Wir haben einen Aktionsplan „Psychiatrie“. Dieser Aktionsplan wird kontinuierlich kontrolliert. Es wird geschaut, was stattfindet und wie es mit den Einstellungen funktioniert. Herr Erlanson hat auf das Thema hingewiesen. Es bedarf Personaleinstellungen. Ja, das ist genau richtig. Deswegen lassen wir uns immer Fortschrittsberichte darüber vorlegen, wie es um die Einstellungen steht, wie das Konzept umgesetzt wird und wie dafür Sorge getragen wird, dass die benötigten Fachkräfte dort arbeiten.
Aus meiner Sicht sind wir also in der Umsetzung der Psychiatriereform in den letzten zwei Jahren gut vorangekommen. Wir sind insofern gut vorangekommen, als sich das Versorgungsangebot nach meiner Ansicht im Moment weiter verbessert. Wir sind vor allen Dingen auch in der Kommunikation über Versorgungsangebote vorangekommen. Wir haben im KBN ein hervorragendes Behandlungszentrum mit einem hervorragenden Konzept. Wichtig ist doch jetzt aber, dass voneinander so gelernt wird, dass das, was dort an Konzept umgesetzt wird - -. Natürlich haben sie im KBN räumlich wesentlich bessere Bedingungen als das KBO. Das ist überhaupt keine Frage. Trotzdem kann man sich damit auseinandersetzen, was man von dem, was dort konzeptionell mit dem Personal und der Versorgung der psychisch Erkrankten stattfindet, schon im KBO machen kann, ohne die eigentlich nötigen räumlichen Voraussetzungen zu haben.
Mir ist in der ganzen Debatte wichtig, dass eines klar wird. Natürlich muss man sich irgendwann mit den Raumfragen auseinandersetzen. Man kann aber nicht sagen, ich kann das Konzept erst dann ändern, wenn die Räume da sind. Wenn ich so arbeite, werde ich natürlich vieles auf die lange Bank schieben. Das dürfen wir an dieser Stelle nicht tun. Insofern ist es ein erster Schritt, zuerst zu schauen, was geht. Da geht auch einiges. Es ist klar, dass 2018 die Station 63 aufgelöst und das Haus 3 neu bezogen wird. Dafür sind schon jetzt wichtige und notwendige Schritte in die Wege geleitet worden. Diese sind eben nicht nur lange in die Zukunft gedacht, sondern werden jetzt auch realisiert. Es sind auch schon viele Kleinigkeiten verändert worden, bei denen ich fragen würde, warum man das nicht schon vorher gemacht hat. Nun wird es jedenfalls gemacht.
Insofern glaube ich, die Ernsthaftigkeit, mit der Sie das hier debattieren, ist bei den Akteuren angekommen. Wir versuchen, diese Dinge sozusagen auch ressortmäßig aufzunehmen und zu begleiten. Mein Eindruck ist, das ist gut für die Versorgung der psychisch erkrankten Patientinnen- und Patienten. Insofern können wir alle damit zufrieden sein, dass wir jetzt diesen Diskussionsstand haben und daraus die nächsten Schritte gemeinsam gehen werden. Sie können sich sicher sein, dass ich mit Nachdruck hinterher bin. Ich bin der Auffassung, dass man die Schwächsten, die wir dort zu schützen haben, auch wirklich schützen muss. Das können wir vor allen Dingen auch. Diejenigen, die die Verantwortung dafür übernommen haben, müssen dies bitte auch entsprechend ernst nehmen. In diesem Sinne: Auf eine gute weitere Debatte!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 19/1004, auf die Große Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD Kenntnis.
Nebenbestimmungen und bremische Regelungen bei Projektförderung Große Anfrage der Fraktion der FDP vom 15. März 2017 (Drucksache 19/984)
Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Ich gehe davon aus, Herr Senator, dass Sie die Antwort des Senats, Drucksache 19/1041, auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP nicht mündlich wiederholen möchten.
Auf die Antwort des Senats auf Große Anfragen folgt eine Aussprache, wenn dies Mitglieder der Bürgerschaft in Fraktionsstärke verlangen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zunächst beim Senat für die Antwort auf die Große Anfrage bedanken. Dabei ist herausgekommen, dass sich der Prozess einer Projektförderung wirklich als kompliziert darstellen lässt. Wir würden uns wünschen - es wäre schön, wenn wir uns am Ende der Debatte darüber einig wären -, dass der Prozess noch ein bisschen unbürokratischer wird. Leider bin ich mir angesichts der Antworten, die ich gelesen habe, noch nicht ganz sicher, ob wir uns nachher einigen können.
Uns war es wichtig, zu schauen, wo Bremen unnötigerweise mehr Bürokratie aufweist als vielleicht im Bund oder in der EU benötigt werden. Das heißt aber aus unserer Sicht nicht, dass diese nicht notwendig ist und dass die Standards vom Bund und der EU nicht die richtigen sind. Das muss man sich im Einzelfall anschauen.
Wir Freien Demokraten stehen ganz besonders hinter den Zielen des bremischen Mittelstandsförderungsgesetzes. Wir möchten die Unternehmen vor allem von dem großen Berg der Bürokratie und dem Bürokratismus allgemein entlasten.
Es ist schade, dass eigentlich überhaupt keine Auskunft darüber vorliegt, wie lange die Prüfung solch einer durchschnittlichen Projektförderung dauert. Es wäre wünschenswert, wenn man sich das einmal genauer anschauen könnte, um zu wissen, in welchem Verhältnis das Ganze steht. Ich kenne viele Unternehmer, die sich auf Förderprojekte gar nicht bewerben, weil ihnen der Aufwand viel zu hoch ist und es vom zeitlichen Aufwand, aber auch vom Umfang her sehr, sehr kompliziert ist. Das müssen wir doch zur Kenntnis nehmen. Wir sollten nachdenken, wie wir das besser machen können. In der Politik werden häufig Dinge gemacht, die aufgrund des hohen Aufwands gar nicht bei der Zielgruppe ankommen. Das ist schade, denn gerade die Förderprogramme bedeuten eine echte Wirtschaftsförderung und machen einen Standort attraktiv.
Der hohe Aufwand bei der öffentlichen Förderung entsteht zum einen durch eine komplexe Bürokratie, zum anderen aber auch durch die Gefahr, Fehler zu machen. Das haben Sie schon dargelegt. Wenn gravierende Fehler gemacht werden, dann droht eben die Rückzahlung von Geldern. Das klingt logisch und ist es auch. Trotz allem ist so etwas für ein Unternehmen im schlechtesten Fall eine untragbare Situation, denn das kann unglaublich gefährlich für ein Unternehmen sein. Zusätzlich entstehen noch Bürokratiekosten, zum Beispiel durch die überflüssigen Landesmindestlohngesetze, über die wir morgen wahrscheinlich noch einmal reden werden. Ich schaue gerade auf die Zeit. Na ja, egal! (Abg. Fecker [Bündnis 90/Die Grünen]: 16.55 Uhr!)
Andere Bundesländer wenden übrigens gar keine Vergaberegelungen für private Unternehmen an. Es ist doch Wahnsinn, dass sich ein kleines Unternehmen externe Spezialisten für Vergaberecht heranholen muss; weil ansonsten Fehler vorprogrammiert sind. Wir sind in der Pflicht zu helfen, um dieser drohenden Fehlerquote Herr zu werden, denn sonst droht wirklich Ärger.
Das Land Bremen befindet sich die ganze Zeit im Standortwettbewerb. Das ist klar. Es wäre schön, wenn nachher der Wille von Ihnen zu erkennen wäre, Herr Senator, die Förderung einfacher und vor allem auch zugänglich für die kleinen und mittelständischen Unternehmen zu gestalten, sodass nicht nur die großen Konzerne mit ihren Abteilungen davon profitieren, sondern wirklich jeder einen Zugang zu diesen Förderprogrammen hat. Das würden wir uns sehr wünschen. - Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fragestellung der Großen Anfrage der FDP, ob das Verfahren, um europäische Fördergelder in Bremen und für bremische Firmen zur Verfügung zu stellen, durch bestimmte in Bremen geltende Bestimmungen komplizierter gemacht werden oder nicht, ist interessant. Wenn wir uns Ihnen anschließen und sagen könnten: „Das bremische Vergaberecht und das Mindestlohngesetz in Bremen müssen wir für diesen Bereich nicht anwenden“, dann müsste man Ihnen recht geben und sagen, diese Verfahren erschweren den Einsatz dieser Mittel für die Firmen in Bremen. In beiden Bereichen sagen wir aber selbstverständlich, das ist nicht so.
Ich möchte gern, dass bremische Firmen wenigstens den Mindestlohn zahlen, wenn wir öffentliche Fördergelder für sie zur Verfügung stellen. Wir können das nächste Mal diskutieren, ob der Mindestlohn oder das bremische Gesetz überflüssig ist, weil es ja mittlerweile entsprechendes Bundesrecht gibt. Das ist eine andere Debatte. Ich empfinde dieses Gesetz aber nicht als bürokratisches Hindernis, sondern als Schutz für
(Beifall DIE LINKE - Abg. Professor Dr. Hilz [FDP]: Es gibt doch schon die Bundesregelung, Herr Rupp!)
Ich sehe momentan auch noch nicht, dass das bremische Mindestlohngesetz überflüssig ist. Die Tatsachen, dass es eingefroren ist und der Bund so gut wie nicht kontrolliert, müssen ja einmal in dieser Debatte diskutiert werden. Dazu kommen wir also bei nächster Gelegenheit. Meiner Meinung nach sind das also keine Hemmnisse.
Auch das Vergabegesetz möchte ich gern angewendet wissen, weil es um öffentliches Geld geht. Warum sollen Private beim Erhalt von öffentlichem Geld anders behandelt werden als nichtprivate Bezieherinnen und Bezieher von solchen Fördergeldern? Das sehe ich nicht ein. Auch an der Stelle sind wichtige Kriterien enthalten, die wir einhalten wollen.
Jetzt kann man sich die Frage stellen, ob es eigentlich stimmt, dass von diesen Fördergeldern nur große Konzerne profitieren. Ich habe mir einmal die Liste der Begünstigten der Förderperiode 2007 bis 2013 angeschaut. Nach meiner Wahrnehmung partizipieren daran viele kleine und mittelständische Unternehmen oder auch etwas größere mittelständische Unternehmen. Wir reden über richtig viel Geld. Für den EFRE-Bereich hat es der Förderperiode von 2007 bis 2013 Mittel in Höhe von 142 Millionen Euro gegeben. Der Fischereifonds hat ungefähr 10 Millionen Euro erhalten. Wir reden also von circa 150 Millionen Euro in den jeweils siebenjährigen Förderperioden. Das ist unserer Meinung nach unmittelbare Mittelstandsförderung und unmittelbare regionale Förderung. Diese Mittel sind in aller Regel gut angelegt.
Wenn wir uns die reale Situation anschauen, wo es bürokratische Hemmnisse gibt, dann stimme ich mit Ihnen überein, Frau Steiner, dass wir darauf achten müssen. Es hat auch Missbrauch gegeben. Leute haben Dinge gefördert bekommen, die kein Mensch gebraucht hat und die wirtschaftlicher Unsinn waren; sie haben Bauruinen gefördert bekommen. Unserem Eindruck nach hat sich durch den Wunsch, Missbrauch zu vermeiden - den ich völlig berechtigt finde, weil es um öffentliches Geld geht -, mittlerweile ein System etabliert, das in der Tat die Antragstellung deutlich erschwert, das Risiko erhöht, Fehler zu machen, und vor allen
Dingen die Prüfung und Abrechnung dieser Fördermittel deutlich erschwert. Das ist eine Frage der europäischen Vorschriften. Die EU bestimmt, unter welchen Bedingungen dieses Geld ausgegeben werden kann, und an die EU muss man sich wenden, wenn man das ändern will.
Wir schauen gern mit darauf, ob diese Verfahren richtig sind. Wir haben aber auch die Erfahrung machen müssen, dass nicht nur die bürokratischen Vorschriften solche Dinge schwierig machen, sondern auch die hohe Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit diesen Dingen befasst sind. Es gab also mehrere Ursachen für das Phänomen, dass die Abarbeitung entsprechender Anträge - die Prüfung der Anträge und deren Abwicklung - der vergangenen Förderperiode durchaus holprig war. Der Start der neuen Förderperiode ist in unseren Augen auch nicht gerade ein Schnellstart, sondern noch holprig.
Wenn man sucht, an welcher Stelle es real vorhandene bürokratische Hemmnisse oder Strukturen gibt, wenn man diejenigen sucht, die dieses Verfahren behindern und die sinnvolle Anwendung dieser Fördergelder schwierig, wenn nicht für bestimmte Firmen unmöglich machen, dann muss man meines Erachtens beim Vergabegesetz oder beim Mindestlohngesetz nicht nach Bremen schauen, sondern man muss dorthin schauen, wo die Regeln gemacht werden. Das ist die Europäische Union. Diese muss man auf den Prüfstand stellen.