erstattet. Danach wird die Lohnübernahme langsam gesenkt. Im Bundeshaushalt stehen dafür 4 Milliarden Euro für mehr als 100 000 Plätze zur Verfügung. In diesen fünf Jahren wird man erkennen können, wie erfolgreich das Programm ist und sich dann auch Gedanken über eine Fortsetzung machen.
Solche Instrumente sind eine gute Chance zur Überwindung von Langzeitarbeitslosigkeit, denn sie eröffnen ganz reale Möglichkeiten für einen, die ganze Zeit gut begleiteten, Neustart in Arbeit. Nur durch die Abschaffung von Sanktionen gelangt aber noch niemand wieder in Arbeit und lernt auch nicht, wieder auf eigenen Füßen zu stehen.
Da braucht es erheblich mehr Anstrengung. Gerade von den LINKEN aber auch von den Grünen wird mit Blick auf die Sanktionen auch immer wieder die Vorstellung geäußert, dass es ein Grundrecht auf soziokulturelle Teilhabe gebe, das man sich nicht erst durch Leistungsbereitschaft verdienen müsse. Das ist aber nur die halbe Wahrheit, meine Damen und Herren, denn es gibt in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auch noch den Artikel 29. Hier wird nach 28 Artikeln, in denen alle wichtigen Grundrechte beschrieben werden, doch auch noch etwas zu den Grundpflichten gesagt.
Dort steht erstens: Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die volle und freie Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist. Zweitens: Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
Ja, man kann darüber nachdenken, ob der Druck durch das Jobcenter durch drohende Sanktionen immer zielführend ist. Doch für die meisten SGB-IIEmpfänger ist das sowieso kein Thema, weil sie sich selbstständig um Arbeit bemühen und von sich aus Termine mit dem Jobcenter einhalten. Und ja, manche machen das vielleicht auch nur, weil sie wissen, dass es durchaus Folgen hätte, wenn sie sich nicht anstrengen würden. Doch wie schon gesagt, betrifft das Thema Sanktionen in der Umsetzung letztlich nur rund drei Prozent der JobcenterKunden.
Bevor ich gleich zum Schluss komme: Mir ist auch bewusst, dass es in den Jobcentern sehr unterschiedliche Kundenbetreuer gibt. Viele sind sehr engagiert und versuchen, sich auf den jeweiligen Kunden einzulassen, um ihm die Unterstützung zu geben, die sie oder er braucht, um wieder eine angemessene Arbeit zu finden. Andere nehmen es dagegen recht locker und lassen die Leute, wider Erwarten, beinahe völlig in Frieden. Dann gibt es auch die, von denen man sich nicht als Mensch, sondern nur als Nummer behandelt und ständig drangsaliert fühlt. Aber auch die Jobcenter-Kunden sind bekanntermaßen nicht alle gleich. Ich muss hier sicher nicht noch näher ins Detail gehen.
Über Vieles muss man unbedingt sprechen. Vieles könnte verbessert werden und nichts sollte unter den Tisch fallen. Aber das Prinzip des Forderns und Förderns werden wir nicht antasten.
Ich werde mich auch dafür einsetzen, dass das Fordern und Fördern in rechter Weise geschieht, und da sind wir auch noch nicht am Ende der Fahnenstange angelangt. Da muss ich auch Frau Ahlers, der Leiterin des hiesigen Jobcenters Recht geben. Das Interview mit ihr kann man heute im „WeserKurier“ nachlesen. Doch wer die Solidarität einer Gesellschaft für die Sicherung seiner Lebenskosten in Anspruch nimmt und nicht nachweisen kann, dass er krank oder anderweitig daran gehindert ist, der hat auch die Pflicht zur Mitwirkung und eine Verantwortung, sich eigenständig oder mit Unterstützung wieder aus diesem Leistungsbezug zu befreien. Diese Pflicht, die muss man aber auch einfordern können. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Wer in Deutschland keine Arbeit hat, bekommt vom Staat Unterstützung in Form der Grundsicherung für erwerbfähige Leistungsberechtigte, umgangssprachlich auch Hartz IV genannt. Diese Grundsicherungsleistung ist für eine alleinstehende Person mit 424 Euro Regelbedarf zuzüglich Geld für angemessene Wohnung, Heizung, einem Zuschuss zur Krankenversicherung und möglichen Mehrbedarfen nicht üppig ausgestaltet. Sie ist bei sparsamer Lebensführung aber ausreichend, um den Betroffenen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.
Im Gegenzug sind die Leistungsempfänger verpflichtet, alles zu tun, um ihre Arbeitslosigkeit zu beenden und die Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur zu unterstützen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, drohen Leistungskürzungen, die bei wiederholten Verstößen bis zu 100 Prozent betragen können. Das Bundesverfassungsgericht muss nun klären, ob diese Sanktionen unzulässig in das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum eingreifen. Die Linkspartei als Initiator des der Bürgerschaft vorliegenden Antrags will die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts nicht abwarten und fordert, Hartz IV politisch zu überwinden. Betrachten wir die Frage also von der politischen Warte aus. Sind Sanktionen für Bezieher von Arbeitslosengeld II gerechtfertigt, ja oder nein?
Die meisten Leistungskürzungen werden wegen Meldeversäumnissen verhängt, weil der Erwerbslose nicht zu einem Termin beim Jobcenter erschien, ohne dass es dafür einen wichtigen Grund gab. Allerdings führt dieses Versäumnis nicht automatisch zur Streichung von Mitteln. Zunächst erfolgt nur eine Ermahnung. Erst nach wiederholtem Fehlverhalten kommt es zu Sanktionen. Kürzungen treffen also nur die Leistungsempfänger, die sich hartnäckig ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflicht verweigern. Dieses Verhalten kann verschiedene Gründe haben. Entweder fehlt es den Betroffenen an Tugenden wie Pflichtbewusstsein und Zuverlässigkeit, die in unserer modernen Arbeitswelt unverzichtbar sind. Dann aber stellt sich die Frage, ob die Leistungsempfänger überhaupt als erwerbsfähig gelten können, was eine zentrale Anspruchsvoraussetzung für den Bezug von Hartz IV darstellt, oder schlicht arbeitsunwillig sind, in Wahrheit also gar keine neue Beschäftigung finden wollen, sondern lieber von den staatlichen Zuwendungen leben.
Ginge es nach dem Willen der Linkspartei und auch der Grünen, dann müssten auch Erwerbslose, die der letztgenannten Gruppe zuzurechnen sind und die ich jetzt bewusst einmal provokativ als „Sozialschmarotzer“ bezeichne, bei Pflichtverletzungen keine Konsequenzen mehr fürchten. Das wäre ein Schlag ins Gesicht der arbeitenden Bevölkerung, wie der zuständige SPD-Bundesminister Hubertus Heil zutreffend ebenfalls meint.
(Beifall BIW, Abgeordnete Vogt [DIE LINKE]: Wie erklären Sie sich denn, dass so viele Sanktionen ge- gen Personen ausgesprochen werden, die arbei- ten?)
Die 45 Millionen Menschen, die jeden Morgen aufstehen und zur Arbeit gehen, sind es, die mit ihren Steuern die Sozialtransfers für erwerbslose, Entschuldigung, erwerbsfähige Leistungsbezieher finanzieren. Sie dürfen deshalb auch erwarten, dass vom Staat alimentierte Hilfsbedürftige alles in ihrer Macht Stehende tun, um einen neuen Job zu finden und finanziell wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Mit ihrem Antrag setzen sich die Sozialisten also nicht für die Beschäftigten in Deutschland ein, sondern für diejenigen, die das System ausnutzen, um sich auf Kosten der Allgemeinheit ein arbeitsfreies Leben zu gönnen.
(Beifall BIW, Abgeordnete Vogt [DIE LINKE]: Wis- sen Sie, wie viele Menschen arbeiten und Hartz IV beziehen?)
Das ist mit uns nicht zu machen. Wir bekennen uns ausdrücklich zum Prinzip Fördern und Fordern und das übrigens nicht nur auf dem Feld der Sozialpolitik. Andernfalls wird der Sozialstaat auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung auf kurz oder lang nicht mehr finanzierbar sein. Das Argument, die Arbeitsagenturen würden nur gegen 3 Prozent der ALG-II-Empfänger Sanktionen verhängen, weshalb eine Abschaffung der Leistungskürzungen bei Verletzung der Mitwirkungspflichten kaum Mehrbelastung für den Sozialstaat erwarten lasse, geht fehl. Es wird nämlich übersehen, dass die Androhung solcher Sanktionen einen disziplinierenden Effekt auf alle Leistungsbezieher hat. Verzichtet man darauf, wie es die Antragsteller wollen, stiege absehbar die Zahl derjenigen Erwerbslosen, die sich nicht an die Regeln halten und ihre Vermittlung in den Arbeitsmarkt hintertreiben würden.
Man kann deshalb davon ausgehen, dass der Missbrauch von Arbeitslosengeld II und damit die Kosten für den Sozialstaat signifikant steigen würden. Das wäre erst recht der Fall, wenn das Hartz-IVSystem durch eine existenzsichernde Garantiesicherung ohne Arbeitszwang ersetzt werden würde, wie sie etwa Robert Habeck, Mitvorsitzender der Grünen fordert. Er will neben Erwerbslosen auch gleich noch Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen in den Kreis der Anspruchsberechtigten einbeziehen. Dann aber hätten, wie Herr Habeck selbst eingeräumt hat, 4 Millionen Haushalte zusätzlichen Anspruch auf Leistungen aus dem steuerfinanzierten Sozialtopf.
Diese Schätzung dürfte noch viel zu niedrig gegriffen sein, denn wenn sich die neue Generosität des deutschen Sozialstaates erst einmal in der Welt herumgesprochen hätte, würden sich alsbald Armutsmigranten, insbesondere aus Osteuropa, in großer Zahl auf den Weg nach Deutschland machen, um gegebenenfalls am sozialen Transfereinkommen ohne Gegenleistung zu partizipieren.
Möglicherweise wird genau dieses Ziel von einigen Befürwortern der Garantiesicherung oder ähnlichen Modellen insgeheim auch verfolgt. Letztlich geht es den Grünen und der Linkspartei mit ihrer Agitation gegen die Hartz-IV-Sanktionen darum, den Boden für ein bedingungsloses Grundeinkommen zu bereiten, das von linker Seite schon seit langem gefordert wird.
Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde die Arbeits- und Qualifikationsbereitschaft der Menschen untergraben, was sich Deutschland schon wegen der demografischen Entwicklung und dem Rückgang der Erwerbspersonenzahl und den mit der Digitalisierung verbunden Herausforderung nicht leisten kann, von der Finanzierbarkeit dieses Modells auch mit Blick auf die dann zu erwartenden Migrationsströme nach Deutschland einmal ganz zu schweigen.
Sicherlich weist das heutige System der Grundsicherung für erwerbsfähige Arbeitslose Defizite auf, die es auch zu beheben gilt. Die Bemessung des Regelbedarfs sollte bei Arbeitssuchenden, die langjährig erwerbstätig waren, die Zahl der geleisteten Berufsjahre berücksichtigen, –
damit diese Anspruchsberechtigten mehr Geld bekommen als beispielsweise junge Menschen nach der Ausbildung, die noch nie gearbeitet haben. Das Schonvermögen für Erwerbslose im rentennahen Alter, also für Menschen ab 50 sollte erhöht werden, um die Betroffenen nicht ihrer finanziellen Vorsorge für den Ruhestand zu berauben. Die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sind regelmäßig kritisch auf ihre Effizienz hin zu überprüfen, um Arbeitslose möglichst passgenau zu unterstützen und die Verschwendung von Steuergeldern zu vermeiden.
Ja, eine Reform von Hartz IV ist sinnvoll und richtig, nicht aber die Abschaffung von Sanktionen für kooperationsunwillige Leistungsbezieher. Nur fördern reicht nicht, es muss auch ein Fordern geben, denn nicht alle Arbeitslosen sind gutwillig. Wer das nicht zur Kenntnis nehmen will, ist realitätsblind und verkennt die Natur der Menschen. Das Bundesverfassungsgericht wird in einigen Monaten, demnächst also, eine grundsätzliche Antwort auf die Frage geben, was der Staat und damit auch die Gemeinschaft von Menschen fordern darf, bevor sie Sozialleistungen erhalten, und was er dann eventuell auch durch Sanktionen erzwingen darf, wie es der Vorsitzende des ersten Senats, Herr Stephan Harbarth, formulierte.
Dieses Urteil gilt es abzuwarten, bevor politische Entscheidungen über die künftige Gestaltung des Systems der sozialen Grundsicherung getroffen werden. Das ist nicht zuletzt dem Respekt vor dem höchsten deutschen Gericht geschuldet. Auch aus diesem Grund lehnt die Gruppe Bürger in Wut den Antrag der Fraktion DIE LINKE ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir reden in der Aktuellen Stunde darüber, wie sich die Fraktionen zu der Frage positionieren, wie es aussieht mit einem lebenswerten Grundeinkommen für Menschen, die in unserer Gesellschaft das Pech haben, nicht arbeiten zu können, obwohl sie arbeiten könnten. Denn es hat keiner darüber gesprochen, dass wir das Existenzminimum von Kranken und Behinderten absichern, das ist selbstverständlich für alle hier im Haus und gerechtfertigt.
Die Frage ist also: Wie gehen wir mit den Menschen um, die Arbeit suchen aber nicht finden oder vielleicht sich auch um Arbeit nicht so ernsthaft bemühen, weil sie nicht das finden, was sie mögen? Natürlich gibt es das Recht auf freie Berufswahl, aber es gibt auch die Pflicht zu schauen, was kann ich in die Gesellschaft einbringen? Muss ich die Gesellschaft nutzen, um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten?
Janßen, dann sage ich an der Stelle: Ja, es gibt auch eine sittliche Pflicht zu arbeiten, denn man muss auch so solidarisch mit der Gesellschaft sein, dass man ihr nicht auf der Tasche liegt.
Eins ist klar, die Gesellschaft ist nicht anonym. Es sind doch die Beschäftigten, die im Stahlwerk, bei Mercedes, die im Krankenhaus arbeiten, die die Steuern sowie die Beiträge zahlen, die dazu da sind, um am Ende finanzieren zu können, was hier an Sozialleistungen gezahlt wird. Diese Menschen erwarten zu Recht, dass diejenigen, die keine Arbeit finden, sich um Arbeit bemühen. Das ist doch ein Anspruch, den wir alle an diese Gruppe von Menschen haben können.
Warum haben wir dann so etwas wie Sanktionen? Warum gibt es dann so etwas, was den Menschen deutlich macht, welche Normen und Werte die anderen haben, die das Ganze bezahlen und welchen Anspruch sie als Gesellschaft an diese Gruppe haben? Ja, damit eben dieses auch deutlich wird! Da muss man natürlich diskutieren, ob sie in Einzelfällen angemessen sind. Muss man da andere Prinzipien haben? Kann man bis zu 100 Prozent kürzen?
All diese Fragen kann man zu Recht stellen, aber man kann doch nicht ernsthaft behaupten, dass das Existenzminimum in der Höhe festgelegt ist, wie es Hartz IV ist. Man kann über die Höhe diskutieren, aber nicht darüber, dass man dann irgendwelche Sanktionsmechanismen, Belohnungsmechanismen braucht, die verdeutlichen, welche Normen und Werte die Gesellschaft hat. Denn da geht es darum zu sagen, wir haben Ansprüche an diese Menschen, und diese wollen wir verdeutlichen.
Natürlich ist es dann so, dass man dort erst einmal im Jobcenter nachfragen muss: Warum hast du den Termin versäumt, warst du vielleicht krank, gab es dafür Gründe, hast du dich vorgestellt, und so weiter und so fort. Jeder, der das System kennt, weiß, dass man da auch bescheinigt, also du warst jetzt gerade bei dem Vorstellungsgespräch, konntest den Termin im Jobcenter deswegen nicht wahrnehmen oder Ähnliches.
Wir müssen jedoch auch feststellen, dass die Erwartungen des Jobcenters an Arbeitsuchende genau die Erwartungen sind, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an die Menschen haben, nämlich
dass sie pünktlich kommen, dass sie eine Fortbildung durchhalten, dass sie die Arbeit, die ihnen zugewiesen wird in der Firma, wahrnehmen und nicht sagen: Also heute hätte ich eher Lust auf das und nicht auf jenes, was du, lieber Arbeitgeber mir sagst.
Diesen Anspruch hat doch ein Arbeitgeber/eine Arbeitgeberin auch. Das macht der Arbeitgeber auch mit einer Sanktion im Zweifel deutlich wie beispielsweise mit Mechanismen wie Abmahnungen bis hin zur Kündigung, wenn solche Tugenden nicht eingehalten werden. Insofern, worüber reden wir? Wir reden darüber, dass man ein Wertesystem, das in unserer Arbeitswelt gilt, auch verdeutlicht, indem man entsprechende Möglichkeiten in das System einbaut. Das halten wir als Freie Demokraten genau für richtig.
Was mich an der Debatte, wir haben sie schon öfter geführt, ein wenig stört, ist, dass wir eigentlich viel zu viel darüber reden, wie es den Menschen in dem System geht und viel zu wenig darüber, wie die Menschen aus dem System herauskommen.