schulen, müssen wir sagen, ist bisher von der Novellierung noch nichts angekommen. Das ist aber auch nicht besonders verwunderlich, weil es nun einmal sehr große Anstrengungen mit sich bringt. Im Studium ist es ein bisschen besser, aber für die Erwerbstätigen an den Hochschulen – na ja.
Aber alle Hochschulen haben Pläne ausgearbeitet und sind da auf einem guten Weg, haben sich Ziele gesetzt. Aber in der Tat, finde ich, ist dieses neue Mutterschutzgesetz gut, aber eine echte Herausforderung für alle diejenigen, die Schwangeren die Möglichkeit geben wollen, ihrer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung nachzugehen. Und es heißt ja nicht Schwangerenschutzgesetz, sondern Mutterschutzgesetz, es sieht nämlich auch vor, dass zum Beispiel Stillmöglichkeiten vorgehalten werden sollen für die dann jungen Mütter mit ihren Kindern. Das halte ich wirklich für eine sehr große Herausforderung für sehr viele Arbeitgeberinnern und Arbeitgeber. Trotzdem halte ich es für richtig. Aber dass wir, wir sind jetzt im November, das sind zehn Monate – –.
Ja, aber dass es ein bisschen länger dauert, eine Umstellung herzustellen, das leuchtet mir schon ein.
Der Hauptpunkt in dem vorliegenden Antrag, für mich jedenfalls der wichtigste, ist in der Tat die Informationskampagne für die betroffenen Frauen, damit ihnen klar ist, wie gefährlich eine Schwangerschaft und die Verbindung von Schwangerschaft mit Berufstätigkeit tatsächlich ist. Wenn darüber wirklich eine unabhängige Informationskampagne aufklärt, auch über die Rechte, die sich aus der Mutterschutznovellierung ergeben haben, dann ist schon viel gewonnen. Mein Eindruck ist, dass beim Arbeitsschutz und den Betriebsärzten der jeweiligen Einrichtungen und vor allem auch bei den Frauen selbst zu wenige Informationen vorliegen, welche Rechte sie eigentlich in der Schwangerschaft und dann als junge Mütter am Arbeitsplatz haben. – Vielen Dank!
gefällt der neue Duktus in dem im Januar novellierten Mutterschutzgesetz gut. Schwangere Frauen werden nicht mehr durch generelle Verbote, was Zeiten, Tätigkeiten angeht, in ihrem Tätigkeitsrahmen bevormundet, sondern die Frauen können selbstständig und eigenverantwortlich den Prozess der gesundheitsförderlichen Anpassung steuern. Als Freie Demokraten begrüßen wir diese Veränderung.
Jetzt haben wir schon gehört, dass in diesem Antrag auf ein Dilemma hingewiesen wird, die Schwangeren sollen mit guten Rahmenbedingungen länger am Berufsleben teilnehmen können. Die Beobachtung zeigt aber, dass immer mehr Frauen bei Bekanntwerden der Schwangerschaft direkt aus dem Berufsleben ausscheiden, und Arbeitgeber unterstützen das meist auch aktiv, auch hier in Bremen. Ich habe das zuletzt von einer Sozialarbeiterin gehört, die siebeneinhalb der neun Monate dann daheim saß, weil sie auf ihrer Arbeit von Klienten in den Bauch getreten werden könnte, das wurde vom Arbeitgeber so gesagt. Da betriebliche Ausfallkosten den Unternehmen meist erstattet werden, mag niemand mehr auch nur das kleinste Risiko eingehen. Das Dilemma ist also ungelöst.
Jetzt sollen vorbereitende betriebliche Maßnahmen im Bereich des Gesundheitsschutzes die Anreize erhöhen, länger am beruflichen Leben teilzunehmen. Die Wirkung der Maßnahmen werden wir weiter im Auge behalten.
Die Kolleginnen der Koalition fordern, das Siegel Familienfreundlichkeit, das als Faktor im Wettbewerb um gute Fachkräfte eine wichtige Rolle spielt, an konkreten Phänomenen wie Stillfreundlichkeit festzumachen. Wir halten die Förderung für gut gemeint, aber nicht für zielführend. Wir lehnen daher auch den Punkt eins des Antrages ab, und zwar mit folgender Begründung: Arbeitgebern unnötige, fixe Hürden aufzuerlegen ist kontraproduktiv. Das könnte missglücken. Wenn zum Beispiel Stillplätze vorzuhalten Voraussetzung für ein Familienfreundlichkeitssiegel ist, egal ob es dort weibliche Angestellte im gebärfähigem Alter gibt oder nicht, haben Arbeitgeber doch überhaupt keine Lust mehr, Frauen einzustellen, und außerdem mögen manche Frauen gar nicht im Betrieb stillen oder ihr Kind erst gar nicht mit dahinbringen.
Viele Gespräche mit Verbänden, die wir geführt haben, die die Familienfreundlichkeitssiegel vergeben, zeigen uns, dass seitens der Verbände umfassend flexibel und präventiv familienfreundliche Personalpolitik vorangetrieben wird und der neue präventive und selbststeuernde Duktus des aktuellen Mutterschutzgesetzes darin auch seinen festen Platz hat. Wir wissen auch, wovon wir reden, denn wir haben ja als FDP-Fraktion, ich weiß nicht, ob Sie es mitbekommen haben, gerade selbst den Akkreditierungsprozess durchlaufen und Frau Steiner hat vor einigen Wochen von Frau Dr. Bogedan dann das Zertifikat in Empfang genommen. Die FDP-Fraktion ist also ein familienfreundlicher Betrieb.
Das hat uns gut gefallen, der Prozess. Anstatt eine fixe Liste abzuhaken, gibt es einen flexiblen und transparenten Anerkennungsprozess, der unterschiedlichen Rahmenbedingungen und auch Unternehmenskulturen Rechnung trägt. Als Freie Demokraten freuen wir uns über diese Entwicklung. Wir wundern uns allerdings ein bisschen, dass diese wichtige Funktion der Zertifizierung zum familienfreundlichen Betrieb bei uns in Bremen durch einen Verein betrieben wird und nicht wie in anderen Bundesländern beim Senat angesiedelt ist.
Meine Damen und Herren, die zweite Forderung, eine Informationskampagne für den öffentlichen Dienst in den Bereichen von Kita und Schule durchzuführen, um Mitarbeiter zu motivieren, bis zum Mutterschutz zu arbeiten, halten wir für heikel, insbesondere in den kräftezehrenden und knapp besetzten pädagogischen und sozialen Berufsfeldern. Trotzdem unterstützen wir die Forderung, solange die Frauen damit nicht moralisch unter Druck gesetzt werden.
Der Forderung nach spezifischer Impfberatung und -bewerbung, um Schwangere vor Ansteckung zu schützen, stimmen wir ebenfalls zu. Um Infektketten zu vermeiden, ist es natürlich vernünftig, die männlichen Kollegen einzubeziehen. Nicht nur die genannten Fachkräfte, sondern auch Frauen und Männer, die im Krankenhaus oder mit Tieren arbeiten, brauchen einen entsprechenden Impfschutz. Daher ist der Antrag zwar nicht ausreichend, aber er geht in die richtige Richtung und deswegen unterstützen wir ihn.
Ich komme zum Schluss: Die Gesundheits- und Lebensqualität vom Schwangeren, jungen Müttern und ihren Kindern muss erhalten werden. Die berufliche Qualifikation und Karriereentwicklung der betroffenen Frauen muss weiter realisiert werden können. Deswegen ist ein transparenter, flexibler, kontextsensibler und weitgehend selbstbestimmter Umgang mit dem Thema Mutterschutz nötig und deswegen unterstützen wir die Punkte zwei bis vier des Antrages und bitten um getrennte Abstimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Anfang noch ein paar grundsätzliche Anmerkungen zu dem neuen Mutterschutzgesetz machen, und dann würde ich gern auf die einzelnen Punkte eingehen, die in Bremen inzwischen auch realisiert werden.
Ziel des am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Mutterschutzgesetzes ist es, eine verantwortungsvolle Abwägung zwischen dem Gesundheitsschutz für eine stillende oder werdende Mutter einerseits und der selbstbestimmten Entscheidung der Frau über ihre Erwerbstätigkeit andererseits sicherzustellen. Diese Abwägung verbessert, jedenfalls nach Auffassung des Senats, die Situation der Frauen. Schwangere Frauen können während der Schwangerschaft und Stillzeit nun ihrem Beruf leichter nachgehen, das Selbstbestimmungsrecht der Frau wird dadurch gestärkt. Bevor ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, ist es unbedingt erforderlich, zu prüfen, inwieweit ein Arbeitsplatz umorganisiert oder aber die Frau in einem anderen Bereich des Betriebes oder der Behörde eingesetzt werden kann. Die Neustrukturierung trägt damit dazu bei, dass auch während der Schwangerschaft und der Stillzeit zulässige Tätigkeiten ausgeübt werden können. Somit werden berufliche Nachteile für Frauen vermieden und die Vereinbarkeit von Mutterschutz und Beruf verbessert.
In Bremen setzt man sich unter Federführung der Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau und unter Beteiligung meines Ressorts, die AG Mutterschutz, gute Praxis im Lande Bremen, für eine Verbesserung der Situation schwangerer Frauen in der Arbeitswelt ein. Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbrau
cherschutz ist in engem Austausch mit den Berufsverbänden der Gynäkologen und Hausärzte, so lassen sich Tätigkeiten in Schulen und Kitas insbesondere besser ausgestalten, die während der Schwangerschaft und Stillzeit ausgeführt werden könnten. In Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmerkammer und der Zentralstelle führt das Gesundheitsressort Informationsveranstaltungen zur veränderten Gesetzesgrundlage durch. Die bisherigen Veranstaltungen richten sich insbesondere an Betriebs- und Personalräte, Frauenbeauftragte und Expertinnen und Experten aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Zum Antrag: Natürlich finden wir es richtig, dass man gerade auch bei Zertifizierungen diesem Thema einen besonderen Stellenwert beimisst, insofern kann man das ohne Weiteres auch unterstützen. Sie wissen allerdings, dass ja die Zertifizierungen durch private Einrichtungen vorgenommen werden. Insofern kann man natürlich dann auch, und das sollten wir auch tun, dafür werben. Es hängt immer damit zusammen, was die Kolleginnen und die Kollegen, insbesondere die Kolleginnen in dem jeweiligen Betrieb, der zertifiziert wird, natürlich für besondere Themen haben, die sie auch in einer Zertifikatsurkunde verabredet haben wollen. Als Ressort haben wir gerade einen solchen Orientierungsprozess – Beruf und Familie – durchlaufen, da war das auch Gegenstand. Aber auch angesichts des Altersdurchschnitts war das jetzt nicht unbedingt ein Projekt, das dann auch in die Zertifizierungsurkunde und in die Maßnahmen hätte aufgenommen werden müssen. Ich finde es aber richtig und jeder sollte auf jeden Fall bei der Zertifizierung diese Themen mit im Auge behalten.
Des Weiteren entwickeln die Senatorin für Kinder und Bildung sowie KiTa Bremen aktuell die vorhandenen Informationsmaterialien und Vorlagen für die Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf das neue Mutterschutzrecht neu. Dies erfolgt unter der Beteiligung der für die bestehende Betreuung zuständigen Fachdienste für Arbeitsschutz der Freien Hansestadt Bremen. Als Nächstes wird die Entwicklung und Durchführung von Informationskampagnen, so wie Sie es auch fordern, dann in einem weiteren Schritt begonnen werden.
Impfungen, um das noch einmal klarzustellen, sind Teil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und müssen, wenn sie denn auch beschäftigungsbedingt ausgelöst werden, dann natürlich auch vom Arbeitgeber getragen werden. Im November, also in diesem Monat, werden Frau Senatorin Dr. Bogedan, Frau Senatorin Prof. Dr. Quante-Brandt und die
Kassenärztliche Vereinigung eine Werbeaktion für eine Grippeschutzimpfung von Erziehern und Erzieherinnen und Lehrern und Lehrerinnen durchführen.
Dann noch ein Hinweis, das haben Sie auch in Ihrem Forderungskatalog darin, dass es natürlich bei bestimmten Erkrankungen oder dem Verdacht von Erkrankungen nötig ist, dass besondere Impfungen durchgeführt werden. Es wird ja einen neu gebildeten Ausschuss für Mutterschutz auf Bundesebene geben, an dem als Bremer Beteiligung die Arbeitnehmerkammer und die Senatorin für Gesundheit als Vertretung mitwirken. Ich habe die Hoffnung, dass auch aus diesem Mutterschutzausschuss dann entsprechende Möglichkeiten formuliert werden, wie ein vernünftiger Impfschutz erreicht werden kann, durchaus auch für solche ja möglicherweise schwierigen Erkrankungen. Im Übrigen berichten wir natürlich gern über die eingeleiteten Maßnahmen, so wie Sie es im Antrag vorgesehen haben. – Vielen Dank!
(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, BIW, Abgeordneter Patrick Öztürk [SPD, fraktionslos], Abgeordneter Schäfer [LKR], Abge- ordneter Tassis [AfD], , Abgeordnete Wendland [parteilos])
Wer den restlichen Ziffern des Antrags seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Versorgungs- und Rechtssicherheit für Medizinalhanf-Patienteninnen und Medizinalhanf-Patienten Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD vom 20. April 2018 (Drucksache 19/1628)