Das ist der Höhepunkt, Herr Imhoff! Sie würden sich natürlich fragen, ob ich meine Lehre interessant genug mache, aber nein, hier in diesem Bereich versucht man, dies durch eine Anwesenheitspflicht zu regeln. Gegen die Anwesenheitspflicht wenden sich, Herr Dr. Buhlert, zu Recht Studentinnen und Studenten, weil sie diese ganze Sache als eine Provokation ansehen. Sie fühlen sich nicht für ernst genommen, dass man ihnen nicht zutraut, solche Entscheidungen eigenverantwortlich selbst treffen zu können.
Sie weisen vor allen Dingen auch noch auf ein zweites Problem hin: Es ist mittlerweile so, dass ein großer Teil der Studierenden nebenbei jobben muss. Wer sich die jüngste Studie des Studentenwerks angeschaut hat, der konnte ihr entnehmen, dass ein Viertel aller jüngeren Studierenden, aller unteren Semester, neben dem Studium arbeiten müssen. In den höheren Semestern liegt die Quote bei fast 50 Prozent. Wenn Sie das noch in Bezug zu der Situation in Bremen setzen - wir haben zugegebenermaßen ein Raumproblem und eine Verteilung der Veranstaltungen von morgens 7.00 Uhr bis abends um 21.00 Uhr oder um 22.00 Uhr -, dann ist klar, dass hier natürlich gerade die Notwendigkeit zu arbeiten dazu führt, dass man hin und wieder auch sagen muss, ich kann diese Veranstaltung nicht besuchen, ich muss einen Ersatz finden.
Ein dritter Punkt, warum dieses ganze Verfahren eigentlich unsinnig ist: Was passiert, wenn jemand krank ist? Bei wem soll die Krankschreibung abgegeben werden? Wer kontrolliert, dass die Entschuldigung begründet ist? Wer entscheidet, dass es eine Entschuldigung ist, die es wert ist, nicht zu kommen? An dieser Stelle ein neues bürokratisches Monster aufzubauen, ergibt überhaupt keinen Sinn.
Frau Grobien, Sie können ja gleich von hier aus noch einmal widersprechen. Wir haben deshalb daraus die Schlussfolgerung gezogen, dass wir hier eine klare Regelung treffen. Diese Regelung heißt: Grundsätzlich keine Anwesenheitspflicht, es sei denn, es gibt begründete Ausnahmen, bei denen jeder einsieht, dass eine Notwendigkeit besteht. Das sind Laborveranstaltungen mit einer begrenzten Platzkapazität. Es geht um Exkursionen, die Geld kosten. Es geht um Sprachkurse, es geht um Praktika, und es geht um Sicherheitseinweisungen. Dies regeln wir jetzt klar. Wir lassen hier keine Interpretationsmöglichkeit zu, denn wir wollen keinen Streit in diesem Bereich. Mit dieser klaren Regelung lösen wir ein Problem.
Lassen Sie mich abschließend eines sagen, Frau Grobien, soweit ich weiß, hatten Sie ein Studium, das Sie mit Erfolg abgeschlossen haben. Dafür gratuliere ich Ihnen immer noch im Nachhinein.
Ich denke, wir sollten diesen Alarmismus lassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu. - Ich danke Ihnen!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will doch noch einmal einen kurzen Satz zur Anwesenheitspflicht sagen und ankündigen, dass wir das Thema im Herbst noch einmal ein bisschen länger diskutieren können, nämlich dann, wenn die Antwort des Senats auf meine Bologna-Umsetzungs-Anfrage vorliegt. In dieser Großen Anfrage geht es um Studienbedingungen.
Deswegen nur ein Satz, warum wir, liebe Frau Grobien, den Antrag ablehnen. Solange wir keine Regelung vorhalten, dass Studierende in Teilzeit studieren können oder ihr Studium mit Familienverpflichtung in Einklang bringen können, so lange lehne ich eine Anwesenheitspflicht kategorisch ab.
Wer will den Studierenden, die heute zum Großteil arbeiten müssen und ja auch wollen, um ihr Studium zu finanzieren, abverlangen, dass sie sich wirklich jede Woche entscheiden, schwänze ich heute die Vorlesung oder nicht und dabei ein schlechtes Gewissen haben? Sie sollen doch selbstständig entscheiden können.
Sie sollen selbstständig und eigenverantwortlich Arbeit, Familie, familiäre Verpflichtungen und ihr Studium verbinden können, und sie können das auch! Trauen Sie das den Studierenden ruhig zu!
die meisten sind und alle inhaltlich in eine Richtung gehen - noch einmal intensiver auseinandersetzen. Ich finde, mit dem neuen Reformgesetz, das uns heute im Entwurf vorliegt, setzen wir einem Treiben, das muss man schon einmal so formulieren, das an den Hochschulen in den letzten Jahren stattgefunden hat - ich möchte es einmal kreative Formen der Beschäftigungsfindung nennen, also Viertelarbeitsverträge, halbe Arbeitsverträge, Beschäftigungsdauern von drei Monaten bis drei Jahren -, ein Ende und sagen, so geht es nicht. Hier ist natürlich die berechtigte Kritik der LINKEN einzuordnen, die wir auch immer wieder formuliert haben, nämlich der überbordende Einsatz der Lehrbeauftragten, und zwar auch für die grundständige Lehre. So geht das nicht! Das kann man einfach wirklich einmal so sagen!
Liebe Frau Kollegin Strunge, jetzt haben wir aber zwei unterschiedliche Ansätze, mit dieser Problematik umzugehen. Man kann jetzt natürlich versuchen, die verfehlten Praxen der Hochschulen in ein Gesetz zu implementieren und sagen - das ist Ihr Ansatz -, ja, dann brauchen wir jetzt aber die Lehrbeauftragten als gleichberechtigtes Hochschulpersonal mit professoralen Mitarbeitern. Mein Ansatz ist zu sagen, nein, wir müssen jetzt einfach auch einmal ein Stoppschild zeigen, überprüfen und sagen, so geht es einfach nicht weiter, und unsere Vorstellung zu den Beschäftigungsbedingungen darlegen.
Ich will Ihnen auch noch einmal Folgendes sagen: Ich habe in den Neunzigerjahren in Bremen studiert. Damals war es so, dass man auf einen Mittelbau traf, dessen Mitarbeiter seit 30 Jahren dauerbeschäftigt waren. Ich kann Ihnen sagen, die Lehre war alles andere als motivierend. Man ist freiwillig zu Hause geblieben und hat lieber ein Buch gelesen, denn das war interessanter, als in der Vorlesung in der Universität zu sitzen. Dahin, liebe Kollegin, möchte ich wirklich nicht zurück.
Ihre Ideen von Dauerstellen für Daueraufgaben und unbefristeter Beschäftigung verkrusten das Hochschulsystem auf Dauer. Das ist so, und das führt eben nicht gerade dazu, dass wir das erreichen, was wir uns aber alle auf die Fahnen geschrieben haben, nämlich zusätzlich zur exzellenten Forschung auch eine exzellente Lehre an der Universität und an den Hochschulen herzustellen. - Vielen Dank!
aber, Frau Kollegin Dr. Müller - vielleicht können Sie kurz zuhören! -, Sie haben es mir dann doch wieder versaut.
Ich bitte darum, solche Begriffe hier in der Bürgerschaft nicht zu benutzen! Das finde ich unangemessen.
Ich entschuldige mich dafür. Ich bin irritiert über die Aussage von Frau Dr. Müller, denn Sie haben ja gerade gesagt, früher, als es Dauerstellen gab, da war die Lehre alles andere als motivierend, die Strukturen des Hochschulsystems waren verkrustet, und deswegen, wenn ich Sie richtig verstanden habe, muss man davon eigentlich ableiten, dass Sie gerade ein Plädoyer für Befristungen gehalten haben.
Wir wollen endlich diesem Problem, diesem Extraarbeitsmarkt der Hochschule, wo die Befristung an der Tagesordnung ist, einen Riegel vorschieben. Ich glaube auch, jetzt kann ich Sie gar nicht mehr sehen, Herr Fecker, dass das eine ganz gefährliche Argumentation ist. Nämlich, man könnte ja auch argumentieren, ach, an den Schulen wäre das ja eigentlich auch besser, wenn die Lehrer einmal so fit und peppig sind, und dann schließen wir auch dort nur noch Jahresverträge ab und schauen einmal. Dann vergeben wir Noten, und wenn der Lehrer nicht so gut ist, dann werfen wir ihn wieder hinaus. So etwas funktioniert doch nicht! Nein, man muss diese Argumentation auch prüfen,
(Zuruf Abg. Frau Grobien [CDU] - Abg. Frau Dr. Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Es geht doch nicht um Schwarz oder Weiß!)
und ich denke, dass sie sehr gefährlich ist, und wir endlich damit aufhören müssen, diesen Arbeitsmarkt Wissenschaft als Sonderstatus zu behandeln, denn wir befinden uns doch in der Konkurrenz mit der freien Wirtschaft, und wir müssen uns an den Hochschulen für gute Beschäftigungsbedingungen einsetzen, und das heißt in der Perspektive: wesentlich weniger
So, und jetzt sage ich doch noch etwas Positives, womit ich eigentlich meine Rede beginnen wollte. Es gibt natürlich auch positive Punkte in dieser Gesetzesnovelle. Die Kolleginnen und Kollegen haben es schon angesprochen. Das Tenure-Track-Verfahren, mit dem Ziel einer dauerhaften Stelle nach erfolgreicher Evaluierung, finden wir wirklich gut. Wir begrüßen außerdem ausdrücklich, dass der Rahmenkodex für gute Arbeit im Hochschulgesetz verankert werden soll und dass diesem Rahmenkodex somit mehr Gewicht verliehen werden soll. Auch wenn wir uns im Rahmenkodex, das muss ich leider wieder sagen, deutlichere Aussagen zur Überwindung der prekären Arbeitssituationen bei Lehrbeauftragten gewünscht hätten, finden wir es eben gut, dass der Rahmenkodex jetzt ein stärkeres Gewicht hat.
Natürlich unterstützen wir die fraktionsübergreifenden Änderungsanträge, insbesondere den Punkt, dass jetzt wirklich Zeit für die Qualifikation auch in der Arbeitszeit benannt wird, im Gesetz. Wir sagen jetzt, im Gesetz muss stehen, dass mindestens ein Drittel der Arbeitszeit für die Qualifikation verwendet werden muss. Wir als LINKE finden, es sollten eigentlich nur Vollzeitstellen sein, aber wenn es Teilzeitstellen gibt, dann müssen mindestens 10 Stunden pro Woche zur Verfügung gestellt werden, damit die Promotion eben nicht ausschließlich in der Freizeit gemacht wird. Auch dazu haben wir einen Änderungsantrag.
Natürlich komme ich jetzt auch noch einmal zu dem Punkt Anwesenheitspflicht. Ich muss sagen, Herr Kollege Gottschalk hat wirklich sehr viele sehr gute Punkte darin benannt. Darüber freue ich mich. Insbesondere geht es um die Situation, dass viele Studierende nebenbei arbeiten müssen, und deswegen bei flexiblen Tätigkeiten in der Gastronomie oder ähnlichen Berufen eben nicht jedes Mal um 18.00 oder 20.00 Uhr an einer Vorlesung teilnehmen müssen, sondern sich das gegebenenfalls eintakten können. Das sehen wir genauso. Ich bin sehr, sehr froh, dass die lautstarke Kritik, die die Studierendenvertretungen auf unserer Anhörung bekundet haben, sich jetzt auch noch einmal ausgewirkt hat auf eine Änderung bei dem Antrag der Koalition, denn der ursprüngliche Entwurf hätte wirklich Tür und Tor für eine Anwesenheitspflicht eröffnet. Das wurde jetzt in großen Teilen geheilt. Das geben wir auch zu. Es ist jetzt auf jeden Fall wesentlich besser. Jetzt gibt
Warum wir trotzdem nicht zustimmen, Herr Bolayela, ist der Aspekt, dass wir diese Ausnahmeregelung für nicht zielführend halten, denn selbst die Rektoren haben in der Anhörung gesagt, sie sehen gar keinen Regelungsbedarf. Natürlich kommen die Studierenden ins Labor, wenn Sie wissen, dass es da nur wenige Plätze gibt. Selbstverständlich gehen die Studierenden zu einer Exkursion.
Wir finden es falsch, und das ist auch der Grund, weshalb wir diesen Antrag ablehnen, dass man sagt, man braucht eine Anwesenheitspflicht in Sprachkursen, denn gerade Sprachen lernen kann man auf so vielfältige Art und Weise. Natürlich ist es gut, in diesen Unterricht zu gehen, aber warum brauchen wir denn dafür eine Pflicht? Aus unserer Sicht können wir auch in dem Bereich Sprachkurse an das Selbstverständnis der Studierenden appellieren, dass sie selbst entscheiden können, ob sie das jetzt per Buch oder bei YouTube lernen wollen, oder mit ihren besten Freunden auf Spanisch reden wollen, oder ob sie in den Unterricht gehen wollen. Dafür brauchen wir keine Anwesenheitspflicht. Deswegen steht DIE LINKE für keine Anwesenheitspflicht, keine Ausnahmen. Unseres Erachtens können die Studierenden das selbst regeln, ohne Wenn und Aber.