Protocol of the Session on April 25, 2018

(Beifall DIE LINKE)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Buhlert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben schon öfter, als es um die Einrichtung und um die Zuständigkeiten dieser Stiftung ging, darüber diskutiert, dass es notwendig ist, dass es diese Stiftung gibt, allein um das erlittene Unrecht bei diesen Menschen, die in den Heimen waren, anzuerkennen. Das ist eine wichtige Sache.

Ich glaube auch, dass viel zu viele gar nicht von der Stiftung wissen und dass sie ihre Rechte deswegen nicht in Anspruch nehmen. Meines Erachtens sind es nur ganz wenige Menschen, die sagen: Ich will mich am liebsten gar nicht mehr daran erinnern, ich verzichte darauf und will an der Sache nicht rühren, um daran nicht erinnert zu werden. Deswegen ist der Ansatz richtig, hier zu überlegen, wie wir das Ganze bekannter machen können und wie wir vielleicht auch an der Frist noch etwas verändern können, damit Menschen, die die Stiftung bisher nicht in Anspruch genommen haben, dies tun können.

Ich danke den LINKEN, dass sie diese Anfrage gestellt haben. Es bringt noch einmal einen Fokus auf diese Missstände, die dort geherrscht haben, die hoffentlich nie wiederkehren werden, und für die wir uns alle nur entschuldigen können, weil viel zu lange weggeschaut wurde und bei denen diese Entschädigungsleistungen der Stiftung nur eine Anerkennung sein können,für das erlittene Leid. – Herzlichen Dank!

(Beifall FDP, DIE LINKE)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Görgü-Philipp.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geht hier um Menschen, die mitunter jahrelang Opfer von bedrückenden Strukturen waren, die Ausgrenzung und Entrechtung unterschiedlichster Art erfuhren, vom Schulausschluss über beschämende und auch körperlich quälende Strafen bis hin zur Arbeit unter Zwang und ohne Bezahlung. Nur deshalb hat die Bremische Bürgerschaft im Jahr 2015 die Einrichtung dieser Stiftung auf Bundesebene eingefordert, und zwar auf Initiative unserer Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, die Geschehnisse in betroffenen Einrichtungen öffentlich zu machen, das erlittene Leid und Unrecht der Betroffenen anzuerkennen.

Mit den Zahlungen, die im Rahmen der Anträge möglich sind, wird das Geschehene nicht rückgängig gemacht, aber es ist hoffentlich möglich, etwas zurückzugeben. Das meint in meinen Augen die Formulierung „Anerkennung und Hilfe“ im Stiftungstitel. Ein wesentliches Ziel ist es, möglichst viele Antragsberechtigte zu erreichen. Hier zeigt natürlich die Anzahl der Anträge, dass noch einiges zu tun ist. Von drei Jahren Antragsfrist ist mehr als ein Jahr vorbei, und bis gestern sind 44 Anträge gestellt worden, 44 Anträge in über einem Jahr. Das ist wenig, auch wenn die Zahlen aus anderen Bundesländern beziehungsweise Beratungsstellen zeigen, dass auch dort die Zahlen noch niedrig sind. Ich persönlich bin mit der Befristung eines Stiftungszwecks, der im Grunde ein zeitloses Anrecht für die Betroffenen begründen sollte, nicht wirklich glücklich.

Auf jeden Fall aber heißt das, in den nächsten knappen zwei Jahren möglichst viel dafür zu tun, dass möglichst viele Antragsberechtigte auch in die Lage versetzt werden, tatsächlich ihren Antrag zu stellen. Die zuständigen Mitarbeiter im Versorgungsamt sind mit großem Engagement dabei, das weiß ich. Sie gehen zu den Einrichtungen, wo potenzielle Antragsberechtigte wohnen und suchen das Gespräch mit den Betroffenen, mit den Beraterinnen und Beratern und dem Träger der Einrichtungen. Sie sorgen sich nach Kräften, dass Menschen ihr Antragsrecht wahrnehmen können. Ihnen allen gilt ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

Ich denke, wir sollten auf einen oftmals unbekannten Aspekt hinweisen. Die Gelder, die aus den Stif

tungen fließen, werden nicht auf Transferzahlungen angerechnet. Sie sind steuerfrei und nicht pfändbar. Das sind wichtige Informationen, die noch deutlicher kommuniziert werden müssen. Das persönliche Gespräch steht jedoch im Zentrum dessen, was Anerkennung bedeutet. Die Betroffenen sollen durch ein persönliches Beratungsgespräch bei der Aufarbeitung ihrer Geschichte begleitet werden. Neben den persönlichen Einzelschicksalen ist die geschichtliche Aufarbeitung dieser Zeit ebenso wichtig. Dass Bremen nun eine eigene wissenschaftliche Aufarbeitung in Auftrag gegeben hat, begrüßen wir Grüne natürlich sehr.

Auch dass sich auf der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister im Dezember 2017 deutlich für eine Ausweitung der Anspruchsberechtigten ausgesprochen wurde, ist eine Stärkung des Themas. Es ist wichtig und richtig, dass auch Menschen antragsberechtigt sein sollen, die von den betreffenden Einrichtungen gezielt in einer Familie beziehungsweise Anstaltsfamilie zur Pflege untergebracht waren.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

Nun zur Kritik der schlechten Auffindbarkeit im Internet. Wer selbst nachschaut, kommt mit wenigen Klicks direkt zu Beratungsstellen. Doch das ist aus meiner Sicht nicht so entscheidend. Bei der Internetsuche stellt sich für viele eine mitunter große Zugangshürde dar. Stattdessen sollten verstärkt Flyer in den Einrichtungen ausliegen und mit Informationsveranstaltungen geworben werden. Wie gesagt, die Grünen begrüßen die Stiftung wie auch die Stiftungszwecke, und unsere Zufriedenheit steigt mit den Antragszahlen. – Vielen Dank!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Möhle.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich mich bei den LINKEN für diese Anfrage bedanken, insbesondere bei Herrn Erlanson. Ich finde, das ist eine richtige, wichtige und notwendige Anfrage, die noch einmal das Spotlight auf das lenkt, was eigentlich mit den behinderten Menschen nach 1945 passiert ist.

Ich glaube, dass ein Teil der Diskriminierung, die wir heute gegen Behinderte erleben, ihre Wurzeln durchaus auch noch in diesen Zeiten hat. Aus meiner Sicht ist es deswegen am allerwichtigsten in

dieser Diskussion, die wissenschaftliche Aufarbeitung, was ja hier in der Antwort auch dargestellt wird, zu betreiben, um tatsächlich das unendliche Leid und die unendlichen Qualen zu verdeutlichen, die diesen Menschen nicht nur im Nationalsozialismus wiederfuhren – das ist bekannt, wie da mit den Menschen umgegangen wurde –, sondern wie auch in der Nachkriegszeit mit diesen Menschen umgegangen worden ist.

Schön finde ich, dass es nach einigen Protesten jetzt auch diesen zweiten Fonds gibt. Nicht so schön, finde ich, ist, dass er bis zum Jahr 2019 begrenzt ist. Ich glaube, dass deutlich geworden ist, wie schwierig es ist, die Opfer ausfindig zu machen, sie davon zu unterrichten, dass sie diese Zahlungen bekommen können, und dass das einfach mehr Zeit benötigt. Deswegen würde ich dafür plädieren, möglichst zu schauen, dass dieser Fonds länger geöffnet bleibt.

(Beifall SPD, FDP)

Ich glaube, um auch nicht so lange zu reden, die Dimensionen dessen, was da ideologisch, auch pädagogisch dahintersteht, was einige mit schwarzer Pädagogik bezeichnen, die bis heute hinein in unsere Erziehungsformen und unsere Erziehungsmethoden durchaus immer noch Wirkung hat, darüber muss man nachdenken, welches Unrecht da geschehen ist, das muss öffentlich gemacht werden. Die Geldzahlung allein ist jetzt nicht das wirklich Ausschlaggebende, sondern die Anerkenntnis, dass diesen Menschen Unrecht geschehen ist. Das ist nämlich mit dieser Geldzahlung auch verbunden.

Ich denke, wenn man sich das alles in Ruhe durchliest, die Antworten aufzeigen, dass das Ressort an der Stelle ordentlich und gut arbeitet, dass die Hinweise von Herrn Erlanson durchaus berechtigt sind und dass man schauen kann, wie man das noch verbessern kann, wie man das noch öffentlicher machen kann. In diesem Sinne gibt es meines Erachtens ein paar Aufträge, die man noch zu bedenken hat. Ansonsten sollte man sich dem Thema sehr, sehr bewusst widmen. Ich finde, dass wir gut beraten sind, wenn wir über das Jahr 2019 hinaus da noch Hilfe leisten können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Dertwinkel.

Vielen Dank Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf Bundesebene hat sich die CDU von Beginn an für die Gründung der Stiftung Anerkennung und Hilfe eingesetzt und auf die Bundesländer Druck ausgeübt, eine Lösung für Kinder und Jugendliche, denen in Behindertenheimen und psychischen Einrichtungen Gewalt widerfahren ist, zu finden. Darum ist es wahrscheinlich auch nicht erstaunlich, dass wir als CDU Bremen uns zu der Verantwortung für diese Kinder und Jugendlichen ausdrücklich bekennen und die Gründung der Stiftung Anerkennung und Hilfe sehr begrüßen.

(Beifall CDU)

Leider kann der Senat die genaue Zahl von bremischen Kindern und Jugendlichen, die in Behindertenheimen oder der Psychiatrie untergebracht waren, nicht genau beziffern. Wenn ich jedoch, wie in der Antwort zu Frage eins dargestellt, die Schätzung von 8 000 bremischen Kindern und Jugendlichen der Schätzung von deutschlandweit 80 000 Kindern und Jugendlichen gegenüberstelle, finde ich es erschreckend festzustellen, dass schätzungsweise jedes zehnte in Behindertenheimen oder Psychiatrien untergebrachte Kind aus Bremen stammt. Sexuelle, seelische und körperliche Gewalt sind die schlimmsten Verbrechen, die man Kindern und Jugendlichen antun kann. Opfer leiden auch noch Jahrzehnte später unter den Folgen und mangelnder Aufarbeitung. Auch wenn nicht allen untergebrachten Kindern und Jugendlichen direkte Gewalt angetan wurde, waren die Missstände in den stationären Einrichtungen teilweise katastrophal.

In Berichten ist zum Beispiel von Unterfinanzierung, schlechter Ausstattung, Personalmangel und gesellschaftlicher Isolation die Rede. Gerade Behinderte und psychisch Kranke, damals Kinder und Jugendliche, waren und sind noch weniger in der Lage, über das Erlebte zu sprechen. Umso wichtiger ist es, dass in der Stiftung Anerkennung und Hilfe im Gegensatz zu den Fonds Heimerziehung Ost und West nun auch Kinder und Jugendliche berücksichtigt werden, denen in Behindertenheimen und psychiatrischen Einrichtungen Gewalt widerfahren ist oder in denen sie unter ungerechtfertigten Zwangsmaßnahmen, Strafen und Demütigungen litten. Zudem haben viele von ihnen finanzielle Einbußen, da sie in oder für Einrichtungen gearbeitet haben, ohne dass dafür in die Rentenkasse eingezahlt wurde. Die Stiftung erkennt die erlebten Grausamkeiten an und dokumentiert diese sorgfältig.

Zudem arbeitet sie zusammen mit den Betroffenen das erlittene Leid auf. Die individuelle Beratung in den Anlauf- und Beratungsstellen wird individuell bis zu 15 Stunden gewährt und stellt zudem eine immaterielle Leistung für die Betroffenen dar, die es so bisher noch nicht gegeben hat. Das geschehene Unrecht kann damit leider nicht ungeschehen gemacht werden. Es ist jedoch ein großer Fortschritt im Vergleich zu den Fonds Heimerziehung Ost und West. Auf den ersten Blick negativ zu bewerten ist die monetäre Leistung, die durchschnittlich ein wenig geringer ausfällt als bei den Fonds, doch bei gründlicher Recherche lässt sich erkennen, dass bei der Stiftung komplizierte Nachweis- und Abrechnungsverfahren zugunsten der Betroffenen vermieden werden. Diese können nun selbstbestimmt entscheiden, wie sie die Hilfen und Zuwendungen verwenden wollen. Also ein weiterer Fortschritt.

Positiv zu bewerten ist zudem, dass man sich um das Bekanntmachen der Möglichkeit in Form von Flyern und Veranstaltungen bemüht hat und zum Beispiel durch die direkte Ansprache durch den Landesbehindertenbeauftragten – auch hoffentlich wie angekündigt – weiterhin bemühen wird. Trotzdem will ich an dieser Stelle an die Senatorin appellieren, sich weiterhin für die Bekanntmachung einzusetzen. Gerade weil es sich bei der Zielgruppe um Menschen handelt, die zumeist nicht selbst aktiv werden können, ist es an dieser Stelle noch wichtiger, Hinweisgeber und Unterstützer oder gar ersetzend handelnde Antragsteller auf die Stiftung aufmerksam zu machen und im Antragsprozess zu begleiten. Ebenso müssen meiner Meinung nach die bestehenden Hinweise, Stichwort Internetauftritt des Amts für Versorgung und Integration, optimiert werden.

(Beifall CDU)

Da schließen wir uns dann auch Herrn Erlanson und der Fraktion DIE LINKE bei diesem Punkt an. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort Senatorin Stahmann.

Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Auch ich möchte mich bedanken bei der Fraktion DIE LINKE für die Große Anfrage, die uns noch einmal Gelegenheit gibt, als Parlament und auch als Senat auf diese

Stiftung hinzuweisen, für die wir uns als Bundesland im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz sehr stark gemacht hatten. Es war lange nicht klar, ob auch für die Menschen mit Behinderung, die in Heimen gelebt haben, ein solcher Fonds aufgelegt wird. Zum Abschluss können wir auch stolz darauf sein, dass es uns gelungen ist, weil einige sich auch ganz lange geweigert haben, mit Verweis auf geringe Zahlen und da man doch gar nicht wisse, wer davon betroffen sei. Es ist aber auch wichtig, wir haben andere Fondslösungen für Kinder und Jugendliche gefunden, die in Heimen gelebt haben und denen Unrecht widerfahren ist, dass wir auch für diese Gruppe einen solchen Fonds schaffen.

Das war für die Betroffenen auch unheimlich wichtig, auch wenn man das Leid nicht wiedergutmachen kann. Herr Erlanson hat ja erneut angeregt, dass wir die Öffentlichkeit noch einmal verstärken. Wir hatten seinerzeit diesen Fonds auch vorgestellt, auch mit Betroffenen zusammen und mit dem Landesbehinderten-beauftragten. Alle Informationen gibt es in leichter Sprache. Es gibt Wissenschaftler, die eine Begleitforschung angelegt haben und die Mitte dieses Jahres ihre ersten Ergebnisse vorstellen werden. In leichter Sprache werden auch die Menschen mit Behinderung angesprochen. Dazu gibt es ein extra Anschreiben in leichter Sprache, das finde ich sehr gut gelungen. Ich bin kein Mitglied im Chaos-Computerclub, Peter Erlanson, aber ich war mit dem Eintrag ‚Stiftung Anerkennung und Hilfe Bremen‘ schnell auf der Seite vom Amt für Versorgung und Integration gelandet.

Also ich finde, das ist gut umgesetzt, und es gibt auch gleich Hinweise auf Gebärdendolmetscher und auf die leichte Sprache. So muss das aus meiner Sicht auch sein, dass man die Informationen schnell findet. Wir werden die Arbeit fortsetzen, wir werden weiter dafür werben, dass diejenigen, denen Unrecht widerfahren ist, und das kann man gar nicht in Worten wiedergeben, was alles gemacht wurde, von Versuchen bis körperlicher Misshandlung bis Zwangsarbeit. Das wurde ja gerade von der Kollegin von der CDU auch noch einmal gesagt, es wurde nicht in die Rentenkasse eingezahlt--. Es sind viele schlimme Dinge passiert, für die man sich noch stellvertretend entschuldigen muss. Wir hoffen bei jedem, dass man diese Entschuldigung in Form von mickrigem Geld annehmen kann.

Wir stellen aber auch fest, bundesweit sind ungefähr – die Schätzungen sagen, 800 000 ehemalige Kinder und Jugendliche, jetzt Erwachsene – davon

betroffen. Ein Prozent rechnen wir auf Bremen um, das sind 8 000. Aber es sind viele leider auch zum jetzigen Zeitpunkt verstorben oder so krank, dass sie sich nicht mehr selbst melden können. Deswegen werden wir den Weg noch einmal über die Betreuer suchen, aber wir müssen eben auch feststellen, dass diese Stiftung ein paar Jahrzehnte zu spät kommt. Sie ist gekommen, das ist gut so, aber es wäre besser gewesen, wir hätten zwanzig Jahre, dreißig Jahre früher oder umgehend danach gleich reagieren können oder es wäre nie zu diesen Taten gekommen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit, und wir werben weiter dafür!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 19/1276, auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Kenntnis.

Tödliche Gefahr Asbest Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20. November 2017 (Drucksache 19/1405)

Dazu

Mitteilung des Senats vom 9. Januar 2018 (Drucksache 19/1465)

Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Deutschendorf.