Ich möchte einen kleinen Bereich aus dem Bereich der sexualisierten Gewalt herauspicken. Das geben zwar die Zahlen jetzt oder diese Statistik gar nicht erst her, aber im Bundestag wurde im Jahr 2016 ein
Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels beschlossen.
Da hätten Sie, die Große Koalition, die Chance gehabt, Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution effektiv zu schützen, unter anderem durch ein Bleiberecht. Denn bei den geschätzten, laut BKA 14 000 Opfern kommt es nur zu 400 Ermittlungsverfahren oder zu Fällen bei der Staatsanwaltschaft. Das ist viel zu wenig. Da ist die Dunkelziffer viel zu hoch, und diese Opfer brauchen Ihren Schutz. Würde es der CDU wirklich an den Frauen liegen, dann hätten Sie für diese Frauen ein Bleiberecht eingeführt. Das wäre wirklich effektiver Opferschutz gewesen. - Danke schön!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich wollte ich damit anfangen, dass Gewalt und Sexualdelikte gegen Kinder und Frauen kein geeignetes Thema für einen politischen Streit sind. Ich bleibe dabei, auch wenn ich den Diskussionsverlauf etwas anders wahrgenommen habe. Ich glaube, es ist trotzdem gut und wichtig, dass wir die Debatte heute führen, denn sie erinnert uns alle daran, dass wir bei den Gewalt- und Sexualdelikten nicht wegsehen dürfen, nicht in der Öffentlichkeit, nicht in der Nachbarschaft und nicht in der eigenen Familie. Niemals wegsehen, niemals weghören, das sollten wir immer beherzigen, denn die Gewalt geht uns alle an, und Schweigen hilft nur den Tätern.
Der 25. November wurde von der Vereinten Nationen vor knapp 20 Jahren zum Internationalen Tag für die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen ausgerufen. Auch insofern passt es, dass wir uns in der ersten Sitzungswoche nach diesem 25. November diesem ernsten Thema widmen. Man schätzt, dass hierzulande etwa jede vierte Frau mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt geworden ist. Wenn Mütter Opfer von Gewalt werden, betrifft das auch immer ihre Kinder, häufig erleben diese Kinder selbst Gewalt oder müssen sie mit ansehen.
nicht vorzuwerfen, dass er über irgendetwas nicht berichtet hat. Ob wir nun dadurch schlauer geworden sind, dass es keine Tatverdächtigen aus Vatikanstadt, aus Dschibuti oder Burkina Faso gegeben hat, weiß ich nicht, aber es wäre sicherlich interessant, sich bei den Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik zumindest noch einmal die wichtigsten Kennzahlen auch in einer Zeitreihe anzusehen, damit man gewisse Entwicklungen identifizieren kann. Da habe ich mich schon gefragt, warum das eigentlich laut der Anfrage nicht möglich sein soll, weil diese Fragen in der Polizeilichen Kriminalstatistik ja eigentlich einheitlich sind und nach einheitlichen Kriterien erstellt werden. Also sollte ein Vergleich ja vielleicht doch möglich sein, vielleicht kann der Staatsrat das gleich noch einmal aufklären.
Ich will ganz kurz auf einen besonderen Aspekt eingehen, der in der Gesellschaft immer stark tabuisiert wird, nämlich die Präventionsarbeit mit pädophilen Männern. Da ist in der Großen Anfrage von dem Programm „Kein Täter werden“ die Rede, das in Berlin und in zehn weiteren Standorten läuft. Ich finde, wenn die Evaluation dieses Programms abgeschlossen ist, dass man sich auch noch einmal sehr genau anschauen muss, ob diese Maßnahme nicht auch hier in Bremen genutzt werden kann, um sich im Bereich der Prävention in diesen Bereich auch noch einmal noch besser aufzustellen und ein solches Angebot hier in Bremen etablieren zu können.
In anderen Bereichen der Prävention und der Opferberatung sind wir dagegen in Bremen und Bremerhaven schon sehr gut aufgestellt. Zahlreiche Einrichtungen, die tolle und wichtige Arbeit leisten - das ist hier eben auch schon gesagt worden, sie sind auch in der Anfrage aufgeführt -, „notruf“, „Schattenriss“, die Traumaambulanzen, der Weiße Ring, pro familia, REFUGIO, „Neue Wege“, die Frauenhäuser, das JungenBüro und so weiter. Ergänzen möchte ich an dieser Stelle noch die Anonyme Spurensicherung in den GeNo-Kliniken Bremen-Mitte, Links der Weser und Bremen-Nord. Frauen, die eine Vergewaltigung erfahren haben, können die Spuren hier anonym, kostenlos und gerichtsfest dokumentieren lassen. Das beweisfähige Material wird zehn Jahre lang gekühlt aufbewahrt für den Fall, dass sich die Frau entscheidet, die Vergewaltigung bei der Polizei anzuzeigen. Dieses Angebot sollte aus unserer Sicht jede Bremerin kennen, denn die Zahl der Verurteilungen bei Vergewaltigungen - das wurde hier auch schon häufiger im Plenarsaal diskutiert - ist leider immer noch be
klagenswert niedrig. Die anonyme Spurensicherung kann ein weiterer Baustein und ein wirkungsvolles Mittel sein, um mehr Täter gerichtsfest zu überführen.
Meine Damen und Herren, von der Beseitigung der Gewalt gegen Kinder und Frauen in unserer Gesellschaft sind wir noch weit entfernt. Wir tun gut daran, keinen Zweifel daran zu lassen: Niemand hat das Recht, Frauen und Kinder zu schlagen, sie zu bedrohen oder sexuell zu belästigen, nirgendwo und zu keiner Zeit! - Herzlichen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe erst einmal zugehört, denn ich fand es gerade ganz spannend, was hier gesagt wurde.
Ich muss sagen, ich finde tatsächlich, dass das Thema sehr wichtig ist und dass es auch spannend ist, dabei einmal diese Fragen aufzuwerfen und dann dementsprechend auch Antworten dafür zu bekommen. Ich glaube, das Entscheidende ist - das hat Herr Yazici auch gesagt -, es gibt sicherlich eine ganz hohe Dunkelziffer, die schwierig zu greifen ist, denn wer ist schon bereit, über solch ein Thema freiwillig zu reden? Wer kann einschätzen, was auch wirklich Gewalt ist? Gerade, wenn es um Kinder geht, wenn es im eigenen Haus passiert, ist es für die Betroffenen vielleicht auch schwierig zu erkennen, was nur die Nächstenliebe der Eltern, der Bekannten, der Freunde ist - was auch immer es ist -, und was dann vielleicht dann auch übergriffig ist.
Spannend fand ich tatsächlich - und das hat mir zumindest das Zahlenwerk gezeigt -, dass das Thema Gewalt gegen Kinder und Frauen in Bremen einerseits absolute Priorität hat, das fand ich super, aber ich habe auch das Gefühl, dass die wirklich bemerkenswerte Präventionsarbeit und die Angebote an dieser Stelle sehr gut greifen und die Zahl der zumindest bekannten Fälle nicht so hoch ist, wie ich es tatsächlich befürchtet hatte. Das fand ich ein gutes Signal, das fand ich gut.
Trotz allem, das Angebot von Vereinen - sie wurden eben schon genannt - und Einrichtungen, die sich auch auf Opfer von Gewalt gegen Kinder und
Frauen spezialisiert haben, ist immens wertvoll. Ich glaube, sie bekommen sehr viel Unterstützung. Wir können - das ist auch klar - Gewalt leider nicht vollständig verhindern, aber wir können ganz klar auch hinter den Opfern stehen. Ich glaube, das Thema, über das wir heute Morgen lange diskutiert haben, sollte da Priorität haben, nämlich, dass der Opferschutz im Vordergrund steht, dass da auch möglichst zügig und schnell gehandelt wird und dass man die Opfer nicht im Regen stehen lässt.
Ich finde, so, wie es aussieht, dass die Polizei mit der Senatorin für Soziales und der ZGF sehr gut Hand in Hand geht und sie auf der Ebene gut zusammenarbeiten. Besonders die niedrigschwelligen Angebote und die Unterstützungsangebote sind gut, zumal wir ja auch wissen, dass die ZGF ihren Flyer damals nachdrucken musste, weil die Nachfrage so hoch war. Dieser richtete sich ja genau an Frauen, die von Gewalt bedroht waren, die zu uns gekommen sind.
Ich kann auch an dieser Stelle noch einmal sagen, dass wir der ZGF sehr dankbar sind und dass die Damen, die dort jeden Tag ihre Arbeit verrichten, es wirklich toll machen und sie unsere volle Unterstützung erfahren. Sie machen einen herausragenden Job, und das ja doch mit sehr wenig Mitteln - das wurde uns in den Haushaltsberatungen noch einmal bestätigt -, und wir hoffen, dass da für sie auch noch ein bisschen mehr Unterstützung kommt.
Wir haben erst vor Kurzem mit dem Gleichstellungsausschuss ein Frauenhaus und ein Mädchenhaus besucht, und ich kann mich auch da nur für die Arbeit bedanken, die dort von den Frauen vor Ort geleistet wird. Allerdings finde ich es erschreckend, dass beim Jugendamt sowohl im Jahr 2016 als auch im Jahr 2017 sieben Fälle besonderer Vorkommnisse registriert wurden, wobei natürlich auch die Frage ist, was genau besondere Vorkommnisse sind. Ich kann nur sagen, das finde ich erschreckend und ganz schrecklich, weil gerade diese Menschen seitens der Kinder höchstes Vertrauen genießen und in dem Moment auch eine Vorbildrolle haben. Wenn dieses Vertrauen dann nachhaltig so massiv beschädigt wird, dann schädigen wir Kinder ein Leben lang. Ich glaube sie haben ganz große Schwierigkeiten, später überhaupt noch einmal wieder ein Vertrauen aufzubauen und sich jemandem anzuvertrauen. Auch, wenn man sagen kann, es sind nur sieben Fälle, finde ich dies extrem schlimm. Wir sollten auf jeden Fall im Auge
Wir haben gestern in den Haushaltsberatungen deswegen ja auch versucht, von unserer Seite einen Fokus auf die Unterstützung der Frauen zu legen. Ich glaube, ganz wichtig ist, dass wir Gewalt an Frauen und Kindern verhindern, dass wir Präventionsarbeit leisten und auch versuchen, die Dunkelziffer aufzuhellen, denn das Schlimmste überhaupt ist, wenn so etwas totgeschwiegen wird. Dann kann man eben nicht darüber reden und den Frauen und Kindern nicht helfen. Das darf nicht passieren. Auch wenn es natürlich ein ganz schwieriges Thema ist, aber diese #MeToo-Kampagne hat natürlich auch dazu beigetragen, dass sich vielleicht der eine oder andere traut, damit jetzt an die Öffentlichkeit zu gehen.
Ich glaube, wir stehen da Seite an Seite und werden dieses Thema mit verhindern. Ich kann nur sagen, ich fand das Zahlenwerk insofern etwas beruhigend, als da ja offensichtlich doch auch ein ganz guter Job gemacht wird.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Körperliche und sexuelle Übergriffe stellen besonders schwerwiegende Straftaten dar, die häufig mit einer lang anhaltenden Traumatisierung der Opfer verbunden sind. Gerade in diesem Bereich kommt einer effektiven Strafverfolgung zum einen eine besondere Bedeutung zu. Zum anderen geht es darum, den Opfern die Unterstützung zur Verfügung zu stellen, die sie benötigen. Auf beide Bereiche, Strafverfolgung und Opferschutz, legt der Senat einen besonderen Fokus.
Wie Sie wissen, hat Bremen beim Umgang mit Sexualstraftaten bereits vor über 50 Jahren eine führende und bundesweit beachtete Rolle eingenommen. Bei dem sogenannten Bremer Modell bestand der Leitgedanke darin, dass Polizei und Staatsanwaltschaft opferorientiert arbeiten. Hierzu wurde bei der Staatsanwaltschaft ein Sonderdezernat mit drei Staatsanwältinnen eingerichtet, und bei der Kriminalpolizei wurden entsprechende Fachkommissariate eingeführt.
Es ist ein bundesweites Phänomen, dass gerade im Bereich der Sexualstraftaten relativ wenige Anklagen erhoben werden und dass es in relativ wenigen Fällen zu gerichtlichen Verurteilungen kommt. Das Justizressort sowie das Innenressort haben vor drei Jahren das Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung Bremen beauftragt, dieses Phänomen wissenschaftlich zu untersuchen. Das Institut hat umfangreiche Aktenauswertungen vorgenommen und Interviews mit beteiligten Akteuren geführt. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden Opferverbänden, Vertreterinnen der Nebenklage sowie der Landesfrauenbeauftragten vorgestellt und mit ihnen diskutiert. Da die Ergebnisse im Rechtsausschuss der Bürgerschaft vorgestellt wurden und das Justizressort den Rechtsausschuss regelmäßig über die Umsetzung der Ergebnisse unterrichtet - zuletzt im Juli dieses Jahres -, möchte ich mich hier auf Stichworte beschränken.
Es geht unter anderem um polizeiliche Vernehmungen der Opfer mit Audiogeräten, um richterliche Videovernehmungen und die Weiterbildung von Verfahrensbeteiligten, von Justiz und Polizei, Ermittlungen im Umfeld der Tatverdächtigen und darum, die Opfer umfassend und gezielt auf Unterstützungsangebote hinzuweisen.
Auch in Bezug auf die Unterstützung der Opfer wird in Bremen vorbildliche Arbeit geleistet. So informiert bereits die Polizei die Opfer umfassend über ihre Rechte, über Opferanwältinnen und Opferanwälte und die Möglichkeiten der Nebenklage. Die Opfer erhalten ein Merkblatt mit entsprechenden Informationen über Hilfseinrichtungen.
Seit Januar 2017 haben besonders schutzbedürftige Zeuginnen und Zeugen, die Opfer einer Straftat geworden sind, einen Anspruch auf professionelle Begleitung und Betreuung während des gesamten Strafverfahrens, nämlich durch die sogenannte psychosoziale Prozessbegleitung. Die psychosoziale Prozessbegleitung steht dem Tatopfer auf Wunsch während des gesamten Strafverfahrens zur Seite. Sie informiert die Betroffenen individuell in verständlicher Weise über die Abläufe des Strafverfahrens und begleitet sie bei Bedarf zu polizeilichen, staatsanwaltlichen und gerichtlichen Vernehmungen. Ziel der psychosozialen Prozessbegleitung ist es, die Betroffenen zu stabilisieren und deren Aussagekraft für die gerichtliche Verhandlung zu stärken.
Das Thema Gewalt gegen Frauen und Kinder hat in allen zuständigen Senatsressorts einen hohen Stellenwert. Dies ist in der Antwort des Senats, wie
Die zuständigen Ressorts veranstalten themenspezifische Fachtagungen und erstellen Handreichungen, um das Thema Gewalt gegen Frauen und Kinder stärker in die Öffentlichkeit zu bringen. Die ressortübergreifende Arbeitsgruppe „Häusliche Beziehungsgewalt“ unter Federführung der Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau beschäftigt sich umfassend mit den Fragen der Prävention und Intervention im Bereich der häuslichen Gewalt. Die Arbeitsgruppe berichtet der Bürgerschaft regelmäßig über ihre Arbeit.
Das Sozialressort stellt den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe fortlaufend Mittel für die Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, gerade im Bereich Kinderschutz, zur Verfügung. Dies gilt auch für die themenspezifische Schulung von Fachkräften des Amtes für Soziale Dienste. Das Bildungsressort hat das Thema sexuell motivierte Gewalt durch Lehrkräfte gegenüber Schülerinnen und Schülern in mehreren Veranstaltungen fachöffentlich diskutiert und den Schulen einen entsprechenden Handlungsleitfaden zur Verfügung gestellt, der auch auf Bundesebene präsentiert wurde.
In Bremerhaven gibt es bereits seit dem Jahr 1989 den Arbeitskreis gegen sexuelle Gewalt an Kindern. Dieser hat das Ziel, sämtliche Aktivitäten zugunsten betroffener Mädchen und Jungen zu vernetzen und deren Situation zu verbessern. Es gibt hoch entwickelte und differenzierte Präventionskonzepte, etwa in Kitas und Schulen. Das Gewaltschutzkonzept für Flüchtlingsunterkünfte hat insbesondere den Schutz von Frauen und Kindern in diesen Einrichtungen vor körperlicher und sexueller Gewalt im Fokus.
Das Präventionszentrum der Polizei Bremen bietet kostenlose Seminare an, beispielweise zu den Themen Straßenraub und Selbstbehauptung. Die Polizei Bremen hat gemeinsam mit dem Zentralelternbeirat und dem Landesinstitut für Schule ein Multiplikatorenprogramm entwickelt, in dem Polizistinnen und Polizisten mit Eltern und Pädagoginnen sowie Pädagogen im Team gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen bereits ab der fünften Klasse arbeiten. Hier lernen die Kinder unter anderem, sich nicht zum Opfer machen zu lassen und Opfern zu helfen, ohne selbst Schaden zu nehmen.
und Vereinen in Bremen und Bremerhaven um die Opfer von Gewalt und Sexualdelikten kümmert. Auch diese betreiben Prävention, beispielhaft sei die Aufklärungskampagne für Schülerinnen und Schüler zum Thema K.-o.-Tropfen durch den Verein „notruf“, „Psychologische Beratung bei sexueller Gewalt“, genannt.
Effektive Strafverfolgung und umfassender Opferschutz sind zwei Handlungsfelder, auf die der Senat besonderen Wert legt. In beiden Bereichen sind wir in Bremen und Bremerhaven gut aufgestellt. Insoweit herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, und, Herr Fecker, diese Aufmerksamkeit hatte ich in dem Augenblick nicht, als Sie mich fragten, ob ich einen Vergleich herstellen kann.