Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Präsident! Der Kollege Kottisch hat hier versucht, den Eindruck zu vermitteln, dass von meiner Seite aus falsche Zahlen genannt worden sind, die Unwahrheit gesagt worden ist. Verehrter Kollege Kottisch, bevor Sie solche Beschuldigungen erheben und noch einmal bestätigen sollten, empfehle ich Ihnen, einmal die Drucksache 19/148 zu lesen, Nachtragshaushalt.
Den haben wir im November hier beschlossen. Auf der Seite vier können Sie, wenn Sie ihn dabei haben, schauen. Wir können das gemeinsam lesen. Da geht es um die Haushaltsrisiken, die im Nachtragshaushalt durch Mehreinnahmen ausgeglichen worden sind.
Wir haben einmal rund 250 Millionen Euro Haushaltsrisiken, die im Haushalt ausgeglichen worden sind, auf der einen Seite die Mehrausgaben für Flüchtlinge, und auf der anderen Seite 110 Millionen Euro Mehrausgaben aus sonstigen Themen. Da gibt es zwei
Positionen. Die können Sie in den Bullet Points nachsehen. Es gibt einmal den Produktgruppenplan 71, Wirtschaft, Mindereinnahmen (EFRE): 14,1 Millionen Euro! Dann gibt es eine weitere Spalte, die Liquiditätsplanung, Reste und Rücklagen von 26,9 Millionen Euro! Das ist reine Liquidität, die habe ich außen vor.
Meine Aussage ist, dass Sie diese 14,1 Millionen Euro, die sich aus den Verlustvorträgen der vergangenen Jahre angesammelt haben, nämlich dass Sie Mittel ausgegeben haben, die Sie gegenüber der EU nicht abrechnen beziehungsweise nicht wiederbekommen, über den Nachtragshaushalt 2015 ausgebucht haben – nicht mehr und nicht weniger –, indem Sie das durch vorhandene Mehreinnahmen ausgeglichen haben. Diese 14,1 Millionen Euro haben Sie abgeschrieben, nicht mehr und nicht weniger! Darauf bezog sich meine Aussage. Das heißt, Sie haben von den 68 Millionen Euro Risiken, die Sie insgesamt über die Verlustvorträge aus der Abrechnung von ESF und EFRE haben, 14 Millionen Euro schon abgeschrieben, weil Sie davon ausgehen, dass Sie sie nicht wiederbekommen. Anderenfalls hätten Sie es genauso gemacht wie mit den anderen Mitteln. Sie hätten sie weiter auf Verlustvorträge gebucht.
Das macht deutlich, auf welchem schwachen, tönernen Fundament Ihre Argumentation hier steht, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das muss deutlich gemacht werden!
Herr Präsident! Ich stelle fest, aus den 17 Millionen Euro respektive 60 Millionen Euro sind jetzt 14 Millionen Euro geworden. Es ist richtig: Die sind dort aufgeführt. Es entspricht dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip, dass man das als Verlustvortrag einstellt.
Die Aussage, das sei weg, ist falsch. Wir befinden uns in einem kameralistischen System. Noch einmal: Wie viel von diesem Geld am Ende weg sein wird, kann man zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Wir befinden uns in Verhandlungen, auch diese 14 Millionen Euro hineinzuverhandeln. Wir als SPD-Fraktion drücken dem Senator dafür die Daumen. Wir gehen davon aus und wollen auch, dass das alles wieder hereingeholt wird. – Vielen Dank!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 19/237, auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Kenntnis.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit schließe ich den Teil, zu dem Debatten vorgesehen waren. Wir kommen zu dem Teil, in dem wir ohne Debatte Anträge beschließen können, um anschließend noch einmal die Stadtbürgerschaft aufzurufen.
Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD vom 1. Dezember 2015 (Drucksache 19/186) 2. Lesung Dazu Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und der SPD vom 10. März 2016 (Drucksache 19/335)
Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD in ihrer 10. Sitzung am 9. Dezember 2015 in erster Lesung beschlossen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der DrucksachenNummer 19/335 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen.
Jetzt lasse ich über das Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege, Drucksache 19/186, in zweiter Lesung abstimmen.
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege, Drucksache 19/186, – unter Berücksichtigung der soeben vorgenommenen Änderungen – in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.
Kontinuität der musischen Ausbildung in den Bremer Schulen ermöglichen Antrag der Fraktion der CDU vom 9. Februar 2016 (Drucksache 19/266)
Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Kinder und Bildung vorgesehen.
Wer der Überweisung des Antrags der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 19/266 zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Kinder und Bildung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen.
Gesetz zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Mitteilung des Senats vom 23. Februar 2016 (Drucksache 19/306) 1. Lesung
Wer das Gesetz zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Drucksache 19/306, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.