Protocol of the Session on February 21, 2018

(Abg. Hinners [CDU]: Wenn Gefahr im Verzuge ist!)

Wir haben nach weiterer Prüfung erhebliche Bedenken. Ich empfehle, das mit Beschlagnahme- und Durchsuchungsbeschlüssen für Wohnungseigentum zu vergleichen. Dort kann auch nicht, es sei denn, es liegt Gefahr im Verzuge vor, ein direkter Zugriff gegenüber den Beschuldigten erfolgen. Ansonsten sind Zugriffe nur mit einem gerichtlichen Beschluss vorab zulässig.

Es macht auch Sinn, diesen Vorbehalt in der Problematik Nutzerdaten in sozialen Medien vorzuschalten.

(Abg. Hinners [CDU]: Aber Sie haben keine Zu- griffsrechte!)

Wir haben es hier mit einer sensiblen Materie zu tun. Es ist schon hervorgehoben worden, es gibt den Datenschutz und das informationelle Selbstbestimmungsrecht. In diesem Spannungsfeld muss abgewogen werden, wann die Ermittlungsbehörde direkt zugreifen kann und wann nicht. Wir können hier nicht quasi das, was analog vorhanden ist, uns die Ermittlungsbehörden - ich übertreibe jetzt einmal ein bisschen - als Kavallerie vorstellen, die direkt in die sozialen Netzwerke hineinmarschiert und ermittelt. Nein, das geht nicht!

Wir brauchen die Substanziierung dessen, was dem Einzelnen vorgeworfen werden kann und um welche Straftaten es geht. Dann kann man auch in sehr kurzer Zeit durch ein Gericht einen Beschluss bekommen. Damit haben wir das Spannungsverhältnis und auch die Unsicherheit der Betreiber der sozialen Medien aufgehoben und schieben die Thematik kurzfristig und unseriös auf die Gerichte, denen wir uns unterwerfen. Deswegen schlagen wir Ihnen vor, es bei dem Vorschlag zu belassen, den die Landesbeauftragte für den Datenschutz unterbreitet hat.

Zweitens: Die Zusammenarbeit mit den sozialen Netzwerken sehen wir nicht so pessimistisch ablehnend. Europol hat die Internetplattform Sirius eingerichtet, um in den Mitgliedsstaaten Onlineermittlungen im Wege der Kooperation zu verbessern. Seinerzeit haben Facebook, Microsoft, Twitter und YouTube an der Veranstaltung in Den

Haag teilgenommen, und sie haben eine Kooperationsbereitschaft mit den staatlichen Ermittlungsbehörden signalisiert. Sie haben eine eigene Datenbank für terroristische oder radikalisierende Inhalte entwickelt, um dies automatisch erkennen zu können.

Summa summarum, die Weisheit liegt in der Kooperation der Ermittlungsbehörden mit den sozialen Medienbetreibern und mit einer zügigen Entscheidung durch Gerichte für entsprechende Beschlüsse auf Zugriff. Wir sind in diesem Fall nicht Ihrer Meinung, und wir werden Ihren Antrag ablehnen müssen. - Danke!

(Beifall FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Hamann.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher! Wir von der SPD-Fraktion haben eigentlich auch erwartet, dass der CDU-Antrag zurückgezogen werden wird. Er stammt aus dem Jahr 2016 und ist schon gut abgehangen. Wir haben die Thematik im Wissenschaftsausschuss besprochen, und ich fasse die Ergebnisse noch einmal ganz kurz zusammen.

Aus der Sicht der Datenschutzbeauftragten gibt es keine Regelungslücken.

(Abg. Hinners [CDU]: Ich möchte noch einmal sa- gen, dass es ein mehrheitlicher Beschluss war! So viel Zeit muss sein! - Abg. Dr. Buhlert [FDP]: Die Meinung der Datenschutzbeauftragten ist kein Mehrheitsbeschluss! - Abg. Fecker [Bündnis 90/die Grünen]: Ein bisschen mehr Friedfertigkeit zum Feierabend!)

Ja, Entschuldigung, es war ein mehrheitlicher Beschluss im entsprechenden Ausschuss, wie auch in der Innendeputation! Entschuldigung, ich nehme alles zurück!

Im Ausschuss haben sich viele der Meinung der Landesbeauftragten für den Datenschutz angeschlossen und haben dort keine Regelungslücke gesehen. Das haben meine Vorredner bereits gesagt.

Frau Grobien - ich habe es noch einmal im Protokoll nachgelesen - hat sich dahingehend eingelassen, dass sie Verfahren abkürzen wolle. Mit Ihrer Initiativeerreichen Sie das nicht. Wenn Verfahren vor Gerichten lange dauern, dann hat das vielleicht

etwas damit zu tun, dass beispielsweise nicht genug Staatsanwälte tätig sind. Es hat aber nichts damit zu tun, dass die Auskünfte nicht durch die Firmen erteilt werden. Wenn man sich die entsprechenden Berichte anschaut, dann kann man sehen, dass das nicht der Flaschenhals ist.

Als SPD-Fraktion haben wir im letzten Jahr eine Veranstaltung durchgeführt, auf der ein Rechtsprofessor aus Bremen einen guten Vorschlag gemacht hat. Eines der Probleme - und ich bin Ihnen dankbar, dass Sie das Thema ansprechen - ist, glaube ich, nicht, die Auskünfte zu bekommen, sondern eines der Probleme für Privatpersonen ist, wie muss ich mich verhalten, wenn ich auf Facebook vermeintlich beleidigt worden bin. Muss ich mir einen Anwalt suchen, und wen muss ich fragen, wie ich mich verhalten soll.

In der Diskussion wurde vorgeschlagen, dass eine Art Beratungsstellen eingeführt werden könnten, die die Leute unterstützten, die entsprechende Prozesse führen wollten, sodass sie sich beispielsweise nicht im Branchenbuch einen Anwalt suchen müssten. Also eine Art Verbraucherzentrale für Menschen, die von Cybermobbing betroffen sind. Ich habe diese Idee als einen guten Vorschlag empfunden. Wir sollten lieber in diese Richtung denken. Wir wollen gar nicht wegdiskutieren, dass das Problem vorhanden ist. Ich wiederhole mich: Wir sehen keine Regelungslücken.

Die Kollegin Strunge hatte das Netzwerkdurchsetzungsgesetz angesprochen, das einen verbindlichen Ansprechpartner vorsieht. Das ist eine gute Regelung. Man könnte ihn auch aus dem Telemediengesetz ableiten. Das ist an der Stelle eine gute Sache.

Wir sehen immer noch keinen Regelungsbedarf, und deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen.

(Beifall SPD)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Ehmke.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Innendeputation ist das Ansinnen in der Tat auch beraten worden. Nach dem Redebeitrag des Abgeordneten Hinners hatte man zunächst den Eindruck, die Polizei und die Strafverfolgungsbehörden erhielten grundsätzlich keine Nutzerdaten von Facebook und anderen

sozialen Netzwerken. Es wäre in der Tat im Strafverfahren ein Problem, wenn wir Schwierigkeiten hätten, Daten zu erhalten.

Der Antrag ist ja auch deshalb überwiesen worden, weil man gesagt hat, es ist schon so, dass das Internet inzwischen zwar kein rechtsfreier Raum ist, aber in unserem alltäglichen Leben durchaus einen größeren Raum und eine größere Bedeutung gewonnen hat. Straftaten haben sich in diesen Bereich verlagert, sodass auch hier eine Strafverfolgung möglich sein muss. Am Ende stellt sich für uns einfach die Frage: Haben wir dort ein Problem oder nicht?

Ich räume ein, dass wir ein gewisses Misstrauen gegen die Feststellung hatten,

als uns der Datenschutzausschuss mitgeteilte, dass er das Thema mit der Landesdatenschutzbeauftragten besprochen habe und dass es kein Problem gäbe. Wir haben daraufhin unsere eigenen Strafverfolgungsbehörden mit der Frage befasst, ob es nicht vielleicht doch irgendwelche Probleme geben könne. Wir haben die Rückmeldung bekommen, dass es im Großen und Ganzen keine rechtlichen Probleme vorhanden seien.

Von den Strafverfolgungsbehörden werden also keine Regelungslücken gesehen. Es gibt Vorschriften, nach denen wir die entsprechenden Daten abfragen können, und wenn ein Gerichtsbeschluss vorliegt, dann geht das eigentlich auch ganz gut.

(Abg. Hinners [CDU]: Das habe ich auch gesagt!)

In der einen oder anderen Situation gibt es manchmal praktische Probleme, man erreicht nicht den richtigen Ansprechpartner oder Ähnliches. Das sind aber alles Probleme, die am Ende nicht durch eine andere gesetzliche Regelung gelöst werden könnten, sondern die sich im Alltag stellen, die vorkommen können. Es sind Probleme der praktischen Umsetzung, aber nicht des rechtlichen Rahmens sind.

Nachdem wir sowohl von der Landesdatenschutzbeauftragten als auch von dem WMDI, als auch unseren eigenen Experten die Rückmeldung bekommen haben, dass keine rechtliche Lücke erkennbar sei und dass inzwischen die Verfahren, nachdem sie sich eingelaufen hätten, meistens in der Praxis ganz gut funktionierten, sind wir in der Tat in die Debatte in der Innendeputation gegangen und haben gesagt, aus unserer Sicht sei ein Vorstoß, eine veränderte Rechtslage zu schaffen, verzichtbar.

Wir können mit dem augenblicklichen Rechtsrahmen gut arbeiten. Mit dem heutigen Rechtsrahmen sind Strafverfolgungen im Tatort Internet durchaus möglich. - Vielen Dank!

(Beifall SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 19/712 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür CDU, BIW, Abg. Schäfer [LKR])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Abg. Tassis [AfD], Abg. Frau Wendland [parteilos])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht der staatlichen Deputation für Inneres, Drucksache 19/1206, Kenntnis.

Meine Damen und Herren, es wurde interfraktionell vereinbart, dass wir keinen weiteren Tagesordnungspunkt aufrufen.

(Abg. Röwekamp [CDU]: Dann soll man uns nicht mehr vorwerfen, dass wir unsere Arbeit nicht schaf- fen! Das sagt ausgerechnet die Fraktion, die sagt, dass das Haus nicht dazu in der Lage ist! - Unruhe)

Mir ist signalisiert worden, dass das interfraktionell so festgelegt worden sei.

(Abg. Rupp [Die LINKE]: Von welcher Fraktion? - Abg. Röwekamp [CDU]: Von eurer! TOP 7 und TOP 8! - Zurufe DIE LINKE)

Es hat ja jetzt keinen Sinn, eine Schuldzuweisung zu machen. Wenn es der Wunsch einer Fraktion ist, meine Damen und Herren, dann ist die Usance, dem Wunsch zu folgen.

(Abg. Röwekamp [CDU]: Haben wir noch Tages- ordnungspunkte ohne Debatte?)

Nein, es stehen keine Tagesordnungspunkte ohne Debatte auf der Tagesordnung!