und wir können ihm auch nicht uneingeschränkt zustimmen. Deswegen möchte ich jetzt noch einmal die kritischen Punkte ansprechen: Bei der Koalition wird unserer Meinung nach die Autonomie des Medienrats an mehreren Stellen eingeschränkt, das können wir nicht nachvollziehen. Wir verstehen nicht so richtig, warum jetzt ausgerechnet an dieser Stelle die brema einen regelmäßigen Bericht über plattdeutsche Formate an die Bürgerschaft schicken soll.
Natürlich stehen wir dem Niederdeutschen positiv gegenüber, aber wir sagen ja auch nicht, dass Radio Bremen oder andere Ressorts die ganze Zeit Berichte zu diesem Thema an die Bremische Bürgerschaft schicken sollen. Uns ist diese Ungleichbehandlung nicht ganz klar, warum man hier von der brema fordert, diesen Bericht abzugeben. Das Gleiche gilt bei der Erneuerung des Bürgerrundfunks. Dafür hat nämlich der Medienrat einen eigenständigen Ausschuss gebildet, der seinen Aufgaben schon nachkommen wird.
Wirklich schwierig finden wir – das hat auch Herr Rohmeyer eben schon angesprochen, und vielleicht hört er auch zu –, den Punkt, dass man sich in diesem Gesetz mit den Möglichkeiten zur Wiederwahl der Direktorin auseinandersetzt und das gesetzlich deckeln will. Das gibt es weder bei Radio Bremen noch bei anderen öffentlichen Posten, und
ich muss ehrlich sagen, ich finde auch den Zeitpunkt, zu dem das debattiert wird, wirklich schwierig, weil wir wissen, dass es dazu gerade Diskussionen im Medienrat gibt, und da finde ich es falsch, das jetzt von der Gesetzesebene hineinzudrücken.
Den Änderungsantrag der FDP finden wir eigentlich in Ordnung. Wir finden es okay, dass man den Begriff „Offener Kanal“ ersetzt durch das Wort „Medienkompetenzlabor“. Das klingt ja tatsächlich ein bisschen frischer, aber das finden wir gar nicht so entscheidend. Entscheidend finden wir – und das muss ich wirklich ganz kurz noch ausführen –, dass Sie, glaube ich, einen Copy-and-PasteFehler im Gesetz gefunden haben. Sie haben nämlich herausgefunden, dass es gerade so darin steht, als ob Mitglieder des Bundestags und des Landtags auch Mitglied im Medienrat sein können. Das können wir aber eigentlich gar nicht so verabschieden, weil es im alten Landesmediengesetz auch nicht so stand. Ich glaube, das wurde einfach im neuen Landesmediengesetz nicht übernommen. Wenn wir diesen Punkt aber nicht ändern, dann entspricht das neue Mediengesetz nicht mehr den Vorgaben des Verfassungsgerichtsurteils über den ZDFStaatsvertrag.
Ich bitte deswegen die Koalition, doch noch einmal dringend zu prüfen und zumindest diesen Punkt, bei dem die Fraktion der FDP nämlich richtig aufgepasst hat, mit aufzunehmen, damit wir am Ende ein gutes Landesmediengesetz haben. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit der heute beratenen Novelle des Landesmediengesetzes werden die Weichen für zahlreiche Neuregelungen in dem Bereich gestellt, meine Vorredner und Vorrednerinnen haben da schon Verschiedenes herausgehoben. Ich möchte mich auch gleich zu Beginn bei all den Verbänden, Gruppen und Verwaltungen und auch in der Politik bedanken, die bis zuletzt daran mitgewirkt haben, dass wir heute diesen Text beraten können. Wir verfolgen seit Monaten, wie die Entwicklung in der Medienwelt unser Umfeld und
auch die Politik verändert. Die Bedeutung der sozialen Netzwerke für politische Prozesse nimmt stetig zu. Gleichzeitig gibt es auch eine erhöhte Sensibilität für Fragen des Datenschutzes, für die Frage der Teilhabe behinderter Menschen oder auch der Gewährleistung der Staatsferne.
Ich möchte neben den vielen Aspekten vielleicht noch einmal drei Punkte besonders hervorheben. Das eine ist der Bürgerrundfunk. Auch wenn man sich durchaus weitergehende Entwicklungen vorstellen könnte, muss man sagen, dass man hier einen Schritt in die Modernität geht. Man öffnet die Verbreitung über das Netz, und man ermöglicht vertiefte Kooperationen mit gesellschaftlichen Gruppen. Wie weit diese Schritte dann in einer weiteren Novelle von Landesmediengesetzen zu gehen sind, das wird sicherlich die weitere Diskussion zeigen.
Ein zweiter Punkt, den Frau Strunge, glaube ich, als erste Rednerin hier hervorgehoben hat, ist das Thema des Abschalttermins für die analoge Kabelnetzverbreitung des Fernsehens. Das macht man ja nicht nur für die Modernisierung des Netzes, sondern vor allem deshalb, um neue Kapazitäten für die Menschen, für die Wirtschaft hier im Land für die Kabelnutzung zu schaffen. Es ist in Verhandlungen mit den Kabelbetreibern gelungen, eine umfängliche Informationskampagne die Bürgerinnen und Bürger zu starten, die jetzt kurzfristig nach der Beschlussfassung beginnen soll.
Auf den letzten Punkt ist schon hingewiesen worden, das ist die Frage der verbesserten Möglichkeiten zur Förderung von Film- und Medienprojekten. Auch da ist es im Entwurf an gleich mehreren Stellen zu Veränderungen der Rahmenbedingungen gekommen, und diese fußen ja darauf, dass Bremen traditionell eine gewisse Keimzelle für innovative und unabhängige Filmformate und Medienformate ist. Hier jetzt noch einmal einen neuen Punkt zu setzen ist, glaube ich, auch im Sinne der Standortförderung in diesem Bereich für das Land richtig.
Meine Damen und Herren, ein Landesmediengesetz steht sicher nicht im Fokus der Öffentlichkeit, aber ich bin mir sicher, dass mit der vorliegenden Novelle in einem gesellschaftlich wichtigen Bereich die richtigen Akzente gesetzt werden. Der rechtliche Rahmen, der hier geschaffen wird, wird dem privaten Rundfunk, der Landesmedienanstalt, den freien Film- und Medienproduzenten und nicht
Abschließend möchte ich auch an dieser Stelle noch einmal zusagen, dass die auch hier intensiv diskutierte Frage der Regulierung von Telemedienangeboten noch in diesem Jahr Gegenstand der Erörterungen mit den Medienpolitikern, aber auch mit den weiteren Betroffenen werden soll. Wenn sich dabei herausstellt, dass man gemeinsam der Ansicht ist, dass weitere Anpassungen hilfreich sind, dann wird man sie auf den Weg bringen. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! Da meine Redezeit überraschenderweise zu Ende war, konnte ich die getrennte Abstimmung zwar inhaltlich begründen, aber nicht formal. Deswegen bitte ich um getrennte Abstimmung beim Änderungsantrag der Koalition in den Punkten sechs, elf und zwölf.
Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über die Änderungsanträge abstimmen.
Als Erstes lasse ich über den Änderungsantrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit mit der Drucksachen-Nummer 19/1629 abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit mit der Drucksachen-Nummer 19/1629 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP, BIW, Abgeordneter Patrick Öztürk [SPD, fraktionslos], Abgeordnete Wendland [par- teilos])
Als Nächstes lasse ich über den Änderungsantrag der FDP mit der Drucksachen-Nummer 19/1644 abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP mit der Drucksachen-Nummer 19/1644 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dafür DIE LINKE, FDP, Abgeordneter Patrick Öz- türk [SPD, fraktionslos], Abgeordneter Schäfer [LKR], Abgeordneter Tassis [AfD], Abgeordnete Wendland [parteilos])
Zum Schluss lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 19/1648 abstimmen.
Wer den Ziffern sechs, elf und zwölf des Änderungsantrags der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Abgeordneter Patrick Öztürk [SPD, fraktionslos], Abgeordnete Wendland [parteilos])
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt den Ziffern sechs, elf und zwölf des Änderungsantrags zu.