Protocol of the Session on May 11, 2017

(Abg. Hinners [CDU]: Es ist abgelehnt worden! Auch von den Grünen!)

Ich habe früher häufig selbst entsprechende Verfahren geführt. Es macht sicherlich Sinn, für Beamtinnen und Beamte, die für die Allgemeinheit unterwegs sind und durch Dritte zu Schaden kommen, verletzt werden, und versuchen, ihre Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche einzuklagen und dabei häufig nicht erfolgreich sind, weil die Schädiger nicht genügend im Portemonnaie haben und durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen dann noch weitere Kosten entstehen, auch als Zeichen der Wertschätzung und auch unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht, wenn man so will, ihre Schmerzensgeldansprüche zu übernehmen.

Sie sind dann ja noch nicht weg. Sie können auf den Staat übergehen, und der Dienstherr ist dann mit seinen wesentlich besseren Möglichkeiten immer noch in der Lage, vielleicht doch noch durch Vollstreckungen an das Geld heranzukommen.

Also, unter dem Strich ist das eine gute Regelung, die auch auf andere Bereiche auszuweiten wäre, sie findet unsere volle Unterstützung. Das Geld ist letztlich nicht weg, die Verjährungsfrist läuft 30 Jahre, es wird danach noch viele Senate geben, die die Möglichkeit haben, das Geld inklusive Zinsen einzutreiben. - Danke schön!

(Beifall FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Fecker.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dann wollen wir am Schluss des Tages die Harmonie auch nicht mehr stören, weil in der Tat hier in diesem Parlament große Einigkeit herrscht, glaube ich. Insofern ist es schade, dass die Vertreter des Personalrats nicht mehr hier sitzen, weil das auch noch einmal ein gutes Zeichen in Richtung der Polizei ist, dass diejenigen, die für den Staat agieren und dabei verletzt werden und Schmerzensgeldansprüche haben, nicht darauf sitzen bleiben, wenn sie nicht sofort einzutreiben sind, sondern dass ihr Rechtsanspruch dann weiter durch den Staat getragen wird.

Landtag 3343 44. Sitzung/11.05.17

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

Wir finden, das ist eine vernünftige Unterstützung ihrer Arbeit.

Da Herr Kollege Eckhoff ja darauf verzichtet hat, hier am Anfang noch einen Bericht abzugeben, will ich diese parlamentarischen Beratungen auch einmal als ein sehr positives Beispiel erwähnen, weil wir hier heute nicht den Antrag der CDU beschließen, sondern einen von allen Fraktionen getragenen neuen Entwurf, der noch einmal deutlich gemacht hat, dass der Teufel auch im Detail steckt. Diese Anhörung, die wir sowohl mit dem Finanzressort als auch mit den Vertretern der Gewerkschaften hatten, hat das ganze Thema noch einmal aufgefächert.

Insofern ist es uns, glaube ich, insgesamt im Haushalts- und Finanzausschuss unter der Leitung des geschätzten Kollegen Eckhoff gelungen, eine sehr vernünftige und sehr ausgewogene Lösung zu finden, die - so war mein Eindruck, es sitzen ja noch mehrere Personen im Haushalts- und Finanzausschuss - am Ende auch von allen mitgetragen wurde, denn die Frage, was mit den bremischen Polizeibeamten ist, die im Ausland verletzt werden, hat man vielleicht nicht sofort im Blick. Das gestehe ich zu.

Da war die Zuarbeit des Finanzressorts auch noch einmal sehr hilfreich, Herr Staatsrat Strehl, das will ich an dieser Stelle auch noch einmal sagen, und auch das Agieren der Gewerkschaften insgesamt war, glaube ich, sehr ausgewogen.

Insofern ist das für mich ein schönes Beispiel dafür, dass die von der CDU in das Parlament getragene Idee im parlamentarischen Verfahren vernünftig bearbeitet wurde und am Ende auch eine für alle tragbare Lösung herausgekommen ist. Ich finde, an dieser Form der sachlichen Zusammenarbeit sollten wir in den nächsten zwei Jahren noch weiter arbeiten. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Strehl.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe in der Vorbereitung der Rede einen kleinen Schreck bekommen, weil ich in meiner Mappe einen Vermerk unseres Hauses aus dem letzten Jahr hatte, in dem der letzte Satz lautet, wie es dann immer so üblich ist: „Empfehlung aus fachlicher Sicht Ablehnung. Zumindest sollte der Regelungsentwurf

aber inhaltlich und formell grundlegend überarbeitet werden.“

Ich wollte an der Stelle einfach auch das Lob zurückgeben. Ich glaube, im Haushalts- und Finanzausschuss waren es sehr gute Beratungen, und ich hoffe, dass wir auch unseren Teil dazu beitragen konnten. Unsere Verwaltung steht jedenfalls jetzt zu dem Gesetzentwurf, und wir nehmen auch die Aufträge an, die aus dem Haushalts- und Finanzausschuss gekommen sind, und versuchen, mit den anderen Ländern Regelungen zu finden. Bisher haben drei Länder ebenfalls solche Regelungen - RheinlandPfalz, Schleswig-Holstein und Bayern, das ist auch eine interessante Kombination -, und wir werden mit ihnen im Gespräch sein, um zu sehen, was wir da in Zukunft noch anders machen können. - Vielen Dank!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Da das Gesetz der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 19/666 durch den Gesetzesantrag des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses mit der Drucksachen-Nummer 19/1020 erledigt ist, lasse ich jetzt über den Gesetzesantrag des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses in erster Lesung abstimmen.

Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Beamtengesetzes, Drucksache 19/1020, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Muss man eigentlich noch eine zweite Lesung machen? Das hätten wir eigentlich auch heute machen können, oder?

(Zuruf)

Ach so! Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 19/1020, Kenntnis.

Landtag 3344 44. Sitzung/11.05.17

Viertes Hochschulreformgesetz Mitteilung des Senats vom 2. Mai 2017 (Drucksache 19/1038)

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. - Wortmeldungen liegen nicht vor. - Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Vierte Hochschulreformgesetz, Drucksache 19/1038, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, LKR, Abg. Tassis [AfD], Abg. Timke [BIW])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen FDP)

Stimmenthaltungen?

(DIE LINKE)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Meine Damen und Herren, es ist Einigung darüber erzielt worden, den Gesetzesantrag nach der ersten Lesung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen.

Wer dieser Überweisung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.

(Einstimmig)

Bericht des staatlichen Petitionsausschusses Nr. 19 vom 5. Mai 2017 (Drucksache 19/1051)