Protocol of the Session on June 20, 2018

Anders kann ich mir nicht vorstellen, weshalb Sie dieses Gesetz so vehement durchbringen wollen. Ich hätte mir diesen Elan, Herr Tschöpe, und diesen Durchsetzungswillen beim Polizeigesetz gewünscht.

(Beifall CDU, BIW)

Aber da haben Sie ja Ihren eigenen Senator nicht unterstützt.

(Beifall BIW)

Kommen wir nun zu den Fakten. Wir wussten vorher schon, dass der Senat in Bremen die Dringlichkeit für ein solches Gesetz nicht sieht. Ich erinnere an die Antworten des Senats auf eine Kleine Anfrage der SPD und an meine Berichtsbitte in der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft vom Dezember. In beiden kommt zum Ausdruck, dass Zweckentfremdung von Wohnraum in Bremen kein Problem ist.

Herr Tschöpe, ich glaube langsam, Sie jagen ein Phantom. Auf Antrag der Fraktion der CDU hat letzte Woche eine Anhörung stattgefunden. Was wir da gehört haben, bestärkt die Fraktion der CDU in ihrer Entscheidung, Ihr nicht ausgereiftes Gesetz abzulehnen.

(Beifall CDU)

Vertreter von Airbnb, der Bremer Gastgebergesellschaft und Bed and Breakfast konnten glaubhaft vermitteln, dass hinter diesen Anbietern von Übernachtungsmöglichkeiten weder Profiteure noch Steuerhinterzieher stecken. Sie haben klargemacht, dass sie sich Verbesserungen nicht entgegenstellen, dass sie zum Beispiel sehr dafür wären, die Citytax, wie es von Airbnb in anderen Städten bereits gemacht wird, direkt durch die Anbieterplattform einziehen zu lassen. Aber hier konnte man ja hören, dass der Bremer Senat auf Angebote seitens Airbnb nicht eingegangen ist.

(Abgeordneter Tschöpe [SPD]: Muss er ja auch nicht.)

Auch Haus & Grund haben in ihrer Stellungnahme sehr deutlich gemacht, was sie von einem solchen Gesetz halten. Keine Angst, Herr Tschöpe, ich werde hier jetzt nicht die achtseitige Stellungnahme verlesen. Aber zusammengefasst hält Haus & Grund Ihr Gesetz für eine Bevormundung der Wohnungseigentümer.

Auch sie sagen, dass die Zahlen zeigen, dass es hier in Bremen keinen Bedarf für solch ein Gesetz gibt. Bremen würde durch dieses Gesetz ein hoher Verwaltungsaufwand bevorstehen, der im Gegenzug keinen zusätzlichen Wohnraum schaffen würde, wie es sich zum Beispiel in der Stadt Göttingen nach Einführung eines solchen Gesetzes gezeigt hat.

Zu dem Beitrag des Vertreters der DEHOGA möchte ich nur kurz sagen, dass es mich schon etwas amüsiert hat, dass der Vertreter nur einen Tag,

nachdem eine Pressemitteilung über steigende Übernachtungszahlen in der Zeitung war, in Bremen auftritt und den Untergang der Bremer Hotellerie sieht. Nachdenklich allerdings, sehr nachdenklich hat mich die Aussage der Vertreterin des Justizsenators gemacht, die nicht eindeutig sagen konnte, dass sie das im Gesetz genannte Rückwirkungsverbot sowie die 90-Tage-Regelung für unbedenklich hält. Ich hatte in der Anhörung die Wahrnehmung, dass dies nicht nur mein alleiniger Eindruck war, sondern auch der Eindruck der Fraktion Bündnis90/Die Grünen. Lieber Robert Bücking, ich weiß, dass dieses Gesetz bei der Fraktion Bündnis90/Die Grünen nicht gerade unumstritten ist. Jetzt konnten Sie aber zumindest Ihren angekündigten Änderungsantrag durchsetzen. Aber auch durch Änderung im § 3 Absatz 1 Nummer 4 wird dieses Bevormundungsgesetz aus unserer Sicht nicht besser.

Fazit dieser Anhörung ist für die Fraktion der CDU, dass wir auch weiterhin für Vielfalt im Tourismus sind. Wir sind dafür, dass möglichst viele Menschen unsere schöne Stadt besuchen und dadurch die Wirtschaft ankurbeln. Wir können verstehen, dass es Menschen gibt, die aus finanziellen Gründen oder weil sie einen anderen Urlaub bevorzugen, nicht in einem Hotel übernachten möchten. Dass es in Bremen Menschen gibt, die sich, um etwas dazu zu verdienen oder weil sie einfach die Welt zu sich ins Haus holen wollen, Zimmer vermieten. Wir würden heute diesem Gesetz nicht zustimmen. – Herzlichen Dank!

(Beifall CDU)

Als nächste Rednerin hat die Abgeordnete Steiner das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich mache es kurz. Was sind die Erkenntnisse der Anhörung, was ist neu?

Erstens: Viele Regelungen stoßen auf erhebliche rechtliche Bedenken. In der Anhörung wirkte es so, als ob die Vertreter des Senators für Justiz und Verfassung sich nicht sicher waren. Fakt ist, viele Regelungen, die der vorliegende Gesetzesentwurf noch vorsieht, wie zum Beispiel auch die 90-TageRegelung, sind in den anderen Ländern sind schon wieder geändert worden.

Zweitens: Airbnb als Plattform zieht zum Teil bereits in Dortmund, in Zürich und auch in verschiedenen Schweizer Kantonen die Citytax für die Stadt ein. Airbnb hat das in Bremen vorgeschlagen,

aber, und das ist überhaupt nicht nachvollziehbar, Bremen hat das abgelehnt.

(Abgeordneter Tschöpe [SPD]: Falsch!)

Drittens: Airbnb hat im Jahr in Bremen 28 000 Gastankünfte, klassisch sind es 1,3 Millionen, von denen wir hier reden. Derzeit hat Airbnb im Land Bremen ganze tausend aktive Angebote. Über mehr reden wir hier nicht. Circa 65 Prozent davon sind ganze Wohnungen. Die meisten davon sind Homesharer, die nur temporär vermieten. Zehn Prozent wurden über 180 Tage vermietet. Das heißt, das Gesetz würde gerade mal 65 Wohnungen dem Markt zurückführen. Die Verhältnismäßigkeit ist in keiner Weise gegeben. Stattdessen greifen wir massiv in das Eigentumsrecht ein und verunsichern die Wohnungseigentümer und Anbieter kleiner Bed-and-Breakfast-Unterkünfte. Das darf nicht passieren.

(Beifall FDP)

Es ist noch schlimmer, weil wir mit diesem Gesetz die Existenz von einigen gefährden. bed & breakfast Bremen zum Beispiel wurde vor über 20 Jahren gegründet. Seitdem vermitteln sie Zimmer und Wohnungen. Bei Gründung war die Touristikzentrale glücklich, dass ein privates Unternehmen die Vermittlung übernommen hat, denn damals wurden entsprechende Stellen bei der Touristikzentrale eingespart. Und heute? Wir entziehen ihnen mit diesem Gesetz die Lebensgrundlage. Das darf auf gar keinen Fall passieren. Wir würden uns auch wünschen, dass ein Teil reguliert wird, aber bitte mit Augenmaß und eben nicht in dieser Art mit rohen Aktionismus.

Die Welt hat sich verändert. Die Ansprüche – auch an das Reisen – haben sich damit verändert. Wir reden über Homesharing, wir reden über Couchsurfing. Der allgemeine Tourist heute hat Lust, Kulturen und Menschen zu erleben und nicht mehr nur klassische, reine Hotels kennenzulernen. Damit ist es auch keine Konkurrenz zu den klassischen Business- oder Urlaubs-Hotelgästen. Es ist ein ganz, ganz anderes Reisen, was wir damit verbieten und ruinieren wollen.

(Beifall FDP)

Auch die Arbeitswelt hat sich verändert. Wenn wir uns anschauen, das hat meine Kollegin eben vorher gesagt, das Arbeiten erfordert eine Flexibilität, wir haben heute ein projektbezogenes Arbeiten, bei

denen wir auch mal für ein paar Tage in eine andere Stadt müssen. Es gibt immer mehr Berater, die die ganze Zeit unterwegs sind, aber nicht monatsweise oder sogar drei Monate am Stück, sondern vielleicht ein paar Tage, eine Woche. Das alles ist auch nicht mehr möglich, wenn wir dieses Gesetz tatsächlich durchziehen. Ich glaube, wir tun uns keinen Gefallen damit. Es gibt auch viele Menschen, die sich eine kleine Wohnung geleistet haben und sich jetzt damit ihre Rente aufbessern. Das hatten wir ja eben gesagt. So kann es nicht gehen. Und deswegen werden auch wir das Gesetz auf jeden Fall ablehnen. – Danke!

(Beifall FDP)

Als nächste Rednerin hat die Abgeordnete Bernhard das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich werde das nicht wiederholen, was ich hier in der letzten Sitzung dazu schon gesagt habe. Wir sind dafür, dass dieses Gesetz verabschiedet wird. Wir haben das vor Jahren selber schon einmal hier in die Diskussion hineingebracht. Ich halte auch die Darstellung von der Fraktion der CDU und insbesondere von der Fraktion der FDP für eine sehr romantisierende Version von Touristik.

(Beifall SPD, DIE LINKE)

Wenn man sich die Zahlen und die Geschäftsgebaren von Airbnb ansieht, dann kommt man natürlich zu einem ganz anderen Schluss und es ist selbstverständlich etwas, was eine lukrative Art und Weise hervorbringt, letztendlich den Wohnungsmarkt in diese Richtung in gewisser Hinsicht auch auszubeuten.

(Abgeordnete Steiner [FDP]: 65 Wohnungen!)

Das ist der Fakt. Wir sehen es am Berliner Beispiel. Es ist auch in gewissem Maße zusammenfassend zu sagen, wehrt den Anfängen. Es hat kein Mensch etwas gegen Privatzimmervermietung. Das enthält dieses Gesetz auch nicht. Ich finde es auch nach wie vor richtig, dass es sich der Problematik des Leerstandes mit annimmt. Auch das war hier noch gar nicht in der Debatte. Die Anhörung war von den jeweiligen Expertinnen und Experten auch sehr einseitig aufgestellt, das darf man nicht vergessen. Das heißt, ein reguläres faktisches Pro und Contra – –.

(Abgeordnete Steiner [FDP]: Reicht das neuer- dings?)

Ja, ich habe doch die Zusammensetzung gesehen. Dann ist es doch so, dass man dort ein faktisches Pro und Contra gar nicht in der Weise gegeneinander auswerten konnte. Das kommt hinzu.

(Abgeordneter Dr. Buhlert [FDP]: Gesehen?)

Ich finde die Änderung, die jetzt vorliegt, vollkommen vertretbar. Der werden wir auch zustimmen, das ist richtig. Das macht natürlich auch an der Gesamtaussage für uns keinen großen Unterschied. Deshalb werden wir an unserer Zustimmung auch festhalten. – Vielen Dank!

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich auf der Besuchertribüne ganz herzlich Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Horn mit amerikanischen Austauschschülerinnen und Austauschschülern aus Alaska willkommen heißen.

(Beifall)

Ich wünsche Ihnen im Namen des gesamten Hauses einen schönen Aufenthalt in unserer schönen Stadt Bremen. Viel Spaß.

(Beifall)

Als nächster Redner hat Staatsrat Deutschendorf das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehe noch einmal kurz auf das ein, was wir beim letzten Mal schon andiskutiert haben: Der Wohnungsmarkt ist in Bewegung. Es sind eine Vielzahl von Maßnahmen erforderlich, um die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit angemessenem Wohnraum sicherzustellen. Dieses Gesetz ist ein weiteres Instrument und eine weitere Handlungsmöglichkeit, die uns gegeben wird, um hier zu gestalten und damit auch zukünftigen Fehlentwicklungen entgegentreten zu können.

Einen Aspekt habe ich mir noch einmal notiert, der bisher gar nicht angesprochen wurde. Dieses Gesetz zielt auch auf Leerstand ab. Das hat bisher in der Diskussion eine geringe Rolle gespielt. Ich finde, teilweise zu Unrecht, denn auch in diesem

Bereich genauer hinzuschauen und daran zu arbeiten, bestehende Leerstände anzufassen, in Bewegung zu bringen, dafür zu sorgen, dass sie dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden, das ist, glaube ich, ein wichtiger und wesentlicher Bestandteil von Wohnungsbaupolitik und auch natürlich von Stadtentwicklung und aus meiner Sicht deswegen ein bedeutender Aspekt.

(Abgeordneter Dr. Buhlert [FDP]: Aber Ihr Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Woh- nung ist unverhältnismäßig!)

Wir sind letztes Mal auch auf die Bedingungen eingegangen, die erfüllt sein müssen, um diese Rechtsverordnung zu erlassen. Um das alles zu belegen, vorzubereiten, sind weitere Untersuchungen erforderlich. Wo genau die Rechtsverordnung dann gelten soll, wird eine wichtige Fragstellung sein. Wo wird wirklich signifikant Wohnraum zweckentfremdet und wo wollen wir dann auch die entsprechenden Maßnahmen ergreifen. Das sind die Punkte, um die es dann gehen wird, mit denen wir uns auseinandersetzen werden, an denen wir auch schon in der Vorbereitung im Hause arbeiten. Abschließend kann man dann noch sagen, ja, diese derzeitigen Vorbereitungen und das, was ansteht an Datenerhebung, dafür sind beispielsweise auch weitere gutachterliche Untersuchungen erforderlich. Das werden wir mit den bei uns zur Verfügung stehenden Ressourcen leisten können. Wenn wir dann an die Umsetzung der Rechtsverordnung denken und auch den Vollzug, dann werden wir noch einmal über zusätzliches Personal dafür reden müssen. Der derzeitige Bedarf hängt natürlich ein bisschen auch von dem Umfang der Rechtsverordnung ab, wird aber derzeit auf circa zwei Vollzeitstellen geschätzt.

Die noch von der Koalition vorgebrachten Anpassungen halten wir für richtig und glauben insgesamt, dass wir es hier mit einem guten Gesetzentwurf zu tun haben, der uns weiterbringen wird. – Vielen Dank!