Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal gemeldet, weil mir, ehrlich gesagt, vorhin die Hutschnur platzte, als es darum ging, Inklusion mit Ideologie zu bezeichnen. Inklusion ist keine Ideologie. Ideologie wird immer sehr leicht benutzt, wenn man sich nicht vertieft mit etwas auseinandersetzen will, Ideologie ist schlichtweg etwas, was hier als Bezeichnung überhaupt nicht angebracht ist. Es geht um ein Menschenbild, es geht um eine Haltung der Gesellschaft gegenüber, und es geht darum, Menschen zu ihrem Menschenrecht zu verhelfen.
Das ist der Grund für die UN-Menschenrechtskonvention und für die UN-Behindertenrechtskonvention! Wenn wir das sehen, dann geht es nicht um Ideologie, sondern dann geht es um einen Rechtsanspruch dieser Menschen, den wir, die Bundesrepublik Deutschland und das Bundesland Bremen, erfüllen müssen. Da geht es nicht um Gleichmacherei. Gerade dann, wenn wir jeden individuell zu seiner bestmöglichen Bildung bringen wollen, machen wir die Menschen nicht gleich, sondern gehen auf jeden Einzelnen ein und berücksichtigen die
Verschiedenartigkeit, unterschiedliches Vermögen, Können, Wollen und unterschiedliche Bedürfnisse. Damit ermöglichen wir Teilhabe, damit geben wir Chancen, und damit schaffen wir Möglichkeiten.
Es gibt natürlich Fragen, die wir klären müssen, dann sind wir in den Niederungen der Ebene. Wie ist es mit der Ausstattung, wie halten wir es mit der Ausbildung? Schaffen wir genügend Studienplätze, schaffen wir genügend Ausbildungsplätze für Heilerziehungspfleger, für Erzieherinnen und Erzieher, für Sonderpädagogen, die wir vielleicht an der einen oder anderen Stelle noch brauchen, und für Sozialpädagogen? Wie kümmern wir uns um den Einzelnen individuell? Diese Frage bleibt uns gestellt. Da kann die Antwort auch sein – sie wurde vor zehn Jahren gegeben, und sie wird auch momentan noch gegeben –, dass es keine Lösung gibt, wie wir im Moment 100 Prozent Inklusion organisieren können, sondern es gibt eine Lösung, bei der wir im Moment 90 Prozent Inklusion organisieren können. Das ist doch ein riesiger Erfolg, ein riesiges Pfund, mit dem wir wuchern können, und es geht darum, das bestmöglich auszugestalten und zu unterfüttern, indem wir schauen, wie wir es noch mit weiteren Ressourcen ausstatten, damit eben das Bildungsergebnis jedes Einzelnen besser wird. Das ist doch die Anstrengung wert, und darum kämpfen wir als Freie Demokraten mit vielen anderen im Haus.
Wer das als Ideologie abstempelt, der gehört nicht in diesen Konsens und hat nicht verstanden, worum es geht, der hat ein anderes Menschenbild und ist meiner Meinung nach nicht in dieser Gesellschaft angekommen, in der alle dazugehören, der grenzt aus und schiebt Menschen an den Rand, sagt nicht, dass sie dazugehören, will sie nicht dabeihaben, und der muss sich fragen, welches Menschenbild er vertritt und ob er wirklich in unsere Gesellschaft gehört!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr dankbar dafür, dass der Kollege Buhlert hier für seine Fraktion solche klaren Worte spricht. Ich bedanke mich ausdrücklich dafür!
Ich bin in Baden-Württemberg in einem System aufgewachsen, in dem messerscharf zwischen Sonderschülern, Hauptschülern, Realschülern und Gymnasiasten unterschieden worden ist. Wenn das System, das Kinder gar nicht politisch, ideologisch, strukturelle oder sonst wie erleben, sondern als eine ganz krasse Linie durch die Gesellschaft – auch wo die Leute wohnen und wie sie behandelt werden – nicht ein System von Ausgrenzung ist! Gerade nach der Rede von Herrn Buhlert, wenn das hier irgendjemand bestreitet, dass das Ausgrenzung ist und das, was wir heute mit allen Anstrengungen, die ich genannt habe, versuchen zu machen, das absolute humanistische Gegenbild zu diesem System der Ausgrenzung ist, dann haben Sie die Welt wirklich nicht verstanden und stehen für ein Konzept, das, Gott sei Dank, von der übergroßen Mehrheit – ich habe es vorhin schon gesagt – ganz klar abgelehnt und zurückgewiesen wird, meine Herren ganz da drüben unter der Balustrade auf der rechten Seite!
(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD – Abgeordne- ter Dr. vom Bruch [CDU]: Aber die Gegenwart in Bremen beschreibt es nicht!)
Weil es jetzt verschiedentlich angeklungen ist, würde ich gern noch etwas zum Gymnasium Horn sagen. Ich glaube, dass man zum Verfahren sagen sollte – weil das Verfahren hier noch gar nicht angesprochen worden ist –, wenn sich Konflikte zwischen nachgeordneten Dienststellen wie einer Schule und der dienstvorgesetzten Behörde auf dem Verwaltungsgerichtsweg etablieren würden, dann wäre ich mir ganz sicher, dass auch zukünftige Senatorinnen und Senatoren, die heute in der Opposition sind und sich vorstellen können, vielleicht einmal nach irgendwelchen Wahlen selbst ein solches Ressort zu führen,
selbst nicht wünschen würden, dass die Auseinandersetzung innerhalb eines Ressorts auf dem Verwaltungsgerichtsweg geführt würde. Bei allem, was wir heute hier diskutiert haben und bei allen Unterschieden, die es auch in verschiedenen Nuancen gab, dass jetzt Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter zukünftig definieren sollen, was Inklusion ist, wer Inklusion macht, und nicht die entsprechenden Gremien, der Senat, die Deputationen und die Bürgerschaft die politischen Rah
menbedingungen setzen, sondern Verwaltungsgerichte das in Zukunft machen sollten, kann meines Erachtens nicht die Lösung für die Inklusion sein, meine Damen und Herren,
sondern das ist ein Weg, den wir grundsätzlich auch in anderen Zusammenhängen für falsch halten. Ich glaube auch, dass eine Klage des Polizeireviers in der Vahr gegen den Innensenator, dass man gern andere Schlagstöcke haben möchte – um einfach einmal aufzuzeigen, was es am Ende bedeuten würde, wenn das überhandnehme – niemand in der Form wollen kann.
Es ist auch verkannt worden, dass es nicht stimmt, dass die Ressourcen unklar sind, wenn man Kinder mit Unterstützungsbedarf an die Schule zugewiesen bekommt. Es gibt eine Zuweisungsrichtlinie, sie ist vielleicht erst drei Jahre alt, und deswegen ist sie noch nicht überall angekommen. In dieser Zuweisungsrichtlinie gibt es erstens, Gott sei Dank, endlich einen Automatismus, es gibt eine Berechenbarkeit, eine Verlässlichkeit, und zwar gar nicht abhängig von Haushaltsberatungen hier im Hause, von Überlegungen im Senat, im Ressort oder wo auch immer. Mit dieser Zuweisungsrichtlinie bekommt die Schule das für diese Kinder vorgesehene Geld, und damit sind die Stellen und all das, was daran hängt, gemeint. Dafür gibt es diese Zuweisungsrichtlinie, das läuft automatisch, ist nachvollziehbar, und keine Schule muss Kinder unterrichten, für die sie die Ressourcen nicht bekommt. Das Gymnasium Horn ist, glaube ich, keine der Schulen, die zwar die Ressourcen bekommen, dann aber keine Leute finden, um die Stellen zu besetzen, sondern ich bin mir ganz sicher, dass das dann am Gymnasium Horn auch nicht das Problem wäre, wenn man die Stellen besetzen will.
Diese Zuweisungsrichtlinie – und damit möchte ich gern schließen –, die ich gerade gelobt habe, weil sie den Kindern automatisch die Ressourcen folgen lässt, müssen wir uns in den nächsten Jahren noch einmal anschauen hinsichtlich der Frage, ob sie ausreichend differenziert ist, ob ausreichend Ressourcen gerade für die inklusiven Aufgaben vorhanden sind. Das bringt mich auch wieder in die Nähe der beiden Anträge der CDU und der LINKEN, weil das darin auch thematisiert wird. Auch wir haben, glaube ich, einen Bedarf, nicht im laufenden Haushalt, der schon beschlossen ist, aber für die Jahre danach, anzusprechen, inwieweit die städtische und die Landeszuweisungsrichtlinie an
geschaut werden müssen, wie sie verbessert werden müssen, wie gerade der Punkt der Inklusion, aber auch der Sprachförderung dort stärker abgebildet werden kann, wie die Differenziertheit der Schülerschaft dort stärker abgebildet werden kann und wie man möglicherweise auch in der Gesamtzuweisung von Ressourcen noch einmal nachbessern muss. Das muss dann in diese Zuweisungsrichtlinie, denn diese ist, wie gesagt, die verlässliche Grundlage für die Schulen, auch die Finanzierungen zu bekommen, damit die alltägliche Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern gestemmt werden kann.
Ich kann zusagen, dass wir das auch in den jetzt anstehenden Gesprächen über den Schulkonsens thematisieren wollen, aber selbst wenn es dort nicht möglich ist, wird es, glaube ich, über die Bildungsdeputation hinaus eine Bereitschaft geben, an dieser Stelle einmal das ganze Thema der Inklusion noch stärker mit den Ressourcen in Einklang zu bringen. Diese Botschaft ist, glaube ich, angekommen, auch aus der Evaluation, dass beides ausgewogen sein muss: Das, was wir vorhaben, den Schulen zuzumuten, und das, was wir hineinstecken, damit sie es umsetzen können, muss am Ende des Tages besser in eine Balance gebracht werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Entscheidung des Gesetzgebers, also von Ihnen, mit der Schulgesetznovelle in die durch die UN-Behindertenrechtskonvention für die Rechte behinderter Menschen gebotene Entwicklung eines inklusiven Schulsystems – und wir haben es eben gehört, das ist keine Entscheidung, bei der man das Ob noch diskutieren kann, sondern allenfalls das Wie – mutig und systematisch auch hier im Land Bremen einzusteigen, war richtig. Das haben die meisten Wortbeiträge hier eben gezeigt.
Mit dem Schuljahr 2010/2011 begann dann in Bremen die inklusive Beschulung auch von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache und emotional-soziale Entwicklungsstörung als Wahlangebot an deren Eltern. Als Wahlangebot! Diese Eltern haben genau die Wahl getroffen, dass sie inklusive Schulen wünschen, und dann auch in einer Schnelligkeit, weil sie einen Mehrwert in der inklusiven Beschulung
entdeckt haben, die anfangs hier vom Gesetzgeber und auch von der Bildungsverwaltung nicht kalkuliert war.
Es liegt somit auf der Hand, dass ein dann derart beschleunigt vorzunehmender, aber auch in seiner Konsequenz keinesfalls zurückholbarer oder anhaltbarer Modernisierungsprozess alle Akteure in besonderem Maße fordert. Dann ist es, glaube ich, auch nur natürlich, dass das Mitnehmen eben auch mitunter nicht gelingt und dass es Menschen gibt, die nicht bereit sind, sich schon jetzt mit auf den Weg zu machen. An der Stelle sei mir die Bemerkung gestattet, Schule hat zwar den Auftrag, weiter, besser und Vorbild für gesamtgesellschaftliche Entwicklungen zu sein, aber sie kann sich nicht immer besser und schneller entwickeln, als es die Gesamtgesellschaft tut. Ich bin deshalb traurig, dass wir hier heute auch Positionen gehört haben, die deutlich machen, dass die Gesamtgesellschaft eben noch nicht so weit ist, denn das erschwert natürlich auch den Prozess der Inklusion in der Schule.
Gleichwohl bin ich stolz, hier als Bildungssenatorin eines Bundeslandes zu stehen, das in Fragen der Inklusion zu weiten Teilen in diesem Haus so geschlossen steht, dass wir Schulen hinter uns haben, die auch in der Evaluation dargelegt haben, dass für sie Inklusion eben nicht optional oder verhandelbar ist, dass es nicht um das Ob geht, sondern eben genau nur noch um das Wie.
Wir haben uns mit der Inklusion eben auch für ein zweisäuliges Schulsystem entschieden. Ich glaube, es war gut und richtig, dass diese Dinge zusammengehören, und zwar deshalb, weil natürlich auch die Zweisäuligkeit dem Gedanken Rechnung trägt, dass wir jedes Kind individuell so fördern wollen, dass es seine bestmöglichen Leistungsziele erreicht und das Bestmögliche aus sich selbst herausholen kann.
Dann ist es in der Konsequenz egal, welche Voraussetzungen die Kinder mitbringen, wenn sie in der Schule ankommen. Es ist in dem Sinne egal, weil nur mit dem gearbeitet werden kann, was die Kinder mitbringen, und dann wird es darum gehen, das Beste in ihnen zu fördern und das meiste aus ihnen herauszuholen. Das gelingt im Hinblick auf die Inklusion auch gut. Auch das gehört zur Wahrheit.
hat auch sehr, sehr deutlich gezeigt, dass insbesondere Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf von der inklusiven Beschulung profitieren. Auch hier im Land Bremen ist es uns gelungen, den Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die einen Abschluss erhalten, in den letzten Jahren deutlich zu erhöhen, und das heißt, ihnen damit auch eine inklusive Perspektive zu geben, jenseits von Schule. Ich glaube, das ist aller Ehren wert.
Zu den Ergebnissen der Evaluation ist eben schon gesagt worden, wir würden Sie als eine Hinhaltetaktik benutzen. Das hat mich doch sehr erstaunt, denn die Evaluation ist ja keine, die sich meine Bildungsverwaltung ausgedacht hat, sondern es ist ein Auftrag aus diesem Haus gewesen, mit dem uns sehr detailliert gesagt wurde, was wir zu tun und wie wir mit den Ergebnissen umzugehen haben. Uns, der Bildungsverwaltung, wurde der Auftrag gegeben, die Ergebnisse der Evaluation in den Kontext der Verhandlungen über die Weiterführung eines Schulkonsenses zu setzen, und daran fühle ich mich gebunden, liebe Frau Vogt!
Die Ergebnisse der Evaluation zum Thema Inklusion überraschen in der Tat nicht, denn diejenigen, die dort gefragt worden sind, sind auch diejenigen, mit denen wir, mit denen Sie, Frau Vogt, mit denen sich aber auch die anderen Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten regelmäßig unterhalten. Es sind unsere bremischen Schulleitungen.
Dass wir aber dort trotzdem noch einmal wichtige Erkenntnisse in der Evaluation gewonnen haben, die über das hinausgehen, was wir allgemein hier an dieser Stelle schon häufiger diskutiert haben, nämlich die Fragen nach Ressourcen, das ist, glaube ich, auch wichtig zur Kenntnis zu nehmen, denn die Evaluation hat deutlich gezeigt: Die Struktur, die wir auch mit der Schulreform aufgesetzt haben, wird eben von allen akzeptiert, und ehrlich gesagt: Das war mir vorher nicht in der Form klar. Wir haben an vielen Orten noch darüber diskutiert, ob die ReBUZ wirklich die geeignete Struktur sind oder nicht, auch hier, an dieser Stelle, ist darüber häufig diskutiert worden, und so ein klares Bekenntnis, wie es die Evaluation jetzt zutage gebracht hat, das ist eine Struktur, auf der man aufbauen kann. Das ist doch ein ganz wichtiges Ergebnis.
Gleichermaßen ist in dem Zusammenhang doch auch wichtig, dass die Evaluation dies auch für die Zweisäuligkeit des Schulsystems besagt, dass das eine wichtige Struktur ist, an der wir jetzt nicht weiter rütteln sollten, sondern die wir bewahren sollten. Das Justieren, was notwendig ist, muss sich innerhalb dieses inklusiven zweisäuligen Schulsystems bewegen.
Dass wir justieren müssen, ist auch, ehrlich gesagt, nicht neu. Warum hier davon gesprochen wird, dass es eine Politik nach dem Motto „Augen zu und durch!“, eine Politik des Aussitzens gebe, dagegen sprechen meines Erachtens alle Fakten, und ich möchte mir erlauben, diese hier kurz auch der Vollständigkeit halber zusammenzutragen.
Für die Haushaltsberatungen 2018/2019, also für den Haushaltszeitraum, in dem wir uns jetzt befinden, gibt es 24 zusätzliche Stellen für Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, die mehr Doppelbesetzungen in den Schulen ermöglichen. Also, Punkt eins der Anträge abgehakt! Wir haben die ReBUZ mit 20 Stellen verstärkt, Punkt zwei der Anträge abgehakt! Wir haben temporäre Lerngruppen in einem Modellversuch an 15 Standorten eingeführt, Punkt drei der Anträge abgehakt! Wir haben uns für die Wiederaufnahme des Studiengangs Inklusive Pädagogik für Oberschulen und Gymnasien zum Wintersemester 2018/2019 eingesetzt, das findet nun statt, Punkt fünf abgehakt!
Wir haben die Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen an den Schulen von der Förderdiagnostik entlastet, das macht ein Arbeitszeitvolumen von sechs Vollzeitstellen aus. Das ist als Forderung von Ihnen gar nicht vorgebracht worden, aber auch das führt ja dazu, dass mehr Doppelbesetzungen in der Klasse und auch mehr Förderung beim einzelnen Kind ankommen. Wir haben darüber hinaus – und das ist vielleicht auch noch einmal der Unterschied zu unserem Verständnis von inklusiver Beschulung, die sich eben nicht nur auf den Umgang mit behinderten Kindern, sondern auch auf den Umgang mit allen Kindern im Klassenraum bezieht – die Schulsozialarbeit verstärkt. Seit meinem Amtsantritt haben wir die Schulsozialarbeit in der Stadtgemeinde Bremen sogar verdoppelt.
Es ist in den Anträgen gar nicht erwähnt worden, wir haben parallel auch ein Projekt zur Begabungsförderung im Land Bremen angestoßen, das genau dem Rechnung trägt, dass es bei der inklusiven Beschulung eben nicht nur darum geht, die Kinder
mit Beeinträchtigungen in den Blick zu nehmen, sondern eben alle Kinder. Wir haben uns darüber hinaus dafür eingesetzt und einen Beschluss gefasst, der die Fortführung der Schule an der FritzGansberg-Straße für die nächsten Jahre erst einmal als unersetzlich ansieht.
Nun geht es tatsächlich darum, wie wir dieses System justieren können, und ich glaube, die Wege sind mit dem, was wir in den Haushaltsberatungen angelegt haben, gezeichnet: Die weitere Ausstattung der Schulen, sodass mehr Zeit in Doppelbesetzung möglich ist, ist, glaube ich, unstrittig. Die Wege, die wir eingeschlagen haben, zeigen, dass wir doch diesem Ziel auch Schritt für Schritt näher kommen.
Die Einführung temporärer Lerngruppen zeigt auch unseren Weg im Hinblick auf den Umgang mit persönlichen Assistenzen, das heißt die systemischen Ressourcen, die in der Schule bereitgehalten werden, damit es eben nicht notwendig ist, jedem Kind eine Assistenz zur Seite zu stellen, wollen wir stärken, um die Teilhabe zu stärken. Insbesondere für die Kinder mit sozial-emotionalen Verhaltensauffälligkeiten legt der EPI fest, dass wir diese Dreistufigkeit haben, und genau diese Dreistufigkeit haben wir ja auch mit der Entscheidung der Fortführung der Schule an der Fritz-GansbergStraße noch einmal bestätigt und gesagt, es geht in erster Linie immer darum, dass Maßnahmen in der Schule ergriffen werden, dass die ZuP, die wir an allen Schulen haben und jetzt auch sukzessive an allen Grundschulen in der Stadtgemeinde Bremen eingerichtet werden – das ist übrigens noch ein Ergebnis der vorangegangenen Haushaltsberatungen, das wir jetzt umsetzen –, erst einmal die Verantwortung haben. Die erste Verantwortung für den dortigen Umgang mit den Kindern liegt in der Schule.
Die zweite Stufe ist, dass wir sagen, es wird aber auch notwendig sein, Kinder temporär einmal an einem anderen Ort zu beschulen, und da ist erst einmal das ReBUZ als Unterstützungsstruktur gefragt, um für Schulvermeider und Kinder, die andere Auffälligkeiten zeigen, vielleicht Suchtproblematiken haben, gezielte Maßnahmen zu treffen. Erst dann, wenn all diese Maßnahmen nicht gegriffen haben, kommt die Schule an der Fritz-Gansberg-Straße ins Gespräch. Es ist selbstverständlich, dass alle Maßnahmen ergriffen werden, damit die Schule saniert wird. Die Begehungen dazu haben im Übrigen schon im letzten Jahr stattgefunden,
um einen Eindruck zu vermitteln, sodass je nachdem, welche Entscheidung wir treffen, mit der Schule weitergearbeitet werden kann. Denn egal ob es nun ein Förderzentrum ist oder nicht, wir brauchen Schulplatz in Bremen. Insofern werden wir diese Schule in jedem Fall als Schule weiter benötigen.