Protocol of the Session on September 21, 2017

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)

Wenn man das so auf die Unternehmen fokussiert und darauf, was es auf das Unternehmen einzahlt, wenn ich eine Bildungszeit mache, dann gäbe es keine politische und keine kulturelle Bildung. Dann gäbe es all die vielen Maßnahmen nicht, die für unsere Gesellschaft so wahnsinnig wichtig sind, und die bei Ihnen überhaupt nicht vorkamen, weil Sie ausschließlich in die Richtung der Interessen der Unternehmen geschaut haben. Das finde ich an dieser Stelle, auch wenn wir beim eigentlichen Gesetzentwurf einen Konsens haben, doch ziemlich bemerkenswert. Ich würde mich für meine Fraktion gern an dieser Stelle komplett dagegen aussprechen, einen solchen Weiterbildungsbegriff zu verwenden, wie Sie ihn verwendet haben. - Vielen Dank!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)

Das Wort erhält zu einer Kurzintervention der Abgeordnete Dr. Buhlert.

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Güldner, ich rede von hier aus,

wie für eine Kurzintervention üblich. Folgendes: Ich habe darauf hingewiesen, wie die Sicht der Arbeitgeber ist, und dass es sinnvoll ist zu schauen, dass solche Dinge mittelbar, weil Sie in der Arbeitszeit stattfinden, der Arbeit nutzen, und den Rat gegeben, entsprechend auch zu handeln für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Es ist wichtig, und das ist Tradition der FDP, zu wissen, dass es Arbeitgeber nur geben kann, wenn es Menschen gibt, die Arbeit nehmen und dass man nur Arbeitnehmer sein kann, wenn es Menschen gibt, die Arbeit geben und dass es eine Symbiose von beiden sein muss. Diese Tradition pflege ich und pflegt die Freie Demokratische Partei hier im Hause. Deswegen ist es auch wichtig zu schauen, dass das bei der Bildungszeit so gehandhabt wird. Wenn Sie recht hätten, wäre unser Land kulturell ärmer. Nur all das, was Sie auch beschrieben haben, findet ebenso heute jenseits von Bildungsurlaub und zukünftig Bildungszeit statt. Insofern habe ich darum überhaupt keine Sorge.

(Beifall FDP)

Das Wort erhält zu einer Kurzintervention die Abgeordnete Frau Bergmann.

Herr Präsident! Das hat mich jetzt auch noch einmal aufgerufen. Ich finde, wir kommen nicht weiter, wenn wir immer diese Interessen gegeneinander stellen. Wir müssen Lösungen finden, die für beide Lösungen sind, die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen berücksichtigen. Wenn man es wirklich durchdenkt, glaube ich, weiß jeder gesunde Betrieb, dass es auch für ihn zum Guten ist, wenn er die Mitarbeiterqualität pflegt, und dazu gehört auch die Bildung. Ein aufgeklärtes Unternehmen weiß das heute, deswegen ist das kein Gegeneinander. Die Interessen von beiden Seiten aber ernst und wahrzunehmen und zu antizipieren, wenn man die einen Interessen vertritt, halte ich für absolut notwendig, um in diesen Themen voranzukommen. - Vielen Dank!

(Beifall CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Dr. Bogedan.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst einmal möchte ich mich bedanken. Das letzte Mal, als ich an dieser Stelle stand und zum Thema sprach, war ich die Einzige, die darauf hingewiesen hat, dass es dort einen Interessensgegensatz gibt. Als ich in der Deputation darauf

Landtag 3896 50. Sitzung/21.09.17

hingewiesen habe, dass es bei dem Thema Interessensgegensätze natürlicher Art gibt zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Ich erspare mir jetzt die Hinweise, Herr Buhlert, darauf, wer im eigentlichen Sinne die Arbeit gibt, aber das informierte Publikum weiß, dass das natürlich nicht die Arbeitgeber sind.

(Beifall SPD)

Ich bin deshalb so angetan darüber, weil es so wichtig ist, noch einmal darauf hinzuweisen, denn es macht ja das Besondere aus, dass wir heute hier zwei Gesetze vorliegen haben, die es geschafft haben, diese unterschiedlichen Interessensgegensätze zu einen, weil es eben gelungen ist, im Verlauf des Prozesses, die Sozialpartner da mitzunehmen und hier Vorschläge vorzulegen, die von allen Beteiligten des Arbeitsmarktes getragen werden. Das ist an dieser Stelle besonders wichtig, denn wenn die Akteure sie nicht tragen, dann werden sie auch nicht in die Tat umgesetzt.

(Beifall SPD)

Unser Ziel war es, die Weiterbildungsbeteiligung mit beiden Sachen zu stärken. Das eine ist eben schon gesagt worden, das Gesetz zur Änderung des Weiterbildungsgesetzes kommt vielleicht erst einmal etwas technisch daher, aber auch damit ist das Ziel verbunden, der Komplexität bildungspolitischer Fragen in der Weiterbildung in heutigen Zeiten auch Rechnung zu tragen und mit den drei Unterausschüssen auch dann besser bearbeitbar zu machen. Auch das kommt natürlich entgegen, weil dies auch dazu beiträgt, dass Weiterbildung stärker vorangetrieben wird.

Zweitens ist es, auch noch einmal, ganz wichtig, eben die Arbeit in die Unterausschüsse zu verlagern und damit die Möglichkeit zu geben, es im Landesausschuss auch jeweils wieder aufzugreifen und zu thematisieren. Das ist natürlich genau der gewünschte Beitrag zur Transparenz. Das vorgelegte Gesetz zur Änderung des Bremischen Bildungsurlaubsgesetzes, jetzt Bildungszeit, soll eben, und das war ja Auftrag des Parlaments, zur Attraktivität dieser Bildungszeit beitragen. Ich habe es soeben gesagt, das ist eine gemeinsame Anstrengung der Sozialpartner an der Stelle gewesen.

Die Neuausrichtung des Gesetzes geht deshalb in unterschiedliche Richtungen. Wir haben eben gehört, aus Bildungsurlaub wird Bildungszeit, da könnte man jetzt sagen, es ist einfach nur ein Wortspiel. Nein, ich glaube, es ist eben mehr als

nur ein Wortspiel, denn es macht ja ganz deutlich, dass eben nicht mehr das alte Klischee des Urlaubs gilt, dass der Arbeitnehmer da sozusagen pendelt, irgendwie seine Makramee-Kurse besucht und irgendetwas macht, das einen persönlich nicht weiterbringt, das aber auch die Gesellschaft als Ganzes nicht weiterbringt. Das, glaube ich, wird mit dem Begriff der Bildungszeit deutlich. Es ist etwas, das über individuelle Selbstverwirklichung und Selbstwirksamkeit hinausgeht, denn es ist deutlich geworden, alle profitieren davon, wenn wir Menschen haben, die sich weiterqualifizieren.

Ich mache das einmal deutlich, und vielleicht auch noch einmal, Herr Buhlert, wenn Sie mir zuhören, es ist ganz wichtig, es muss nicht unmittelbar der Bezug zur Arbeit gegeben sein.

(Abg. Dr. Buhlert [FDP]: Mittelbar, habe ich ge- sagt!)

Auch Betriebe profitieren davon, wenn sich beispielsweise Arbeitnehmer weiterbilden in Fragen im Umgang mit Social Media. Das ist heute ein wichtiges Thema, muss aber nicht unbedingt etwas mit der konkreten Arbeit am Arbeitsplatz zu tun haben, aber natürlich hilft es in dem Bereich. Wir wollen natürlich auch, dass Möglichkeiten genutzt werden, in der Bildungszeit niedrigschwellig Angebote der Weiterbildung wahrzunehmen, die dann womöglich dazu beitragen können, dass man sich auch später weiter- und fortqualifiziert und vielleicht etwas entdeckt, das einem Spaß macht, was auch über die konkrete jetzige Arbeit eben hinausgeht.

(Beifall SPD)

Ich mache aus meinem Gesetz keine Mördergrube, dass ich mir natürlich bundesweit eigentlich wünschen würde, dass wir ein Recht auf Weiterbildung etablieren, das eben einen grundsätzlichen Anspruch an alle Arbeitnehmer definiert, sich Zeit ihres Lebens weiterqualifizieren zu können, und zwar auch über so lange Zeiträume, dass damit tatsächlich eine Aufstiegsperspektive verbunden sein kann. Das ist heute nicht Gegenstand, aber ich glaube, mit dem, was wir heute vorgelegt haben, zeigen wir, dass wir uns hier im Land Bremen Gedanken darüber machen, wie wir dazu beitragen können, dass in diesen rasanten Zeiten des Wandels in der Arbeitswelt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch zukünftig teilhaben können, sich weiterentwickeln können und somit auch Gesellschaft an sich vorwärtsbringen können. - Vielen Dank!

Landtag 3897 50. Sitzung/21.09.17

(Beifall SPD)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Damit ist die Beratung geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.

Zuerst lasse ich über das Gesetz zur Änderung des Bremischen Bildungsurlaubsgesetzes in zweiter Lesung abstimmen.

Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Bildungsurlaubsgesetzes, Drucksache 19/1172, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP, BIW, Abg. Patrick Öztürk [SPD, fraktionslos], Abg. Schäfer [LKR], Abg. Tassis [AfD])

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(Abg. Frau Wendland [parteilos])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

Ich lasse nun über das Gesetz zur Änderung des Weiterbildungsgesetzes in zweiter Lesung abstimmen.

Wer das Gesetz zur Änderung des Weiterbildungsgesetzes, Drucksache 19/1173, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP, BIW, Abg. Patrick Öztürk [SPD, fraktionslos], Abg. Schäfer [LKR], Abg. Tassis [AfD])

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(Abg. Frau Wendland [parteilos])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Mitglieder der ver.di-Betriebsgruppe KiTa Bremen.

Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall)

Zweiter Versuch - Regenbogenflagge am Coming out Day vor dem Haus der Bürgerschaft hissen Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und der FDP vom 19. September 2017 (Drucksache 19/1249)

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Röwekamp.