Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe, sonstige Son dervermögen, Stiftungen und Anstalten öffentlichen Rechts sowie Sonderhaushalte für das Jahr 2016 zu.
Ich lasse nun über die Wirtschaftspläne der Eigen betriebe, sonstige Sondervermögen, Stiftungen und Anstalten öffentlichen Rechts sowie Sonderhaushalte für das Jahr 2017 abstimmen.
Wer den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe, sonstige Sondervermögen, Stiftungen und Anstalten öffentli chen Rechts sowie Sonderhaushalte für das Jahr 2017 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe, sonstige Son dervermögen, Stiftungen und Anstalten öffentlichen Rechts sowie Sonderhaushalte für das Jahr 2017 zu.
Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsord nung lasse ich zuerst über die Änderungsanträge abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP mit der Drucksachen-Nummer 19/600, der sich auf die beiden Haushaltsgesetze bezieht, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Nun lasse ich über die Änderungsanträge der Fraktio nen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der DrucksachenNummer 19/618, der sich auf beide Haushaltsgesetze bezieht, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der DrucksachenNummer 19/638, der sich auf beide Haushaltsgesetze bezieht, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Da der Senat mit den Haushaltsgesetzen 2016 und 2017 die Feststellung nach Artikel 131a Absatz 3 der Landesverfassung verbunden hat, weise ich darauf hin, dass zur Annahme des jeweiligen Haushaltsgesetzes in zweiter Lesung die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder der Bürgerschaft erforderlich ist.
Wer das Haushaltsgesetz 2016 unter Berücksichti gung der soeben vorgenommenen Änderungen in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Haushaltsgesetz 2016 in zweiter Lesung mit Änderungen.
Wer das Haushaltsgesetz 2017 unter Berücksichti gung der soeben vorgenommenen Änderungen in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Haushaltsgesetz 2017 in zweiter Lesung mit Änderungen.
Aufstellung der Haushalte 2016/2017 und dem Fi nanzplan 2015 bis 2020 für die bremischen Gebiets körperschaften, Drucksache 19/412, von den Mittei lungen des Senats, Drucksachen 19/467 und 19/635, und von dem Bericht des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 19/639, Kenntnis.