Die Stellenaufstockung würde das Land Bremen noch nicht einmal finanziell belasten, sie kann nämlich aus dem Bundesprogramm Integration und Qualifikation vollständig finanziert werden. Deshalb fordern wir den Senat auf, diese Stellen schnellstmöglich zu besetzen.
Ich möchte nur noch sagen, dass es mich freut, dass die Koalitionsfraktionen unser Anliegen unterstützen, sodass aus unserem Antrag ein gemeinsamer Antrag geworden ist. Ich danke vor allen Dingen Frau Bö schen, die sich dafür eingesetzt hat. Das zeigt mir, dass es bei allen Beteiligten um die Sache, aber nicht um eine Profilierung geht. Ich würde mich auch freuen, wenn wir eine möglichst große Zustimmung hier im Hause erreichen würden. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Qualität und Zertifizierung sind Schlüsselbegriffe für unsere Erwartungen an die Er ziehung und Pflege von Menschen, die Bearbeitung von Verwaltungsakten oder die Entwicklung von Maschinen und Systemen, ohne die die Erwartungen gar nicht erfüllbar wären. Egal welchen Beruf wir in Deutschland ausüben wollen, wir müssen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten – kurz: Qualifikationen – nachweisen, um den Beruf ausüben zu können. Ich
sage ganz deutlich, das ist auch gut so, denn wer will schon von einer Krankenschwester behandelt werden, die den Beruf zwar gern ausübt, aber nicht über die notwendigen Qualifikationen verfügt? Die Wege, wie man in Deutschland zu einem Beruf kommt, sind sehr unterschiedlich, und die Zustän digkeiten für die Anerkennung eines Berufes sind ebenso vielfältig wie unterschiedlich. Will ich einen Handwerksberuf ausüben, ist eine Ausbildung nach bundeseinheitlichem Standard erforderlich, der mit einer Kammerprüfung abschließt. Möchte ich in der Altenpflege arbeiten, habe ich es mit einem Beruf zu tun, der auf Landesebene geregelt ist. Hier definieren wir die Zugangsvoraussetzungen, die Ausbildungs- und Prüfungsinhalte, und zwar so, dass sie unseren Anforderungen genügen. Geht es um akademische Berufe, wie zum Beispiel den der Lehrerin, haben wir es wieder mit bundesweiten Vorgaben durch die KMK zu tun. Dieses System ist insgesamt überhaupt kein schlechtes, es bietet durchaus Gewähr dafür, dass es qualitativ hochwertige Anforderungen gibt, aber – das sage ich ganz deutlich! – dieses System ist darauf ausgerichtet, dass man es von Anfang an durchläuft. Wenn das nicht der Fall ist, wenn Sie von außen in dieses System kommen, dann haben Sie Probleme. Sie haben Prob leme, wenn Sie zum Beispiel den Studienort wechseln wollen, und das in Zeiten des Bologna-Prozesses. Sie haben mit der Anerkennung Ihrer dort erworbenen Qualifikationen Probleme, wenn sie aus der DDR, den USA oder aus Russland kommen, und das ist in heutigen Zeiten verrückt! Das herauszufinden, was die einzelne Person an Kompetenzen hat, und dann entsprechende Maßnahmen zu entwickeln, wie diese Kompetenzen weiterentwickelt werden können, da mit sie, falls das noch nicht der Fall ist, auch unseren Anforderungen an diese Kompetenzen entsprechen, das ist unsere Aufgabe. Meine Damen und Herren, wir haben diesem Antrag, der von der CDU eingebracht wurde, gern zuge sprochen, nicht weil wir glauben, dass das hier in Bremen alles nicht passiert. Hier passiert eine ganze Menge. Mit dem Programm, das wir gerade gestern in der Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen wieder beschlossen haben, „Weiter mit Bildung und Beratung“, haben wir in Bremen bereits die Anerken nungsberatung implementiert, die mit ihren Zahlen deutlich macht, dass hier eine Menge Menschen in Bremen beraten wird. Wir haben aber nicht nur bereits die Beratung implementiert, wir haben auch Kompe tenzfeststellungen und auch Nachqualifizierungen, aber – das sage ich ganz deutlich! – wir haben dies noch nicht in dem Umfang, wie wir es brauchen. Das heißt, wir sind hier tatsächlich gefordert, auch weiterhin genau hinzuschauen, ob wir nicht Mög lichkeiten haben, stärker anzuerkennen und mehr zu berücksichtigen. Meine persönliche Meinung ist, dass wir es in Deutschland auch mit einem System der Misstrauenskultur anstatt der Vertrauenskultur zu tun haben.
Ich sage ganz klar, ich finde es richtig, dass man genauer hinsieht, ob die Qualifikationen wirklich unseren entsprechen, aber man hat immer Gestal tungsspielräume, und die, finde ich, sollten wir in Bremen durchaus nutzen, sowohl wir, die dafür ver antwortlich sind, als auch andere, ich nenne einmal die Kammern. Sie haben sich bisher auch noch nicht dadurch ausgezeichnet, dass sie das besonders um fangreich getan hätten. Deshalb haben wir aus mei ner Sicht noch alle gemeinsam eine Menge zu tun. Ich finde es gut, dass wir es hinbekommen haben, diesen Antrag interfraktionell und gemeinsam zu gestalten. Ich bedanke mich für den Aufschlag der CDU! – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Das Berufsqualifikationsfeststel lungsgesetz, kurz Anerkennungsgesetz, gibt es seit 2012 auf der Bundesebene.
Das Anerkennungsgesetz des Bundes eröffnet Fach kräften aus dem Ausland das Recht, dass ihr Berufs abschluss auf Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf überprüft wird. Viele Unternehmen, Handwerksbetriebe, Krankenhäuser und Pflegeein richtungen sind heute auf ausländische Fachkräfte angewiesen. Die Bundesregierung hat deshalb das sogenannte Anerkennungsgesetz als Instrument zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland geschaffen. Zuvor hatten nur wenige zuwandernde Fachkräfte die Möglichkeit, ihre berufliche Qualifi kation bewerten zu lassen.
Das Gesetz hat diese Situation geändert. Es schafft für alle bundesrechtlich geregelten Berufe möglichst einheitliche und transparente Verfahren, damit kann die Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsab schlusses mit dem deutschen Abschluss ermittelt werden. Dies ist in vielen Berufen eine Voraussetzung dafür, in diesem Beruf arbeiten oder sich selbstständig machen zu können. Das gilt vor allen Dingen für die reglementierten Berufe, beispielsweise im zulassungs pflichtigen Handwerk, für Ärzte, für Krankenpfleger oder Apotheker.
Das Gesetz verbessert damit die Chancen für Men schen, die ihre beruflichen Qualifikationen im Ausland erworben haben, in Deutschland in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten und ermöglicht damit eine bessere Arbeitsintegration.
Für die anderen 18 reglementierten Berufe ist im Februar – und darauf sind Sie, Frau Bergmann, be reits eingegangen – das Bremische Gesetz über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Kraft getreten. Die Zahl der arbeitssuchenden
Ausländer mit Aufenthaltstitel hat sich von 2013 bis 2016 auf 6 400 verdoppelt, dennoch ist die Anzahl der anerkannten ausländischen Berufsabschlüsse in Bremen nur leicht von 124 auf 134 im Jahr 2015 gestiegen.
Nachgewiesene Berufsqualifikationen sind in Deutsch land eine wichtige Voraussetzung bei der Suche nach einer qualifizierten Arbeitsstelle. Es ist immens wichtig, die Rahmenbedingungen für die Verfahren zu verbessern. Das, was Frau Böschen gesagt hat, ist richtig: Es passiert hier sehr viel, aber dennoch kann man noch besser werden.
Bei uns ist die Frage aufgetaucht, ob die zuständigen Stellen ihren Ermessensspielraum tatsächlich in dem Maße ausnutzen, wie wir es uns wünschen. Wenn man beispielsweise das Gesundheitsressort mit den Ministerien anderer Länder vergleicht, dann stellt man fest, dass die Anerkennungspraxis im Bereich der Gesundheits- und Pflegeberufe, in denen ein Fachkräftemangel herrscht, in anderen Ländern höher ist als in Bremen. Man sollte sich die Bereiche insgesamt anschauen.
Ich bedanke mich dafür, dass bisher viel unternom men worden ist, aber, ich finde, wir können es noch besser. Es sollte für uns nicht nur aufgrund des Fach kräftemangels wichtig sein, sondern vor allen Dingen deshalb, weil es für die Menschen und ihre Würde sehr wichtig ist, dass eine Integration in den Arbeits markt ermöglicht wird.
Das Potenzial dieser Menschen, die hier in Bremen leben, zu nutzen und ihre Abschlüsse anzuerkennen, ist enorm wichtig.
Ich möchte mich zum Schluss meiner Ausführun gen bei Ihnen, Frau Bergmann, für Ihre Initiative bedanken, denn Sie haben den Antrag eingereicht. Wir haben zusammen mit unserem Koalitionspartner den Antrag diskutiert, wir haben ihn als sehr positiv bewertet, und deswegen haben wir uns sehr gern Ihrem Antrag angeschlossen.
Ich persönlich freue mich darüber, dass es zu diesem Antrag zwischen uns keinen Dissens gab, sodass wir an diesem Thema gemeinsam konstruktiv zukünftig arbeiten. Ich freue mich auf diese Arbeit, und ich bedanke mich bei Ihnen für ihren Einsatz.
Meine Damen und Herren von den Grünen, die Tische haben bisher 350 Tage gehalten, es wäre schön, wenn sie die letzten Tage dieses Jahres überstehen würden.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte auch noch einmal kurz zu dem Antrag Stellung neh men, den wir sehr positiv finden. Wir hätten diesen Antrag von Anfang an ebenfalls mitgetragen, denn das Anliegen ist sehr nachvollziehbar. Entsprechende Begründungen sind hier bereits vorgetragen worden. Ich möchte zu später Stunde noch einmal auf die Zah len eingehen. Im Augenblick sind im Jobcenter 8 000 Arbeitssuchende mit Fluchthintergrund registriert. Die Zahl der Übergänge in den Arbeitsmarkt ist jedoch kaum gestiegen. Im Jahr 2015 ist eine Zahl von 600 Personen zu nennen, etwa 40 Prozent nehmen einen Leiharbeitsplatz ein. Das bedeutet, dass sie in vielen Fällen unterhalb ihrer Qualifikation eine Anstellung gefunden haben und bezahlt werden. Das ist auch ein Missstand. Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikatio nen ist, das wissen wir, ein wesentlicher Schlüssel, und sie gehört in den Mittelpunkt unseres Interesses. Diese Anforderung an die staatliche Arbeitsmarkt politik beginnt bereits am ersten Tag. Der Senat scheint allerdings bisher die Auffassung zu vertreten, dass man sich hier Zeit lassen kann. In der Vorlage des Arbeitsressorts zum Integrationskonzept für die Deputation heißt es immer noch, dass die Arbeitsm arktintegration immer noch ein Problem sei, das sich zeitverzögert einstelle. Das ist, ehrlich gesagt, eine Formulierung, die ich nicht verstehe. Gleichzeitig berichtet das Ressort in der Vorlage zur Weiterbildungsberatung – dieses Thema ist gestern in der Deputation erörtert worden –, dass es bei der Anerkennungsberatung eine Wartezeit von acht Wochen gibt. Es wird dort ausdrücklich erwähnt, dass die Beratungsstellen sehr viel mehr tun könnten, dass sie aber personell nicht ausreichend besetzt sind. Der Bedarf ist vorhanden, allerdings fehlt das Personal, und das vor dem Hintergrund, dass die Bekanntmachung der Beratungsmöglichkeiten sehr viel besser sein könnte. Der vorliegende Antrag richtet sich vornehmlich auf den Ausschnitt der Berufsanerkennung, die durch das Land ausgeführt wird. Der größere Teil betrifft letztlich die Berufsanerkennungsverfahren, die vom Bund durchgeführt werden. Der Prozess muss auch in diesem Bereich deutlich beschleunigt werden. Im Jahr 2015 sind auf Bundesebene knapp 20 000 Aner kennungsverfahren beschieden worden, 75 Prozent waren positiv. Für 25 Prozent der Anträge wurden Teilanerkennungen ausgesprochen.
Schwerpunktmäßig sind die Berufe der Krankenpflege und der ärztliche Bereich zu nennen. Das wurde hier schon erwähnt. Wenn man aber gleichzeitig weiß, dass 2015 über zwei Millionen Menschen nach Deutschland gekommen sind, überwiegend im Übrigen aus EULändern, dann sind 20 000 Anerkennungsverfahren eine kaum nennenswerte Zahl.
Im vorliegenden Antrag kommt aus meiner Sicht ein wenig zu kurz – wir haben diese Debatte be reits vor einiger Zeit geführt – dass es bisher nicht möglich gewesen ist, eine Antwort auf die Frage der Finanzierung zu finden, denn die Durchführung der Anerkennungsverfahren ist mit Kosten verbunden. Die Kosten für das Anerkennungsverfahren sollten eigentlich aus öffentlichen Mitteln beglichen werden, soweit die Antragsteller dazu nicht in der Lage sind.
Es ist bisher auch die Frage unbeantwortet, welche Institution die Finanzierung der oft notwendigen Kosten für die Nachqualifizierung übernimmt. Dieser Bereich ist ebenfalls noch zu regeln. Die Bereiche, für die eine entsprechende Regelung zu treffen ist, sind bereits erwähnt worden, beispielhaft ist der Bereich der Altenpflegerinnen, der Erzieherinnen und der Lehrerbereich zu nennen. In diesen Bereichen ist eine Verstärkung notwendig, und es sind Modelle zu implementieren, die diese Aufgabe in den Blick nehmen.
Zum Schluss möchte ich auf die Bundesmittel aus dem IQ-Programm zu sprechen kommen. Nach dem vorliegenden Antrag sollen sie entschlossener genutzt werden. Man muss ja feststellen, dass die Stellenbeset zungen sehr schleppend vorgenommen worden sind. Meines Wissens ist im Augenblick eine zu besetzende Stelle ausgeschrieben worden. Sie soll demnächst besetzt werden. Ich finde das richtig.
Auf der anderen Seite heißt es dann aber wieder, wir müssen ein Stück weit im Hinblick auf diesen Bereich keine Projektfinanzierungen mehr durchführen. Das heißt, wenn das Bundesprogramm ausläuft, dann haben wir keine Auffangmöglichkeiten. Es ist für diesen Bereich aber unerlässlich, denn das Problem wird uns auch zukünftig begleiten.
Ich appelliere an Sie, dass wir diese Problematik nicht aus dem Blick verlieren, sodass für die Arbeitsmarkt integration Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit diese Aufgabe wahrgenommen werden kann. – Vielen Dank!
ist Arbeit schon immer Teilhabe gewesen, das heißt, die Möglichkeit, sich zu integrieren, die Gesellschaft kennen zu lernen und vor allem auch die Möglichkeit zur Selbstbestimmung.
Auf der anderen Seite ist natürlich auch für die Wirt schaft wichtig, dass Menschen die Chance haben, schnell in ihrem Beruf tätig zu werden, denn das bedeutet für uns, neue Fachkräfte zu bekommen und vor allem auch viele tolle neue Mitarbeiter mit anderen Erfahrungshorizonten. Der Antrag bedeutet definitiv eine Verbesserung der Situation für Flüchtlin ge und Migranten und damit eine Chance, schneller selbstbestimmt leben zu können. Wir finden, das ist auch für diese Menschen ein tolles Weihnachtsge schenk, und deswegen stimmen wir dem natürlich zu. – Schöne Weihnachten!
Sehr geehrter Herr Präsident, mei ne sehr geehrten Damen und Herren! Weihnachten ist noch nicht, ich bitte Sie noch um einen Moment Geduld! Zwischen Weihnachten und dem Ende der Debatten liegt noch mein Redebeitrag.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich sehr, dass das Thema heute noch einmal auf der Tagesordnung ist, weil es noch einmal die Bedeutung dessen unterstreicht, womit wir es tatsächlich zu tun haben, denn unter diesen etwas sperrigen Begriffen verbirgt sich Mehreres, nämlich die Sicherung des Fachkräftebedarfs, hoffentlich auch die Entlastung der Sozialsysteme, und nicht zuletzt geht es hier auch um eine erfolgreiche Integration der Menschen, die zu uns nach Deutschland kommen. Es geht dabei da rum, dass wir diesen Menschen eine Chance geben, auf dem Arbeitsmarkt gemäß der Qualifikation, die sie selbst erworben haben, tätig zu werden. Es geht hier um eine Willkommenskultur und natürlich auch um die wichtige Möglichkeit der gesellschaftlichen Integration.
Die Entwicklung der Berufsanerkennung im Land kann vor diesem Hintergrund sicherlich auch immer noch besser werden, darin stimme ich dem Antrag in jedem Fall zu. Auch wenn es kein ausdrücklich bre misches Problem ist, wie hier schon angeklungen ist, sondern aufgrund der zersplitterten Zuständigkeiten ein bundesweites Problem, möchte ich klarmachen, dass wir uns damit in Bremen aber nicht abfinden wollen.
Aus unserer Sicht kommt der Beratung der Aner kennung Suchenden eine ganz wichtige Rolle zu. Für die Menschen sollte eigentlich vor der Beratung klar sein – –.