Protocol of the Session on April 26, 2018

Wer das weiß, wer die Exzellenzinitiative weiterverfolgen will und will, dass wir beim nächsten Mal erfolgreich sind, der muss dieses Spannungsfeld sehen. Es kann dann nicht ernsthaft gesagt werden, dass alle Daten großzügig der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, sondern dann muss man eben auch die Spielregeln, die im Moment gelten, einhalten. Man muss dann erst einmal an den Spielregeln arbeiten, bevor man diese Forderung erhebt. Deswegen bitten wir um getrennte Abstimmung.

Kurz zusammengefasst: Ob die Digitalisierung gelingt, entscheidet über die Zukunftsfähigkeit unserer Hochschulen. Wir wollen daran mitarbeiten, dass sie gelingt. – Vielen Dank!

(Beifall FDP)

Als nächste Rednerin hat das Wort Senatorin Prof. Dr. Quante-Brandt.

Sehr geehrter Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu vorgerückter Stunde werde auch ich mich kurzhalten. Ich denke, in der Debatte ist klar geworden, dass die Digitalisierung alle Lebensbereiche durchzieht und dass vor allen Dingen auch die

Zukunftsfähigkeit der Hochschulen ganz elementar davon betroffen sein wird. Das eint, glaube ich, die gemeinsame Sicht.

Ich glaube, wenn wir uns noch einmal mit der Agenda unserer Hochschulen auseinandersetzen, dann zeigt sich auch noch einmal ganz deutlich, wie wichtig die Digitalisierung ist. Die Digitalisierung eröffnet eben das räumlich und zeitlich flexible Lernen. Das heißt, damit werden auch die Studierenden erreicht, die alleinerziehend sind, die pflegen müssen, die für ältere Menschen sorgen und für Menschen, die sich neben dem Beruf weiterbilden wollen. Deswegen ist die Digitalisierung für unsere Hochschulen mit ihrer Agenda von ganz, ganz großer Bedeutung. Das heißt, die Durchlässigkeit zwischen Ausbildung und akademischer Bildung kann auch über eine vernünftige Digitalisierungsstrategie gestärkt werden.

Ich denke, dass Ihnen daraus und auch aus der gemeinsamen Anhörung noch einmal deutlich wird, dass alle öffentlichen Hochschulen genau diesen Weg gehen wollen und dass sie sich sozusagen auch in der Verpflichtung sehen, die Digitalisierung zu betreiben. Sie sehen sich vor allen Dingen in der Verpflichtung, ihre Angebote, also E-Learning, Blended Learning, viel stärker zu etablieren und weiterzuentwickeln. Sie sehen sich auch in der Verpflichtung, das gemeinsam in Kooperation mit den Hochschulen umzusetzen.

Das sind natürlich Herausforderungen, vor denen die Institutionen stehen, die dann dafür natürlich auch von der Politik vernünftige Rahmenbedingungen benötigen. Die Digitalisierung und vor allen Dingen auch E-Learning-Formate – und das ist völlig klar – sind keine Sparmodelle, sondern das sind Modelle, mit denen im Grunde genommen das Lernen intensiviert werden soll und die Gruppen, die lernen wollen und die lernen sollen, erweitert werden können.

Ich kann Ihnen zusichern, dass wir eine entsprechende Digitalisierungsstrategie im Rahmen des Wissenschaftsplans 2025 entwickeln wollen. Wir wollen auch als Land mehr Geld dafür in die Hand nehmen, dass sich die Hochschulen genau diese Entwicklungsmöglichkeiten geben können.

Wir führen natürlich auch auf der Bundesebene entsprechende Verhandlungen, denn zwischen dem Bund und den Ländern wird die Frage der Nutzung der nationalen Forschungsdateninfrastruktur gegenwärtig verhandelt. Dort wird ein dickes Brett gebohrt, und es muss dort auch gebohrt

werden. Das hat natürlich sehr viele Auswirkungen auf die jeweiligen Länder, nämlich auf die, in denen nationale Forschungsdateninfrastrukturen aufgebaut werden.

In diesem Sinne kann ich Ihnen sagen, dass wir daran außerordentlich interessiert sind. Im Kontext der GWK diskutieren wir das sehr intensiv. Wir sind in der ganzen Frage der Qualitätsstärkung der Lehre über den Qualitätspakt Lehre beteiligt. Bremen hat immer maßgeblich über bestimmte Programme Mittel akquirieren und damit seine digitalen Lehrformate verbessern können. Bremen nimmt in dem Entwicklungsstand im Vergleich zu anderen Universitäten in anderen Ländern keine schlechte Position ein.

Ich möchte noch eine kurze Anmerkung zum Urheberrecht machen. Ich denke, dass wir jetzt überhaupt so weit gekommen sind, dass wir im März 2018 die Reform des Urheberrechts in Kraft getreten ist, ist, ehrlich gesagt, der Vorsitzenden der Kommission für Bibliothekstantieme, Frau Walter, einer Kollegin des Wissenschaftsressorts, und dem Staatsrat zu verdanken, die immerhin erreicht haben – und das war ein sehr schwieriges Unterfangen –, eine Pauschalvergütung statt einer Einzelerfassung zu erreichen.

(Beifall SPD)

Man kann natürlich sagen, warum man nicht weiterkommt. Warum man dort nicht weiterkommt, ist bereits ausgeführt. Es handelt sich um ganz klare Interessen, die dort dagegenstehen. Denn es heißt dort nämlich, dass bestimmte Sachen veröffentlicht werden können, ohne dass sie Kosten erzeugen.

Die Punkte Campusmanagement und Personalverwaltung sind hier bereits angesprochen worden. Ja, es ist richtig, dass es dort jetzt sehr schnell Bewegung geben muss. Das teilen wir, und das ist im Wissenschaftsausschuss noch einmal sehr deutlich adressiert worden. Wir sehen es ebenfalls so, dass wir dort sehr zügig einen Schritt erreichen müssen. Dies muss auch Bestandteil einer Digitalisierungsstrategie sein.

Ich denke, es ist der richtige Ort, dies im Wissenschaftsausschuss zu diskutieren. Es ist vor allen Dingen der richtige Ort, um im Rahmen der Wissenschaftsplanung 2025 diese Fragestellungen weiter zu vertiefen. Glauben Sie mir, die Hochschulen wollen und werden sich auch sehr darum bemühen, dort ihre Angebote zu entwickeln.

Wir als Land, wir als Senat sind sehr daran interessiert, dass Positives passiert. Insofern können Sie darauf vertrauen, dass wir dort positive Veränderungen erzeugen können. – In diesem Sinne Ihnen herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und einen schönen Feierabend!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldung liegen nicht vor.

Die Beratung des geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Hier ist getrennte Abstimmung beantragt.

Als Erstes lasse ich über die Ziffer 5 a des Antrags der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD abstimmen.

Wer der Ziffer 5 a des Antrags der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 19/1457 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Abgeordneter Patrick Öztürk [fraktionslos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU, FDP, BIW, Abgeordneter Tassis [AfD])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt der Ziffer 5 a des Antrags zu.

Nun lasse ich über den restlichen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD abstimmen.

Wer dem restlichen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der DrucksachenNummer 19/1457 seine Zustimmung geben

möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP, Abgeordneter Patrick Öztürk [fraktionslos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU, BIW, Abgeordneter Tassis [AfD])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt auch dem restlichen Antrag zu.

Nun lasse ich über den Antrag der Fraktion der CDU abstimmen.

Hier ist ebenfalls getrennte Abstimmung beantragt.

Als Erstes lasse ich über die Ziffer 2 f des Antrags der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 19/1489 abstimmen.

Wer der Ziffer 2 f des Antrags der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 19/1489 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür CDU, BIW, Abgeordneter Tassis [AfD])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP)

Stimmenthaltungen?

(DIE LINKE, Abgeordneter Patrick Öztürk [frakti- onslos])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt die Ziffer 2 f des Antrags ab.

Nun lasse ich über den restlichen Antrag der Fraktion der CDU abstimmen.

Wer dem restlichen Antrag der Fraktion der CDU mit der Druckdachen-Nummer 19/1489 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!