Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass die Kriminalität nicht vor dem Internet halt macht, überrascht uns nicht. Das ist uns bewusst, ebenso die Frage des Internets als rechtsfreier Raum. Das wird auch hier häufig diskutiert. Ich habe lange überlegt, an welchem Punkt wir eigentlich die politische Debatte zu dieser Großen Anfrage führen. Da gibt es zwei Ansätze. Der eine ist die Frage: Ist die Polizei eigentlich im Land Bremen inklusive der Ortspolizeibehörde Bremerhaven gut auf dieses Phänomen eingestellt?
Ich habe in Ihren Aussagen, Herr Hinners, wahrgenommen, dass Sie den Weg, den die Polizei Bremen und die OPB Bremerhaven beschreiten, für richtig erachten. Ich glaube, dass es ganz wichtig ist, dass wir an dieser Stelle wirklich Spezialisten haben, die sich damit auskennen, dass wir den Stellenwert des gesamten Bereichs des Cybercrimes anerkennen, weil sich viele Straftaten, die wir früher auf der Straße gehabt haben, sage ich jetzt einmal salopp, tatsächlich auch ins Internet verlagert haben.
Das andere ist die Debatte auf Bundesebene, die jetzt schon angesprochen worden ist. Da sind wir wieder ein bisschen bei der Frage von heute Morgen, was eigentlich Bevölkerung noch versteht. Die Haltung, dass diese Versuchsstrafbarkeit eben dann nicht strafbar ist, wenn sie nicht zum Erfolg führt – der Erfolg ist in diesem Fall das Leid eines sehr jungen Menschen –, dass es keine Strafbarkeit für den Versuch gibt, versteht in der Tat keiner. Die Juristen verstehen das wahrscheinlich schon. Herr Staatsrat Stauch, Sie werden wahrscheinlich gleich noch auf die aktuelle Debatte eingehen.
Ich glaube, dass wir alles tun müssen, was rechtlich vertretbar ist, um junge Menschen vor eben diesen Straftaten zu schützen. Sie haben eben vollkommen zu Recht darauf hingewiesen, dass sich Kinder in vielen Dingen noch mit einer gewissen Naivität, auch mit einem gewissen Grundvertrauen in das Gute im Menschen im Internet bewegen. Bei der Frage der Versuchsstrafbarkeit sind wir politisch beieinander, auch wenn wahrscheinlich die Juristen gleich erzählen könnten, was noch alles das Problem sein wird. Die politische Botschaft ist an der Stelle aber schon wichtig.
Das andere ist jetzt eben auch schon mehrfach betont worden, deswegen will ich es nicht in die Länge ziehen. Das ist der Bereich der Prävention. Das eine ist in der Tat das Elternhaus. Natürlich erwarten wir von Eltern wie in vielen Bereichen – die Bildungssenatorin könnte dazu sicherlich auch etwas beitragen – eine gewisse Form von Grunderziehung. Wir müssen anerkennen, dass sich viele Eltern eben nicht so gut im Internet auskennen, und dass das, was sie bei ihren Kindern erleben, für sie tatsächlich auch noch – wie sagte das doch jemand – Neuland ist.
Deswegen spielt aus grüner Sicht die Schule eine ganz wichtige Rolle bei dieser Frage, den Umgang mit sozialen Medien zuzuordnen, weil wir da alle auf demselben Level sind. Da können wir wirklich eine ganze Menge erreichen. Ich weiß, dass das auch schon Thema in dem Bereich der Schulen im Land Bremen ist. Ich glaube, dass wir das sehr genau weiter betrachten sollten, weil dieser Punkt einer ist, der natürlich auch bei Lehrerinnen und Lehrern einer weiteren Fortbildung bedarf, weil es sich auch rasch und immer noch rascher weiter entwickelt. Angefangen hat man vielleicht irgendwo bei Facebook. Heute arbeitet man mit weiteren Medien wie Snapchat, die vielleicht dem einen oder anderen auch unter den Lehrkräften gar nicht mehr bekannt sind, die aber
auch Gefahren bergen, weil sie beispielsweise eine Chat-Funktion beinhalten. Wir setzen da ebenso, wie die Kolleginnen und Kollegen vorher schon betont haben, auf den Bereich der Prävention. Ich hoffe, dass Staatsrat Stauch gleich ein wenig Erhellendes zur Frage der Versuchsstrafbarkeit beiträgt. – In diesem Sinne herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, ich brauche nicht auf die Antworten auf die Große Anfrage einzugehen. Ich möchte zu der Frage sprechen, was man tun kann. Das sind einzig zwei Handlungsfelder, die interessant sind. Das eine ist die Frage, was im Bereich Gesetzgebung zu machen ist. Der zweite Punkt ist, was in dem praktischen Handeln bei Polizei und Justiz zu tun ist. Der Bereich Prävention wurde angesprochen. Ich spreche vor allen Dingen zu dem Bereich Staatsanwaltschaft, Gericht und Polizei. Die erste Frage ist, wie es eigentlich in der Gesetzgebung aussieht. Das, was wir jetzt an Strafbarkeit zum Cybergrooming haben, ist in Paragraf 176 Absatz 4 des Strafgesetzbuches geregelt. Das ist eine sehr genaue Beschreibung des Phänomens. Das ist im Januar 2015 in Kraft getreten. Das ist kein altes Gesetz. Dazu hat es im Vorfeld lange gesetzliche Beratungen gegeben. Der Paragraf 176 Absatz 6 sagt ausdrücklich, dass die Strafbarkeit des Versuches ausgeschlossen ist. 2014 haben ist die Frage der Versuchsstrafbarkeit ausdrücklich erörtert und ausgeschlossen worden. Gleichwohl ist man dabei, diese gesetzliche Neuregelung zu überprüfen. Sie wird jetzt schon überprüft mit den Argumenten, die wir auch gehört haben. Es gibt eine Reformkommission für den gesamten Bereich des Sexualstrafrechts, in der diese Frage diskutiert wird. Im November des vergangenen Jahres habe ich diese Frage auch in der Justizministerkonferenz gehabt. Ich bin sehr aufgeschlossen, ob an der Stelle eine Strafbarkeitslücke besteht. Es ist eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden, in der die Reformvorschläge noch einmal erörtert werden. Es wird evaluiert werden, ob man nicht doch einen Schritt weiter geht und den Paragrafen 174 Absatz 6 dahin gehend ändert, dass man auch die Versuchsstrafbarkeit ernsthaft in Erwägung zieht. Man muss noch einmal die Argumente abwägen, die vorher ins Feld geführt wurden. Wie gesagt, die Regelung ist nicht so sehr alt. Aber man sollte diese Lücken schließen, wenn es wirklich Handlungslücken gibt. Das sage ich ganz deutlich. Die zweite Frage ist vor allen Dingen eine Frage der tatsächlichen Verfolgung. Neben dem, was im Ge
setz steht, ist entscheidend, wie wir auf diese Phänomene reagieren, wie wir sie wahrnehmen und welche Mittel wir haben, effektiv zu verfolgen. Dabei sind zwei Probleme besonders virulent. Das eine ist der internationale Bereich. Es geht in ganz großem Umfang um grenzüberschreitende Phänomene, die relativ schwer vom Nationalstaat aus zu fassen sind. Daran sitzen internationale Gremien.
Das andere ist die Überlegung, was wir eigentlich im nationalen Bereich und was wir in Bremen tun können. Ich habe eigentlich ein gutes Vorbild. Wir haben bestimmte Kriminalitätsformen, auf die man mit einer bestimmten Strategie reagieren muss. Das haben wir bei der Wirtschaftskriminalität so getan. Wenn wir eine besondere Ausprägung in der Strafbarkeit haben, die besonderes Handeln erfordert, dann muss man sich eine besondere Strategie überlegen. Ich will einmal sagen, wie wir das bei der Wirtschaftskriminalität gemacht haben.
Wir haben gesagt, dass es vier Punkte gibt. Erstens gibt es die zeitnahe Verfolgung. Die taten sollen nicht verjähren. Der zweite Punkt ist die gemeinsame Verfahrensstrategie zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft, also Handeln aus einem Guss, mit einem ganz bestimmten Ziel, das man durchsetzen will. Der dritte Punkt ist, dass wir qualifiziertes Personal brauchen, besonders ausgebildetes Personal, das genau auf den Punkt passt. Der vierte Punkt betrifft die technische Ausstattung. Wir dürfen überhaupt nicht geizig sein, was die technische Ausstattung betrifft. Das muss alles zwischen den Handelnden harmonisiert werden.
Wir haben im Januar 2016 gemeinsam mit Inneres ein Konzept zur Verfolgung der IT-Kriminalität vorgelegt. Dies ist jetzt praktisch ein Unterfall davon. Da sind wir ähnlich vorgegangen und haben gesagt, dass es besondere Behandlungsformen erfordert. Wir müssen also mit den gleichen Mitteln vorgehen und wieder sagen, dass es darauf ankommt, eine spezifische Strategie für diese Straftaten auch in der Verfolgung zu entwickeln. Wir müssen das Personal immer qualifiziert vorhalten. Das ist eine besondere Anforderung. Sie müssen auch immer weiterqualifiziert werden. Wir müssen auch bei der Hardware, etwas an der Ausstattung machen. Alle diese Sachen werden konsequent in Bremen verfolgt. Das bezieht sich jetzt auch auf das Cybergrooming. Sie sehen, dass hier der Fokus drauf gelegt ist. Wir wollen genau dem, den besonderen Anforderungen, gerecht werden und werden das hier auch so umsetzen. Ich glaube, der Schwerpunkt liegt am Schluss in der tatsächlichen Organisation der Verfolgung, in der Aufmerksamkeit gegenüber den besonderen Phänomenen.
Die Aufmerksamkeit, die man aufbringen kann, ist, so glaube ich, unbegrenzt. Das, was wir an Phänomenen im Internet haben, ist derart umfangreich, dass man sehen muss, wie man effektiv auf die Punkte kommt, die dann auch wirklich verfolgungswürdig sind, und man muss auch so geschickt sein, das hinzubekommen.
Wir haben ein besonderes Problem in der Auswertung des IT-Materials in Bremen bei der Polizei. Das wissen wir. Wir haben relativ lange Laufzeiten. Auch da muss weiter daran gearbeitet werden. Eine zeitnahe Aufarbeitung der Geschichten ist wichtig. Ich glaube, dass wir relativ gut aufgestellt sind, weil wir sagen, dass wir darauf besonders reagieren und besonderen Wert auf die Form der Verfolgung dieser Kriminalität legen. Wie gesagt, wir sind in der Gesetzgebung aufgeschlossen, in der Verfolgung dieser Kriminalitätsformen mit Strategien die dem angemessen sind. Da werden wir auch das Personal hineinsteuern und werden besonderen Wert auf eine gute technische Ausstattung legen. – Vielen Dank!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 19/859, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis.
Weiterbildung der Arbeitnehmer fördern – Bremisches Bildungsurlaubsgesetz modernisieren Antrag der Fraktion der FDP vom 27. Oktober 2016 (Drucksache 19/802) Wir verbinden hiermit: Weiterbildungsbeteiligung im Land Bremen erhöhen – Bildungsurlaub modernisieren – lebenslanges Lernen stärker fördern Antrag der Fraktion der CDU vom 24. Januar 2017 (Drucksache 19/915)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Weiterbildung, Fortbildung sind wichtig, damit sich Mitarbeitende von Unternehmen qualifizieren, weiterbilden und weitere Chancen erarbeiten können und sich und ihr Unternehmen und ihre Organisation voranbringen können. Das ist wichtig und entscheidend.
Das hilft ihnen auch, dauerhaft im Arbeitsprozess zu bleiben, ihre Arbeitsplätze zu sichern und ihre Unternehmen und Organisationen voranzubringen. Leider ist es so, dass Bildungsurlaub dafür viel zu selten in Anspruch genommen wird aus Angst, dadurch
irgendwelche Repressionen zu bekommen. Ergebnis ist, dass Bildungsurlaub, wenn man ihn sich einmal ehrlich anschaut, eigentlich eine Veranstaltung des öffentlichen Dienstes geworden ist, mehr oder minder jedenfalls und nur ganz wenige aus der Privatwirtschaft diese Möglichkeiten, die ihnen gesetzlich zustehen, in Anspruch nehmen. Das befriedigt uns als Freie Demokraten nicht.
Wir wollen, dass mehr Menschen Bildungsurlaub nehmen und damit ihre Chancen und die Chancen ihrer Organisation verbessern. „Wie kann das gelingen?“, haben wir uns gefragt. Diese Frage haben wir damit beantwortet, dass wir gesagt haben, wir müssen das, was zur Diskreditierung des Bildungsurlaubs dient, abschaffen. Zum einen ist es der Name. Es ist kein Urlaub, es ist Fort- und Weiterbildung, die eben kompakt stattfindet. Deswegen brauchen wir hier einen anderen Namen.
Die andere Diskreditierung, die stattfindet, ist, dass gesagt wird: Ja, die machen doch da irgendetwas, was nichts nützt. – Deswegen wollen wir, dass es auf Dinge eingeschränkt wird, die direkt oder indirekt von Nutzen für die Stellen, für die Arbeit sind.
Das Dritte ist, dass man hinsehen – wenn es denn beiden Seiten nützt, nämlich Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden – und überlegen muss, ob beide einen Anteil an der Zeit, die dafür eingesetzt wird, erbringen und das hinbekommen. Deswegen sagen wir, es sollte hier der Anspruch sein, 12 Tage in zwei Jahren zu haben, aber dafür sechs Tage Urlaub einbringen zu müssen. Das ist das, von dem wir denken, was das Diskreditierungspotenzial senkt und dafür sorgt, dass sich mehr Menschen an dem Bildungsurlaub beteiligen und mehr Menschen dorthin gehen und sich weiterbilden und qualifizieren können. Das müssen wir erreichen. Deswegen haben wir diesen Gesetzentwurf vorgelegt.
Wenn Sie weiter mit dem Zustand zufrieden sind, lehnen Sie unseren Antrag ab. Wenn Sie wollen, dass sich etwas verändert und Menschen wirklich diese Chancen zur Weiter- und Fortbildung in Anspruch nehmen, stimmen Sie dem Antrag zu, genauso wie wir dem Antrag der Union zustimmen werden, weil er auch in die richtige Richtung geht. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Weiterbildung ist wie Rudern gegen den Strom. Hört man auf damit, treibt man zurück. Weiterbildung ist daher eine wesentliche Voraussetzung für Chancengleichheit, Aufstiegsoptionen und den Erhalt von Beschäftigungsfähigkeit. Beruflicher Wandel geschieht im digitalen Zeitalter schneller und umfassender, und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen hängt an der Personalqualität ihrer Mitarbeiter.
Für uns als CDU-Fraktion hat der Blick über den eigenen beruflichen Tellerrand nicht nur funktionalen Charakter. Neue Kenntnisse und Fähigkeiten und die Offenheit gegenüber Veränderungen prägen unsere Persönlichkeit und unsere Selbstwirksamkeit. Von solchen Persönlichkeiten, ihren Ideen und ihrem Engagement leben unsere Gesellschaft, unsere Demokratie und unsere Unternehmen.
In Bremen geht die Beteiligung an Weiterbildung zurück und liegt unter dem Bundesdurchschnitt. Es besteht also Handlungsbedarf. Das haben wir schon gehört. Unsere Hypothese ist, dass wir als Gesellschaft eine prosperierende Weiterbildungskultur dringend aktiv fördern müssen. Viele kleine Bausteine haben wir in unserem Antrag aufgegriffen, Weiterbildungsberatung, Marketing, monetäre Förderinstrumente wie die Bildungsprämie und den Bremen Weiterbildungsscheck sowie die verstärkte Ansprache von Betrieben über die Kammern und Sozialpartner. Zentral ist für uns jedoch die Erkenntnis, dass die Grundlagen für lustvolles und eigenverantwortliches Lernen schon früh, nämlich in der Schule, gelegt werden.
Umso trauriger ist es natürlich, wenn unsere Schulen Abgänger produzieren, die keinen Abschluss haben. Aus Sicht der CDU-Fraktion fehlt es dem Senat an einer ganzheitlich ansetzenden Weiterbildungsstrategie, die alle genannten Felder miteinander verbindet. Deswegen wollen wir, dass das existierende Landesprogramm „Weiter mit Bildung und Beratung“ zu einer funktionierenden Strategie für lebenslanges Lernen weiterentwickelt wird. Es ist klar, dass man das man das nicht an einem Stück schafft, aber wir haben eine Vorstellung von den Leitideen.
Der Bildungsurlaub wird verblüffenderweise nur von drei Prozent der arbeitenden Bremerinnen und Bremern in Anspruch genommen. Woran liegt das denn? Ist er zu wenig bekannt? Trifft er die Bedürfnisse der Beschäftigten nicht, oder geht er an den Bedarfen der Unternehmen vorbei? Oder alles zusammen? Wir denken, dass es ein Schritt in die richtige Richtung ist,
wenn endlich von Bildungszeit gesprochen wird, denn Arbeitgeber sollen ihre Beschäftigten gerade nicht für Urlaub oder Freizeitaktivitäten freistellen.
(Abg. Frau Vogt [DIE LINKE]: Für die Bedarfe der Unternehmen sind Fortbildungen zuständig, die die Arbeitgeber zu organisieren haben!)
Wir fordern daher, dass sich der Senat bei der Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen an die Vorgaben der eigenen Verordnungen hält. Veranstaltungen – jetzt moderat – wie ein Gleitschirmkombikurs in der Rhön, wie er übermorgen beginnt, erfüllen die Kriterien jedenfalls nicht. Bevor wir jetzt hier in Unruhe kommen: Ich möchte jetzt keine alte Debatte aufwärmen.
Mir ist sehr bewusst, dass das nur eine ganz, ganz kleine Spitze des Eisbergs ist, was sehr, sehr selten vorkommt. Trotzdem halte ich es für wichtig, die Vorgaben konsequent einzuhalten. Denn genau diese Beispiele werden immer herumerzählt und beschädigen ärgerlicherweise das Image der Bildungszeit.