Protocol of the Session on March 16, 2016

(Beifall DIE LINKE, FDP)

Wir müssen doch vielmehr überlegen, auf welche Art und Weise bestmögliche Integration und Zukunftsperspektiven geschaffen werden können. Vielleicht sollte man in diesem Zusammenhang auch darüber nachdenken, ob die Sprache auf B2-Niveau tatsächlich die Hürde sein soll, die vielen Geflüchteten die Ausbildungsmöglichkeiten verwehrt, oder ob es nicht sinnvoller sein könnte, den Spracherwerb in die Ausbildung zu integrieren, sodass die Person während ihrer Ausbildung das B2-Niveau erreichen kann. Wir alle wissen, Sprachen lassen sich im alltäglichen Umgang viel schneller lernen, als in den weißen vier Wänden einer Sprachschule. Unabhängig davon muss der professionelle Sprachunterricht auf jeden Fall sichergestellt werden.

(Beifall DIE LINKE)

Ein weiterer Ausbildungsverhinderungsgrund liegt bei Jugendlichen unter 18 Jahren vor, wenn sie auf ihre Vormundschaft warten. Es kann Monate dauern, aber solange es keinen Vormund gibt, kann man keinen Ausbildungsplatz erhalten. Laut der Antwort des Senats betrifft das nicht wenige einzelne Jugendliche, sondern 800 bis 1 000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

Die eine Gruppe von Jugendlichen muss also lange warten, bis das Recht auf Ausbildung auch für sie gilt. Eine andere Gruppe ist integrationspolitisch komplett abgehängt, ihnen wird jedes Recht auf Zukunft und Pläne genommen. Ich spreche von jungen Erwachsenen aus den sogenannten sicheren Herkunftsstaaten,

die mit einer Duldung hier leben. Junge Menschen haben teilweise über Jahre eine Duldung, weil sie nicht abgeschoben werden können, und das heißt dann Arbeitsverbot und Ausbildungsverbot! Nach unserer Lesart bedeutet dies, dass dann nur noch staatlich verordnetes Herumhängen angesagt ist. Die Zukunftsperspektiven werden hier auf Null heruntergefahren. Im Übrigen gilt das dann ja auch bald für junge Menschen aus Algerien, Marokko und Tunesien, und das finden wir völlig falsch.

(Beifall DIE LINKE – Vizepräsident Imhoff übernimmt den Vorsitz.)

Wir sagen, junge Menschen, die in Deutschland leben, brauchen Perspektiven. Wir fordern den Senat eindringlich auf, sich auf Bundesebene dringend dafür einzusetzen, dass auch diese Jugendlichen ihr Recht auf Ausbildung bekommen!

(Beifall DIE LINKE)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Grönert.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Strunge, ich sehe bei der Thematik auch ein bisschen schwarz, aber so rabenschwarz, wie Sie das sehen – –.

(Abg. Fecker [Bündnis 90/Die Grünen]: Das soll schon etwas heißen! – Abg. Frau Vogt [DIE LINKE]: Das heißt bei Frau Grönert nicht viel!)

Eigentlich könnte man aus den Erfahrungen früherer Jahre eine Menge lernen, weil es schon immer Jugendliche mit Ausbildungsbedarf gegeben hat, aber wenn man die Antwort des Senats liest, dann sieht man nur ein großes schwarzes Loch.

Wegen fehlender Erfassungsmerkmale gibt es auch keine brauchbaren Erfahrungswerte. Der Senat kann weder sagen, wie viele geflüchtete Jugendliche sich derzeit in welchen Ausbildungsberufen befinden, noch weiß er, zu wie vielen Ausbildungsabbrüchen es in dieser Gruppe gekommen ist, geschweige denn, welche Gründe es dafür gibt. Trotzdem sind die Probleme inzwischen ohne entsprechende Erfassungsmerkmale und Statistiken unübersehbar, und sie können angepackt werden.

Die unterschiedlichen Programme der Ausbildungsgarantie, so der Senat, stehen grundsätzlich allen in Bremen lebenden jungen Menschen zur Verfügung. Das ist gut so. Die Einschränkung folgt jedoch gleich in den nächsten Sätzen: erstens, wenn sie für eine Ausbildung geeignet sind, zweitens, wenn sie den Kriterienkatalog für die Ausbildungsreife erfüllen, drittens, wenn sie über die notwendigen Deutschkenntnisse verfügen. Ich möchte noch viertens anfügen, wenn es überhaupt noch Ausbildungsplätze

gibt, denn sie sind jetzt schon knapp und können den Bedarf nicht decken, Frau Strunge hat die Situation eben gerade ausführlich erklärt! Dazu kommen manchmal auch noch aufenthaltsrechtliche Fragen, die nicht einfach zu klären sind.

Etwas bessere Startbedingungen haben die unter Sechzehnjährigen, also bessere Startbedingungen als die Sechzehn- bis Achtzehnjährigen, denn sie haben noch die besten Chancen, im Regelschulsystem einen Abschluss zu erreichen, und es gibt auch noch die ausbildungsbegleitenden Hilfen, mit denen man versucht, Versäumtes nachzuholen. Das ist ein gutes Angebot. Es ist allerdings schwer wahrzunehmen, und es kommt für die jungen Leute immer wieder zu einer Zitterpartie. Wirklich ausbildungsreif ist jemand eben tatsächlich erst, wenn zu den nötigen Deutschkenntnissen auch ein Schulabschluss mit entsprechenden Kenntnissen kommt. Weit über 90 Prozent der jungen Flüchtlinge bringen diesen aber nicht mit und sind oft sogar weit davon entfernt. Sie müssen ihn nun folgerichtig hier erwerben können. An dieser Stelle hapert es jedoch gewaltig.

Zurzeit warten in Bremen circa 600 junge Flüchtlinge auf einen Platz in einem Vorkurs, in dem sie die deutsche Sprache lernen sollten, wir haben darüber bereits gestern sehr ausführlich debattiert. Auch diese Wartezeit ist fatal für diejenigen, die bereits bei ihrer Ankunft 16 Jahre alt sind, denn die Schulpflicht endet in dem Schuljahr, in dem sie 18 Jahre alt werden. So ist es quasi unmöglich, nach dem Vorkurs auch noch einen Abschluss zu erreichen. Bislang verlassen fast alle die Schule mit einem nur wenig aussagekräftigen Abgangszeugnis, dessen Notengebung sich lediglich am Klassenniveau orientiert.

In der Antwort des Senats wird deutlich, wie schwer es auch deshalb für junge Flüchtlinge ist, eine Ausbildung zu beginnen und diese letztlich erfolgreich abzuschließen. Warum wird in der Antwort des Senats keine Stellung dazu bezogen, ob man auch hier in Bremen die Schulpflicht für Flüchtlinge über das 18. Lebensjahr hinaus verlängern will?

(Beifall CDU)

Die Forderung, sich in den Bundesländern damit auseinanderzusetzen, wird von der Bundesregierung erhoben, und sie ist zudem auch ein Ergebnis der zweiten Armutskonferenz vom 9. Februar dieses Jahres. Wenn der Bremer Senat hier nicht so oder anders zu guten Lösungen kommt, dann werden wir viele Jugendliche trotz ihrer vorhandenen Fähigkeiten als zukünftige Fachkräfte einfach verlieren. Selbst dann, wenn sich die Mitarbeiter der Allgemeinen Berufsschule noch so viel Mühe geben, können sie eine optimale Vorbereitung der Jugendlichen auf eine Ausbildung in der Kürze der Zeit und natürlich auch wegen der mangelhaften Ausstattung in allen Bereichen bislang nicht gewährleisten. So vergibt Bremen noch zu viele Chancen, und junge, willige

Menschen werden statt in einer Ausbildung im Sozialhilfesystem landen, aus dem sie dann nur schwer und mit irgendwelchen Hilfen wieder herauskommen. Darauf und wie unter anderen die Wirtschaft mit dieser Thematik umgeht, werde ich in einem zweiten Redebeitrag zu sprechen kommen. – Vielen Dank!

(Beifall CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Böschen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Von 16 000 Betrieben in Bremen bilden insgesamt 3 700 Betriebe aus. Das sind, wenn man das in Ausbildungsplätze umrechnet, etwas mehr als 7 000 Ausbildungsplätze. Diese Situation existiert nicht erst seit heute, sondern sie besteht seit langer Zeit.

Darüber hinaus sind wir als Stadtstaat von der Einpendlerquote geprägt. Wir wissen, dass wir von einem Speckgürtel umgeben sind. Das bedeutet, dass viele dieser Ausbildungsplätze eben nicht den Bremer und Bremerhavener Jugendlichen zugutekommen, sondern den niedersächsischen Jugendlichen. Diese Situation ist, wie gesagt, nicht neu, und auf diese Situation haben wir mit unserer Ausbildungsgarantie und mit der Einrichtung der Jugendberufsagentur reagiert.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Obwohl es in diesem Jahr tatsächlich weniger Ausbildungsplätze im dualen Bereich gibt und wir auch einen Anstieg der Bewerbungszahlen zu verzeichnen haben, gibt es aber auch einen deutlichen Anstieg der unbesetzten Stellen. Das heißt, wir haben es hier mit einem Mismatch – so nennt man es – auf dem Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsmarkt zu tun, und dem muss man sehr genau nachgehen.

Wir stellen fest, dass die Anforderungen an eine Ausbildung heute deutlich höher als vor zehn oder 20 Jahren sind. Wir stellen fest, dass die Jugendlichen, auch wenn sie die Berufsbildungsreife, also den ehemaligen Hauptschulabschluss, erworben haben, nicht unbedingt die Kompetenzen, seien es die fachlichen, seien es die sozialen Kompetenzen, mitbringen, die tatsächlich für den Erfolg einer dualen Ausbildung ausschlaggebend sind. An dieser Stelle kommt das von Ihnen hier so geschmähte Übergangssystem, das aus meiner Sicht ein Qualifizierungssystem ist, zum Zuge.

Mit der Ausbildungsgarantie ist ja mitnichten jedem Jugendlichen ein Ausbildungsplatz versprochen worden, sondern es ist versprochen worden, dass alle Jugendlichen, die es möchten, den Zugang zu einer Ausbildung bekommen. Das kann eben auch über bestimmte Bausteine geschehen. Das muss

nicht im ersten Schritt der Ausbildungsplatz sein. Man muss sich nämlich anschauen, was an der einen oder anderen Stelle benötigt wird.

Ich bin froh, dass wir die Jugendberufsagentur haben, die zwar immer noch nicht die Ansprüche, die an sie gestellt werden, in vollem Umfang erfüllt, aber, meine Damen und Herren, sie hat erst vor einem Jahr ihre Tätigkeit aufgenommen. Wir haben drei Jahre vorgesehen, bis dieses System implementiert ist. Die Jugendberufsagentur hat die Aufgabe, genau den Bedarf der Jugendlichen zu analysieren, was fehlt, was vielleicht noch geliefert werden muss, welche Maßnahmen zur Verfügung stehen. Auch wenn meine Vorrednerinnen mit der Antwort des Senats unzufrieden waren, möchte ich darauf hinweisen, dass hier durchaus sehr viele Maßnahmen aufgelistet sind, die aufgelegt werden, um dann zu unterstützen, wenn die Kenntnisse im ersten Schritt für eine Ausbildung nicht ausreichend waren. Das ist gut und richtig so.

Man muss dann schauen, ob diese Maßnahmen tatsächlich die Erwartungen erfüllen, die wir an sie stellen, oder ob es vielleicht noch einmal andere Maßnahmen geben müsste. Nach meinen Gesprächen, die ich mit den Akteuren geführt habe, fallen mir im Moment keine weiteren Maßnahmen, und es wurde mir auch immer wieder gesagt, haltet erst einmal ein, denn es gibt so viele Maßnahmen, dass gar nicht unbedingt etwas Neues erforderlich ist! Ich bitte daher doch um ein bisschen mehr Gelassenheit, auch dann, wenn es uns ein bisschen drückt. Klar, das ist eine Situation, in der wir nicht unbedingt glücklich sind, allerdings haben wir einen Weg eingeschlagen, genau hier Veränderungen vorzunehmen.

Ich möchte jetzt auch noch einmal auf die Situation der Flüchtlinge eingehen. Auch wenn es so lapidar gesagt wird, es stehen ihnen wie auch den hiesigen Jugendlichen alle Möglichkeiten zur Verfügung, bei Ausbildungsreife oder -geeignetheit. Ja, das ist schwer. Wir wissen alle, dass die Jugendlichen, die zu uns kommen, in der Regel erst einmal überhaupt keine Vorstellung von unserem dualen System haben. Das ist ein System, das man weltweit lediglich in Deutschland und in Österreich vorfindet. Sowohl die jungen Flüchtlinge als auch die Erwachsenen wollen in der Regel in Deutschland arbeiten, aber das ist nicht so einfach. Es ist auch für Deutsche nicht so einfach. Insbesondere der bremische Arbeitsmarkt setzt sehr auf qualifizierte und hoch qualifizierte Arbeitskräfte, sodass eine Integration in den Arbeitsmarkt nicht einmal eben so erfolgen kann. Das wird nicht gehen.

Wir werden den Jugendlichen eine schrittweise Integration ermöglichen müssen. Das bedeutet, dass eine Sprachförderung – und das ist bereits gesagt worden – durchzuführen ist, selbstverständlich. Es ist am besten, wenn die Jugendlichen die Möglichkeit haben, in die Schule zu kommen, und das möglichst schnell! Ich finde, da gibt es durchaus Verbesserungsbedarf. Damit müssen wir nicht hinter dem

Berg halten. Dann muss es allerdings auch Sprachförderung geben, und zwar nicht nur in Vorkursen, sondern eben auch beim Schulbesuch, sodass möglichst schnell die Niveaustufe B2 erreicht wird, die für eine Ausbildung nötig ist.

Meine Redezeit ist abgelaufen. Ich werde mich in der zweiten Runde erneut zu Wort melden. – Vielen Dank!

(Beifall SPD Vizepräsident Imhoff: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Fecker. Abg. Fecker (Bündnis 90/Die Grünen)*) : Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, unabhängig von den politischen Bewertungen ist klar geworden, vor welchen großen Herausforderungen wir auch in diesem Bereich stehen.

Wir haben über das Schulsystem und die Herausforderungen an anderer Stelle hier im Plenum bereits diskutiert, und natürlich gibt es diese Herausforderungen auch im Ausbildungssystem. Das Ganze ohne verlässliche Zahlen und Prognosen zu steuern, ist natürlich auch ein Grund, der zu der jetzigen Situation geführt hat. Wir wissen zwar – zumindest größtenteils –, wer im Augenblick in Bremen ist, allerdings nicht die Zahl derjenigen, die am Ende tatsächlich in Bremen bleiben werden. Auch in der Frage, wer eigentlich mit welcher beruflichen Qualifikation hierherkommt und welche Talente der Menschen eingebunden werden können, sind wir noch lange nicht so weit, wie wir es uns alle wünschen würden. Ich schließe mich den Worten des Kollegen Herr Dr. Güldner aus der gestrigen Stadtbürgerschaftssitzung an, der ausführte, dass wir allmählich, deutlich und zügig aus dem Notmodus und zu vernünftigen Ergebnissen kommen.

Unabhängig davon ist eben schon der Ausbildungsplatzbedarf angesprochen worden, der heute bereits nicht ausreicht. Es ist auch nicht so, dass wir jeden Tag so tun sollten, als ob auf die vielen Menschen, die zu uns kommen, Hunderte freie Ausbildungsplätze warteten. Dem ist mitnichten so. Es gibt zwar immer wieder offene Ausbildungsplätze, aber wenn man es sich einmal anschaut, dann werden sie in der Regel in Branchen angeboten, die überhaupt nicht oder nur sehr gering nachgefragt sind. Wir werden sicherlich bei allem Engagement, das man der Handels- und der Handwerkskammer bestätigen muss, die politische Diskussion führen müssen, wie es in Zukunft weitergehen soll, damit der Inhalt der Bremer Vereinbarung weiterhin mit Leben gefüllt wird.

Einige wenige Gedanken zum Spracherwerb! Den Ansatz der Kollegin Frau Strunge, den Spracherwerb im Rahmen von Learning by Doing zu ermöglichen, sehe ich als nicht verkehrt an, wir müssen allerdings auf der anderen Seite auch feststellen – die Kollegin

Frau Böschen hat eben schon darauf hingewiesen –, dass es natürlich um den allgemeinen Spracherwerb, aber auch um die Berufssprache geht. Wenn wir hoch qualifizierte Arbeitsplätze anbieten, dann sind damit meistens spezielle Sprachkenntnisse verbunden.

Die Arbeitnehmerkammer hatte dazu eine sehr schöne Veranstaltung organisiert, wo aus der Praxis berichtet worden ist, dass gar nicht so sehr die alltägliche Kommunikation problematisch sei, sondern dass es Situationen seien, in denen Fertigkeiten und bestimmte Fachbegriffe erforderlich seien. In diesen Fällen ist es dann zu Problemen gekommen.

Den Wert der dualen Ausbildung müssen wir in der Tat erneut vermitteln. Es geht ja aber ehrlicherweise nicht nur den Flüchtlingen so, denn wenn Sie sich anschauen, wie viele junge Menschen das Studium der dualen Ausbildung vorziehen, dann darf man schon von einer gewissen Krise der dualen Ausbildung im Hinblick auf ihre Wertschätzung reden.

Die nächsten Stichworte sind die passgenauen Angebote und die Jugendberufsagentur! Ich sage jetzt hier im geschützten Raum einmal, ich würde mir auch wünschen, dass wir weiter wären, aber ich finde, auf der anderen Seite gehört es zur Ehrlichkeit, dass man von dieser Einrichtung nicht nur Wunder erwarten darf. Sicherlich sind dort Anstrengungen nötig, ich nehme die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter allerdings so wahr, dass sie diese Anstrengungen wirklich unternehmen. Gleichwohl kann das Ergebnis zum jetzigen Zeitpunkt zum Teil nicht zufriedenstellen.

Frau Kollegin Strunge, Sie haben die Ausbildungsgarantie angesprochen, der Wahlkampfgag, so habe ich es verstanden: Ehrlich gesagt sind vier Millionen Euro im Jahr 2016 und vier Millionen Euro im Jahr 2017 relativ viel Geld. Wir brauchen dieses Übergangssystem, wir brauchen dieses Qualifizierungssystem, und das wissen Sie auch.

Sie haben über die Ausbildungsreife gesprochen, die immer gern benutzt wird, um Jugendliche auszusortieren, um sie vielleicht nicht in den Arbeitsmarkt und in die Ausbildung integrieren zu müssen. Das ist eine sehr spannende Diskussion, die wir an anderer Stelle aufgrund eines anderen Antrags diskutieren werden müssen. Ich gehöre auch zu denjenigen, die dieses Abstempeln und dieses Label mit einem gewissen Fragezeichen versehe, insbesondere dann, wenn ich mir die Berichte aus der Praxis anschaue.

Gleichwohl stehen sich zwei Dinge gegenüber, nämlich die nicht attestierte Ausbildungsreife auf der einen Seite – sofern es diesen Begriff überhaupt formell gibt – und auf der anderen Seite die sogenannte Berufsbildungsreife, die man bei uns erwirbt. Wir stehen dort vor einem Dilemma, dem wir uns in zukünftigen Diskussionen noch stellen müssen.

Was bleibt übrig? Die statistischen Erhebungen werden wir an einer anderen Stelle auch noch einmal diskutieren. Da gibt es sicherlich noch interessante Dinge zu klären.

Abschließend zu den Punkten Altersgrenze und Ausbildung! Wir müssen hier unbedingt zu einer Änderung kommen, denn es kann nicht sein, dass wir Menschen, die tatsächlich eine Ausbildung beginnen wollen, sagen, Entschuldigung, der Antrag hat irgend einem Amt zu lang gelegen, die Bearbeitung des Antrags hat leider zu lang gedauert, oder der Antrag ist zu spät gestellt worden, und jetzt ist es nicht mehr möglich, mit einer Ausbildung zu beginnen! Das, meine Damen und Herren, wäre so ziemlich das Verkehrteste, was man machen könnte. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, diese Baustelle auch noch zu begradigen! – Vielen Dank!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)