Wir haben nicht so ein übersteigertes, euphorisches Verhältnis zur Bundeswehr wie die Union. Deswegen waren wir auch dazu gezwungen, einen eigenen Antrag zu stellen, aber wir haben durchaus ein realis tischeres Verhältnis zur Bundeswehr als DIE LINKE. Auch Menschen wie ich, die Zivildienst gemacht haben, weil sie gewisse Tätigkeiten nicht ausüben können und auch für sich in Anspruch nehmen, dass das nicht geht, wissen, dass es eine Bundeswehr braucht, denn jedes Land hat eine Armee, und wir befürworten, dass es die eigene ist.
Das haben wir doch in den Auseinandersetzungen, die wir jetzt weltweit beobachten müssen, gesehen, und deswegen sind wir auch der Meinung, dass es eine bestausgerüstete, bestausgebildete Bundeswehr bei uns sein sollte, die uns verteidigt.
Das sind wir einerseits unserer Bevölkerung schul dig, das ist aber auch die Sorgfaltspflicht, die wir gegenüber den Soldatinnen und Soldaten sowie den Beamtinnen und Beamten bei der Bundeswehr haben. Das ist die Fürsorge, die wir notwendigerweise aus üben müssen, damit diese Menschen bestausgerüstet in die vom Bundestag legitimierten Einsätze gehen, nichts anderes!
Schauen wir uns dann an, was an der Hochschule passiert! Die Hochschule folgt dem Wissenschaftsrat, der sich für die Dualisierung von Studiengängen einsetzt. Das ist richtig, das begrüßen und unterstüt zen wir! Es gibt zehn Plätze für Anwärterinnen des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes, also mitnichten für Soldaten beziehungsweise in diesem Fall für Soldatinnen, denn es ist ja ein nicht koedu kativer Studiengang.
Die Lehrinhalte bleiben laut Bundeswehr und Hoch schule unberührt. Die Lehrinhalte des Studiengangs sind seit Jahren unverändert, man muss sich da eher andere Fragen stellen, wenn es um Informatik geht, aber nicht unterstellen, dass es eine Einflussnahme der Bundeswehr an dieser Stelle gab. Eine Abstim mung hinsichtlich zeitlicher Abläufe und thematischer Abfolgen in dualen Studiengängen ist immer not wendig, weil es eben darum geht, die betrieblichen Belange und Abfolgen mit denen der Hochschule in Einklang zu bringen. Das ist auch insofern nichts Überraschendes, nichts Verwerfliches, und es ist nichts zum Hineingeheimnissen.
Dann geht es um die Frage, was friedliche Zwecke sind. Wir dürfen hier nicht den Begriff „militärische Zwecke“ mit dem Begriff „friedliche Zwecke“ ver wechseln. Die Bundeswehr ist ein gewolltes Kind der Verfassung, und wie ich gesagt habe, haben auch wir Freien Demokraten die klare Erkenntnis, dass ein Land eine Armee zur äußeren Verteidigung braucht.
Wenn wir uns dann ansehen, was der Justizsenator auf meine Berichtsbitte hin im Wissenschaftsausschuss dazu berichtet hat, muss man Folgendes festhalten, ich zitiere: „Legt man die Bedeutung des Begriffs ,friedlich‘ in Artikel 24 (2) und 26 (1) des Grundge setzes zu Grunde, kann eine Kooperation mit der
Uns ist noch sehr daran gelegen, deutlich zu machen, dass es uns um Hochschulautonomie geht. Deswegen sind wir auch sehr gegen die gesetzlichen Zivilklau seln, weil sie Vorschriften machen. Wenn Hochschul lehrer, die an einer Hochschule sind, gemeinsam beschließen, eine Zivilklausel haben zu wollen,
dann ist es eine Angelegenheit der Hochschule und ihrer Gremien. Es ist aber nicht Sache des Gesetzge bers, hier Vorschriften zu machen, denn wir halten die Wissenschaftsfreiheit an der Stelle hoch!
Das ist Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit für uns, und deswegen haben wir auch ein anderes Verständnis als die CDU, die jegliche Zivilklausel im Punkt fünf ihres Antrags thematisiert.
Ich komme zum Schluss: Wir finden, dass der Antrag der LINKEN hier keine Berechtigung hat. Wir finden es richtig, dass die Hochschule diesen dualen Studi engang durchführt. Wir finden völlig okay, dass sie dort mit der Bundeswehr zusammen Verwaltungsbe amtinnen ausbildet. Wir haben unsere Probleme mit gesetzlichen Zivilklauseln, und wir wissen, dass ein Staat eine Armee braucht, damit es seine Armee ist, die die Außensicherung übernimmt. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Für die SPD, ich kann wohl sagen, für die rot-grüne Koalition, ist es seit Langem von hoher wissenschaftspolitischer Bedeutung gewe sen, dass sich die Hochschulen und die Universität eine Zivilklausel geben. Deshalb haben wir sie in das Hochschulgesetz geschrieben und dort ver ankert, und deshalb freuen wir uns auch, dass die Hochschulen und die Universität eine solche Klausel vereinbart haben.
Vor diesem Hintergrund irritiert es natürlich zunächst, wenn die Hochschule Bremen einen Vertrag mit der Bundeswehr abschließt, denn das ist kein gewöhnli
cher Vorgang, und es scheint geradezu auf der Hand zu liegen, dass dies mit der Zivilklausel nicht vereinbar ist. Jedenfalls scheinen das sehr viele so zu sehen.
Es erstaunt daher nicht und ist sogar verständlich, dass sich an diesem Vertrag der Hochschule Kritik und zum Teil sehr heftige Kritik entzündet hat.
Es ist daher auch richtig, dass wir diesen Vorgang hier debattieren und nicht einfach, wie die FDP meint, auf die Autonomie der Hochschulen verweisen.
Da wir die Zivilklausel ins Hochschulgesetz geschrie ben haben, muss uns natürlich interessieren, ob Sie eingehalten wird. Ob man dann zu intervenieren versucht, ist eine ganz andere Frage.
Die Frage für uns ist dann aber: Wie ist der Vertrag der Hochschule Bremen mit der Bundeswehr zu bewerten, und was sind eigentlich die Kriterien für solch eine Bewertung? Für DIE LINKE hier und für eine Reihe weiterer linksorientierter und pazifistischer Akteure ist die Frage schnell beantwortet: Die Bundeswehr ist Militär, und Militär ist schon von seinem Wesen her nicht friedlich, ergo liegt ein Verstoß gegen die Zivilklausel vor. Ein solches Verdikt ist aber augen scheinlich nicht besonders differenziert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bremen war froh, dass die Bundeswehr bei der Unterbringung von Flüchtlingen geholfen hat.
Weiter: Ist eigentlich jeder Bauernhof, der Kartoffeln in eine Kaserne liefert, ein Rüstungsbetrieb? Ist das die Militarisierung der Agrarproduktion? Ist jedes Produkt oder jede Dienstleistung, die von der Bun deswehr genutzt werden, schon ein Produkt oder eine Dienstleistung, deren Hersteller unfriedlichen Zwecken dient? Ich glaube, dass ein solcher Fun damentalismus es sich viel zu einfach macht. Er ist wenig hilfreich bei der Beantwortung von Fragen, wie wir sie hier zu beantworten haben.
Das Gleiche gilt allerdings auch für die Argumen tation des anderen Teils der Opposition. Sie sagen umgekehrt, die Bundeswehr sei von ihrem Auftrag her ausschließlich auf Verteidigung und die Bewahrung des Friedens ausgerichtet und daher per se – oder „grundsätzlich“, wie die FDP schreibt, was ich noch nicht so ganz verstanden habe – friedlich. Folglich könne eine Kooperation zwischen Bundeswehr und Hochschulen auch nicht gegen die unfriedlichen Zwecke der dort betriebenen Wissenschaft, Forschung und Lehre verstoßen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit einem solchen normativen Pauschalisieren würde dann aber jed wede Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Bundeswehr möglich, nicht nur bei der Ausbildung, sondern auch bei Maschinengewehren, Panzern, Kanonen oder Drohnen; es würde ja alles friedlichen Zwecken dienen. Wenn man so an dieses Thema herangeht, dann bleibt vielleicht noch eine christde mokratische Zivilklausel übrig, an der man großen Spaß hat, aber vom eigentlichen Sinn und Zweck einer Zivilklausel bleibt dann überhaupt nichts mehr übrig. Es ist deshalb in meinen Augen der völlig fal sche Weg, die Frage der friedlichen Zwecke durch eine mehr oder weniger pauschalisierte Beurteilung des Vertragspartners zu bewerten.
Was ist die Alternative? Auf die Inhalte einer solchen Kooperation zu schauen! Es ist zu klären, ob mit dieser Forschung oder in der Lehre spezifische militärische Interessen oder Anforderungen bedient werden. Es ist zu klären, ob sich dadurch die spezifischen In halte von Forschung oder Lehre ändern und ob auf diesem Wege dann tatsächlich eine Militarisierung von Forschung und Lehre stattfindet. Wenn wir es aus diesem Blickwinkel betrachten, nämlich bezogen auf die Inhalte dieser Kooperation, die Inhalte der Lehre, die dort betroffen sind, dann sehen wir, dass der Vertrag hier keinen Verstoß gegen friedliche Zwecke beinhaltet, denn es geht darum, dass die Beamtinnen der Bundeswehr an einem Studiengang teilnehmen, dessen Curriculum seit rund 16 Jahren festgeschrieben ist. An dieser Festschreibung und an diesen Inhalten wird sich nichts ändern, wenn Beamtinnen der Bundeswehr teilnehmen.
Für uns ist das der entscheidende Punkt. Wir sehen deshalb keinen Verstoß gegen die Zivilklausel, wir sehen deshalb auch keine Veranlassung, uns gegen die Kooperation der Hochschule mit der Bundeswehr auszusprechen, und wir sehen keinen Anlass, einem der drei Anträge, die uns vorliegen, unsere Zustim mung zu geben. – Danke schön!
und Kollegen! Ich habe absichtlich bis zum Ende gewartet, weil ich dachte, das ist doch heute einmal ein Highlight ideologischer Debatten. Die Zivilklausel bietet sich immer wieder für Debatten an, in denen ganz klar die Unterschiede der einzelnen Parteien wirklich deutlich werden, die sonst vielleicht manch mal bei anderen Themen verschwimmen. Ich hatte großes Vergnügen daran, vielen Dank dafür!
Auch vielen Dank für drei Anträge, die sich in der Sache gar nicht noch stärker unterscheiden könnten, von dem sehr zugespitzten Antrag der LINKEN zu einem in anderer Weise auch sehr zugespitzten An trag der CDU! Die FDP befindet sich da irgendwo in der Mitte, und die Koalition hat gar keinen eigenen Antrag vorgelegt, was ich sehr bedauere, wir hatten versucht, einen eigenen zu erarbeiten.
Worum geht es? Es geht natürlich um die Frage der Bundeswehr, deswegen auch gleich vorweg für meine Fraktion: Die Tatsache, dass man eine Zivilklausel diskutiert, dass man über die Zusammenarbeit der Bundeswehr mit einer staatlichen öffentlichen Hoch schule diskutiert, bedeutet nicht, die Bundeswehr in Misskredit zu bringen, natürlich nicht!