Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich eine Seniorengruppe des Bürgerhauses Oslebshausen, den Jugendklimarat aus Bremerhaven und den Politikkurs des Schulzentrums Walle.
Nachträglich wurde interfraktionell vereinbart, den Tagesordnungspunkt 21 für die heutige Sitzung auszusetzen.
Das Ausland macht es besser – Islam- und Asylgesetzgebung anpassen Antrag des Abgeordneten Tassis (AfD) vom 29. Mai 2018 (Drucksache 19/1690)
Herr Präsident, liebe Kollegen des Hohen Hauses! In der Tat ohne rot zu werden, dritter Antrag heute. Das Ausland macht es besser, Islam- und Asylgesetzgebung anpassen. Was meint die AfD damit?
Wir haben uns überlegt, dadurch dass wir hier doch große Probleme in Deutschland haben, wie wir meinen, mit der Islam- und Asylgesetzgebung, sich an das Ausland anzupassen, bei der Islam-Gesetzgebung, an die vorbildliche und historisch gewachsene Gesetzgebung Österreichs, die bereits im späten 19. Jahrhundert beziehungsweise im frühen 20. Jahrhundert eine eigene Islam-Gesetzgebung eingeführt haben. Schon bevor es also die heutige Republik Österreich gab, die historisch daran anschließt in ihrem Umgang mit dem Islam auf ihrem Staatsgebiet.
In der Asylgesetzgebung machen uns ja andere Staaten vor – weiß Gott beliebte Staaten, weiß Gott alte Demokratien beziehungsweise alte konstitutionelle Monarchien wie Dänemark, ein wirklich vorbildlich engagierter demokratischer Staat – wie man mit modernen Flüchtlingsproblematiken, wie man mit Ein- und Auswanderung, wie man vor allem mit Grenzschutz umgeht.
Wir haben doch gemeint, dass das vielleicht einmal einen Blick, eine Minidebatte wert sei, sich das anzuschauen, wie diese beiden alten Demokratien beziehungsweise konstitutionellen Monarchien das machen.
Ich frage in meinem Antrag, warum es so sein muss, dass sich gerade Deutschlands Politiker von den Grundlagen, wie ich meine, der Weltzivilisation entfernt haben, die eben nationalstaatlich gegliedert ist, worauf gerade kleine Nationalstaaten wie Dänemark und Österreich selbstverständlich Wert legen. Die beiden hier in zwei Bereichen als vorbildlich anerkannten Länder, Österreich und Dänemark, gehören zum historisch deutsch geprägten Rechtskreis. Dänemark als lutherisches Land, Österreich als ohnehin noch lange bis ins 19. Jahrhundert mit Deutschland verbundenes Gebiet.
Warum wir überhaupt in Deutschland eine so abwegige Debatte führen, wie auch in diesem Parlament, über eine völlig abnorme, in der Welt einzig
Wir könnten uns mit Leichtigkeit mit diesen beiden alten Demokratien zusammen Pläne überlegen, wie wir in Deutschland vernünftiger mit der Flüchtlingsproblematik umgehen. Daher bitte ich die Bürgerschaft zu beschließen: Der Senat wird ersucht, mit den zuständigen Stellen des Bundes und der Länder eine Bund-Länder-Kommission zu errichten, welche das Ziel hat, bis zum Jahr 2022 Empfehlungen auszusprechen, wie erstens die Gebiete der Islam-Gesetzgebung an die Verhältnisse der Republik Österreich und zweitens die Asylgesetzgebung an die Verhältnisse des Königreichs Dänemark im deutschen Recht anzupassen sind.
Das, wie gesagt, halten wir für eine relativ unkonventionelle Idee, die freilich mögliche Auswege aus den jetzigen Situationen in Deutschland findet, wobei ja auch dieses Parlament hier, aber auch der Bundestag und andere deutsche Gremien, immer so tun, als wäre der deutsche Weg – dieser absolute Sonderweg der Geschichte, den wir seit 2015 begehen – alternativlos. Das ist er nicht. Darauf soll der Antrag hinweisen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht so genau, was ich zu diesem Antrag sagen soll. Ich habe mich ernsthaft bemüht, so etwas wie Inhalt zu finden. Es war sehr schwer, kann ich Ihnen sagen.
Ich glaube, Sie wollen die hiesige Rechtslage beim Umgang mit dem Islam an Österreich anpassen und die Asylgesetze an Dänemark. Begründen tun Sie das inhaltlich nicht, Herr Tassis, außer mit einem, ich zitiere „deutsch geprägten Rechtskreis
und einer angeblich mentalitätsgeschichtlichen Irreleitung von Eliten“. Dieser Antrag, Herr Tassis, und Ihr Redebeitrag hat es nicht besser gemacht, ist dermaßen wirr und irregeleitet, dass ich mich allen Ernstes gefragt habe, welche Drogen Sie beim Schreiben genommen haben.
Ich habe dann ein bisschen recherchiert. Ihr Antrag gibt dazu ja keine Informationen, was Sie eigentlich genau wollen, und Überraschung: Es ist nichts Gutes! Dänemarks Integrationsministerin, wobei ich diesen Titel ehrlich gesagt nicht ganz richtig finde, brüstete sich im Jahr 2017 mit einer Torte auf Facebook damit, dass sie die 50. Asylrechtsverschärfung durchgebrachte hatte. Inzwischen sind es 89 Asylrechtsverschärfungen, darunter, das hat internationale Aufmerksamkeit erregt, das so genannte Schmuckgesetz, das besagt, dass Geflüchtete beim Grenzübertritt Schmuck und Bargeld ab einer Grenze von 1 300 Euro abgeben müssen. Es wurden die Sozialleistungen auf die Hälfte des regulären Sozialleistungssatzes reduziert. Ich kann Ihnen sagen, das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hat dazu ein sehr deutliches Urteil gesprochen, das sagt: Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren. Was Sie hier fordern ist verfassungswidrig, Herr Tassis. Ich stehe an dieser Stelle zur Verfassung.
Auch gehört zu den 89 Asylrechtsverschärfungen in Dänemark in der letzten Zeit die Aussetzung des Familiennachzuges, die komplette Aussetzung auf mindestens drei Jahre, häufig auch auf fünf Jahre. Auch hier glaube ich, das ist kein Vorbild. Das Recht auf Familie muss für alle gelten. Die Folge aus diesen 89 Asylrechtsverschärfungen ist ein historischer Tiefstand der Asylantragszahlen in Dänemark. Dieses Jahr hat die Regierung ihre Prognose für ein Jahr von 3 000 auf 1 000 Asylanträge reduziert. Ich glaube, so eine Abschottungspolitik ist kein Vorbild – im Gegenteil, das ist ein abschreckendes Beispiel.
Man kann ja nicht auf der einen Seite die Genfer Flüchtlingskonvention unterschreiben und auf der anderen Seite Vorschläge machen, wie sie jetzt von der dänischen Regierung kommen: Wir gewähren Asyl, aber das soll bitte an einem, ich zitiere „nicht sonderlich attraktiven Ort in Europa oder Afrika“
gewährt werden. So geht das nicht, wenn man immer sagt: Ja, aber not in my backyard. Dann gibt es am Ende kein Grundrecht auf Asyl. Und ich stehe hier, und das tut das ganze Haus, glaube ich, außer Ihnen, zur Genfer Flüchtlingskonvention, Herr Tassis.
Kommen wir zur so genannten Islam-Gesetzgebung. In Dänemark gibt es ein Burka- und NiqabVerbot. Es tragen meiner Recherche zufolge, auch da haben Sie ja keine Begründung geliefert, gerade einmal 200 Frauen den Niqab. Eine Burka gibt es, soweit ich weiß, gar nicht. Das Gleiche gilt übrigens für Österreich, wo Sie Ihre Gesetze anpassen wollen. Dort gilt seit etwa einem Jahr ein Burka- beziehungsweise Gesichtsverhüllungsgesetz. Nach einem halben Jahr Auswertung waren bei den Behörden 29 Anzeigen wegen Verstoßes gegen dieses Verbot eingegangen, 15 davon in Wien, 14 außerhalb von Wien. Diese 14 außerhalb wurden ausgewertet, und da stellte sich heraus: nur vier bezogen sich auf eine Burka, der Rest waren zum Beispiel Skibrillen oder Atemmasken. Und diese vier, die sich auf eine Burka bezogen, richteten sich gegen nur eine Person.
Wir wissen also, es gibt in Österreich eine Burkaträgerin außerhalb von Wien. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind Phantomgesetze. Hier wird ein Phantomproblem herbeigedichtet, anstatt sich wirklichen Problemen zu widmen.
Der einzige Zweck solcher Gesetze ist es, antimuslimischen Rassismus zu befeuern. Und ich glaube, ich hoffe, da spreche ich für das ganze Haus, dieser Antrag ist überflüssig wie ein Kropf. – Danke schön!