierungsfraktionen weist der Senat dankenswerter Weise darauf hin, dass regelmäßig nicht die Überdosierung einer Droge zum Tod führt, sondern Herz- und Kreislaufversagen als Folge eines langjährigen Konsums. Deshalb ist es auch so wichtig, Betroffene möglichst rasch aus ihren Rauschgiftabhängigkeiten herauszuführen, statt durch eine akzeptierte Drogenpolitik Suchtkarrieren zu verlängern.

Jedenfalls ist die Behauptung, Drugchecking stelle keinen Anreiz für den Konsum psychotroper Substanzen dar, sondern sei ein effektives Instrument der Gesundheitsförderung, nicht nachvollziehbar. Diese Auffassung fußt auf der These, dass Rauschgift nur deshalb gefährlich sei, weil es von skrupellosen Schwarzmarkthändlern mit gefährlichen Bei

mischungen gestreckt beziehungsweise in schwankender Dosierung verkauft werde. Genau diese These ist aber falsch, wie ich gerade ausgeführt habe.

Letztlich ist auch das Drugchecking nur eine weitere Etappe auf dem Weg zur Legalisierung von Rauschgiften, ein Ziel, das die politische Linke in Deutschland schon seit den Tagen der 68er Bewegung systematisch verfolgt.

(Glocke)

Dass sie diesem Ziel immer näher kommt, ist neben ihrer beharrlichen Propagandaarbeit vor allem der Naivität der bürgerlichen Parteien geschuldet. Das hat zuletzt die Zulassung von natürlichem Cannabis als Arzneimittel, ausgerechnet unter Führung einer Bundesdrogenbeauftragten von der CSU, gezeigt. Damit meinte ich nicht die medizinischen Zwecke. Man muss zuhören.

(Heiterkeit – Zurufe)

Für uns Bürger in Wut ist klar: Drogen sind nicht zu akzeptieren oder gar zu legalisieren, sondern konsequent zu bekämpfen. Deshalb darf ihr Konsum auch nicht gefördert werden, wie das etwa durch Drugchecking geschieht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall BIW)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Dertwinkel.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Schade, ich dachte Frau Dehne wäre vor mir an der Reihe, so kann ich mich nur auf Herrn Pirooznias Redebeitrag beziehen und sage, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sich wünscht, dass die gesundheitlichen Risiken des Drogenkonsums durch das so genannte Drugchecking verringert werden sollen. Die Verringerung oder gar die Vermeidung von gesundheitlichen Risiken ist auch uns immer ein Anliegen, das steht außer Frage. Aber wir, als Fraktion der CDU, sind der Meinung, dass Drugchecking hier der falsche Ansatzpunkt ist.

(Beifall CDU)

Drugchecking ist unserer Auffassung nach eine Maßnahme, die unter Umständen sogar das Potential zur unmittelbaren und aktiven Förderung des illegalen Konsums von Drogen besitzt. Bei einem

negativen Testergebnis würde den Konsumenten suggeriert, dass die Droge keine bedenklichen Substanzen enthalte. Die Tests werden ja immerhin von offizieller Seite durchgeführt. Die Gefahr ist uns zu groß, dass der Konsument ein negatives Testergebnis als eine Bestätigung für den Drogenkonsum versteht. Auch der Suchtstoff-Kontrollrat der Vereinten Nationen hat deswegen gegenüber Drugchecking eine ablehnende Haltung. Dass dies gerade bei Jugendlichen die falsche Signalwirkung haben kann und gravierende Folgen nach sich zieht, darüber müssen wir an dieser Stelle nicht reden.

(Beifall CDU)

Wie wir aus der Antwort des Senats lernen konnten, unterscheidet man zwischen dem mobilen und stationären Drugchecking. Beim stationären Drugchecking bringt der potentielle Konsument seine zu testenden Drogen in eine Einrichtung oder Beratungsstelle, von wo aus sie zur Untersuchung eingeschickt werden. Diese Ergebnisse sind dann sehr umfangreich, also die Droge wird auf alle möglichen Substanzen und Beimischungen getestet, das Ergebnis lässt allerdings lange auf sich warten. Ob ein potentieller Verbraucher mit dem Konsum wartet, bis er ein Ergebnis hat, bezweifle ich sehr stark.

Die Vorortuntersuchungen beim mobilen Drugchecking, beispielsweise vor Clubs, Diskotheken oder bei Großveranstaltungen, liefern hingegen sehr schnell Ergebnisse. Allerdings sind diese bei weitem nicht so umfangreich, wie bei der stationären Untersuchung, auch können unbekannte Streckmittel und Beimischungen bei dieser Analyse nicht identifiziert werden.

Des Weiteren werden Drogen nicht im standardisierten Verfahren hergestellt, das heißt, dass auch identisch aussehende Drogen aus demselben Labor unterschiedliche Beimischungen oder Wirkstoffgehalte enthalten können. Wenn also ein Konsument beispielsweise mit drei Tabletten zum Drugchecking kommt und eine der Pillen untersuchen lässt, lässt das nicht automatisch auf die Inhaltsstoffe der anderen zwei Tabletten schließen. Ob letztendlich alle Konsumenten durch Drugchecking-Angebote erreicht werden, ist ebenfalls fraglich.

In der Antwort zu Frage drei haben fachkundige Institutionen angegeben, dass bereits abhängige Konsumenten und alkoholisierte Erst- und Gelegenheitsnutzer ein Testangebot auf Partys wahrscheinlich gar nicht wahrnehmen würden. Es stellt

sich dann für uns die Frage, warum also ausgerechnet Partybesucher in guter Laune vom Drogenkonsum Abstand nehmen sollten, wenn man ihnen gerade bescheinigt hat, dass ihr Rauschmittel in Ordnung sei. Das bleibt das Geheimnis der Drugchecking-Befürworter.

Ohne dass ich gefährliche Beimischungen verharmlosen will, aber gerade der Mischkonsum von Drogen, also eine Droge im Konsum mit einer anderen Droge oder in Verbindung mit Alkohol, ist für uns das Gefährliche beziehungsweise im Zweifel das Tödliche und das geht auch aus vielen Studien hervor. Daran wird leider auch ein Drugchecking nichts ändern können, wie es wahrscheinlich auch die Zahl der Drogentoten nicht verändern wird.

Wie in der Antwort zu Frage 17 aufgeführt, sterben die meisten Drogentoten aufgrund von Herz- und Kreislaufversagens als Folge des langjährigen Drogenkonsums. Und diese Langzeitabhängigen wird man mit Drugchecking, ich erwähnte es bereits, voraussichtlich nicht erreichen können.

Soweit zum inhaltlichen Teil und nun noch einige Sätze zu den rechtlichen Gegebenheiten: Das Drugchecking ist eine Negativverkehrung des Strafrechts. Die Droge selbst ist, unserer Meinung nach, das Gefährliche.

(Beifall CDU, BIW)

In unseren Augen hat der Staat diese Suchtmittel aus dem Verkehr zu ziehen und sie nicht den Konsumierenden nach einer Prüfung freizugeben.

(Beifall CDU, BIW)

Denn der Besitz von Drogen ist zu Recht strafbar.

Wie in der Antwort zu Frage fünf aufgeführt, müssten für die Schaffung von Drugchecking-Angeboten Bundesgesetze, also speziell das Betäubungsmittelgesetz geändert werden.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Bremen – und ich beziehungsweise die Fraktion der CDU teilen diese Auffassung – erfüllt der oder die Untersuchende durch die Annahme des Betäubungsmittels den erlaubnispflichtigen Tatbestand des Besitzes beziehungsweise Erwerbes von Betäubungsmitteln. Er oder sie macht sich also strafbar. Ebenso verhält es sich mit dem Herausgeben der Drogen nach der Untersuchung. Hier würde sich der oder die Untersuchende durch den erlaubnispflichtigen

Tatbestand der Abgabe oder des Inverkehrbringens von Betäubungsmitteln strafbar machen.

(Abgeordneter Pirooznia [Bündnis 90/Die Grünen]: Da wird nichts zurückgegeben!)

Nach der Untersuchung werden die Drogen natürlich wieder herausgegeben.

(Abgeordneter Pirooznia [Bündnis 90/Die Grünen]: Nein, das ist der falsche Ansatz. Das wird nach der Untersuchung vernichtet!)

Es wird doch überhaupt nur ein Teil der Drogen zur Untersuchung abgegeben. Das heißt, der andere Teil der Drogen ist – –.

Aufgrund der geltenden Rechtslage, ich komme dann auch zum Schluss, könnte ein DrugcheckingModellprojekt momentan nur mit Ausnahmegenehmigungen und Gesetzesänderungen durchgeführt werden. Es ist in unseren Augen eine Kapitulation zu sagen: Wenn unsere Bürger und Bürgerinnen illegale Drogen konsumieren, dann jedenfalls saubere. Jede Droge ist gesundheitsgefährdend, egal ob sie sauber oder verunreinigt ist. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall CDU, BIW)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Herr Dr. Buhlert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Drogenkonsum birgt Gesundheitsrisiken und wir wollen, dass Menschen möglichst selbstbestimmt leben. Und Drogen schränken selbstbestimmtes Leben ein. Deswegen müssen wir uns überlegen, wie wir Prävention im Drogenbereich durchführen und wie wir es schaffen, dass Menschen gesundheitlich aufgeklärt werden und wissen, welche Folgen Drogenkonsum für sie hat.

Auf der anderen Seite sagen wir Freien Demokraten aber auch, wer nur sich selbst gefährdet und keinen anderen, der muss dann auch nicht kriminalisiert werden. Deswegen setzen wir uns für die Entkriminalisierung und für die kontrollierte Abgabe so mancher Droge ein.

(Beifall FDP)

Wenn wir das machen, dann haben wir einen Status, dass dort natürlich das Gleiche gilt, was im Verbraucherschutzrecht und im Arzneimittelrecht

gilt. Dann wird nämlich nur medizinisches Cannabis mit kontrolliertem THC-Gehalt abgegeben, das diese Kriterien einhält. Das Heroin, das in Apotheken, besser gesagt, bei kontrollierter Abgabe verwendet wird, ist auch kontrolliert und in der Dosis bestimmt und keine Überraschungs- oder Wundertüte, wie mancher Drogenkonsument sie heute erlebt.

Nein, wir wollen hier einen anderen Weg. Wir wollen nicht suggerieren: Ihr macht dort etwas Gutes und wir helfen euch dabei. Wir wollen eine Drogenpolitik, die entkriminalisiert, auf die Menschen zugeht, Ängste nimmt und dadurch den Kontakt herstellt, den Sie durch Drugchecking herstellen wollen um dann Präventionsarbeit durchzuführen. Diesen Schritt wollen wir als Freie Demokraten nicht so sehr.

Wir sehen das mit Drugchecking skeptisch, weil damit der Eindruck erweckt wird, und da bin ich dann eher bei der Fraktion der CDU, der Staat unterstützt hier etwas, das illegal ist. Auch wenn man das Recht ändern will, kann man hinterfragen, ob der Staat etwas unterstützen sollte, das illegal ist. Selbst wenn man es auf der einen Seite ändern möchte, auf der anderen Seite würde so der Eindruck erweckt: Na, ganz so schlimm ist es nicht.