Ich finde, diese neuen Regelungen sind richtig. Sie regeln das Altwerden in angemessener Form, um in Würde alt zu werden.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Zuerst möchte ich an dieser Stelle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Heimaufsicht danken, weil sie auch schon auf der bestehenden Gesetzesgrundlage gute Arbeit geleistet haben. Sie haben sich täglich viel und engagiert dafür eingesetzt, dass die Pflegebedingungen besser werden.
Trotzdem hat sich gezeigt, dass es an dem Gesetz einiges zu verbessern gibt und deswegen haben wir die Evaluation genutzt, um eine Neufassung dieses Gesetzes vorzulegen. Aus unserer Sicht ist es nicht erforderlich, das Gesetz noch einmal zu befristen, das heißt aber nicht, dass wir uns nicht laufend ansehen, was kann man besser machen, können wir in der Gesetzespraxis lernen und entsprechend dann, wenn es notwendig ist, vielleicht schon nach zwei Jahren, vielleicht erst nach sieben Jahren, Verbesserungen einbringen.
Einer dieser Punkte, wo wir dieses Gesetz mit hoher Wahrscheinlichkeit irgendwann noch einmal anfassen werden, ist die Frage, wie gehen wir mit ambulanten Diensten um? Wir haben hier einen wichtigen Schritt schon in diesem Gesetz unternommen, weil wir den Zuständigkeitsbereich des Gesetzes erweitert haben und eine Zuständigkeit, wenn auch erst einmal nur in beratender Form und als Lotsenfunktion, für ambulante Dienste eingeführt haben. Das ist hier etwas verunglimpft worden mit der Aussage, man kann die fragen, was man vorher schon hätte tun können. Mit dieser Funktion gibt es aber einen weiteren wichtigen Aspekt für die Aufsicht. Dadurch, dass sie dafür auch offiziell Ansprechpartner ist, werden wir auch dazu, wo wir Informationen sammeln, ein viel stärkeres Bild gewinnen, wie es in diesen Pflegediensten weitergeht.
Die grundsätzliche Problematik - und da kann man, gleichgültig wo man hinschaut, auch nicht darüber hinwegtäuschen -, ist, dass die Privatwohnung etwas anderes als ein Pflegeheim ist. Die Frage von einer Aufsichtsnorm, die eben nicht nur auf einen Anbieter eines Pflegeheims abzielt, sondern die direkt in die private Wohnung eines Pflegebedürftigen hineinwirkt, ist deutlich schwieriger und muss mit
anderer Form des grundgesetzlichen Schutzes umgehen. Andere Bundesländer haben hier verschiedene Wege gewählt. Nordrhein-Westfalen, nun nicht ganz das kleinste Bundesland, hat den Weg gewählt, an dem wir uns auch orientieren, und diese Form von beratender und Lotsenfunktion eingeführt. Hamburg ist einen Schritt weitergegangen und hat hier eine Aufsichtspflicht eingeführt. Wir werden uns mit großem Interesse die Erfahrungen der Kolleginnen und Kollegen in Hamburg ansehen, diese auswerten und schauen, ob wir daraus etwas für Bremen lernen können.
Der zweite Punkt, der hier in der Debatte eine Rolle gespielt hat, ist der Gewaltschutz, ein unheimlich wichtiges Element dieses Gesetzes. Hier haben wir einen deutlichen Dissens zu der Fraktion der CDU. Erstens, es ist nicht so, wie Sie suggeriert haben, Frau Grönert, dass es ins Belieben gestellt ist, wann ein Anbieter sein Gewaltschutzkonzept vorlegt, sondern dass es erarbeitet werden soll, heißt, dass es vorliegen muss. Die Dauer, bis das Konzept vorliegen muss, ist in den Übergangsbestimmungen festgelegt. Da ist den Einrichtungen genau ein Jahr gegeben. Das ist eine deutlich schnellere Umsetzung, als Sie in Ihrem Änderungsantrag gefordert haben, und ich glaube, es ist auch notwendig, das schneller fortzuführen.
Der zweite Dissens betrifft die Frage, wo wird das erarbeitet? Brauche ich ein bremenweites allgemeines Konzept, das sich vielleicht gut für Hochglanzbroschüren eignet, oder brauche ich eine maßgeschneiderte Lösung für die besonderen Bedürfnisse jeder Einrichtung mit ihren Besonderheiten? Wir sind überzeugt, dass das Zweite der richtige Weg ist. Auch aus dem Grund, weil die Erfahrungen mit solchen Konzepten ist, dass gerade der Prozess der Erstellung entscheidend ist und zur Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch der Bewohnerinnen und Bewohner, beiträgt und deswegen zu besseren Lösungen führt, und schon allein die Erstellung ein wirksamer Schritt zum besseren Gewaltschutz ist.
Ich möchte da an dem Punkt noch einmal nachfragen. Wenn Sie sagen, es ist besser, dass jede Einrichtung das individuell für ihre Bedürfnisse macht, wurde einmal festgestellt, wie lange es dauert, bis die Bewohner durchtauschen in einer Pflegeeinrichtung? Inwieweit wird gewährleistet, dass ein einmal individuell erarbeitetes Konzept nicht in zwei Jahren überhaupt nicht mehr dem entspricht, weil es eben so individuell, punktuell in der Situation erarbeitet wurde, dass dieselben Bewohner ja nun vielleicht einmal leider nicht über längere Zeit dort sind?
Ich glaube, dass die Individualität nicht allein die Zusammensetzung der Bewohner betrifft, sondern die Größe, die Spezialisierung auf vielleicht eine bestimmte Form von Klienten, die baulichen Gegebenheiten, auch die Zusammensetzung des Personals sowie das Konzept, das der Träger verfolgt. Es sind eine Vielzahl von Maßnahmen, von daher, glaube ich, dass das auch noch richtig ist, wenn die Bewohner durchgetauscht sind. Aus meiner Sicht haben wir da einfach einen Dissens, Frau Grönert.
Eine weitere Sache, die vielleicht nur am Rande eine Rolle gespielt hat, aber, glaube ich, einen grundsätzlichen Punkt deutlich macht, ist die Frage, wie häufig muss die Heimaufsicht beim Service-Wohnen hinsehen? Hier ist unsere Auffassung, dass das Schutzbedürfnis der Bewohner, deswegen die Notwendigkeit der Aufsicht einzugreifen, maßgeblich auch von den Fähigkeiten der Bewohnerinnen und Bewohner abhängt. Im Service-Wohnen, das auf ein sehr selbstbestimmtes Setting setzt und dementsprechend noch relativ fitte Bewohnerinnen und Bewohner hat, ist, glaube ich, die Notwendigkeit der Eingriffstiefe der Aufsicht eine andere als ich sie in Heimen habe, wo es andere Pflegegrade gibt.
Zum, glaube ich, wohl umstrittensten Gegenstand der Personalausstattung! Sie ist zwar nicht Teil dieses Gesetzes, aber die Personalverordnung wird auf Basis dieses Gesetzes erlassen und spielt deswegen eine Rolle. Auch hier ist kritisiert worden, dass die Ankündigung, die wir in der Deputation gemacht haben, leer sei und, wie nannten Sie es, ein Trick. Dem möchte ich vehement widersprechen, weil wir in den laufenden Verhandlungen für den Landesrahmenvertrag 60 Stellen zusätzlich bewilligt haben und auch im Jahr 2019 mehr Geld bewilligen werden, sodass mehr Personal ankommt. Ich glaube, hier muss man noch einmal einen Schritt zurückgehen und schauen, wie wird überhaupt Personal bemessen, und wie viel Personal steht in einer Einrichtung zur Pflege zur Verfügung? Das wesentliche In
strument ist dabei nicht die Mindestausstattung in der Nacht und am Tag, sondern das, was im Landesrahmenvertrag und den daraus ausgehandelten Entgeltverträgen dem Träger gestattet wird abzurechnen, und was auch die Grundlage für die Aufsicht ist, um zu schauen, ob genügend Personal da ist. In diesen Verträgen wird ganz speziell - so wie es Herr Erlanson eingefordert hat, so ist es auch in der Tat schon - für jeden Menschen, spezifisch nach deren jeweiligem Pflegegrad, Personal zugewiesen. Der beste Weg, um bessere Pflege zu garantieren, ist, diese Schlüssel zu erhöhen, sodass spezifisch, ja nach Pflegegrad, mehr Personal ankommt. Die Mindestpersonalverordnung ist nur ein unterstes Sicherheitsnetz, das nicht unterschritten werden darf, unabhängig davon, was bei den Schlüsseln herauskommt.
Um auch noch einmal die etwas unspezifische Wirkung dieses Mindestschlüssels deutlich zu machen: Wenn jetzt, wie geplant, Mitte des Jahres 2019 der Schlüssel von 1 : 50 auf 1 : 40 reduziert wird, dann profitieren davon Bewohner von Heimen, die 3 750 Plätze haben. Insgesamt haben wir aber über 7 000 Plätze, das heißt, es ist ein Instrument, das gerade einmal jedem zweiten Platz zugutekommt. Wenn man beim Landesrahmenvertrag mehr Geld in das System gibt, kommt das bei allen Pflegenden an und ist deswegen der bessere Weg. Hier kann man lange einen Glaubensstreit betreiben. Ich denke, der heute gefundene Kompromiss, nämlich insgesamt mehr Stellen in das System zu geben und dann in einem zweiten Schritt im Jahr 2019, wir hätten das Jahr 2020 vorgeschlagen, dann auch diese Mindestebene anzuheben, ist ein vernünftiger Weg. Warum haben wir das Jahr 2020 gewählt? Weil es dann auch nicht mehr allein in unserer bremischen Hand liegt, sondern dann gilt nach dem Pflegestärkungsgesetz der Paragraf 113 des SGB XI, der einen bundesweiten Personalstandard nach wissenschaftlichen Kriterien vorsieht, und der wird auch für Bremen gelten. In diesem Sinne, glaube ich, dass wir ein gutes Gesetz vorgelegt haben, und ich bitte um Zustimmung.
Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 19/1094 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 19/784 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Gemäß § 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 19/1287, abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 19/1287 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!