In dem Zusammenhang ist auch aufgefallen, dass die Ergebnisse der im Gesetz zum 31. Juli zugesagten Evaluation der Sozialdeputation bislang nicht vorgelegt wurden. Wir beantragen daher, das Gesetz erneut bis Ende 2017 zu befristen, die zugesagte Evaluation vorzunehmen und die Ergebnisse anschließend der Sozialdeputation zur Diskussion vorzulegen.
Es gibt verschiedene Aspekte, die gerade jetzt im Fokus stehen, zum Beispiel die bisherige Beratung bei Mängeln einer Einrichtung, die nach Ansicht einiger Fachleute ebenso gut von außen eingekauft werden könnte. Zudem wird das derzeitige System von Kontrolle, Beratung und Sanktionen durch die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht immer wieder kritisch gesehen. Es fällt dabei auf, dass in etlichen Einrichtungen ein und dasselbe Problem immer wieder auftaucht und von der Einrichtung trotzdem nicht bis zur nächsten Prüfung behoben wird. Die Sanktionsmöglichkeiten scheinen demnach entweder zu schwach zu sein oder sie werden nicht ausgeschöpft oder die Fristen werden zu lang gesetzt. Eine Folge kann eben sein, dass die Behörde dann zu Recht nicht mehr ganz ernst genommen wird. Es muss aber gewährleistet sein, dass Bewohner und Bewohnerinnen zu jeder Zeit ausreichend und zuverlässig geschützt werden.
Wir hoffen jetzt nicht nur, dass Sie dem Antrag zustimmen, wir wissen es mittlerweile und danken dafür.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz regelt den Bereich der Sozialwirtschaft,
in dem es darum geht, wie Menschen in Einrichtungen der Altenpflege wohnen und leben können und dass sie menschenwürdig behandelt werden. Solche Bereiche der Sozialwirtschaft verpflichten den Staat dazu, besonders zu kontrollieren, was dort stattfindet, damit die Menschen, weil da natürlich auch ein wenig Wettbewerb ist, niemals zu kurz kommen.
Wir haben einen Fall gehört. Meine Befürchtung ist, dass das nur die Spitze des Eisbergs ist und nicht ein singulärer Fall. In der Altenpflege läuft nicht alles so, wie wir uns das wünschen. Es gibt vorbildliche Anbieter, es gibt vorbildliche Heime, aber eben auch das andere. Es wird weiter darauf ankommen, genau hinzuschauen. Deswegen sind auch wir dafür, dass die Evaluation nachgeholt wird, dass die Kritik, die jetzt geäußert worden ist, einer Diskussion zugeführt wird. Wir müssen prüfen, ob das Gesetz insgesamt noch an der einen oder anderen Stelle geändert werden muss.
Die Frage ist: Wie geht man mit Mängelberatung um? Ich bin dabei, zu sagen, man muss beraten, sehen, ob reagiert und gehandelt wird. Wenn gehandelt wird, kann man darauf reagieren und sagen, ihr habt gelernt. Wenn aber nicht gehandelt wird, dann muss eben auch die Konsequenz sein, dass Sanktionen greifen, manchmal vielleicht schneller als in dem Fall, den wir jetzt gehört haben. Vielleicht ist das dann klarer und eher möglich.
Insofern bin ich aber auch froh, dass die Heimaufsicht in dem Fall, der hier schon mehrfach betont worden ist, funktioniert hat – das muss man ja auch mal sagen – und dass wir entsprechend ausgestattet waren, um diesen Fall anzuschauen.
Darüber, wie groß die Heimaufsicht ist, welche Aufgaben sie hat, welche Doppelaufgaben sie zusammen mit anderen wahrnimmt und so weiter, werden wir dann bis 2017 diskutieren können. Das sollten wir auch tun, denn am Ende des Tages kommt es darauf an, dass das Gesetz in dem Sinne funktioniert, dass eine Kontrolle stattfinden kann, damit die Menschen, die dort wohnen, ihre Würde behalten und in diesem Lebensabschnitt bestmöglich gepflegt werden. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Aus Sicht der Grünen-Fraktion ist das vorgelegte Gesetz a) gut und b) auch wirksam. Wir haben damals der Verwaltung ein Instrument an die Hand gegeben, welches sie die Kontrolle wirksam ausführen lässt, denn der Staat hat älteren und hilflosen Menschen gegenüber eine besondere Schutzleistung zu erbringen. Diese Menschen haben ein Anrecht auf Schutz, und diesen Schutz gewährleistet das vorgelegte Gesetz.
Dennoch halten wir den Vorschlag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion für tragfähig und werden ihm heute auch zustimmen. Alle weitergehenden Änderungswünsche können dann selbstverständlich in die dafür zuständige Sozialdeputation eingebracht und dort beraten werden.
Lassen Sie mich trotzdem noch auf einige wenige Aspekte eingehen! Das eine ist die Frage, der Kollege Möhle hat es schon angesprochen: Welche Aufgabe hat eigentlich die Sozialbehörde in diesem Fall? Da bin ich inhaltlich bei dem Kollegen Möhle, denn tatsächlich ist die Frage der Beratung wichtig, auch wenn man sich den konkreten Fall in Huchting genau ansieht, weil wir es durchaus mit Situationen zu tun haben, dass Leute in Führungspositionen ebendiese Beratung offensichtlich nötig haben. Da ist es mir lieber, der Staat leistet diese Beratung, als ein kommerziell eingekauftes und nach bestimmten Regeln arbeitendes System. Genauso sollte unser Ziel eine gewissenhafte Verbesserung der Situation vor Ort sein. Auch da sehen wir durchaus die Sozialbehörde in der Pflicht, dies durch eine vernünftige Beratung zu bewältigen.
Der Fall in Kirchhuchting hat die ganze Bandbereite der möglichen Reaktionen von „viel zu lange gewartet“ bis „viel zu schnell entschieden“ dargestellt. Das macht zum einen das Spannungsfeld deutlich, in dem solche Einrichtungen arbeiten, zum anderen aber auch das Spannungsfeld, in dem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialbehörden arbeiten müssen. Es kommt nämlich immer wieder zu Beschwerden, und tatsächlich muss jede Einrichtung einzeln angesehen werden. Dann kann eine solche Entscheidung guten Gewissens getroffen werden, denn wenn man bis zu 13 Mal unangekündigt in einem Jahr in einer Einrichtung ist, wie ich hörte, dann weist das auf schwere Mängel hin. Dann sollte auch entsprechend gehandelt werden. Das ist in diesem Fall geschehen, und das beruhigt uns auch.
Man muss aber auch deutlich sagen, es ist wichtig, dass die Menschen mitbekommen, dass wir solche Fälle ernst nehmen und die Behörde den Beschwerden nachgeht. Auch das kennen wir aus dem einen oder anderen Bereich, in dem es die Wahrnehmung gibt, dass man sich beschweren kann, sich aber nichts ändert. Dieser Fall hat aber klar und deutlich gezeigt, dass den Beschwerden nachgegangen wurde, und – das begrüßen wir auch sehr – es ist ein klares Zeichen an all diejenigen, die sich nicht an das geltende Recht und an die entsprechenden Schlüssel halten, dass wir gemeinsam dagegen vorgehen.
Unter diesem Motto des gemeinsamen Zeichens würde ich auch diese Debatte zusammenfassen. Ich glaube, uns eint alle, dass es uns in erster Linie um das Wohl der Menschen geht und nicht um die Bilanzen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir möchten ein wirkungsvolles Gesetz entfristen, auf den Antrag gehe ich gleich noch einmal ein. Ich will aber einmal vorwegschicken, dass trotz auch der unschönen Vorkommnisse rund um die Seniorenresidenz Kirchhuchting in Bremen Tag für Tag viele Hunderte, über Tausende von Menschen im Bereich der Kranken- und Altenpflege ihrer Aufgabe sehr verantwortungsvoll und auch liebevoll nachgehen, und das nicht immer unter leichten Bedingungen.
Das ist auch keine Erfindung in der Debatte, Herr Fecker hat es ja angesprochen: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen der Altenpflege, aber auch in den Krankenhäusern arbeiten unter einem enormen Kostendruck und auch unter Zeitdruck. Das ist einfach ein Fakt, der nicht wegzudiskutieren ist und zum Glück jetzt auch in den Veränderungen auf Bundesebene mündet, dass die verschiedenen Pflegegesetze nicht nur angefasst, sondern auch diskutiert werden. Es werden weitere Bereiche mit aufgenommen, und es ist auch überfällig, dass beispielsweise der Bereich der demenziell Erkrankten Eingang in die Pflegegesetze und auch in die Finanzierung findet.
Das Gesetz, das uns hier heute vorliegt, hat eine längere Vorgeschichte. Früher sagte man immer, die Heimaufsicht kommt, das hört sich so in etwa an wie der Blockwart. Dahinter verbirgt sich heute ein sehr kompetentes Team der Wohn- und Betreuungsaufsicht in meinem Hause, das auch ganz eng zusammen mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen zusammenarbeitet. Das sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die fachlich geschult und vom Fach sind und aus diesen Bereichen kommen oder sich auch über eine lange berufliche Tätigkeit viele Kompetenzen angeeignet haben, um eben diesen wichtigen kritischen Blick dafür mitzubringen. Dieser kritische Blick von außen ist meines Erachtens unabdingbar, wenn wir die Qualität von Einrichtungen auch wirklich ernsthaft durchleuchten und durchchecken wollen, und das müssen wir auch tun.
Die Wohn- und Betreuungsaufsicht war in den letzten Wochen und Monaten sehr oft in der Seniorenresidenz Kirchhuchting – der Fall ist ja jetzt auch noch einmal prominent an die Presse gegangen –, es hat viele Gespräche gegeben, Abmahnungen, Anhörungen zusammen mit dem Träger, das werden wir uns alles in der Sozialdeputation auch noch einmal sehr genau anschauen. Das Gesetz hat uns sicherlich in diesem Fall auch geholfen.
der Deputation darauf verständigt, die Evaluation ein wenig hinauszuzögern, weil wir vor wenigen Monaten gemeinsam eine neue Personalverordnung auf den Weg gebracht haben. Die Verabredung in der Deputation war, dass man dann eine gemeinsame Auswertung dieser beiden Komponenten vornimmt, also nicht einfach das Wohn- und Betreuungsgesetz auswertet und sich dann anschaut, was die neue Personalverordnung gebracht hat, sondern das wollten wir gleichzeitig erledigen. Das kann man jetzt anhand des CDUAntrags noch einmal bekräftigen, aber das war auch die Absicht, die unser Haus verfolgt.
Die Personalverordnung ist nicht wohlwollend von den Trägern begleitet worden, wir haben sie – Herr Möhle als Sprecher der Deputation nickt – des Öfteren aussetzen müssen, weil auch die Wohlfahrtsverbände nicht damit einverstanden waren, dass wir bestimmte, in den Einrichtungen tätige Personen nicht auf die Fachkräftequote anrechnen lassen wollen. Wir haben darauf gedrungen, dass Menschen, die Hilfstätigkeiten verrichten, auch extra ausgewiesen werden, dass uns aber auch genau dargelegt wird, wer in welchem Bereich eingestellt ist und dass die Menschen auch qualifiziert sind, einen Abschluss haben und das nötige Know-how mitbringen.
Ich finde es sehr gut, dass die Deputation den Mut hatte, diese Personalverordnung anzugehen und auch umzusetzen. Wir werden uns das Wohn- und Betreuungsgesetz und diese Personalverordnung gemeinsam anschauen und dazu in einer Anhörung die Verbände und die Fachgremien hören.
Wir streben mit dem Wohn- und Betreuungsgesetz aber auch bereits weitere Änderungen an, ich will hier nur einige kurz nennen: Wir wollen beispielsweise die Transparenz- und Informationspflichten straffen und Begrifflichkeiten klären, zum Beispiel, was allgemeine Unterstützungsleistungen beim ServiceWohnen in Paragraf 5 Absatz 2 bedeuten. Das wollen wir bei der Überarbeitung des Gesetzes klarer herausarbeiten, und wir wollen ganz dringend neue Angebotsformen mit aufnehmen, nämlich die Wohnpflege und die ambulantisierten Pflegeeinrichtungen.
Wir wollen auch Dinge streichen. Wir hatten zum Beispiel in Paragraf 15 die Umwandlung von Pflegeeinrichtungen in trägergesteuerte Wohnformen mit aufgenommen. Dort gibt es einfach keinen Bedarf, und im Laufe der Dauer der Wirkung des Gesetzes hat sich jetzt schon gezeigt, dass wir an diesen Stellen unbedingt Veränderungen vornehmen müssen.
Auf keinen Fall wollen wir aber die von unberufener Seite vorgeschlagene Streichung von Paragraf 26, in dem es um die Beratung bei Mängeln geht. Diese halte ich für essenziell wichtig. Der Beratungsauftrag hat sich aus unserer Sicht als wesentliches Element der externen Qualitätssicherung erwiesen, und eine hier und da vermutete Schwächung der Prüf- und Sanktionskompetenzen durch den Beratungsauftrag besteht sicher nicht. Das Mittel der Beratung wird
durch die Wohn- und Betreuungsaufsicht immer nur so weit und so lange eingesetzt werden, wie es das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner zulässt, und insbesondere bei der Gefährdung von Leben oder Gesundheit der Bewohnerinnen wird parallel zur oder anstelle der Beratung von dem Recht Gebrauch gemacht, Anordnungen zu erlassen. Dieses Beratungsrecht ist wirklich ein Kernpunkt dieses Gesetzes, und ich finde es gut, dass das hier auch hervorgehoben wurde.
Wie gesagt, wir finden dieses Gesetz gut, und wir werden eine Evaluation im Paket mit der Personalverordnung vornehmen, weil aus meiner Sicht die Qualität einer Einrichtung mit dem eingesetzten qualifizierten Personal steht und fällt, und auf Bundesebene laufen ja auch die Debatten – ich schaue einmal in Richtung von Herrn Bensch, der diese Debatte auch fachlich ganz eng begleitet – über die Frage, ob wir zu einer generalisierten Pflegeausbildung kommen. Von hier aus sage ich dazu ein ganz klares Ja, aber auch da weht uns im Augenblick kalter Wind auf Bundesebene entgegen.
Wir sind dafür, dass Einrichtungen überprüft werden. Ich habe gestern mit den Angehörigen und den Bewohnerinnen und Bewohnern geredet. Ich mache da keine Goodwill-Aktion und sage, es hat sich ein neuer Träger gemeldet, und der wird es nun. Auch dieser Träger wird durchleuchtet und muss durchgecheckt werden, denn eine Person, die einfach sagt, ich kann das auch, können wir ja nicht einfach in so einem wichtigen Segment zulassen.
Wir müssen dafür Sorge tragen, dass dieser Träger wirtschaftlich potent ist, dass er etwas vom Fach versteht und die Menschen gut bei ihm aufgehoben sind. Die Mängelliste war einfach zu lang, und wenn der Träger sagt, dass er jetzt antritt und große Teile des alten Personals übernimmt, wir aber viele Probleme im täglichen Umgang des vorhandenen Personals mit den zu pflegenden Personen bemerkt haben – –. Wir sind auf dem Weg mit dem Träger und haben gestern sehr gute Gespräche geführt. Wir setzen alles daran, für die betagten und älteren Damen und Herren auch Umzüge zu vermeiden, aber wir können nicht aus dem Blick verlieren, dass dort Zustände geherrscht haben, die wirklich eine Gefahr waren, und das haben auch der Medizinische Dienst und das Gericht bestätigt. – Danke schön!
Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucksache 19/220, abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP mit der Drucksachen-Nummer 19/220 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich lasse jetzt über das Gesetz zur Änderung des Aufnahmegesetzes und des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes, Drucksache 19/171, in erster Lesung abstimmen.
Wer das Gesetz zur Änderung des Aufnahmegesetzes und des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes, Drucksache 19/171, unter Berücksichtigung der soeben vorgenommenen Änderungen in erster Lesung beschließen möchte, den bitte um das Handzeichen!