Gesetz zur Änderung des Bremischen Wahlgesetzes Antrag des nicht ständigen Ausschusses „Erhöhung der Wahlbeteiligung und Weiterentwicklung des Wahlrechts“ vom 22. Januar 2018 (Drucksache 19/1487) 2. Lesung
Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des nicht ständigen Ausschusses „Erhöhung der Wahlbeteiligung und Weiterentwicklung des Wahlrechts“ in ihrer Sitzung am 25. Januar 2018 in erster Lesung beschlossen.
Bevor ich dem ersten Redner und Berichterstatter das Wort gebe, begrüße ich auf der Besuchertribüne die Bürgerinitiative „Mehr Demokratie e. V.“.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als Berichterstatter berichte ich wie folgt: Der Ausschuss ist mit Beschluss der Bremischen Bürgerschaft vom August 2016 eingesetzt worden und legt nun einen Zwischenbericht vor. Mit diesem Bericht arbeitet er weitgehend die gestellten Aufgaben ab, soweit es sich um erforderliche oder gewollte rechtliche Änderungen des Wahlgesetzes handelt.
Noch nicht abgearbeitet - obwohl in diesen Bereich fallend - sind zwei Bereiche. Der eine ist die Einführung einer Rechenschaftspflicht für Wahlbewerberinnen und -bewerber über Herkunft und Verwendung der Mittel, die ihnen zum Zwecke der Wahlkampfführung überlassen worden sind, soweit sich diese nicht in dem Einflussbereich des Parteiengesetzes bewegen, sprich Einzelbewerber oder Wählergemeinschaften. Wir haben im Ausschuss noch keine Verständigung darüber erreichen können, weil die Einführung einer solchen Rechenschaftspflicht nur dann möglich wäre, wenn die Parteien, die ja dem Regelmechanismus des Parteiengesetzes unterliegen, gleichzeitig auch an den Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft berichten würden. Wenn sie das täten, gäbe es eine erhöhte Verwaltungstätigkeit und eine erhöhte Aufgabe für die Parteien, und ob das wirklich gewollt ist, darüber gab es im Ausschuss zumindest unterschiedliche Einschätzungen.
Gleichfalls unerledigt sind Klarstellungen im Wahlprüfungsverfahren, insbesondere zu den Fragestellungen, ob Parteien oder Fraktionen antragsberechtigt sein sollen und welche Fristen hierbei zu beachten sind. Ich bin allerdings zuversichtlich, wenn ich die bisherige Arbeitsweise des Ausschusses fortschreibe, dass wir zu diesen eher technischen Fragen in den nächsten Wochen Einigkeit erreichen und dem Parlament dann eine ergänzende Vorlage vorlegen können.
Der schriftliche Bericht liegt Ihnen im Übrigen vor. Lassen Sie mich hier nur ein paar Punkte herausgreifen! Der Ausschuss hat weitestgehend übereinstimmend - bei Ablehnung durch eine Fraktion - beschlossen, den zukünftigen Wahltermin für die Bremische Bürgerschaft auf den Wahltermin der Europawahl zu legen. Es macht nach Einschätzung der Ausschussmehrheit Sinn, diese beiden Wahlen zusammenzulegen und nicht im Abstand von zwei Wochen hintereinander organisieren zu lassen, insbesondere deshalb, weil die Wahlbeteiligung für die dann zweite stattfindende Wahl wahrscheinlich nicht mehr so groß sein dürfte und es im Übrigen organisatorisch einfacher ist, zwei Wahlen an einem Termin durchzuführen.
Die Fraktion der CDU hat sich dieser Einschätzung nicht anschließen können mit dem durchaus honorablen Argument, dass man damit die öffentlichrechtliche oder die Medienresonanz von der bremischen Landtagswahl wahrscheinlich bundesweit deutlich reduzieren dürfte. Das ist so. Die anderen Fraktionen haben gesagt, das hielten sie aber in
Der zweite Punkt, auf den ich Ihre Aufmerksamkeit richten möchte, ist - und dieser war wieder völlig einvernehmlich -, dass der bisher bestehende Wahlausschuss für gesetzlich Betreute in Zukunft aufgehoben werden soll. Wir haben in der Anhörung des Ausschusses festgestellt, dass es sich zwar nur um 80 Personen handelt, die bisher unter diesen Wahlausschuss fallen, Tendenz fallend, weil die bremischen Betreuungsgerichte aktuell keine oder kaum Betreuungen aussprechen, die eine Totalbetreuung einrichten. Trotzdem wird durch diese Regelung aber formal 80 Menschen in Bremen das Wahlrecht vorenthalten, und wir waren übereinstimmend der Meinung, dass das nicht weiter so sein sollte, und deshalb wird das geändert.
Im Weiteren haben wir uns mit der Mandatsverteilung zwischen Bremen und Bremerhaven und der Möglichkeit beschäftigt, eine Prozenthürde für die Stadtverordnetenversammlung einzuführen. Die Mandatsverteilung zwischen Bremen und Bremerhaven ist auch sehr einvernehmlich geregelt worden. Sie wissen, der Staatsgerichtshof hat die Bremische Bürgerschaft verpflichtet, immer im Vorfeld der nächsten Bürgerschaftswahlen festzulegen, ob denn die Einwohnerentwicklung in den beiden Städten Bremen und Bremerhaven noch so parallel läuft, dass das Verhältnis zwischen der Stadtgemeinde Bremen und der Stadtgemeinde Bremerhaven gewahrt bliebe. Das ist durch die demografische Entwicklung jetzt nicht mehr der Fall.
Es hätte zwei engere Möglichkeiten gegeben, diesen demografischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Die eine Möglichkeit wäre gewesen, Bremerhaven einen Abgeordneten weniger zuzubilligen, und die andere, der Stadtgemeinde Bremen einen Abgeordneten mehr zuzubilligen. Beides geht. Wir haben auch kurz darüber diskutiert, ob es in Anbetracht von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht sinnvoll wäre, einfach in Bremerhaven einen Abgeordneten weniger zu haben. Das stößt aber durchaus auf verfassungsrechtliche Bedenken, denn wer in Bremerhaven über 5 Prozent der Stimmen bekommt, hat ein Anrecht darauf, in den Landtag einzuziehen. Hätte man nur noch 14 Abgeordnete aus Bremerhaven, müsste man allerdings 7,3 Prozent erreichen. In der Spannbreite sind durchaus Wahlergebnisse vorstellbar, die dann dazu führen, dass es insgesamt zu einer Ver
zerrung der Vertretung des Wahlbereichs Bremerhaven kommt. Das halten wir nicht für sinnvoll, und deshalb glauben wir, es ist gut, die minimalinvasivste Methode zu wählen und hier einen zusätzlichen Bremer Abgeordneten zu installieren, das heißt, in der Bremischen Bürgerschaft werden in der nächsten Wahlperiode 84 Abgeordnete vertreten sein.
Weiterhin haben wir darüber diskutiert, dass die Bremerhavener nach den Erfahrungen in der Stadtverordnetenversammlung zumindest in Teilen das Bedürfnis haben, eine Prozenthürde einzuführen. Sie sind einmal gestartet - wer länger im Parlament ist, der weiß, dass die Bremerhavener Abgeordneten, zumindest die der SPD und der CDU, im Jahr 2008 gern eine 5-Prozent-Klausel haben wollen -, wir hatten damals den Staatsgerichtshof im Wege des Vorlageverfahrens darum gebeten, das rechtlich einzuschätzen. Der Staatsgerichtshof war im Jahr 2009 zu dem Ergebnis gekommen, dass es keine Prozenthürden auf kommunaler Ebene geben darf, und ist diesem Begehren mit verfassungsrechtlicher Argumentation entgegengetreten.
Die Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung fühlte sich in mehreren Teilen doch noch einmal bemüßigt, diese Fragestellung aufzurufen, weil es zwischenzeitlich eine Gesetzesinitiative in Nordrhein-Westfalen gegeben hat, die es ermöglichen sollte, dass für kommunale Ratsversammlungen eine 2,5-Prozent-Hürde eingeführt wird. Während der Laufzeit des Ausschusses ist diese Fragestellung, ob das verfassungsrechtlich zulässig ist, durch den Verfassungsgerichtshof in NordrheinWestfalen entsprechend geprüft worden, und wie zu erwarten war, hat der Verfassungsgerichtshof in Nordrhein-Westfalen gesagt, das ist verfassungsrechtlich nicht zulässig, unmöglich, nicht gewünscht, es gibt keine Prozenthürden auf kommunaler Ebene. Dementsprechend haben wir diesem politischen Begehren aus Bremerhaven aber auch übereinstimmend rechtlich nicht Rechnung tragen können und wollen.
Dann hat es zur Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens bereits umfangreiche Beschlusslagen aller Parteien gegeben. Die SPD hatte einen Landesvorstandsbeschluss gefasst, gleichfalls hat die CDU im Verfahren einen entsprechenden Landesvorstandsbeschluss eingeholt, bei der LINKEN und der FDP hatten sich jeweils Landesparteitage mit der Frage befasst, bei den Grünen eine Landesmitgliederkonferenz. Diese jeweilige Positionierung der Parteien ist weitestgehend bekannt und hat
auch im Vorfeld die Arbeit des Ausschusses im Wesentlichen determiniert, es ist auch keine Veränderung in der Einschätzung eingetreten. Dementsprechend haben für die Veränderung des Sitzzuteilungsverfahrens die Fraktionen der Grünen, der LINKEN, der SPD und der CDU gestimmt, die FDP hatte einen entsprechend anderen Landesparteitagsbeschluss und hat dementsprechend dagegen gestimmt. Die tragenden Überlegungen hierfür waren die bisher nicht bestehende Transparenz einer Stimmabgabe und die Fragestellung, dass sich zumindest durch die jetzt beabsichtigte Umdrehung von Personen- und Listenbänken eine Reduzierung des negativen Stimmgewichts erreichen lässt.
Der Ausschuss hat seine Entscheidungen weitgehend einstimmig, in Teilbereichen zumindest mit einer Mehrheit aus Regierungsfraktionen und zumindest zwei Oppositionsfraktionen getroffen. Es gibt eine Ausnahme bei der Heilungsregelung, da wollten alle Oppositionsfraktionen eine Heilungsregelung im Mehr-Stimmen-Wahlrechtssystem. Das haben die Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Der Ausschuss hat sich im Übrigen, weil das zum Teil ja auch in der Berichterstattung eine Rolle spielte, bisher nur am Rande mit der Fragestellung von prekären Wahlen, das heißt mit dem Faktum, dass in unseren Orts- und Stadtteilen die Wahlbeteiligung weit auseinanderklafft - im Stadtteil Borgfeld bei der letzten Bürgerschaftswahl knapp 90 Prozent, im Stadtteil Gröpelingen circa 30 Prozent -, nur in Ansätzen beschäftigen können und beschäftigt. Wir haben hierzu in Auftrag gegeben, dass die Bertelsmann Stiftung uns entsprechend beraten soll.
Die Bertelsmann Stiftung ist mit einem sehr konkreten Projekt an uns herangetreten, das wir politisch weitgehend gut fanden. Dabei geht es darum, in allen Schulen Bremens, in denen Wahlberechtigte zur Schule gehen, eine Woche vor der Wahl Wahllokale eingerichtet werden sollen. Dieses politisch durchaus wünschenswerte Ziel stößt allerdings auf zahlreiche rechtliche Bedenken bei der Durchführung. Diese rechtlichen Bedenken konnten noch nicht alle abgearbeitet werden, deshalb können wir Ihnen das Ergebnis dazu bisher auch nicht vorlegen und nicht empfehlen. Die endgültige Abstimmung darüber wird in den nächsten Wochen und Monaten im Ausschuss entsprechend durchgeführt werden. Des Weiteren wird dann zu erörtern sein, ob es noch weitere Ansätze gibt, diese prekären Wahlen aufzuheben oder zumindest zu erreichen, dass die Wahlbeteiligung auch in
Ich danke dem Backoffice des Ausschusses, stellvertretend möchte ich die Herren Dr. Berger vom Senator für Inneres, Herrn Dr. Maierhöfer vom Senat für Justiz und Verfassung und Herrn Weiß von der Bürgerschaftskanzlei nennen.
Ohne ihren Einsatz wären wir nicht so schnell fertig geworden. Ich danke aber auch allen Ausschussmitgliedern für die stets kollegiale, sachliche und zielorientierte Zusammenarbeit! So weit politische Arbeit Spaß machen kann, war das in diesem Ausschuss der Fall. - Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Durch die ausführliche Darstellung des Kollegen Tschöpe über die Inhalte und die Beschlussvorschläge des Ausschusses kann ich mir viele Details sparen und möchte deswegen noch einmal auf die am Ende ja politisch doch, denke ich, kontroverseste Frage der Änderung der Zuteilung der Listen- und Personenstimmen nach der Wahl eingehen.
Ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben festgestellt, ganz egal, ob Sie für oder gegen diese Variante sind, dass es extrem schwierig ist, sie zu erklären, und zwar zu erklären, warum wir es jetzt so machen und was es bedeutet, wenn wir es in Zukunft anders machen. Deswegen würde ich gern einmal damit beginnen zu sagen, was eigentlich vollkommen unverändert bleibt.
Unverändert bleibt, dass die Menschen in Bremen und Bremerhaven weiterhin 5 Stimmen haben, die sie frei auf Listen und Personen verteilen können. Diese Stimmen können sie kumulieren, das heißt, sie können nach wie vor mehrere Stimmen für eine Liste oder eine Person abgeben, und sie können panaschieren, das heißt, sie können mit ihren 5 Stimmen auch Personen oder Listen unterschiedlicher Parteien wählen. Die Stärke der in diesem Hause vertretenen Fraktionen wird dann festgestellt, wie es bisher üblich war und auch in anderen Parlamenten üblich ist, durch die Addition aller Stimmen, die für diese Partei abgegeben wurden - Per
sonen- und Listenstimmen -, und dann wird errechnet, wie viele Mandate die jeweilige Partei hier in diesem Hause erringt.
Ein weiterer Punkt bleibt vollkommen unverändert, nämlich die Tatsache, wie viele Mandate in einer Fraktion nun an Kandidatinnen und Kandidaten gehen, die über Personenstimmen gewählt sind und wie viele an Kandidatinnen und Kandidaten, die über Listenstimmen gewählt sind. Nehmen wir einmal eine Fraktion von 20 Abgeordneten an und sagen, die Hälfte der Wähler hat Kandidaten über Listenstimmen und die Hälfte über Personenstimmen gewählt, dann ist es nach wie vor so, dass genau 10 Kandidatinnen und Kandidaten über Listenstimmen und 10 über Personenstimmen in diese Fraktion kommen und dann zusammen diese Fraktion bilden. Auch wenn sich die Diskussion manchmal ein bisschen anders anhörte, hat sich alles das nicht geändert. Alle diese Möglichkeiten haben die Wähler nach wie vor, und alle diese Prinzipien bleiben bestehen.
Der einzige Schritt, der sich geändert hat, ist der, der sich dann an diesen Vorgang anschließt, nämlich wo wir beginnen, die Sitze zuzuteilen. Bisher wurden zunächst die Listenstimmen zugeteilt, das heißt, in dieser virtuellen Fraktion mit 10 Abgeordneten über die Liste wurden die ersten 10 Abgeordneten Platz 1 bis 10 der Liste zugeteilt. Darunter waren natürlich auch immer welche mit relativ vielen Personenstimmen, sie sind aber bei den Personenstimmen nicht zum Zuge gekommen, sondern über die Liste. Die anderen 10 wurden dann im Anschluss an diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten verteilt, die dann noch übrig waren und die meisten Personenstimmen hatten. Dieses Prinzip wird jetzt umgedreht: Zuerst werden diejenigen 10 Abgeordneten in dieses Parlament geschickt, die die 10 besten Ergebnisse bei den Personenstimmen dieser Partei hatten, also bestens bis zum zehntbesten Ergebnis bei den Personenstimmen dieser Partei. Danach wird die Fraktion dann durch die übrigen 10 Listenkandidatinnen und Listenkandidaten „aufgefüllt“, die dann auf der Liste auf den nächsten Plätzen kommen.
Das hat mehrere Effekte. Deswegen war diese Frage in meiner Partei auch durchaus sehr umstritten, und deswegen gehöre ich zum Beispiel zu denjenigen, die auch gut hätten damit leben können, dass wir es beim alten Recht belassen, der aber auch sehr guten Gewissens heute hier stehen und den Parteitagsbeschluss der Grünen auf der Landesmitgliederversammlung hier heute vertreten kann, den der Kollege Tschöpe erwähnt hat. Es hat
mehrere Effekte: Der eine Effekt ist, dass über die Personenstimmen tatsächlich auch diejenigen Personen in das Parlament kommen, die auch tatsächlich die meisten Personenstimmen erhalten haben - das ist durch diese Variante gesichert -, und diejenigen, die bei der Wahl weniger Personenstimmen bekommen haben, werden dann in der Tat größere Schwierigkeiten haben, dann noch mit weniger Stimmen auf den Zug aufzuspringen, hier mit einem Mandat in der Bürgerschaft vertreten zu sein.
Das ist ein Effekt, den man richtig finden und auch kritisieren kann - und das hat der Verein „Mehr Demokratie“ noch einmal ausführlich dargelegt -, je nachdem, wie man die Effekte dieser Maßnahme einschätzt.
Ich glaube - und ich möchte das vielleicht in der zweiten Runde noch einmal näher ausführen -, dass wir, um die tatsächlichen Effekte dieser heutigen Reform kennenzulernen, erst die Aufstellung der Listen und die tatsächliche Wahl im Jahr 2019 abwarten müssen, weil wir dann am Ende genau sehen und nicht nur spekulativ, wie der Effekt tatsächlich war. Da aber meine Zeit in der ersten Runde zu Ende ist, würde ich das gern noch näher in einem zweiten Beitrag ausführen. - Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst zwei kurze Anmerkungen auch zu den Ausführungen des Ausschussvorsitzenden! Beim Wahltermin sind wir der Meinung, dass es gut ist, Wahlen zusammenzulegen, nicht nur aus organisatorischen Gründen, sondern auch aus Gründen der Wahlbeteiligung. Wir erwarten davon, dass mehr Leute zur Wahl gehen, als wenn sie sich zweimal in 2 Wochen die Mühe machen müssten. Es ist erwiesen, dass es immer einfacher ist, an einem zentralen Wahltermin in kurzer Zeit festzuhalten, anstatt das Ganze zu teilen. Organisatorisch sehen wir da die Schwierigkeit, bei 2 Wahlen innerhalb von 2 Wochen überhaupt ausreichend ehrenamtliche Wahlhelfer zu finden.
Wir bedauern es zum einen auch, dass die Koalition keine Heilungsregelung wollte, bei vielen Stimmabgaben war zumindest eindeutig, welche Partei mit der Stimmabgabe gewählt wurde. Da hätte man etwas machen können, wir wären dazu bereit gewesen.
Der Kernpunkt, den Herr Güldner schon angesprochen hat, ist aber die Veränderung oder Nichtveränderung der Sitzverteilung nach Personen- und Listenstimmen. Der Ausschuss hieß „Weiterentwicklung des Wahlrechts“, aber aus unserer Sicht ist die Umkehrung eher ein Rückschritt im Wahlrecht - das möchte ich auch erläutern -, denn es wird massiv die Liste gestärkt, weil immer die, die oben auf der Liste stehen, auch die meisten Personenstimmen erhalten. Das heißt, wenn man es umdreht, hat der Wähler mit seinen Stimmen weniger Einfluss auf die Personen, die hier unter uns gemeinsam in dieser Bürgerschaft sitzen. Das halten wir für falsch. Wir sind dafür, dass die Bürger mit ihrer Wahl für Personen auch einen direkten Einfluss darauf haben, wer dann in dieser Bürgerschaft mit einem Sitz vertreten ist.
Das ist mit dem Wahlrecht, wie es jetzt ist, gewährleistet, und deswegen wollen wir daran festhalten. Das neue Wahlrecht stärkt vermehrt die Liste und die Parteien in ihrem Auswahlverfahren, und weniger die Wähler und die Bürger.
Aus diesem Grund möchten wir auch eine getrennte Abstimmung zu Punkt 3 des Gesetzentwurfs beantragen. Wir sind auch der Meinung, dass sich hier jeder bei so einer wichtigen Frage bekennen soll, und wir beantragen zu diesem Thema auch namentliche Abstimmung. Ich bitte darum, noch einmal zu überlegen, ob es tatsächlich sinnvoll ist, sodass jeder sich bekennen muss. Wir sind dafür, das Wahlrecht so zu behalten, wie es ist. Es stärkt den Wähler, und deswegen bitte ich da um Zustimmung. - Danke!