Protocol of the Session on March 16, 2016

„Die in § 18 LHO verankerte Schuldenbremse ist Maßstab für eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik. Die Regelung wird in der bisherigen Form beibehalten. Übereinstimmend verfolgen die Koalitionäre das Ziel, in dieser Legislaturperiode nur Haushalte ohne Nettokreditaufnahme zu beschließen und keine neuen Schulden aufzunehmen. Die Schuldentilgung soll fortgesetzt werden, um finanzielle Spielräume zu gewinnen. Haushaltsüberschüsse werden auch für die Bildung einer Konjunkturausgleichsrücklage verwendet.“

(Abg. Rupp [DIE LINKE]: Das ist falsch!)

Die Arbeitslosigkeit in Thüringen beträgt 7,8 Prozent. Das ist für ein Flächenland sehr viel. – Das finden Sie falsch, haben Sie jetzt gesagt.

(Abg. Rupp [DIE LINKE]: Ich finde nicht falsch, was Sie gesagt oder zitiert haben, aber ich finde das, was die da in der Koalition beschlossen haben, falsch!)

Das habe ich geahnt.

(Abg. Rupp [DIE LINKE]: Die halten sich auch nicht daran! – Abg. Röwekamp [CDU]: Deshalb halten wir uns auch nicht daran!)

Trotzdem ist das ja ein bisschen wundersam, dass man dort, wo man Verantwortung übernimmt, bestimmte Fakten anders zur Kenntnis nehmen muss, als man das machen kann, wenn man in der Opposition ist.

(Abg. Rupp [DIE LINKE]: Warten wir ab!)

Herr Rupp, zwei, drei Punkte aus Ihrem Vortrag möchte ich gern ansprechen, weil sie in der Sache falsch waren: Bremen bekommt keine 300 Millionen Euro Zinsbeihilfen, sondern Beihilfe für die Tilgung. Es ist auch nicht zutreffend – auch wenn man das zum 150. Mal erzählt –, dass wir von Haushaltsjahr zu Haushaltsjahr 125 Millionen Euro wegkürzen, wie Sie das gesagt haben. Das tun wir überhaupt nicht, sondern wir geben von Haushaltsjahr zu Haushaltsjahr mehr Geld aus als im Jahr zuvor. Was das mit einem 125-Millionen-Euro-Wegkürzen zu tun hat, bleibt Ihr Geheimnis.

Es ist auch nicht richtig, wenn gesagt wurde, dass unser Haushalt wegen der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz, die 450 Millionen Euro mehr für den Haushalt in Bremen bedeuten würden, Makulatur ist, sondern gerade die gesonderte Betrachtung der Ausgaben für Flüchtlinge ermöglicht es ja, die zusätzlichen Einnahmen des Bundes, die

wir gern haben wollen und für die wir kämpfen wollen, dann eben von dem Etat abzuziehen, den wir für Flüchtlinge gesondert ausweisen.

Es ist auch nicht sinnvoll, das Zinsbudget für irgendwelche Verbesserungen, die wir da erzielen werden, schon jetzt vorab – ich sage es mal ein bisschen flapsig – auf den Kopf zu hauen. Der Senat hat in den letzten Jahren in der Tat über eine gute Zinsbewirtschaftung dazu beigetragen, dass sich unser Haushalt besser entwickeln konnte, als wir es zu Beginn des Sanierungszeitraums geplant haben. Das werden wir auch weiter machen, aber im Vorgriff auf neue günstigere Kredite in den nächsten Jahren werden wir kein Geld ausgeben, sondern das geben wir erst dann aus, wenn wir es auch haben.

Die FDP – Herr Dr. Hilz – hat behauptet, dass die Eckwerte die Obergrenze der Sanierungsvereinbarung reißen. Das ist nicht zutreffend. Die Eckwerte des Senats beziehen sich wie immer bei Eckwerten auf die Haushaltsjahre 2016 und 2017, also auf die nächsten beiden Haushaltsjahre. Aus der Finanzplanung, die wir als Senat vorgelegt haben, geht hervor, dass wir noch Dinge verändern müssen, damit die zukünftigen Eckwerte nicht das tun, was Sie hier zu Recht kritisieren. Das wollen wir nicht. Das können Sie hier nicht als Faktum darstellen. Das ist eine Finanzplanung – so, wie wir sie ja transparent vorlegen.

Konsens mit der LINKEN ist, dass wir es in Deutschland bei der Armutsproblematik mit dem größten gesellschaftlichen Problem zu tun haben und dass wir als Gesellschaft sehr gut beraten sind, uns auf allen Ebenen der Politik mehr Maßnahmen zu überlegen, wie wir der Ungleichverteilung der Lebenschancen, die ja leider mit steigender Tendenz und trotz erheblicher, auch im weltweiten Vergleich hoher Sozialausgaben unvermindert fortschreitet, etwas entgegensetzen. Das ist Konsens – ganz ausdrücklich.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Die Auffassung, dass Erbschaftsteuer und Vermögensteuer mögliche Instrumente wären, teile ich auch. Mehrheiten dafür zeichnen sich nicht ab. Allerdings darf man, glaube ich, nicht denken: Die in Berlin machen nicht, was wir wollen, also halten wir die Regeln auch nicht mehr ein. – So wird das auf jeden Fall nicht funktionieren.

Herr Eckhoff hat einen Blick auf Berlin geworfen. Deren Integrationsbudget ist sechsmal so hoch wie das Bremer. Das kommt vielleicht von der Proportionalität her ungefähr hin, aber dort werden im Haushalt auf etwaige mögliche 50 Prozent Einnahmen aus den Ausgaben des Bundes verwiesen. Ob das das Rezept sein sollte? Ich finde, das ist keine gute Idee. Bremen macht das jedenfalls ausdrücklich nicht, sondern versucht die Debatte darüber, dass der Bund mehr finanzieren soll, was auch, glaube

ich, hier im Haus Konsens ist, und unser eigenes Haushaltsgebaren so voneinander zu trennen, dass jeweils unterschiedliche Herangehensweisen an die Probleme möglich sind.

Ausdrücklich nicht zutreffend, Herr Eckhoff, ist die Behauptung, die Sie hier getätigt haben, dass die Ausgaben Bremens deutlich über denen Berlins liegen. Sinnvoll vergleichen kann man nur bereinigte Ausgaben und nicht absolute, weil in den absoluten, zum Beispiel konsumtiven Ausgaben, die Sie genannt haben, auch immer Drittmittel sind. Ausweislich des Sanierungsberichtes beträgt die Steigerungsrate der bereinigten Ausgaben Bremens zwischen 2011 und 2015 7 Prozent und Berlins 7,9 Prozent. Sie erwecken hier also mit falschen Zahlen den Eindruck, dass Bremen seine Ausgaben überproportional steigert. Das ist ausdrücklich nicht richtig, und unter den Bedingungen hätten wir auch keine 300 Millionen Euro Sanierungshilfen vom Stabilitätsrat erhalten.

In der Debatte hat der Zeitplan, den wir jetzt einhalten müssen, eine Rolle gespielt. Ich erkläre für den Senat noch einmal ausdrücklich, dass wir lieber an dem ursprünglichen Zielzeitplan festgehalten hätten. Ich finde es richtig, dass das Parlament alle Zeit hat, die es braucht, und zwar ohne Druck, sich über den Haushalt zu beugen. Für die Aufgabe als Haushaltsgesetzgeber und die Feststellung, ob es sich dabei um austarierte, sinnvolle Kompromisse und die Wahrung der Interessen der Menschen in Bremen handelt, braucht man Zeit und auch die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen und Dinge zu diskutieren. In diesem Fall möchte ich in aller Bescheidenheit darauf hinweisen, dass wir im Zeitplan nicht schlechter sind als die Große Koalition nach den Wahljahren 2003, 2007 und 2011. Wir müssen den Haushalt aber in einer ganz besonders schwierigen Lage aufstellen. Dabei müssen wir insbesondere die Frage beantworten, wie viel Geld wir denn jetzt über den Rahmen hinaus buchen können, von dem wir den Stabilitätsrat bitten, anzuerkennen, dass es sich dabei um Ausgaben einer besonderen Qualität handelt.

Wir brauchten Anhaltspunkte dafür, mit welchen Zahlen Herr Schäuble und die anderen Bundesländern rechnen, um auf der sicheren Seite zu sein. Der Senat hat sich deshalb dafür entschieden, Sorgfalt vor Eile walten zu lassen, weil es in unserem gemeinsamen Interesse liegt. Der Senat wird alles tun, damit Sie alle Informationen bekommen, die Sie für Ihre Beratungen brauchen. Wir werden konstruktiv daran mitwirken. All jenen, die sich jetzt trotz des veränderten Zeitplans mit uns beeilen wollen, sage ich ganz herzlichen Dank!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Ehe sich die CDU allerdings hier zu sehr aufplustert, möchte ich gern auf einen Sachverhalt hinweisen. Einen Tag vor der geplanten Beschlussfassung des

Senats haben wir Unterlagen aus Bremerhaven erhalten, die Forderungen für die Seestadt für beide Haushaltsjahre jeweils in einer Größenordnung von deutlich über 100 Millionen Euro bedeuten. Es tut mir leid, entweder wirft man so etwas dann in den Papierkorb, das ist aber kein Umgang miteinander, oder es muss die Möglichkeit geben, darüber zu sprechen und das zu prüfen. Schon allein deshalb war es nicht möglich, den Zeitplan einzuhalten.

Der Antrag der LINKEN folgt den immer gleichen Grundsätzen: Staatsverschuldung systematisch unterschätzen und die daraus resultierenden Folgen systematisch verschweigen, dass es nämlich kein demokratisches Gemeinwesen geben kann, das von Kapitalmärkten abhängig ist. Die LINKEN haben wie auch bei allen Haushaltsdebatten zuvor eine rein quantitative Sichtweise, nämlich: Mehr ist immer besser als weniger. Umbau, Reformen, wie funktionieren die Abläufe? Alles ganz egal, Hauptsache quantitativ mehr, mehr, mehr!

Die LINKEN sitzen auch dem Irrtum auf, dass soziale Probleme Ergebnis von Haushaltskonsolidierung seien. Wenn man sich die Entwicklung der Arbeitslosigkeit in Deutschland ansieht, dann stellt man fest, dass sie eher mit ausufernden Staatsausgaben einhergegangen ist. Das heißt nicht, dass es besser wird, wenn man kürzt, nicht dass wir uns da falsch verstehen. Diese Darstellung der Öffentlichkeit gegenüber – Hauptsache, wir geben mehr Geld aus, dann wird sich das Arbeitslosenproblem lösen – ist einfach unzutreffend.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

DIE LINKE ignoriert auch systematisch die Anstrengung Bremens bei der Armutsbekämpfung. Das 500-Langzeitarbeitslosenprogramm, das im nächsten Haushalt stehen wird, wurde hier schon erwähnt, aber auch das Stadtticket, das keine einzige Stadt in Deutschland hat. Das alles wird unterschlagen. Fortschrittliche Mietkostenübernahme: War Ihnen das in Ihrem Antrag wirklich ernst, dass wir die Wohnkosten für Hartz‑IV-Empfänger völlig unabhängig von deren Höhe übernehmen sollen? Ein besseres Programm zur Förderung von Miethaien kann man sich weiß Gott nicht vorstellen! Das verstehe ich auch gar nicht.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Sie ignorieren die gute Kindertagesheimausstattung, den Ausbau der Ganztagsschulen, die hohe Sozialwohnungsquote und die Tatsache – nur ein weiteres Beispiel –, dass Bremen einen Spitzenplatz bei der Bezuschussung des Schulessens hat. Das sind einfach auch Leistungen des Bremer Senats und der Versuch, die Lebenslage armer Menschen zu verbessern und sicherzustellen, dass wir eine Zukunft mit weniger verfestigter Arbeitslosigkeit haben.

Wenn wir das machen, was in Ihrem Antrag steht, Herr Rupp, werden die Folgen verheerend sein: Wir werden in Berlin als aussichtsloser Fall gewertet werden – da haben wir uns aber gerade nach den ganzen Kanzlerbriefproblemen, die wir hatten, herausgearbeitet. Wir werden keine Chance mehr haben, eine ordentliche Einigung im Länderfinanzausgleich zu erzielen. Die ist aber zum Greifen nahe, und wir brauchen diese Perspektive! Viermal 300 Millionen Euro sind weg, weil uns der Stabilitätsrat das Geld unter diesen Bedingungen mit Sicherheit nicht geben wird. Wir sind bundespolitisch wieder in der Isolation gelandet, aus der wir uns so mühsam herausgearbeitet haben. All das, was wir uns an haushaltspolitischer Seriosität und Verlässlichkeit erarbeitet haben, ist perdu. Da können Sie ganz sicher sein, das werden wir nicht machen, weil es nämlich völlig verantwortungslos wäre.

(Abg. Frau Vogt [LINKE]: Und wenn die CDU wieder an der Regierung ist, gibt sie das Geld wieder aus!)

Wenn die CDU hier wieder an der Regierung ist, gibt sie das Geld wieder aus, sagt Frau Vogt. Das mag vielleicht sein, aber jeder hat ja eine Verantwortung für sich selbst. Dieser rot-grüne Senat wird das nicht machen.

Zu der Behauptung der CDU, der Haushalt sei verfassungswidrig! Die CDU hat schon einmal eine Klage vor dem Staatsgerichtshof gegen den Haushalt einer rot-grünen Regierung hier in Bremen verloren. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit würde der Staatsgerichtshof entscheiden. Der Stabilitätsrat entscheidet darüber nicht. Der entscheidet darüber, ob Bremen 300 Millionen Euro bekommt. Ich würde mich für die Alternative interessieren, Herr Eckhoff. Wie wollen Sie es hinbekommen, die über 200 Millionen Euro, die wir jetzt über den Sicherheitsabstand, über den Rahmen hinaus buchen und dem Stabilitätsrat darlegen müssen, aus dem Haushalt zu erwirtschaften? Ich würde das wirklich gern wissen.

(Abg. Frau Dr. Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Das würde mich auch interessieren!)

Dass man auch flüchtlingspolitisch kein Interesse daran haben kann, sagen wir, das Geld durch das Schließen des Theaters und der Hochschulen einzusammeln und dann der interessierten ansässigen deutschen Bevölkerung zu erzählen, dass wir wegen der Flüchtlinge hier die Infrastruktur ruinieren müssen, ist, glaube ich, auch der CDU eingängig, zumal es kein einziges Bundesland gibt, das so eine Linie fährt. Was Sie hier in Bremen verlangen, ist nicht nur menschenunmöglich, es ist auch politisch unvernünftig und wird, wie gesagt, nirgendwo sonst gemacht.

Weil so viele Missverständnisse darüber aufgekommen sind, in welchem Verfahren wir uns vor dem Sta

bilitätsrat befinden, will ich gern noch einmal sagen, was da genau passieren wird. Unser Haushalt 2016 wird dann, wenn er abgeschlossen, also abgerechnet ist – 12. Monat, 13. Monat, 14. Monat –, dem Stabilitätsrat im Frühjahr 2017 vorgelegt. Dann können wir gegenüber dem Stabilitätsrat darlegen, was für die Abweichung vom verabredeten Sanierungsweg ursächlich gewesen ist. Da heißt es, Zitat: „sonstige nicht vom Land zu verantwortende Sondereffekte“, oder: „eine besondere Ausnahmesituationen“.

Der Senat hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das uns bei der Argumentation helfen wird. Der Stabilitätsrat entscheidet im Einzelfall über die Anerkennung der dargelegten Sondereffekte und Ausnahmesituationen, heißt es in der Vereinbarung zum Sanierungsprogramm nach Paragraf 5 Stabilitätsratsgesetz. Bei Nichtanerkennung erfolgt die Aufforderung zur verstärkten Haushaltssanierung, wobei gefordert wird, dass konkrete zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen vorgelegt werden.

Beim dem Konsolidierungshilfeverfahren heißt es: Stellt der Stabilitätsrat eine Überschreitung der Obergrenze fest, verliert Bremen seinen Anspruch auf Auszahlung der Konsolidierungshilfe für das Überschreitungsjahr. Unter speziellen Bedingungen kann der Hilfeanspruch aber erhalten bleiben. Zitat:

„Es können sonstige nicht vom Land zu verantwortende Sondereffekte … berücksichtigt werden. Es obliegt dem Land, den Charakter des Sondereffekts und das Ausmaß der Beeinträchtigung der Haushaltslage darzustellen. …

Der Stabilitätsrat kann in begründeten Einzelfällen auch bei einer geringfügigen Überschreitung der Defizitobergrenze die Einhaltung der Konsolidierungsverpflichtung anerkennen.“ In begründeten Ausnahmefällen, die aber vom Stabilitätsrat explizit per Beschluss anerkannt werden müssen, kann die Konsolidierungshilfe trotz vorliegender Obergrenzenüberschreitung erhalten bleiben. „Es obliegt dem Land, den Charakter des Sondereffekts und das Ausmaß der Beeinträchtigung der Haushaltslage darzustellen.“

Dass wir uns nicht falsch verstehen: Das ist kein Spaziergang für uns. Es ist in der Tat richtig, dass wir durch alles, was wir können – auch an Haushaltssicherung –, sicherstellen müssen, dass das über den Rahmen gebuchte Budget für Flüchtlinge auch nur dafür ausgegeben wird, und dass wir uns dann in die Hände anderer begeben, nämlich derjenigen, die beurteilen müssen, ob es für Bremen eine Steuerungsmöglichkeit und eine Alternative gab oder ob es die nicht gab.

Da müssen wir gut sein. Herr Dr. Sieling spricht auf der Ebene der Ministerpräsidenten mit den anderen, damit wir wissen, was in den anderen Bundesländern los ist, und ich tue das auf der Ebene der Finanzminister. Am Ende werden wir im Frühjahr 2017 ein Ergebnis bekommen. Da ich aber weiß, wie die an

deren mit den hohen Kosten für Flüchtlinge umgehen und welche Sicherheitsmaßnahmen wir eingebaut haben, damit nicht mehr Geld ausgegeben wird, als unbedingt erforderlich ist, bin ich da optimistisch. Wir sollten uns aber hier unterhaken, gerade bei der Frage, wie viel Druck wir machen, damit möglichst viel Geld ausgegeben wird. Es wäre ganz schön, wenn ich als Finanzpolitikerin Unterstützung bekommen würde, dass man immer sehr genau hinschauen muss, für was wir das Geld ausgeben.

Letzter Satz! Es ist auch nicht zutreffend, Herr Eckhoff, was Sie gesagt haben, dass wir die gesamten Ausgaben für Flüchtlinge obendrauf buchen, sondern wir haben die Kosten, die es sowieso schon im Haushalt gibt, plafondiert, und haben sie mit einem durchschnittlichen Prozentsatz fortgeschrieben. Nur die überdurchschnittlichen Steigerungen werden in Berlin als zusätzliche Ausgaben angemeldet – mit der Bitte um Anerkennung als besondere Belastung.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Es ist getrennte Abstimmung beantragt. Zuerst lasse ich über die Ziffern eins bis drei und fünf bis zehn des Antrags abstimmen.