(Abg. Frau Dr. Schaefer [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Die Kamera läuft! - Abg. Frau Steiner [FDP]: Das hatten wir letztes Jahr auch schon! Das hat mit Wahlkampf nichts zu tun! - Abg. Frau Dr. Schaefer [Bündnis 90/Die Grünen]: Dann können Sie ja Ihre bildungspolitische Sprecherin reden lassen! Die hat mehr Ah- nung!)
Aber ich sage Ihnen ganz ehrlich: Das, was Sie hier zum Besten geben, ist, ehrlich gesagt, wenig dazu geeignet, in der Substanz weiterzukommen,
(Beifall CDU, Bündnis 90/Die Grünen - Abg. Frau Böschen [SPD]: Hätte sie geschwiegen, wie klug wäre sie geblieben!)
und die Botschaft, die in einem solchen Bildungsranking beziehungsweise Bildungsmonitor enthalten ist, wird durch solche Beiträge eigentlich eher reduziert.
Frau Senatorin, eines sollten wir allerdings auch nicht tun, und dieser Versuchung sind Sie meines Erachtens ein wenig erlegen: Der Bildungsmonitor gibt - nicht erst seit gestern, sondern über einen längeren Zeitraum - nicht nur einen Stand wieder, sondern eine Entwicklung, und es gibt keinen Anlass, diese Entwicklung und diesen Stand schönreden zu wollen.
Herr Güngör, man kann die Frage nach der Henne und dem Ei stellen. Was ist eigentlich ursächlich füreinander: die soziale Situation für die Bildungssituation oder die Bildungssituation für die Armutssituation? Beides, meine Damen und Herren, haben am Ende Sie zu verantworten!
(Beifall CDU - Abg. Güngör [SPD]: Übrigens ist das die Begründung der Experten und auch der Studie, nicht meine!)
(Abg. Güngör [SPD]: Das ist doch kein Schön- reden, wenn man von Erwerbsquoten für Haus- halt spricht! Das ist die Situation!)
ja, ist ja gut! - auch nicht für ein Schönreden einer Situation, die in der überregionalen Darstellung eine Katastrophe ist und bleibt. Das müssen wir festhalten.
Aussagen in einer solchen Studie werden nicht dadurch falsch, dass sie aus der Hemisphäre der Arbeitgeber kommen.
Doch, das haben Sie! Sie begegnen einer solchen Studie nur deshalb mit Misstrauen, weil sie angeblich interessengeleitet ist. Das ist sie schon deshalb nicht, weil, wie häufig gesagt wurde, auf längst bekannte Studien aufgesetzt wird, denn - auch das würde ich gern festhalten - es ist von entscheidender Bedeutung, dass Qualität keine Angelegenheit ist, die nur im vorwiegenden Interesse der Arbeitgeber liegt, sondern sie liegt im Interesse unserer Schülerinnen und Schüler,
die sich übrigens im überregionalen Vergleich beweisen müssen, und es ist kein Zufall - auch das sollte uns zu denken geben -, dass über 50 Prozent der Auszubildenden in Bremen inzwischen aus Niedersachsen kommen. Das spricht eine eindeutige Sprache, und es ist ein berechtigtes Interesse, auch wenn es auf der Hemisphäre der Arbeitgeber kommt, meine Damen und Herren.
(Beifall CDU - Abg. Frau Vogt [DIE LINKE]: Ich kritisiere die Studie, weil sie empirisch falsch ist!)
Zum Schluss würde ich gern noch etwas Versöhnliches sagen. Darin unterscheide ich mich von Frau Steiner: Ich glaube - das entspricht auch dem, was wir hier zum Teil selbst beschlossen und miteinander besprochen haben , dass ein Institut für Qualitätsentwicklung ein richtiges und wichtiges Zeichen ist. Es ist kein Zeichen dafür, dass wir etwas auf die lange Bank schieben, sondern es ist ein Zeichen dafür, dass wir meinen, dass auch in der Kommunikation mit den Schulen Qualität dringend entwickelt werden muss. Das geht nicht gegen die Schulen und gegen die Lehrerinnen und Lehrer, sondern es geht nur miteinander, und dabei hat ein solches Institut nicht nur Maßstäbe zu setzen, sondern auch die Kommunikation zu organisieren.
Vorschlag des Senats zur Wahl der Landesbeauftragten für Frauen bei der Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau Mitteilung des Senats vom 25. Juli 2017 (Drucksache 19/1151)
Paragraf 1 Absatz 2 des Gesetzes über die Errichtung der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau sieht vor, dass die beziehungsweise der Landesbeauftragte auf Vorschlag des Senats von der Bürgerschaft (Landtag) gewählt und vom Senat ernannt wird.
Der Senat schlägt der Bürgerschaft (Landtag) Frau Bettina Wilhelm zur Wahl als Landesbeauftragte für Frauen bei der Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau vor. Der Wahlvorschlag ist in der Mitteilung des Senats enthalten.
Meine Damen und Herren! Da nur ein Wahlvorschlag vorliegt, bitte ich damit einverstanden zu sein, dass wir die Wahl gemäß Paragraf 58 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung per Akklamation vornehmen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann werden wir so verfahren.