Auch finde ich es völlig logisch, dass natürlich die Anzahl der Verordnungen steigt, wenn ein solches neues Medikament jetzt kostenmäßig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird, weil sich das gerade auch Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen, die das vielleicht gern wollten, vorher gar nicht leisten konnten, und darum haben die Ärzte es nicht verordnet, sondern haben andere Schmerzmittel und dergleichen verordnet.
Natürlich kann man sagen, dann steigt es erst einmal, aber da von Kostenexplosion zu sprechen würde ich noch einmal infrage stellen, denn natürlich werden dann auch andere Medikamente nicht verordnet, meine Damen und Herren.
Lassen Sie mich noch etwas zum Thema Freizeitkonsum sagen. Es mag immer Menschen geben, die Medikamente dafür benutzen, einen Effekt des High-Werdens zu erreichen. Das ist bei anderen Medikamenten übrigens auch so. Wir haben in Deutschland mit einer nicht unerheblichen Medikamentenabhängigkeit und auch in anderen Ländern zu tun. Dabei geht es nicht um Cannabis als Medizin, es geht um Schmerzmittel, es geht um
Medikamente, die aufputschen, es geht um Dinge, die die Konzentration steigern und so weiter. Das kennen wir doch auch alles. Natürlich findet da Missbrauch statt. Der mag auch hier in Einzelfällen vorkommen. So zu tun, als würden das jetzt alle Kifferinnen und Kiffer Deutschlands nutzen, um irgendwie bei ihrem Arzt an Cannabis zu kommen, das halte ich wirklich für hanebüchen. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Verwendung von Cannabis als Medikament war in unseren Augen ein richtiger und wichtiger Schritt, um Krebspatienten und Schwerstkranken unmittelbar zu helfen.
Experten sprechen mittlerweile von gut 50 Krankheiten, bei denen Medizinalhanf zu einer Schmerzlinderung beiträgt. Wir sehen vor allem zwei Probleme, die leider nach wie vor bei der Verschreibung von Medizinalhanf auftreten: Zum einen sind viele Mediziner nach wie vor unsicher bei der Verschreibung von medizinischem Cannabis.
Die Aufklärung fehlt so gut wie gänzlich. Des Weiteren ist der Zeitaufwand für die Verschreibung von Cannabinoiden sehr hoch und die Gefahr, in Regress genommen zu werden, stellt für viele Ärzte doch ein zu hohes Risiko dar. Wir haben dieses Problem im Februar im Rahmen der Legalisierungsdebatte in Form eines Antrags aufgegriffen und Sie dazu aufgefordert, sich in Form einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, eine einheitliche ärztliche Aufklärungs-, Beratungs- und Dokumentationspflicht zu erarbeiten.
Diese sollte dann auch im Straßenverkehrsrecht Anwendung finden. Doch leider lehnten Sie den Antrag damals ab.
Das zweite Problem, das wir sehen, haben Sie auch in Ihrem Antrag aufgegriffen, und zwar die Versorgungssicherheit beziehungsweise die bestehenden Lieferengpässe von Medizinalhanf. Zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung im April dieses Jahres hatten Sie noch soweit recht, dass Versorgungsengpässe bei Medizinalhanf vorlagen beziehungsweise die Importmenge aus den Niederlanden und Kanada zu gering war. Aufgrund von zwei Faktoren entspricht dies heute aber nicht mehr so ganz der Richtigkeit. Zum einen hat das Bundesministerium für Gesundheit jüngst, also Ende August, mit den Niederlanden vereinbart, die Liefermenge für medizinisches Cannabis zu verdoppeln. Künftig importiert Deutschland demnach jährlich statt 700 Kilogramm ganze 1,5 Tonnen aus den Niederlanden.
Zum Zweiten hat das Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte im Juli eine neue Ausschreibung zum Cannabis-Anbau in Deutschland veröffentlicht.
Die Zuschläge für die Lizenzvergabe sollen in der ersten Jahreshälfte kommenden Jahres vergeben werden und beinhalten eine Gesamtvolumina von 10,4 Tonnen für vier Jahre. Demnach wird Cannabis aus deutschem Anbau ab 2020 dem Markt zur Verfügung stehen. Auch wir als CDU Bremen sprechen uns für einen Cannabis-Anbau in Deutschland aus, denn die Kosten für den Import aus Kanada und den Niederlanden, also denjenigen Ländern, die bislang den Bedarf an medizinischem Cannabis in Deutschland decken, sind in unseren Augen immens und belasten unser System. Für die Kontrolle des Anbaus bis hin zur Abgabe und Festlegung des Herstellerabgabepreises an die Großhändler, Apotheken und Hersteller ist die Deutsche Cannabisagentur zuständig. Auf Bundesebene sind also bereits genug Maßnahmen ergriffen worden, um das Problem der Lieferengpässe zu lösen.
Zum Punkt 1.d Ihres Antrags ist Folgendes zu sagen: Gängige Praxis ist, dass Mediziner, die Opioide verschreiben, ihre Patienten darauf hinweisen, dass bis zu einer stabilen medikamentösen Einstellung ein generelles Fahrverbot gilt. Ist diese Einstellung dann erfolgt, findet § 24a Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz Anwendung. Zusätzlich müssen Patienten Vigilanztests nachweisen, die dann Rückschlüsse auf eine ausreichende Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit, also insgesamt eine
Fahrtüchtigkeit ziehen. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag bestätigte Anfang 2018 dieses Vorgehen noch einmal in seiner Richtigkeit. Da dieses Verfahren also keine Neuheit ist und auch bei allen anderen Opioiden Anwendung findet die medizinisch verschrieben werden, sehen wir keine Notwendigkeit dem Punkt 1.d zuzustimmen. Wir werden den Antrag in seiner Gänze ablehnen, und damit bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Freigabe von Hanf als medizinisches Heilmittel war eine bewusste politische Entscheidung. Das muss man als Erstes einmal dieser Debatte voranstellen. Das heißt natürlich auch, dass Deutschland oder wir alle politisch sicherstellen müssen, dass die Lieferung für Patienten, die dieses Medikament erhalten sollen, auch sichergestellt werden muss, ansonsten braucht man solche Beschlüsse nicht zu fassen.
Wenn es jetzt zu langen Lieferengpässen kommt, sind Wartezeiten von mehreren Tagen bis Wochen in diesem Fall nicht hinzunehmen. Es ist natürlich so, dass in der ersten Phase der erstmaligen Erlaubnis, diese Cannabis-Produkte als Arzneimittel zu nutzen, nicht automatisch gleich der volle Lieferumfang da sein kann. Deswegen ist es gut und richtig, noch einmal zu schauen, wie wir das Ganze verbessern können. Der Import aus anderen Ländern ist natürlich eine Möglichkeit. Aber auch, das wurde schon gesagt, der Anbau hier muss natürlich erleichtert werden. Immer dann, wenn etwas legal über Apotheken als Arzneimittel vertrieben werden darf, muss es auch legal in unserem Land hergestellt werden dürfen, und da besteht auf jeden Fall Handlungsbedarf, um das zu erleichtern.
Zweiter Punkt in diesem Antrag: Es geht darum, wer eigentlich festlegt, ob ein Patient dieses Medikament bekommt und dann auch die Kosten erstattet bekommt. Und da sind wir bei dem, was Frau Dehne gesagt hat. Selbstverständlich muss der Arzt das entscheiden. Wofür brauchen wir sonst einen Arzt? Sonst könnte es der Apotheker zusammen mit der Vereinigung der Krankenkassen machen.
Deswegen ist es in diesem Punkt wichtig, auch zur Gleichbehandlung zu kommen, und zwar Rechtssicherheit zu schaffen, sodass jeder, der das Medikament verschrieben bekommt, sich auch darauf verlassen kann, dass er die Kosten erstattet bekommt. Im Moment haben wir eine Rechtslage, die so ein bisschen Lotteriespiel ist, ungefähr 30 bis 35 Prozent der Anträge auf Kostenerstattung werden nicht anerkannt. Das heißt, heute kann der eine dabei sein, morgen der andere, und zwei, die das wegen gleicher Therapie bei zwei verschiedenen Ärzten verschrieben bekommen, da bekommt der eine das erstattet, der andere nicht. Das kann nicht sein, meine Damen und Herren!
Zu den Kosten muss ich auch noch einmal sagen: Natürlich ist es so, wenn etwas neu als Medikament verschrieben werden kann, dass das natürlich erst einmal zusätzliche Kosten verursacht. Letztes Jahr war es nicht so, dieses Jahr wird das anerkannt, insofern sind die Ausgaben für diese Medikamente in diesem Jahr natürlich deutlich höher als im letzten Jahr. Das liegt in der Natur der Sache. Aber genau das ist doch der Punkt. Die Frage ist, was deswegen gerade nicht verschrieben wird. Sind das vielleicht sogar teurere Medikamente, die alternativ verschrieben wurden? Diese Statistiken fehlen derzeit noch. Es ist aber davon auszugehen, dass diese Zahlen, die hier gespenstisch in den Raum geworfen werden, am Ende nach einer richtigen Kostenkontrolle keine belastenden Zahlen sein werden, sondern dass wir zumindest im neutralen Bereich sein werden. Vielleicht spart es sogar Kosten, ich weiß es nicht genau. Aber das ist sicherlich auch ein Punkt zum Evaluieren.
Insgesamt fehlen noch Studien zur Wirksamkeit dieser verschiedenen Medikamente. Da müssen wir natürlich auch nachlegen aus unserer Sicht. Da sollte entsprechend die Intensität der Untersuchungen verstärkt werden, damit wir über die Jahre auch zu einer sicheren wissenschaftlichen Basis kommen. Das geht auch nicht von heute auf morgen, sondern das dauert leider seine Zeit. In der Wissenschaft ist das manchmal so, dass man da einmal mit fünf Jahren auf jeden Fall rechnen muss, bis man verlässliche Ergebnisse hat. Ich bin aber davon überzeugt, dass wir sie dann auch in absehbarer Zeit bekommen. Wir werden, zusammengefasst, diesem Antrag zustimmen. Das war eine politische Entscheidung. Sie war richtig und jetzt
müssen wir auch die Konsequenzen daraus ziehen, die Versorgung und Gleichbehandlung der Patienten sicherstellen. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der letzte Beitrag, den wir hier gehört haben, zu dem muss ich sagen – das ist ja einmal etwas ganz Neues –, ich bin mit Herrn Prof. Dr. Hilz völlig einer Meinung.
Ich finde, man muss auch die Größe haben, wenn etwas gut ist, dies zu sagen. Der entscheidende Punkt, den Herr Prof. Dr. Hilz genannt hat, ist: Es gab in der Tat eine politische – wenn auch eine politisch umstrittene – Entscheidung. Es gab aber eine Entscheidung, indem man gesagt hat, dass Hanf zur medizinischen Anwendung freizugeben ist. Wenn man das tut, finde ich, ist es völlig folgerichtig, dass man auch dafür sorgen muss, dass es eine Arzneimittelsicherheit gibt, dass es eine rechtliche Sicherheit gibt.
Der Antrag sagt, man soll noch einmal nachschauen. Ich finde es etwas weit hergeholt. Wenn jemand ein Auto fährt und sich vorher einen Joint geraucht hat, wird er nach meiner Ansicht auch aus dem Straßenverkehr gezogen, weil man sagt, das geht nicht. Ich finde, – die Stoffe sind ja die gleichen – das muss man bei Medizinalhanf genauso sagen. Das ist ein Punkt, den muss man noch einmal genauer in Erfahrung bringen, ob das tatsächlich so ist oder ob das zu vereinfachend ist, was ich jetzt gesagt habe. Ich sage aber, das ist ein Punkt. Dazu sagt auch der Antrag der Koalition deutlich, dass man hier noch einmal nachschauen muss.
Ich habe mich bei unseren Kollegen auf Bundesebene noch einmal informiert. Es ist schon paradox. Es wurde am 10. März 2017 ein Gesetz beschlossen und im Nachhinein stellt man jetzt fest, man hat mit Hermann Gröhe einen Bundesgesundheitsminister gehabt, der aus auch verständlichen Gründen keine besondere Lust darauf hatte, ein sinnvolles Gesetz zu entwerfen. Dann haben sie ein Gesetz gemacht, das jetzt an allen Ecken und Kanten knirscht. Manchmal kann man dabei das Gefühl haben, vielleicht war das auch gewollt.
Ich habe mich bei Kollegen, die Schmerzmedizin betreiben, umgehört, es scheint in der Tat so zu sein, dass dieser Medizinalhanf ganz vielen Menschen tatsächlich Erleichterung bringt und man auch feststellen muss, dass die Nebenwirkungen gegenüber Opium oder Heroin geringer ausfallen. Das waren ja auch einmal Arzneimittel, die man zur Schmerzlinderung eingesetzt hat, von denen man abgekommen ist, weil die Nebenwirkungen, weil die Suchtgefahr viel zu groß sind. Bei Medizinalhanf hat sich zumindest nach den Studien, die es momentan gibt, herausgestellt, dass die Nebenwirkungen geringer ausfallen als bei anderer Schmerzmedikation. Daher denke ich, müssen wir nachbessern. Den Antrag der Koalition halte ich dafür für geeignet. Auch die Fraktion der FDP hat zugestimmt. Das freut mich. Wir werden auch zustimmen. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich aus Sicht des Senats einige Anmerkungen zu den einzelnen Punkten des Antrages vortragen. Der Senat begrüßt ausdrücklich Maßnahmen auf Bundesebene, die geeignet sind, die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Medizinalhanf zu verbessern. Auch im Land Bremen hat das Inkrafttreten des Gesetzes, das ist heute schon ausgeführt worden, mit einer sehr hohen Nachfrage zu anfänglichen Lieferengpässen geführt. Im Vergleich zu den bekannt gewordenen Anfangsschwierigkeiten hat sich die Lage allerdings aus der Sicht des Gesundheitsressorts verbessert und stabilisiert. Der Gesundheitsbehörde sind aktuell keine Versorgungsengpässe im Land Bremen bekannt.
Durchaus ausreichend aus heimischem Anbau stand eigentlich eine stabile Versorgungslage in Aussicht. Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass wir dadurch, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Ausschreibung gestoppt hat, nunmehr tatsächlich vor dem Problem stehen, was den heimischen Anbau angeht, zu einer Regelung zu kommen. Ich gehe davon aus, dass wir nach der Neuausschreibung bald eine Vergabe erreichen können und dass wir damit für Deutschland eine etwas stabilere Produktion und damit auch Versorgung aus heimischen Erzeugnissen erhalten. Denn, das ist eben auch schon einmal genannt worden, es gab